erster Verkehrsunfall - Aussage gegen Aussage
Hallo zusammen,
ich hatte heute meinen allerersten Autounfall.
Ich war auf einer zweispurigen Straße und in einer Rechtskurve war ein Auto mit mir auf gleicher Höhe. Der Fahrer hat die Kurve zu weit genommen, sodass er mich am hinteren Radkasten getroffen hat.
Nach dem Anhalten war der Fahrer total freundlich, hat sich sofort entschuldigt und gesagt, dass er mich übersehen hätte. Er fragte noch, ob es für mich in Ordnung sei, wenn wir die Angelegenheit ohne die Polizei regeln. Da ich aber einen drei Monate alten Neuwagen fahre und eben noch nie einen Unfall hatte, habe ich die Beamten dazugerufen.
Und dann stellte er die Sachlage leider völlig anders dar. Ich hätte angeblich die Spur gewechselt ohne zu blinken und ihn dabei touchiert. Er schrie rum, bezeichnete mich als Lügner, wurde ausfallend und mehrfach von den Polizisten ermahnt. Das Verkehrskommisariat wird daher nun entscheiden, wer der Schuldige ist.
Habt ihr Tipps für mich, wie man hier am besten vorgeht? Ich habe zwar eine Rechtssschutzversicherung, dummerweise ist das Verkehrsrecht dabei aber nicht enthalten. Über die ARAG gäbe es die Möglichkeit für viel Geld (381 € im Jahr, 3 Jahre Laufzeit), eine rückwirkende Verkehrs-RSV abzuschließen. Ob das hier sinnvoll ist?
148 Antworten
Natürlich kann das Fahrzeug als Sache überhaupt nicht haften.
Für die Betriebsgefahr haftet der Halter.
Dem TE ist jedenfalls dringend anzuraten, seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung ebenfalls zu stellen. Und zwar nicht für Smart repair, sondern für eine vollständige, sach- und fachgerechte Reparatur. Wenn er dann vom vielleicht 3.000 Euro die Hälfte bekommt, reicht das mit etwas Glück sowohl für die Reparatur als auch für den Rabattverlust bei der Versicherung...
Da gebe ich Dir natürlich recht.
Ich hatte mich "schief" ausgedrückt.
Ich meinte, dass eine Betriebsgefahr nur von dem KFZ ausgeht.
Das bis auf ganz wenige Ausnahmen der Halter haftet ist unstreitig.
Eine Ausnahme wäre z.B. in dem Fall, dass ein Dieb das Fahrzeug stiehlt und damit einen Unfall verursacht. 🙂
Zitat:
@hk_do schrieb am 21. Dezember 2024 um 01:30:39 Uhr:
Dem TE ist jedenfalls dringend anzuraten, seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung ebenfalls zu stellen. Und zwar nicht für Smart repair, sondern für eine vollständige, sach- und fachgerechte Reparatur. Wenn er dann vom vielleicht 3.000 Euro die Hälfte bekommt, reicht das mit etwas Glück sowohl für die Reparatur als auch für den Rabattverlust bei der Versicherung...
Wenn er von den imaginären 3000 EUR 100% fordert wird er bei ziemlich sicherem 50/50 Ausgang 1500 bekommen.
Abziehen davon darf er die Kosten des eigenen Anwalts und die des notwendigen Gutachten zur Hälfte.
Fordert er nur die relativ sicheren 50% bleibt er immer noch auf den hälftigen Kosten des Gutachtens sitzen.
Um das Spiel überhaupt erst einmal anfangen zu können muss er zwingend mit dem Gutachten und dem Anwalt in Vorleistung gehen.
Ausgang offen.
Das sollte der TE wissen bevor es an den Start geht.
Ich würde in dem Fall mit einem KVA des Vertragshändlers und einem selbst formulierten Brief an die Versicherung ins Rennen einsteigen.
Und, ja: ich würde erstmal 100% fordern, mit Verweis auf meine Sachverhaltsschilderung und meine Zeugin sowie mit Hinweis darauf, dass der Verursacher seine Schuld auch eingestanden hatte.
Wenn die Versicherung dann "gnädigerweise" 50% bietet würde ich sofort zuschlagen 😉
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Zitat:
... mit einem KVA des Vertragshändlers und einem selbst formulierten Brief ...
Mit einem KV, der keinerlei Relevanz hat und ohne Anwalt kommt der TE hier keinen Millimeter weit.
Auch wenn er in der Lage wäre das erste Schreiben Richtung Versicherung selbst korrekt aufzusetzen kann er seine Forderung weder dem Grunde noch der Höhe nach beweisen.
Im besten Fall sorgt das beim Sachbearbeiter für Heiterkeit.
Da du hier lange genug unterwegs bist solltest du das eigentlich wissen.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 22. Dezember 2024 um 09:55:51 Uhr:
Mit einem KV, der keinerlei Relevanz hat und ohne Anwalt kommt der TE hier keinen Millimeter weit.Zitat:
... mit einem KVA des Vertragshändlers und einem selbst formulierten Brief ...
Klar hat der kva eine Relevanz , spätestens falls es vors Gericht geht wer schuld hat.
Man kann natürlich Ansprüche immer ohne Anwalt stellen und es funktioniert auch …
Die Versicherungen benötigen meist den Druck und die Klarheit durch die gegnerischen Anwälte etc.
