Erster Unfall / unangepasste Geschwindigkeit

Grüße,
ich hatte diese Woche einen Unfall mit meiner kleinen.
Bin mit aus einer Linkskurve in einen Graben geflogen. Die Strecke kenne ich ziemlich gut, da ich sie bei jeder Ausfahrt gefahren bin. Warum ich den Einlenkpunkt verpasst habe, weiß ich nicht mehr, da ich leider eine Erinnerungslücke habe.
Bis auf ein paar Kleinigkeiten wie Genickschmerzen, geschwollener Knöchel und ein paar kleinen blauen Flecken ist mir nichts passiert. Heute merke ich auch schon kaum etwas davon.
Mein Motorrad hats da wohl etwas stärker erwischt.
Es steht zur Zeit in der Werkstatt und nächste Woche wird geschaut was da zu machen ist, bzw. ob es sich noch lohnt.
Auf den ersten Blick sah der Rahmen noch ok aus. Die Gabeln sind verbogen und mindestens eine ist gebrochen. Lenker und eine Fussraste sind ebenfalls verbogen. Die Verkleidung ist natürlich auch hinüber.
Erstmal bin ich natürlich darüber froh, dass ich das ganze so gut überstanden habe. Ich hatte zum Glück meine ganze Schutzkleidung getragen. Bis auf den Helm ist damit auch nicht groß was passiert, bis auf kleinen Kratzern auf meinem linken Stiefel.
Leider gibt es jetzt von der Polizei den Vorwurf, dass ich mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war, also 100€ plus Gebühren und 3 Punkte. Das sehe ich nicht ein, da ich die Kurven immer mit ähnlicher Geschwindigkeit befahren habe. (ca. 80 bei erlaubten 100 km/h).
Habt ihr da Tipps, wie ich da weiter vorgehen soll bzw argumentieren soll oder kann da jemand was aus Erfahrung dazu sagen, wie es bei ihr/ihm ausging ?

Die linke zum Gruß

Beste Antwort im Thema

nÖ,

ist mir selbst schon mal passiert, kurz vor einer Kurve, kam völlig überraschend und so war ich auch nah dran aus der Kurve zu fliegen.

Wenn einem so eine Amsel oder sowas mit 70 Sachen gegen die Schulter, Oberkörper kracht ist das nicht mehr so lustig.

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Merke: Alleinunfall: Erschrocken durch Wildwechsel. 😉

Zitat:

Original geschrieben von exmor



Leider gibt es jetzt von der Polizei den Vorwurf, dass ich mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war, also 100€ plus Gebühren und 3 Punkte. Das sehe ich nicht ein, da ich die Kurven immer mit ähnlicher Geschwindigkeit befahren habe. (ca. 80 bei erlaubten 100 km/h).
Habt ihr da Tipps, wie ich da weiter vorgehen soll bzw argumentieren soll oder kann da jemand was aus Erfahrung dazu sagen, wie es bei ihr/ihm ausging ?

Die linke zum Gruß

Mag sein, dass ich juristisch nur Laie bin, aber aus meiner Sicht ist in Deinem Fall keine Ordnungswidrigkeit erkennbar.

Gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen, das geht zunächst auch ohne Rechtsanwalt und auf Deiner Argumentation beharrlich verweisen, nicht die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten zu haben.
Es dürfte, meines Erachtens von den Behörden schwierig sein, Dir das Gegenteil zu beweisen.
In jedem Fall muss doch die Beweislage von beiden Seiten erbracht werden.
Ist dies nicht möglich, können sie Dir doch auch keine unangepasste Geschwindigkeit aus dem Hemdsärmel heraus vorwerfen.

Ich würde es auf jeden Fall versuchen, denn mit einem zerstörtem Moped ist man schon gestraft genug, warum auch noch das Bußgeld und 3 Punkte?

Da liegst du falsch.

Wie der genaue Wortlaut lautet, weiss ich leider nicht. Aber wenn man abfliegt ist man über seinen eigenen Fähigkeiten gefahren. Da spielt die erlaubte Geschw. keine Rolle. Wer bei Schnee auf der BAB mit 130 abfliegt, kann sich auch nicht auf eine unbeschränkte Gesch. berufen. Der Fahrer hat seine Geschw. dem Fahrzeug, den Strassenverhältnissen und SEINEM Können anzupassen. Abflug = eins davon nicht beachtet. Von daher zahlen und die Füsse still halten.

seit wann bekommt man denn eigentlich bei einem unfall ne strafe aufgedrückt? als ob dein eigener finanzieller schaden noch nicht hoch genug ist....
wie wollen die dir überhaupt beweisen das du zu schnell warst? hat das wer gesehen?

