Erste 6 Monate -> Selbstbeteiligung bei Sachmangel?
Hallo,
ich habe Ende Mai einen Seat Leon BJ 2011 mit 50tkm gekauft, nach 3-4 Monaten ist mir ein "knacken" beim schalten aufgefallen -> 2 Gang Synchronring ist defekt und muss somit getauscht werden, Seat hat dem Kulanzantrag nicht zugestimmt also wird/werden der defekte Synchronring und ggf. andere defekte Teile in der Werkstatt meines Händlers getauscht.
Dieser möchte dass ich ihm eine "Selbstbeteiligung" in Höhe von 250-300€ bezahle, ich sehe es aber nicht ein nichtmal 4 Monate nach Kauf nochmal 300€ für Reparaturen zu zahlen.
Er muss doch die Kosten selbst tragen oder?
Beste Antwort im Thema
Eine Selbstbeteidigung bei der Sachmängelhaftung? Manche Händler kommen auf immer dreistere Ideen. Frag ihn mal auf welcher Rechtlichen Grundlage er denn die Selbstbeteiligung haben möchte. Er soll dir doch bitte den Paragrafen raussuchen in dem das steht.
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von udogigahertz
Warum "denkst du das "? Hast du dir das gerade ausgedacht? Oder kannst du entsprechende Beispiele aus der Rechtsprechung benennen?Zitat:
Original geschrieben von kastoria
Ich denke, das wenn es dann mal zum "Worst Case" kommen sollte, der Händler maximal für den Kaufpreis plus eine entsprechende Entschädigung für die teuren Anbauten aus der Geschichte raus ist.Meinst du, sowas gerade eben selbst Ausgedachtes ist in irgendeiner Weise hilfreich?
Mein Rat: Lies dir doch nochmal deinen Text in Ruhe durch, überlege mal darüber ein wenig, was deine Ansicht für den Händler bedeuten könnte und melde dich dann hier wieder zu Wort.
Grüße
Udo
Was du mit deinen Äußerungen ja bis zum heutigem Tage auch nicht widerlegen konntest, außer hier die Welle zu machen. Das der Verkäufer haftet steht fest,nur in welchem Umfang ist unklar da nicht eindeutig beschrieben. Aber das er sicherlich nicht 6k für einen 1k Karton auf den Tisch legen muss, sollte selbst dir klar sein. Den Rest kann/wird dann wohl ein Richter klären müssen. Und nun kannste dich ja mal selbst um einen Link bemühen den da kam bisher auch nichts als heiße Luft.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Mein Gott nochmal! Genau DAS, was du hier schreibst, habe ich doch auch von Anfang behauptet!Zitat:
Original geschrieben von kastoria
Das der Verkäufer haftet steht fest,nur in welchem Umfang ist unklar da nicht eindeutig beschrieben. Aber das er sicherlich nicht 6k für einen 1k Karton auf den Tisch legen muss, sollte selbst dir klar sein.
Es ist wirklich eine zunehmende Unverschämtheit, anderen Nutzern immer wieder das Wort im Munde umzudrehen, ihnen etwas zu unterstellen, was sie nie behauptet hatten!
Grüße
Udo