Erste 6 Monate -> Selbstbeteiligung bei Sachmangel?
Hallo,
ich habe Ende Mai einen Seat Leon BJ 2011 mit 50tkm gekauft, nach 3-4 Monaten ist mir ein "knacken" beim schalten aufgefallen -> 2 Gang Synchronring ist defekt und muss somit getauscht werden, Seat hat dem Kulanzantrag nicht zugestimmt also wird/werden der defekte Synchronring und ggf. andere defekte Teile in der Werkstatt meines Händlers getauscht.
Dieser möchte dass ich ihm eine "Selbstbeteiligung" in Höhe von 250-300€ bezahle, ich sehe es aber nicht ein nichtmal 4 Monate nach Kauf nochmal 300€ für Reparaturen zu zahlen.
Er muss doch die Kosten selbst tragen oder?
Beste Antwort im Thema
Eine Selbstbeteidigung bei der Sachmängelhaftung? Manche Händler kommen auf immer dreistere Ideen. Frag ihn mal auf welcher Rechtlichen Grundlage er denn die Selbstbeteiligung haben möchte. Er soll dir doch bitte den Paragrafen raussuchen in dem das steht.
31 Antworten
Moin,
Wer suchet der findet ... so einfach ist das. Udo kann schreiben was er will - da er nicht willens ist zu lesen und zu denken ... rutscht mir das den Buckel runter und gut. Wenn er Spaß dran hat soll er machen was er will.
Das Stichwort lautet ZEITWERTGERECHT anderes als das kein Anspruch auf ein Neuteil besteht, sondern auf ein gleichwertiges Bauteil - ggf. darf ein Händler sogar ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anbieten - ist eine Nachbesserung nicht möglich darf der Händler auch eine Wandlung anstreben... Sachmängelhaftung liefert den Händler dem Verbraucher nicht aus. Hieße also im von mir geschilderten Fall - kein Ersatzteil das einen signifikant höheren Wert hat - da gebrauchte Ersatzteile über typischerweise 50.000 km Schritte ähnliche Preise haben (darf sicb jetzt jeder seinen Teil denken). Sonst hätte ja jeder Kunde das Interesse das Auto innerhalb von 3 Monaten zu zerlegen - bekäme er da jedesmal nen Neuteil.
Aus dem vergleichbaren Grund wird ja bei einer Wandlung auch ein gewisser Betrag für die Nutzung abgezogen.
Und wie auch gesagt - ist dies für die hier genannte Reparatur auch nicht wesentlich. Anders wäre es ggf. bei einem kompletten Getriebewechsel.
Mfg Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,Wer suchet der findet ... so einfach ist das. Udo kann schreiben was er will - da er nicht willens ist zu lesen und zu denken ... rutscht mir das den Buckel runter und gut. Wenn er Spaß dran hat soll er machen was er will.
Das Stichwort lautet ZEITWERTGERECHT anderes als das kein Anspruch auf ein Neuteil besteht, sondern auf ein gleichwertiges Bauteil - ggf. darf ein Händler sogar ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anbieten - ist eine Nachbesserung nicht möglich darf der Händler auch eine Wandlung anstreben... Sachmängelhaftung liefert den Händler dem Verbraucher nicht aus.
Mfg Kester
Und wo sind die Links, wo man das nachlesen kann, was du da schreibst? Selber googeln? Machst du es dir da nicht zu einfach?
Und warum bist du überhaupt so angefressen von mir? Weil hier mal einer dir widerspricht?
Das mit der Sachmängelhaftung hat das europäische Parlament doch extra zum Schutz des Kunden eingeführt, nicht zur Durchsetzung monetärer Interessen der verehrten Händlerschaft.
Insofern gilt: Wenn ein Kunde einen fahrfähigen Gebrauchtwagen mit 2 Jahren TÜV, werkstattgeprüft usw. usf. vom Händler erworben hat (wobei es absolut KEINEN Unterschied macht, ob das ein Fähnchenhändler war oder ein Markenautohaus) und die Technik geht innerhalb der ersten 6 Monate so kaputt, dass das Auto als solches nicht mehr nutzbar ist, dann hat der Händler 3 Reparaturversuche zu je 14 Tagen, ist dann der Mangel immer noch nicht abgestellt, kann der Käufer Rückgängigmachung verlangen.