Ansonsten machen die den Hannes mit einem!
Das ist leider die Wahrheit. 😎
Das ist Quatsch. Haben zwei mal ohne Anwalt und ohne Probleme alles sehr schnell ausbezahlt bekommen
War aber auch die Schuld klas klar
Das haben Bekannte von mir auch stolz behauptet und auf Nachfrage hat gefühlt die hälfte gefehlt .... was ihnen zugestanden hätte...weil sie es schlicht nicht wussten...
Das ist im Grunde auch eine Masche der gegnerischen Versicherung, sie bieten, eher biedern sich schnell nach einem Unfall an, als Retter die ganz schnell alles regeln ... das sie dabei viel weniger auszahlen/regulieren als würde man den Weg eigene Gutachter+Anwalt gehen, merken die meisten dann schlicht nicht und sind zu frieden und sind felsenfest davon überzeugt .."ohne Anwalt und ohne Probleme alles sehr schnell ausbezahlt bekommen"
Dein konkreten Fall kenne ich nicht, kann durchaus sein, das du zu den Glückspilzen gehörst, wo es in 1 von 1 Millionen Regulierungen mal ohne Anwalt und Druck funktioniert hat..
Zitat:
@tartra schrieb am 22. Dezember 2024 um 12:03:54 Uhr:
... wo es in 1 von 1 Millionen Regulierungen mal ohne Anwalt und Druck funktioniert hat..
Dem fraglichen Teilnehmer die Grundlagen im Umgang mit Unfällen beizubringen haben hier schon mehrfach andere versucht. Ich werde mich daran ganz sicher nicht abarbeiten.
Der TE kann ja mal berichten, wie weit er mit KV und selbst formulierten Schreiben kommt sofern er diesen Versuch unternehmen möchte. Den KV auf dem Wertminderung und Nutzungsausfall ausgewiesen sind schau ich mir auch gern mal an. ...
Davon ab ist das natürlich für den TE eine ganz bescheidene Situation. Ohne irgendeinen Beweis, ohne unabhängige Zeugen, keine Dashcam. Ohne Rechtsschutz und ein nicht zur Wahrheit neigender Unfallgegner.
Allzugroße Blumentöpfe wird man da nicht gewinnen.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 22. Dezember 2024 um 09:55:51 Uhr:
Mit einem KV, der keinerlei Relevanz hat und ohne Anwalt kommt der TE hier keinen Millimeter weit.Auch wenn er in der Lage wäre das erste Schreiben Richtung Versicherung selbst korrekt aufzusetzen kann er seine Forderung weder dem Grunde noch der Höhe nach beweisen.
Natürlich wäre es hier Goldstandard, mit eigenem Gutachter, eigenem Anwalt und der eigenen VK-Versicherung über das Quotenvorrecht zu arbeiten. Das scheint der TE aber nicht zu wollen, und bei den im Raum stehenden Zahlen ist es zu mindestens nachvollziehbar, die eigene VK herauszuhalten (wobei ich bei einem 3 Monate alten Neuwagen nicht auf eine vollständig sach- und fachgerechte Reparatur beim Vertragshändler verzichten würde, aber auch das kann ja jeder so handhaben wie er will...).
Bleiben die offenen Punkte:
Das Verschulden des Verursacher ist offensichtlich nicht zu beweisen, damit auch nicht der Anspruch auf 100%. Daran ändert auch ein Schadengutachten nichts, und vermutlich würde selbst ein Rekonstruktionsgutachten das nicht schaffen.
Der KVA ist durchaus geeignet, die Höhe der Reparaturkosten (!) zu beweisen. Wertminderung und Nutzungsausfall bleiben allerdings außen vor. Aber das sehe ich gerade als Chance (zumal die Alternative des TE ja ist, überhaupt nichts zu fordern): Versicherungen lieben KVA, weil sie dann kein GA zu zahlen brauchen. Und weil darin nicht alle Schadenpositionen enthalten sind. Und wenn der Anspruchsteller dann noch ohne Anwalt auftritt, sehen sie sich gleich in der Oberhand.
Genau darauf würde ich spekulieren: Dass die Versicherung aus wirtschaftlichkeitserwägungen ohne groß herumzuzicken die 50% zahlt, um einen teureren Rechtsstreit zu vermeiden. Dann freut sich der Sachbearbeiter, dass er die Forderung um 50% verkürzt hat und der TE freut sich über die 50%. Win-Win.
Natürlich ist das immer ein Spiel: es kann klappen, muss aber nicht.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 22. Dezember 2024 um 12:19:19 Uhr:
Allzugroße Blumentöpfe wird man da nicht gewinnen.
Dafür ist ohne Gutachten und ohne Anwalt auch der eigene Einsatz ausgesprochen überschaubar....
Denke bei hunderten Fällen täglich? die ein Sachbearbeiter auf dem Tsich hat halten sich seine Emotionen stark in Grenzen, die werden eher innerhalb der Bürogeinschaft entstehen Stromberg lässt Grüßen ...😁
Seine Zielvorgabe wird wohl 0% Schadensregulierung sein ... und die Chanchen stehen ganz gut wen man so das Vorgehen vom TE verfolgt..