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Ersten e90 bestellt und schon ein Problem
Hallo zusammen,
ich habe am 17.01 einen 325D bestellt, die Bestätigung dazu am 21.01 erhalten.
Der Verkäufer meinte es gilt der jetzige Preis allerdings die geänderte Serienausstattung für März (zum Beispiel keine Servotronik mehr serienmäßig).
Kann das sein? Und wie erkenne ich die nun gültige Serienausstattung. In meiner Bestätigung finde ich keine Detailangaben.
Bitte um Hilfe.
Danke!
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15 Antworten
sorry aber ich kapier deinen Text nicht....
also es gilt der Preis den ihr ausgemacht habt... der vom 21.01 sag ich mal...
ausser er wird im bzw nach märz erst gebaut dann gilt halt das ganze neue...
Hallo,
ich habe momentan das gleiche Problem. 318i bestellt am 16.01., Auslieferung im März.
(siehe auch meinen Thread: Serienausstattung 318i/d LCI Verschlechterung ab März)
Die Meinungen dazu gehen auseinander, habe bisher auch noch keine klare Aussage bekommen.
Habe dazu gestern eine E-Mail direkt an BMW geschickt - warte noch auf eine Antwort.
Werde berichten ...
freunde, es ist so, das ihr mit der bestellung eine verbindliche kaufabsicht verkuendet, bezahlen muesst ihr dann den preis der am tag der auslieferung gilt. ist leider so, zumal man euch augenscheinlich drauf hingewiesen hat, dass sich bei der ausstattung was aendert.
wenns andersrum liefe, wuerde ich sofort fuer die naechsten 10 jahre fuer alle 2 jahre ein auto bestellen, zum heute gueltigen preis...
Zitat:
Original geschrieben von maxlwella
wenns andersrum liefe, wuerde ich sofort fuer die naechsten 10 jahre fuer alle 2 jahre ein auto bestellen, zum heute gueltigen preis...
ich glaube (nochmals glaube), daß es mit den lieferzeiten zu tun hat. wenn unter 4 monate, dann alter preis, wenn über 4 monate dann neuer preis. Insbesonders betroffen waren ja die a5 fahrer mit lieferzeiten von 8-9 monate - manche haben sogar 2 preiserhöhungen durchgemacht :(
Zitat:
Original geschrieben von rsyed
Zitat:
Original geschrieben von maxlwella
wenns andersrum liefe, wuerde ich sofort fuer die naechsten 10 jahre fuer alle 2 jahre ein auto bestellen, zum heute gueltigen preis...
ich glaube (nochmals glaube), daß es mit den lieferzeiten zu tun hat. wenn unter 4 monate, dann alter preis, wenn über 4 monate dann neuer preis. Insbesonders betroffen waren ja die a5 fahrer mit lieferzeiten von 8-9 monate - manche haben sogar 2 preiserhöhungen durchgemacht :(
Das Bestelldatum ist entscheidend für die Preisbindung!
Erst wenn zwischen Bestellung und Auslieferung mehr als 4 Monate liegen, ist der Händler berechtigt, eventl. Preiserhöhungen an den Kunden weiter zu geben. (siehe AGB für Neuwagenkauf)
Bleibt weiterhin die Frage offen, welche Serienausstattung verbaut
wird ...
Zitat:
Original geschrieben von pw30
Zitat:
Original geschrieben von rsyed
ich glaube (nochmals glaube), daß es mit den lieferzeiten zu tun hat. wenn unter 4 monate, dann alter preis, wenn über 4 monate dann neuer preis. Insbesonders betroffen waren ja die a5 fahrer mit lieferzeiten von 8-9 monate - manche haben sogar 2 preiserhöhungen durchgemacht :(
Das Bestelldatum ist entscheidend für die Preisbindung!
Erst wenn zwischen Bestellung und Auslieferung mehr als 4 Monate liegen, ist der Händler berechtigt, eventl. Preiserhöhungen an den Kunden weiter zu geben. (siehe AGB für Neuwagenkauf)
Bleibt weiterhin die Frage offen, welche Serienausstattung verbaut
wird ...
die Auftragsbestätigung ist bindend. Wenn die anders aussieht als die Bestellung die du abgegeben hast kannst du zurücktreten. Akzeptiert man die AB gilt der Preis/Ausstattung der darauf steht. Mit der Bestellung gibst du ein Kaufangebot ab, mit der AB wird dein Kaufangebot bestätigt oder eben nicht. Aber anyway dass die Servotronik und die RFTs nicht mehr dabei sind empfinde ich als Vorteil.
lg
Peter
Interessantes Thema...
Der Entscheidende Passus muss in den AGBs stehen, denn....