Von einer Inanspruchnahme einer vom Kunden bezahlten Gebrauchtwagengarantie war nie die Rede, das sind 2 verschiedene Paar Schuhe! Die käme dann nach den 6 Monaten zum Tragen.
So ist die Rechtslage, wer hier von anderen Dingen schwadroniert wie ein Recht auf Rückgängigmachung Seitens des Händlers oder die Inanspruchnahme der Garantie oder gar eine Zuzahlung im Reparaturfall, der möge doch bitte entsprechende Quellen benennen oder für immer schweigen.
Es ist natürlich vorstellbar, dass der Händler bei einem kapitalen Motor- oder Getriebeschaden schon beim ersten Reparaturversuch abwinkt, weil er
a) keinen zeitwertgerechten Ersatz beschaffen kann
und
b) von ihm bei einem Kaufwert von, sagen wir mal 1.500 Euro, er unmöglich Neuteile bzw. Austauschteile vom Hersteller einbauen kann, weil die den Zeitwert um ein Mehrfaches übertreffen würden.
In diesem Fall werden sich beide Parteien zusammensetzen und beraten, was zu tun ist, wenn beide Parteien seriöse und verständige Menschen sind, beispielsweise wäre vorstellbar, dass der Händler das Auto zurücknimmt und der Kunde sich ein anderes, ähnliches Auto aus dem Fundus des Händlers aussucht (oder der Händler beschafft sich ein gewünschtes Auto bei einem Kollegen), bei dem ihm der Händler preislich entgegenkommt. So haben beide Seiten etwas davon: Der Kunde bekommt ein fahrfähiges Auto zum Sonderpreis, der Händler hat den Fall so kostengünstig wie möglich abgewickelt, zwar wird der Händler nun an diesem Geschäft nichts verdient haben, er wird aber auch keinen Verlust haben.
Ersatzweise könnte der Kunde natürlich bei dieser Sachlage direkt die Rückabwicklung verlangen und nicht erst nach dem dritten erfolglosen Reparaturversuch.
Natürlich wäre auch vorstellbar, dass dem Kunden das Auto ans Herz gewachsen ist und er dieses unbedingt fahren will, deshalb willigt er ein, sich an den Kosten eines Werks-Austauschmotors/-Getriebes zu beteiligen. Verboten ist das nicht, man muss sich aber einig sein, von sich aus darf der Händler das zwar anbieten, aber keineswegs verlangen.
Interessant wird die Sachlage dann, wenn die Reparatur zwar teuer wird, aber den Zeitwert nicht übersteigt, in diesen Fällen gilt das zuerst geschriebene, also der Händler MUSS reparieren! Er darf nicht von sich aus Rückgängigmachen, das wäre ja eine Art Vollkaskoversicherung für alle Händler und würde dem Geist dieser EU-Regelung, die den Verbraucher stärken will, zuwiderlaufen.
Wenn er keine zeitwertgerechten Teile beschaffen kann ..... Pech gehabt, dann muss er eben Austauschteile einbauen (ohne finanzielle Beteiligung des Kunden!), dann war dieser Verkauf eben ein Verlustgeschäft für den Händler.
Es kann natürlich sein, dass es zukünftig anders lautende Gerichtsurteile hierzu geben wird.
Grüße
Udo
@ Udo
es soll ja auch Händler geben, die nicht von der Beweislastumkehr gebrauch machen. Bei denen ist ein Jahr eben noch ein Jahr und kein halbes.
@ Udo
die Art und Weise, wie Du hier Deine Meinung - und ich schreibe bewusst "Meinung" und nicht die Wahrheit - vertrittst, kotzt mich an. Du benimmst Dich, wie manche früher im Verkehr & Sicherheitsforum... schxxße... wirklich.
