erster Verkehrsunfall - Aussage gegen Aussage
Hallo zusammen,
ich hatte heute meinen allerersten Autounfall.
Ich war auf einer zweispurigen Straße und in einer Rechtskurve war ein Auto mit mir auf gleicher Höhe. Der Fahrer hat die Kurve zu weit genommen, sodass er mich am hinteren Radkasten getroffen hat.
Nach dem Anhalten war der Fahrer total freundlich, hat sich sofort entschuldigt und gesagt, dass er mich übersehen hätte. Er fragte noch, ob es für mich in Ordnung sei, wenn wir die Angelegenheit ohne die Polizei regeln. Da ich aber einen drei Monate alten Neuwagen fahre und eben noch nie einen Unfall hatte, habe ich die Beamten dazugerufen.
Und dann stellte er die Sachlage leider völlig anders dar. Ich hätte angeblich die Spur gewechselt ohne zu blinken und ihn dabei touchiert. Er schrie rum, bezeichnete mich als Lügner, wurde ausfallend und mehrfach von den Polizisten ermahnt. Das Verkehrskommisariat wird daher nun entscheiden, wer der Schuldige ist.
Habt ihr Tipps für mich, wie man hier am besten vorgeht? Ich habe zwar eine Rechtssschutzversicherung, dummerweise ist das Verkehrsrecht dabei aber nicht enthalten. Über die ARAG gäbe es die Möglichkeit für viel Geld (381 € im Jahr, 3 Jahre Laufzeit), eine rückwirkende Verkehrs-RSV abzuschließen. Ob das hier sinnvoll ist?
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Zitat:
@tartra schrieb am 17. Nov. 2024 um 18:26:32 Uhr:
Was beim späteren verkauf wichtig wär, weil Unfallwagen ist es jetzt nun auch)
Naja, mal langsam.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. November 2024 um 18:52:35 Uhr:
Vor Gericht und vor dem Standesamt wird am meisten gelogen...
Ja, dafür spricht auch, das der Gegner scheinbar kein Problem damit hatte, bereits kurz nach dem Unfall bei der Polizei zu lügen ..
Normale "anständige" Leute sind ersteinmal vom Unfall mehr oder weniger geschock/überrumpelt .. und fangen nicht gleich an zu lügen ...
Daher sind Aussagen direkt nach dem Unfall recht leicht revidierbar im Nachgang ... da entscheiden sich doch noch einige später zu lügen, das kommt durchaus vor ...
Zitat:
@nogel schrieb am 17. November 2024 um 18:55:44 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 17. Nov. 2024 um 18:26:32 Uhr:
Was beim späteren verkauf wichtig wär, weil Unfallwagen ist es jetzt nun auch)Naja, mal langsam.
Ok, ich weiß das Thema kann übel ausarten , wie Motorölthreat😁
Kommt mir irgendwie bekannt vor. Unfall meiner Tochter, Unfallgegner hatte ein riesiges Stopp-Schild vor sich, meine Tochter hatte Vorfahrt. Seine Einlassung "ich stand, die hat einen Schlenker gefahren und mich gerammt" führte zu 35,- € Verwarnungsgeld für meine geschockte Tochter, Zahlungsverweigerung der Versicherung und einem fast einem Jahr dauernden (gewonnen durch deren Anerkenntnis nach Rekonstruktionsgutachten) Rechtsstreit.
Das spricht ja wieder für eine Dashcam...
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Etwas Ähnliches hatte ich auch:
Begegungsverkehr mit jeweils abgefahrenem Außenspiegel; üble Beschimpfungen des Unfallgegners mit Migrationshintergrund und rudimentären Deutschkenntnissen; Gattin als "Zeugin" stimmte ihm zu, dass ich zu schnell gefahren sei (was das ursächlich mit dem abgefahrenen Spiegel zu tun haben sollte, konnte ich mir damals schon nicht erklären). Ich wollte die Sache mit ihm vor Ort klären, da Aussage gegen Aussage stehen würde. Er rief aber die Polizei, da es sich bei ihm um einen Mietwagen handelte.
Langer Rede kurzer Sinn: Nach dem Anhörungsbogen kam nichts mehr!
Zitat:
@greenline87 schrieb am 17. November 2024 um 20:06:41 Uhr:
...des Unfallgegners mit Migrationshintergrund…
Mein Unfallgegner hatte auch Migrationshintergrund. Er hat beim Öffnen der Tür mein Auto beschädigt und war verschwunden, als ich zurückkam. Nun eine Person, die anwesend war und das gesehen hat, hat mir erzählt, dass der Verursacher unterwegs war mich zu suchen. So war es auch, denn er kam nach 3 Minuten zurück. Wir haben die Daten ausgetauscht und er hat den Schaden anstandslos bezahlt. Vielen Dank nochmals für die Ehrlichkeit. 🙂
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. November 2024 um 18:51:42 Uhr:
"Ich vermute allerdings, dass ca. 50% der Leser hier nicht verstehen, warum 405,- € falsch und 420,- € richtig sind."Und das schreibt der Rechenkünstler @Uwe Mettmann
Zumal 420,- € auch falsch sind, wären 420,17 € zzgl. rund 12,50 € Kostenpauschale.
