Erste Parkhäuser verbieten Elektroautos (inklusive Hybrid)

Nun hat es das "Auto der Zukunft" auch erwischt, was Verbote angeht.

https://www.t-online.de/.../...hrt-von-elektroautos-nicht-erlaubt.html

194 Antworten

Woran erkennt die Schranke an der Einfahrt in ein Parkhaus einen Evoque II Hybrid ?

Das P300e Label entferne ich eh am ersten Tag.

Wenn da an der Schranke irgendeine automatische Erkennung ist, kann die eigentlich nur das E-Kennzeichen detektieren. Und damit ohnehin nur einen gewissen Teil aller in Frage kommenden Fahrzeuge.

Ich gehe aber davon aus, dass es in der Praxis beim Verbotsschild bleiben muss.

Wobei sich auch da wieder die Frage stellt, wo man die Grenze ziehen will (und natürlich: wo man sie tatsächlich gezogen hat!).

Men G29 ist der Definition nach nämlich auch ein (Micro-) Hybrid. Ich würde mich allerdings von einem Schild "für Elektrofahrzeuge verboten" oder "Für Batterie- und Hybridelektrofahrzeuge verboten" keinesfalls von der Einfahrt abhalten lassen. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass mein Auto mit so einem Verbot nicht gemeint ist. Aber was ist z.B. mit einem Mild-Hybrid? 48 Volt-Technik?

(Ja, ich weiß: es steht zu befürchten, dass die Verantwortlichen für diese Schnellschüsse die Unterschiede noch nichtmals kennen...)

...es geht vermutlich einfach um die Haftung, wenn dein E-Auto dort abbrennt... und ein Gutachter bescheinigt, dass die Schäden aufgrund „E-Auto“ massiver sind als wenn ein Auto mit konventionellem Antrieb abgebrannt wäre.

Schäden am Bauwerk sind das eine, eine über Monate... evtl. über Jahre wegen Einsturzgefahr gesperrtes Parkhaus mit entsprechenden Einnahmeausfällen ist das andere - keine Ahnung in wiefern solche Folgeschäden von der Kfz-Haftpflicht gedeckt sind.

Vielleicht hat auch eine Versicherung irgendwelche Zicken gemacht... die Zahlungsmoral dieser Leute kennt man ja, wenn’s ums Bezahlen geht ist die irrwitzigste / absurdeste Begründung recht nicht zu zahlen... dann reagiert so ein Eigentümer eben.

Stellst du entgegen des Einfahrverbotes ein E-Auto dort ab, wird es in einem Rechtsstreit mit Sicherheit leichter zu begründen sein / dafür zu argumentieren sein den Halter / Fahrer in die Haftung zu nehmen.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 18. Februar 2021 um 06:27:15 Uhr:


...
Wir hatten doch hier auch schon einen Fall das ein Verbrenner im Parkhaus abgebrannt ist und nahezu jedes andere Fahrzeug im Parkhaus auch mindestens wegen dem Ruß zur Komplettreinigung musste.
...

So einen Fall kenne ich auch. Fahrzeugtransporter fackelt zur Hälfte ab, ein transportierter Prototyp darauf wird nicht in Mitleidenschaft gezogen, aber die weitere Nutzung wird nach einer Begutachtung untersagt und die Kiste direkt verschrottet.

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Einige werden es nicht unkommentiert lesen können, aber ich benutze auch jedes Parkhaus mit meinem LPG Audi. Sieht von außen keine Sau ( das war das Comming out zur Einleitung).
Zum Brand und der hysteriefreien Löschung hat nicht nur Hannes alles gesagt. Auch die nicht vorhandene Gefahr des Stromschlages wurde genannt, kam aber vielleicht zu kurz.
Bei der Hauselektrik ist die gesamte elektrische Anlage geerdet. Sprich wo wir stehen und gehen haben wir ein negatives Potenzial. Berühren wir nun eine Fase so schließt sich der Stromkreis und wir bekommen eine Geschossen. Jeder BEV vwfügt über ein eigensicheres System. Keinerlei Potenzial gelangt hier an die Umwelt. Somit bekommen wir auch keinen Schlag falls wir das stromführende Kabel berühren. Der Stromkreis wird nicht geschlossen, es passiert gar nichts. Allerdings sollte man in diesem Zustand nicht auch noch den Minuspol berühren.