@ Udo
Du nennst auch keine Paragraphen in denen steht, dass der Händler kein Recht auf Rückabwicklung hat. Ich habe den Paragraphen auch nicht nennen können, aber wohl habe ich nach Bestem Wissen und Gewissen keinen gefunden, in denen dieses Recht ausdrücklich versagt wird. Es ist halt normalerweise nicht die Regel, aber das Gesetzt sieht ja sonst auch immer Lösungen für alle Situationen vor, egal wie abwegig diese auf den ersten Blick sind.
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Der Laufende und Verlaufende? Ich habe diese Begrifflichkeiten noch nie gehört aber vermutlich meinst du den Verkäufer und Käufer. Ja, Vertragspartner sind Käufer und Garantiedienstleister. Der Verkäufer rechnet im Namen des Käufers über seine Garantie ab. Womöglich dürfte dies der Käufer sogar ablehnen, das wäre mal aus juristischer Sicht eine interessante Frage 🙂
Sorry... Smartphonetastatur....
natürlich meinte ich hier den
Kaufendenund den
Verkaufenden...
Und ja... die gesamte Frage nach der Rechtslage wäre interessant:
1) Darf der Käufer die Abrechnung einer Reparatur innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf über die Garantie ablehnen?
2) Besteht für den Verkäufer ein Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und wenn ja unter welchen Voraussetzungen, bei der Rückabwicklung des Käufers sind die Bedingungen, welche ihm das Recht dazu einräumen ja zweifelsfrei genannt. Sogar mit Prozent und Euro.
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Zitat:
Original geschrieben von keksemann
@ Udo
es soll ja auch Händler geben, die nicht von der Beweislastumkehr gebrauch machen. Bei denen ist ein Jahr eben noch ein Jahr und kein halbes.
So? Gibts solche Händler? Dann kannst du doch sicherlich entsprechende Fälle nennen.
Also ich kenne keine Händler, die freiwillig nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf NICHT von der Beweislastumkehr Gebrauch machen, die haben alle kein Geld zu verschenken.
Wenn du aber Fälle kennst, bittesehr, dann benenne doch mal die entsprechenden Fälle.
Zitat:
@ Udo
die Art und Weise, wie Du hier Deine Meinung - und ich schreibe bewusst "Meinung" und nicht die Wahrheit - vertrittst, kotzt mich an. Du benimmst Dich, wie manche früher im Verkehr & Sicherheitsforum... schxxße... wirklich.
Wenn du das so empfindest, tut es mir leid, ich bin aber kein Freund von sinnlosem Drumherumgerede, sondern eher ein Liebhaber klarer und unmissverständlicher Ansagen, ich benenne Unsinn auch genau so: als Unsinn eben.
Wenn du die nackte, unverblümte Wahrheit, die Fakten nicht erträgst, kann ich auch nichts daran ändern, sprich mal mit deinem Therapeuten darüber, was man da tun kann.
Zitat:
@ Udo
Du nennst auch keine Paragraphen in denen steht, dass der Händler kein Recht auf Rückabwicklung hat.
Du bist ja ein ganz lustiger, verlangst von mir Links auf Gesetze, die es nicht geben kann ........ es gibt kein Gesetz, das die Rückabwicklung auf Verlangen des Händlers vorsieht, weil es dieses Recht nicht gibt! Wie kann es dazu ein Gesetz geben?
Leider kann ich dir keine Links auf nicht-existente Gesetze geben, ich hoffe, du verstehst das.
Also bist du in der Pflicht, mir durch entsprechende Links zu beweisen, dass ich im Unrecht bin. Aber das kannst du nicht, also regst du dich künstlich darüber auf, warum? Sprich wirklich mal mit deinem Therapeuten.
Grüße
Udo
Zitat:
Original geschrieben von keksemann
Und ja... die gesamte Frage nach der Rechtslage wäre interessant:
1) Darf der Käufer die Abrechnung einer Reparatur innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf über die Garantie ablehnen?
2) Besteht für den Verkäufer ein Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und wenn ja unter welchen Voraussetzungen, bei der Rückabwicklung des Käufers sind die Bedingungen, welche ihm das Recht dazu einräumen ja zweifelsfrei genannt. Sogar mit Prozent und Euro.