....vielleicht hast du ja ein japanisches motorradmodell woraus sich schließen lässt das du gerast bist...

jedenfalls würde ich bei dem schreiben einspruch einlegen und nach beweisen für die erhöhte geschwindigkeit verlangen!

gute besserung!

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Ja war ein japanisches Modell. Das geht dann gar nicht anders als damit zu rasen.
Punkte hatte ich vorher nicht mir gehts da eigentlich nur ums Geld.
Wir dann leider ne teure Lektion.
Angst habe ich jetzt eigentlich nicht wieder zu fahren, aber das weiß ich erst entgültig, wenn ich wieder auf einem Motorrad sitze.
Wenn keine anderen Zeugen da sind, dann ist Wildwechsel echt ne gute Idee.

hey, die polizisten haben doch vor ort deine aussage dazu notiert oder? du kannst doch dann nicht aufeinmal behaupten das da ein reh gewesen ist und dir das jetzt aufeinmal eingefallen ist....dann bezahl das lieber gleich. das ist dann billiger!

Zitat:

Original geschrieben von tf1988


seit wann bekommt man denn eigentlich bei einem unfall ne strafe aufgedrückt? als ob dein eigener finanzieller schaden noch nicht hoch genug ist....
wie wollen die dir überhaupt beweisen das du zu schnell warst? hat das wer gesehen?

....vielleicht hast du ja ein japanisches motorradmodell woraus sich schließen lässt das du gerast bist...

jedenfalls würde ich bei dem schreiben einspruch einlegen und nach beweisen für die erhöhte geschwindigkeit verlangen!

gute besserung!

Du hast das nicht genau gelesen. Die werfen ihm nicht vor, dass er die erlaubte Geschwindigkeit übertreten hat. Die werfen ihm vor, dass er mit einer der Verkehrssituation nicht angepassten Geschwindigkeit gefahren ist. Und ein hammerhartes Indiz dafür ist, dass er einen Abflug gemacht hat.

Wenn es Dich aus der Kurve trägt, weil mit 70 schon die Raste kratzt, Du aber mit 90 ankommst, kannst Du wohl kaum damit argumentieren, dass in D auf Landstrassen 100 erlaubt sind.

Zitat:

Original geschrieben von tf1988


seit wann bekommt man denn eigentlich bei einem unfall ne strafe aufgedrückt? als ob dein eigener finanzieller schaden noch nicht hoch genug ist....

In diesem Fall ist das keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit .. eine Straftat wird mit Geldstrafe oder Haft bestraft, ein Owi mit einem Bußgeld. Ist ein große Unterschied 🙂

Ein Tempolimit ist kein Freifahrtschein sondern ein Höchstlimit. Darunter können immer noch Unfälle passieren wenn der Fahrer die Witterungs-, Straßen-, oder Verkehrsverhältnisse nicht genug Beachtung schenkt.

Zitat:

Original geschrieben von exmor


Ja war ein japanisches Modell. Das geht dann gar nicht anders als damit zu rasen.

Und da ist es wieder ... das Wort "rasen".

Da muss man sich dann echt nicht wundern, wenn Journalisten selbiges nutzen.

Auch mit einem japanischen Modell kann man seinen Fähigkeiten entsprechend fahren. Du hattest Glück exmor, das da kein Baum im Weg stand.

Jetzt klink ich mich doch mal ein, obwohl ich mich bei juristischen Dingen gern raushalte - ich kann leider nur gesunden Menschenverstand....

Also, mit "unangepaßter Geschwindigkeit" bezeichnen die Polizisten gerne alles, was sonst nicht erklärt werden kann. Ich hätte aber noch nie gehört, daß es dazu eine Strafe oder gar Punkte gibt. Und der Passus ist in meinem Bekanntenkreis schon öfter aufgetaucht. Das ganze ist eine Art Gummi-Formulierung nach dem Motto: Wir wissen nicht, was passiert ist, aber einer muß ja Schuld sein.