Leider werden bei allem Neuen bewußt oder unbewußt Ängste, auch durch Vorschriften, geschürt die dann über den Stammtisch das Produkt verteufeln. Eine Dampfmaschine könnte man heute nicht mehr erfinden da der Kessel keine Genehmigung mehr bekommen würde. Da es die Technik aber schon seit 200 Jahren gibt so wird es schon gut sein.

Gruß

Vielleicht sollten auch noch die giftige(re)n Abwässer beim ablöschen von E-Fahrzeugen in Betracht gezogen werden. Immerhin muss die Suppe aus den Containern, in die man die ablegen muss hinterher als Sondermüll entsorgt werden...

Zitat:

@Heiminmax schrieb am 18. Februar 2021 um 10:20:08 Uhr:


Im verlinkten Artikel steht auch:
Interessant: Das Auto, das Feuer fing, hatte einen herkömmlichen Verbrennungsmotor und nicht etwa einen Elektro- oder Hybridantrieb.
Ich beobachte eher den Trend, Parkhäuser mit Ladestationen auszustatten. Beides gleichzeitig geht wohl nicht.

Der Brandschutz im Parkhaus ist oft nicht optimal. (Gerade noch so erlaubt)
Ladestationen in Parkhäusern sind ja auch eine nette Einnahmequelle. Da sie nicht verboten sind, sind sie halt erlaubt.

Wenn dann aber ie Feuerwehr vorbeikommen muss, weil es brennt, gucken sie sich natürlich alles an. Für die Restaurierung gibt es natürlich Tipps/Auflagen von der Feuerwehr, die man versicherungstechnisch befolgen muss. Sagt die Feuerwehr, dass sie den Brand eines herkömlichen Wagens gerade noch so hin bekommt, aber den eines E-Fahrzeuges nicht, können diese verboten werden. Dann interessiert auch nicht die Aussage, dass E-Fahrzeuge weniger häufig brennen, als Verbrenner. In einer anderen Stadt, wo die Feuerwehr besser ausgerüstet ist, kann das auch schon wieder ganz anders aussehen.

Wenn man hier so manchen Beitrag liest, dann scheinen unsere Parkhäuser in Deutschland wahre Bruchbuden zu sein. Ja der Brandschutz scheint so eklatant mangelhaft zu sein, dass man bei den regelmäßig auftretenden Brandereignissen (mindestens einmal pro Woche) von einem Höllenschlund, aus dem niemand lebend mehr rauskommt, sprechen muss.

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Februar 2021 um 12:32:28 Uhr:


Wenn man hier so manchen Beitrag liest, dann scheinen unsere Parkhäuser in Deutschland wahre Bruchbuden zu sein. Ja der Brandschutz scheint so eklatant mangelhaft zu sein, dass man bei den regelmäßig auftretenden Brandereignissen (mindestens einmal pro Woche) von einem Höllenschlund, aus dem niemand lebend mehr rauskommt, sprechen muss.

Nein, so ist es ja nun nicht.

Mann muss da auch im Detail unterscheiden.
Das Eine ist die potentiell vorhanden Gefahr, dass ein Fahrzeug überhaupt erstmal in Brand gerät.
Hier mag es Unterschiede von Typ zu Typ (Antriebskonzept) geben.

Das Andere ist die Gefahr, dass dann brennende Fahrzeug löschen zu können. Hier ist anscheinend, wenn es denn erstmal brennt, ein Fahrzeug mit E-Antrieb (BEV/PHEV) deutlich schlechter zu löschen.

Und dann gibt es noch die Gefahr der Dauer und Intensität des Brandes auf die Gebäudestruktur. Klar, Beton brennt per se nicht.
Aber natürlich kann unter einer sehr hohen (also Intensivtäter) und sehr langen (also Dauer) Hitzeentwicklung der Beton spröde werden und auf- bzw. abplatzen.
In diesen Fällen hat das Feuer/die Hitze freien Zugang zu den Stahlbewehrungen und der kann dann derart geschwächt werden, dass die gesamte Statik des darüber stehenden Gebäudes in Mitleidenschaft gezogen werden kann.