Zu 1): Ja, es sei denn, hier greift die Sachmängelhaftung nicht, aber eben die Garantie. Bevor wieder Palaver der Unwissenden entsteht und ich wieder mal zu Unrecht gebrandmarkt werde: Ja, es gibt Fälle, wo die Sachmängelhaftung auch innerhalb der ersten 6 Monate NICHT greift: z. B. bei jedem Ereignis, das eine direkte Folge eines vorher bereits bekannten und im Kaufvertrag festgehaltenen Mangels ist, wenn da z. B. drinsteht, dass der Motor komische Geräusche macht, in Klammern: "Möglicherweise die Steuerkette" und der Kunde unternimmt nichts, so dass nach 3 Monaten ein kapitaler Motorschaden die Folge ist ...... tja, DER Fehler war ja bekannt, wurde nicht verschwiegen. Sodann gibt es auch Einschränkungen hinsichtlich Alter, Laufleistung und Kaufsumme eines Autos im Hinblick auf den erwartbaren technischen Normalzustand, wenn also an einem 20 Jahre alten Auto mit 200.000 Kilometern auf der Uhr ein Fensterheber ausfällt, entscheiden heute die Gerichte vielfach zu Gunsten des Händlers, der muss sowas nicht auf Gewährleistung für den Kunden kostenlos reparieren, da könnte dann die Garantieversicherung einspringen (oder ähnliche Dinge, muss nicht der Fensterheber sein, kann auch ein nicht-funktionierender Zigarettenanzünder sein oder ein abgebrochener Aschenbecher, eine abgefallene Zierleiste oder ähnliche Kleinigkeiten).
Zu 2): Nein, ein solches Recht gibt es nicht.
Dieses Recht steht allein dem Kunden, dem Käufer zu.
Wenn man mal darüber nachdenkt, ist das ja auch logisch, denn was ist, wenn der Käufer inzwischen an dem gekauften Wagen erhebliche Wertverbesserungen vorgenommen hatte? Also neue Felgen und Reifen, neue Lackierung, eine Folierung, eine super-duper Stereoanlage eingebaut hat, Recaro-Sportsitze, neue Designerlampen usw. usf?
Und dann geht was kaputt, was der Händler gemäß Sachmängelhaftung reparieren müsste, der aber zieht dann die Karte "Rückgängigmachung"? Dann MUSS der Käufer seinen aufwändig wertverbesserten Wagen zum ehemaligen Kaufpreis abzüglich der Kilometerkosten abgeben?
Und der Händler lacht sich ins Fäustchen?
Bitte vorher mal nachdenken.
Grüße
Udo
magst Du Recht haben, das ist mir inzwischen hier egal. Die Art, wie Du es rüber bringst, ist zum Kotzen! Und den Therapeuten, den brauchst bestenfalls Du... naja eher schlimmstenfalls Du. Im wahren Leben musst Du ja ein richtiges Arschloch sein....
Zitat:
Original geschrieben von keksemann
magst Du Recht haben, das ist mir inzwischen hier egal. Die Art, wie Du es rüber bringst, ist zum Kotzen! Und den Therapeuten, den brauchst bestenfalls Du... naja eher schlimmstenfalls Du.Im wahren Leben musst Du ja ein richtiges Arschloch sein....
Wenns dir hilft, dann bin ich eben ein Arschloch, ist mir egal, ich habe ein dickes Fell.
Hier geht es doch nicht in erster Linie um persönliche Befindlichkeiten der Ratgeber, sondern doch wohl eher darum, dass hier die Ratsuchenden auch Hilfe bekommen, mit der sie was anfangen können. Denen nützt kein im noch so schönen Gutmenschendeutsch verfasstes Posting, wenn darin die Sache falsch dargestellt wird, wohl nützt denen aber ein sachlich fundierter, in klarer und schnörkelloser Sprache vorgebrachter Rat, der im Einklang mit der gesetzlichen Lage steht, auch, wenn dieser Rat oftmals nicht der ist, den sie hören wollen.
In diesem Sinne: ich hab dich auch ganz toll lieb, wirklich.