Ich würde auf jeden Fall mal Einspruch erheben und in der Begründung genau schreiben, daß Du den Weg schon oft gefahren bist und nicht schneller warst als sonst. Und dann noch erwähnen, daß es Dir schleierhaft ist, warum Du den Abflug gemacht hast und es wohl an den schlechten Straßenverhältnissen gelegen sei. Dann gibts 2 Möglichkeiten: Das Verfahren wird eingestellt - oder die kommen mit einer Gerichtsverhandlung. Bei letzterem kannst Du dann immer noch den Einspruch zurückziehen.

Nach meinen Erfahrungen (bzw. der von diversen Stammtischen etc.) stehen Deine Chancen gar nicht so schlecht. Um Dich zu verurteilen müssen die Dir erst mal was nachweisen - und das können sie nicht. Das ganze ist mehr so eine Art Angebot, das nach Schema X läuft. Ich hab schon öfter gehört, daß das Ganze dann mangels Beweise mit einem Einspruch erledigt war. Muß nicht sein, kann aber.

Und besorg Dir dringend eine Verkehrs-Rechtsschutz. Alle anderen haben eine, und die probieren es immer. Da fährt Dir einer auf die parkende Kiste und verklagt Dich, Du hättest falsch geparkt. Alles schon dagewesen...

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe



Zitat:

Original geschrieben von exmor


Ja war ein japanisches Modell. Das geht dann gar nicht anders als damit zu rasen.
Und da ist es wieder ... das Wort "rasen".

Da muss man sich dann echt nicht wundern, wenn Journalisten selbiges nutzen.

Auch mit einem japanischen Modell kann man seinen Fähigkeiten entsprechend fahren. Du hattest Glück exmor, das da kein Baum im Weg stand.

Das war doch nur eine Anspielung auf die Journalisten.

@Softail-88: Ich denke ich werde erstmal so vorgehen und eine Verkehrsrechtschutzversicherung wird auch immer attraktiver für mich. Ich schau mich da mal um.

Die hilft aber nicht bei laufenden Verfahren. Also erst fürs nächste Mal.

Ich war mal in einer ähnlichen situation. Auf dem schreiben hst du ja platz dich in der Sache zu äussern. Dort kann man ja einfach mql angeben das man mit der Höhe der Strafe nicht einverstanden ist und man sich den Unfall selber selber nicht recht erklären kann. Von mir aus nen Insekt unterm Helm ansprechen oder etwas auf die Tränendrüse drücken da man ja schon mit nem kaputten Motorrad gestraft ist und die Saison gelaufn ist oder sonst was.
Immer schön freundlich und sachlich nen kleines Statment schreiben.
So konnte ich auch schon eine Sachbearbeiterin, oder so, erweichen und die Strafe von 100 Euro und Punkten auf 35 Euro drücken.
Der Versuch kostet nix.

Ich würde die Strecke noch einmal abfahren, in mich gehen und überlegen, ob da nicht irgendwas zu einem Augenblicksversagen/Unkonzentriertheit geführt haben könnte. Natürlich auch äussere Umstände berücksichtigen (andere Verkehrsteilnehmer, Tiere...)
Das würde nämlich billiger als unangepasste Geschwindigkeit.

Imho stochern die Behörden im Dunkeln.
Sie wissen selbst nicht, warum Du aus der Kurve geflogen bist und unterstellen erst einmal etwas plausibles. (Oder hast Du Dich bereits am Unfallort verplappert!?)
Vielleicht warst Du alkoholisiert?! Können die nicht mehr nachweisen, weil anscheinend keine Blutprobe genommen wurde (Du schreibst zumindest nichts davon).
Vielleicht warst Du zu schnell? Können die ohne Meßgeräte/Zeugen auch nicht nachweisen.
Es liegt an Dir, denen einen plausiblen harmlosen Grund zu präsentieren.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist unproblematisch. Kommt die Vorladung zum Gericht, kann man immer noch den Einspruch zurückziehen, um ausufernde Kosten zu vermeiden.

Die wichtigste Regel bei einem (selbstverschuldeten) Unfall ist, nie sofort nach dem Unfall eine Aussage zu dem Unfallgeschehen machen - schon gar nicht zu den Polizisten😉

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