Der Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Vertrag, den der Verkäufer dir zur Unterschrift gibt ist seine Willenserklärung. Deine Unterschrift unter dem Vertrag ist deine Willenserklärung. Ohne einen Passus in den AGBs kann der Verkäufer dir bei Auslieferung keinen anderen Preis berechnen, denn zu dem neuen Preis hast du keine Willenserklärung abgegeben. (Wirtschafts Privat Recht nur ein Semester im Grundstudium :-) )
Deshalb, schau mal in die AGBs , da wird sicher etwas drin stehen.
Gruß
Rückblickend habe ich eigentlich letztes jahr im frühjahr einen 5er nach der alte preisliste bestellt, bekommen habe ich das auto mit der ausstattung von der neuen liste. konkret heisst das:
1) statt m-paket habe ich die sport edition bekommen
2) statt alu feinschliff alu glacier
aber bezahlt habe ich den alten preis.. In meinem fall war die alte/neue ausstattung ähnlich.
Ich sehe es so: von einem tag auf den anderen solle die produktion umgestellt werden (in meinem fall heisst das: keine m leisten mehr sonder sport edition leisten usw) - so gesehen alle autos die davor gebaut werden habe aussattung-alte-preisliste, alle danach eine ausstattung-neue-preisliste. In eurem fall heisst das: ohne servotronic (schade) und ohne rfts (gott-sei-dank)....
Erst ienmal Danke für die Antworten.
Zum Preis:
An diesen ist der Händler 4 Monate gebunden, ab Bestelldatum. (Siehe AGB des Händlers.) In meinem Fall gilt also die Preisliste Januar 2009. Die Auslieferung erfolgt spätestens im April. Somit ist dieser Punkt eindeutig.
Zur Ausstatattung:
Hier wird es unklar.
Die Hotline bei BMW sagt: Es gilt immer die zum gültigen Preis gehörige Ausstattung. In meinem Fall ist damit die Servotronic dabei
Mein Händler sagt mir dagegen ab Produktion März fällt diese weg und ist also SA zu bestellen mit entsprechendem Preis.
Hat jemand noch eine Idee wie dies aufzulösen ist?
In meiner Bestellbestättigung ist übrigens keine Auflistung der Serienausstattung enthalten.
Wie ist es bei Euch?
Zitat:
Original geschrieben von stolti2001
In meiner Bestellbestättigung ist übrigens keine Auflistung der Serienausstattung enthalten.
Wie ist es bei Euch?
hast du keine liste mit dem bestellten auto und der SA die du unterschrieben hast ?
(muß ja eigendlich so sein)
die bestellbestätigung ist doch eh nur der wisch das es jetzt los geht bzw die bestellung freigegeben ist.
Die SA sind vollständig aufgeführt. Die Serienausstattung aber nicht, zumindest nicht im Detail.
Konfiguriere ich auf den BMW Internetseiten ein Fahrzeug und drucke dies aus, so ist die Serienausstattung vollständig aufgelistet. Insbesondere auch RFT und die Servotronic, welche ja im März wegfallen.
Auf Basis dieses Angebotes habe ich den Kaufvertrag unterschrieben, dieser wird dann meiner Meinung nach einseitig (durch BMW geändert).
Kann ich dann vom Kauf zurrücktreten?
Zitat:
Original geschrieben von stolti2001
Die SA sind vollständig aufgeführt. Die Serienausstattung aber nicht, zumindest nicht im Detail.
Konfiguriere ich auf den BMW Internetseiten ein Fahrzeug und drucke dies aus, so ist die Serienausstattung vollständig aufgelistet. Insbesondere auch RFT und die Servotronic, welche ja im März wegfallen.
in März zu streiten bringt dir nichts - ok, die RFTs kann der Händler nachrüsten aber ein Servotronic wird man nicht so schnell nachrüsten können. Ich wurde jetzt die Servotronic + RFT als SA bestellen und dann es in März ankommen lassen wer das zahlt....
Hallo zusammen,
mir wurde heute vom Händler gesagt, dass - sofern ich heute bestelle - auf jeden Fall die neuen Preise Gültigkeit haben und auch die geänderte Ausstattung relevant ist.
Angeblich konnten am Montag dieser Woche (26.1.2009) letztmalig die alten Konditionen dem Kaufvertrag zugrundegelegt werden.
Gruß
das stimmt mit den alten preisen.
mein verkäufer hat mir gesagt, wir müssen bis eben diesem datum alles unter dach und fach bekommen, um die alten preise zu erhalten.
aber das der wagen dann weniger ausstattung hat, wurde icht erzählt.
der wegfall der servotronic, ist das für alle modelle??
auch für den M3 limo??
wie vorher schon geschrieben wurde, es stehen überall noch diese ausstattungen drin als serie...
gruß aus münchen