Grüße
Udo
Zitat:
Zu 2): Nein, ein solches Recht gibt es nicht.
Dieses Recht steht allein dem Kunden, dem Käufer zu.Wenn man mal darüber nachdenkt, ist das ja auch logisch, denn was ist, wenn der Käufer inzwischen an dem gekauften Wagen erhebliche Wertverbesserungen vorgenommen hatte? Also neue Felgen und Reifen, neue Lackierung, eine Folierung, eine super-duper Stereoanlage eingebaut hat, Recaro-Sportsitze, neue Designerlampen usw. usf?
Und dann geht was kaputt, was der Händler gemäß Sachmängelhaftung reparieren müsste, der aber zieht dann die Karte "Rückgängigmachung"? Dann MUSS der Käufer seinen aufwändig wertverbesserten Wagen zum ehemaligen Kaufpreis abzüglich der Kilometerkosten abgeben?
Und der Händler lacht sich ins Fäustchen?
Bitte vorher mal nachdenken.
Das hat mit Nachdenken eher wenig zu tun. Ich bin kein Jurist und finde auch auf Anhieb die entsprechenden Paragraphen nicht (so es diese denn gibt) aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber von einem Händler verlangt, dass dieser 5000€ in einen neuen Motor investiert, wenn das Auto gerade mal für 1000€ verkauft wurde. Wertersatz für die verbaute Anlage und/oder die Rückerstattung der Ein- und Ausbaukosten mag hier ja denkbar sein.
Ungeachtet dessen würde der Händler in der Realität wohl einfach behaupten seine zwei Reparaturversuche unternommen zu haben obwohl er tatsächlich gar nichts getan hat. Das Problem bleibt bestehen und der Vertrag wird rückabgewickelt. Funktioniert natürlich nicht in allen Fällen, das Auto müsste schon noch fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Das hat mit Nachdenken eher wenig zu tun. Ich bin kein Jurist und finde auch auf Anhieb die entsprechenden Paragraphen nicht (so es diese denn gibt) aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber von einem Händler verlangt, dass dieser 5000€ in einen neuen Motor investiert, wenn das Auto gerade mal für 1000€ verkauft wurde. Wertersatz für die verbaute Anlage und/oder die Rückerstattung der Ein- und Ausbaukosten mag hier ja denkbar sein.
Ungeachtet dessen würde der Händler in der Realität wohl einfach behaupten seine zwei Reparaturversuche unternommen zu haben obwohl er tatsächlich gar nichts getan hat. Das Problem bleibt bestehen und der Vertrag wird rückabgewickelt. Funktioniert natürlich nicht in allen Fällen, das Auto müsste schon noch fahren.
Du hast dir meine Beiträge nicht ganz oder nicht richtig durchgelesen, natürlich muss kein Händler Neuteile oder Austauschteile ins kaputte Auto einbauen, die deutlich den Zeitwert übersteigen, nie hatte ich sowas behauptet, was du mir hier jetzt unterstellen willst.
Zum einen verkaufen seriöse Händler gar keine Autos unter ca. 2.000 Euro mehr, weil sie um eben diese Problematik wissen und die sogenannten Fähnchenhändler verkaufen "im Kundenauftrag" oder versuchen, daraus einen Privatverkauf zu machen oder verkaufen nur an Gewerbetreibende.
Hat jemand dennoch mal ein Auto vom Händler gekauft für nur 1.000 Euro und es tritt in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ein kapitaler Mangel auf, so hat dieser Händler eben Pech gehabt, er muss reparieren, was er aber nicht kann oder nicht will, also wird es zur Rückgängigmachung kommen.
Aber mal ehrlich: Wer erwartet denn von einem 1.000 Euro-Auto auch, dass es noch jahrelang ohne Probleme hält? Manchmal hilft auch einfach nur das Einschalten des gesunden Menschenverstandes.
Grüße
Udo
Zitat:
Du hast dir meine Beiträge nicht ganz oder nicht richtig durchgelesen, natürlich muss kein Händler Neuteile oder Austauschteile ins kaputte Auto einbauen, die deutlich den Zeitwert übersteigen, nie hatte ich sowas behauptet, was du mir hier jetzt unterstellen willst.