Ich bin kein Buchhalter, sondern komme aus dem praktisch-technischen Bereich und da pingelt man nicht mit unwichtigen Nachkommastellen rum. Daher habe die 17 Cent weggerundet.
Ich bin auch nicht wie du Rechtsanwalt und daher weiß ich nicht, was man außer dem Schaden noch alles geltend machen kann. Danke für die Info mit der Kostenpauschale. Kann man die Kostenpauschale nur geltend machen, wenn man nicht reparieren lässt und somit nur den Nettobetrag (nur um den ging es bei meiner Berechnung) der Reparaturkosten sich auszahlen lässt oder geht das grundsätzlich?
Gruß
Uwe
Kostenpauschale ist unabhängig von der Reparatur und beinhaltet ohnehin keine MwSt.
Im praktisch-technischen Bereich gibt es bestimmt auch wichtige Nachkommastellen. Übrigens auch beim Bezahlen, sonst kriegst du hinterher wegen 17 Ct. noch eine kostenpflichtige Mahnung.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. November 2024 um 20:48:43 Uhr:
Kostenpauschale ist unabhängig von der Reparatur und beinhaltet ohnehin keine MwSt.
Interessanterweise hat bei meinem Spurwechselunfall die gegn. Versicherung zunächst nur 50% des Schadens bezahlt wegen angeblich unklärbarer Schuldfrage, aber die vollen 25 Euro.
Die Bedeutung der Nachkommastellen kann man in dem Fall gar nicht hoch genug einschätzen.
Quasi ist das das entscheidende Punkt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. November 2024 um 20:48:43 Uhr:
Kostenpauschale ist unabhängig von der Reparatur und beinhaltet ohnehin keine MwSt.
Danke für die Info.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. November 2024 um 20:48:43 Uhr:
Im praktisch-technischen Bereich gibt es bestimmt auch wichtige Nachkommastellen. Übrigens auch beim Bezahlen, sonst kriegst du hinterher wegen 17 Ct. noch eine kostenpflichtige Mahnung.
Daher habe ich geschrieben:
Zitat:
Ich bin kein Buchhalter, sondern komme aus dem praktisch-technischen Bereich und da pingelt man nicht mit unwichtigen Nachkommastellen rum.
Wenn ich auch nicht auf unwichtige Nachkommastellen rumpingele, so habe ich doch in diesem Forum gelernt, dass es hier sehr wichtig ist, sehr pingelig in Formulierungen zu sein, denn jede Ungenauigkeit wird hier einem aufs Butterbrot gestrichen. 😁 😉
Gruß
Uwe
Zitat:
@tartra schrieb am 17. November 2024 um 18:26:32 Uhr:
.... weil offensichtlich legt der Gegner es drauf an, was ist wen der jetzt das große Programm mit eigenem Gutachter
...
Da du den Unfallgener des TE genauestens kennst wirst du sicher gleich die Strafakte präsentieren und den Nachweis führen dass hier Versicherungsbetrug vorliegt.
Und zwar im Nachkommastellen - Bereich, was eine die besondere Schwere der Schuld zur Folge hat.
🙄
Ich frag mich, warum ier nahezu jeder Thread zum Schaulaufen der Berufsrechthaber und Wichtigtuer führt.
Wer hier Hilfe sucht kann einem leid tun.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. November 2024 um 20:48:43 Uhr:
Im praktisch-technischen Bereich gibt es bestimmt auch wichtige Nachkommastellen.
Im naturwissenschaftlich-technischen Bereich ist es üblich, ein Schätzgröße nicht auf x Nachkommastellen anzugeben, da das eine nicht vorhandene Genauigkeit suggeriert.
@Uwe Mettmann: "Jede Ungenauigkeit wird hier einem aufs Butterbrot gestrichen. 😁 😉"
Spaß muss sein, sprach Frankenstein...
Zitat:
@aditreiber schrieb am 17. Nov. 2024 um 21:5:48 Uhr:
Im naturwissenschaftlich-technischen Bereich ist es üblich, ein Schätzgröße nicht auf x Nachkommastellen anzugeben, da das eine nicht vorhandene Genauigkeit suggeriert.
Das gilt sogar bei einer Rechnung mit fest vorgegebenen Ausgangsparametern. Durfte ich im Ingenieur Studium feststellen. Da gab's Punktabzug, wenn das (richtige!) Ergebnis mit zu vielen Nachkommastellen angegeben wurde
Und bei Finanzberechnungen kriegt du Punktabzug, wenn der Betrag nicht auf zwei Stellen hinter dem Komma genau ist.