Darin liegt meiner Meinung nach die eigentliche Gefahr.
Und nicht primär in der Entzündung des Brandes selbst.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 20. Februar 2021 um 10:41:12 Uhr:


Vielleicht sollten auch noch die giftige(re)n Abwässer beim ablöschen von E-Fahrzeugen in Betracht gezogen werden. Immerhin muss die Suppe aus den Containern, in die man die ablegen muss hinterher als Sondermüll entsorgt werden...

Das Problem hast du immer (läuft halt meist irgendwo hin wenn keine Löschwasserauffangung vorhanden ist).

Gruß Metalhead

Bei jedem Hausbrand läuft die Suppe auch in die Kanalisation.
Wenn ein Auto auf der Straße brennt läuft die Suppe in die Kanalisation.
Ggf auch mal was ins Erdreich.
Wenn man das so sieht muss alles verboten werden was brennen kann....

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Februar 2021 um 12:32:28 Uhr:


Wenn man hier so manchen Beitrag liest, dann scheinen unsere Parkhäuser in Deutschland wahre Bruchbuden zu sein.
Ja der Brandschutz scheint so eklatant mangelhaft zu sein, dass man bei den regelmäßig auftretenden Brandereignissen (mindestens einmal pro Woche) von einem Höllenschlund, aus dem niemand lebend mehr rauskommt, sprechen muss.

Einige Parkhäuser sind ja auch alte Bruchbuden, die vor ein paar Jahren noch nicht mal richtig beleuchtet waren. 😉

Im Vergleich zu einem Tunnelbrand hat man in einem Parkhaus/Tiefgarage zwar eine vergleichbare Anzahl an Fahrzeugen, aber die Anzahl an Personen ist in diesem Vergleich gering... Auch dürfte man den Brand schon beim betreten des Gebäudes sehen. So zumindest bei einem freistehenden Parkhaus. Deshalb denke ich nicht, dass dieses Verbot überall kommen wird...

Aber wenn es sich um ein Wohn- oder Bürogebäude handelt, wo im Keller eine öffentliche Tiefgarage (was von einigen ebenfalls als Parkhaus bezeichnet wird) untergebracht ist, sieht das wieder ganz anders aus. Können die Fahrzeuge im Keller nicht so schnell gelöscht werden, weitet sich das Feuer bis zu den Wohnbereichen aus. Dort ist es dann bei einigen gebäuden wahrscheinlich, dass da einer nicht mehr lebend, oder schwer verletzt rauskommen könnte. Bei diesen Gebäuden kann ich mir das verbot gut vorstellen.

Das Problem ist auch nicht, dass ein E-Fahrzeug Feuer fängt. Wenn mehrere Fahrzeuge Feuer fangen, brennen Elektrofahrzeuge genau so schnell mit. Und je mehr E-Fahrzeuge am brennen sind, um so schwieriger wird die Löschung.

#MvM: Dieses Scheckensszenario das sie hier abbilden kann nur durch menschliches Versagen entstehen. Bei einer korrekten Bauweise und einer regelmäßigen Brandbeschau (wobei natürlich die dort auftretenden Mängel zu beheben sind) kann solch ein Szenario nicht passieren.

Zum Beispiel Ford hat angekündigt, ab 2030 keine Verbrenner-Pkw mehr zu bauen. Ein großer Akku wird dann immer drin sein. Die anderen Hersteller werden nicht grundlegend anders planen.

https://www.giga.de/.../

Das Kulmbacher Parkhaus taugt dann ab 2050, 2060 nur noch als Oldtimer-Treffpunkt. Falls sich die nicht lieber an einem angenehmeren Ort treffen wollen. Ferne Zukunft, vielleicht erlebe ich das noch.

Hätte das einen grandiosen Vorschlag für die Hersteller: Einbau einer leistungsfähigen Löschmittelanlage!

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