Unterstellen klingt so aggressiv, so bin ich aber gar nicht drauf 🙂
Dennoch widersprichst du dir da du ja einerseits behauptest der Händler müsse in den sauren Apfel beißen und hätte kein Anrecht auf Rückabwicklung seinerseits, andererseits aber jetzt wieder schreibst
Zitat:
Hat jemand dennoch mal ein Auto vom Händler gekauft für nur 1.000 Euro und es tritt in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ein kapitaler Mangel auf, so hat dieser Händler eben Pech gehabt, er muss reparieren, was er aber nicht kann oder nicht will, also wird es zur Rückgängigmachung kommen.
Zitat:
Zum einen verkaufen seriöse Händler gar keine Autos unter ca. 2.000 Euro mehr, weil sie um eben diese Problematik wissen und die sogenannten Fähnchenhändler verkaufen "im Kundenauftrag" oder versuchen, daraus einen Privatverkauf zu machen oder verkaufen nur an Gewerbetreibende.
Aber sicher tun sie das, Autos in der { 2000 Euro Klasse ohne "im Auftrag" gibt es wie Sand im Meer.
Zitat:
Aber mal ehrlich: Wer erwartet denn von einem 1.000 Euro-Auto auch, dass es noch jahrelang ohne Probleme hält? Manchmal hilft auch einfach nur das Einschalten des gesunden Menschenverstandes.
Geht nur um die ersten 6 Monate 🙂
Ich denke, das wenn es dann mal zum "Worst Case" kommen sollte, der Händler maximal für den Kaufpreis plus eine entsprechende Entschädigung für die teuren Anbauten aus der Geschichte raus ist.
In solchen Fällen zeigt sich doch dann erst meistens ob man an einen seriösen Händler geraten ist oder einer Bude, die alle halbe Jahre ein Dorf weiterzieht.
Mal angenommen das der kapitale Motorschaden nicht irgendwie vom Händler durch Vorkenntnis verschwiegen wurde steckt der auch nicht in der Technik drin. Ist ja auch keine gute Eigenwerbung wenn das bei seinen Autos zu oft passiert.
Zitat:
Original geschrieben von kastoria
Ich denke, das wenn es dann mal zum "Worst Case" kommen sollte, der Händler maximal für den Kaufpreis plus eine entsprechende Entschädigung für die teuren Anbauten aus der Geschichte raus ist.
Warum "denkst du das "? Hast du dir das gerade ausgedacht? Oder kannst du entsprechende Beispiele aus der Rechtsprechung benennen?
Meinst du, sowas gerade eben selbst Ausgedachtes ist in irgendeiner Weise hilfreich?
Mein Rat: Lies dir doch nochmal deinen Text in Ruhe durch, überlege mal darüber ein wenig, was deine Ansicht für den Händler bedeuten könnte und melde dich dann hier wieder zu Wort.
Grüße
Udo
Sag´ mal Udo... bist Du hier der Sheriff? Du benimmst Dich wie ein Oberlehrer. Hast Du Deine Tabletten nicht genommen?
Zitat:
Original geschrieben von keksemann
Sag´ mal Udo... bist Du hier der Sheriff? Du benimmst Dich wie ein Oberlehrer. Hast Du Deine Tabletten nicht genommen?
Doch, habe ich.
Was wären wir ohne Lehrer, die uns die Dinge beibringen, die wir im Leben wissen müssen? Und gar noch Oberlehrer? Danke, danke für das nette Kompliment.
Sheriff bin ich nicht, will auch keiner sein, es muss einem aber doch wohl gestattet sein, hier unhaltbaren Vermutungen und sehr komischen Ansichten entgegenzutreten und die Dinge richtig zu stellen, sonst glauben die Leser am Ende noch den Käse.
Wie sieht es übrigens aus mit der Beibringung von Links, die deine Behauptungen untermauern würden? Auf entsprechende Links vom User "Rotherbach" warte ich auch noch ............. aber da kommt nix.
Grüße
Udo