Ersatzwagen bezahlen ??!!!

Audi A3 8V

Guten Tag,

ich habe bei meinem Audi a3 nun zum 3. mal Kühlwasserverlust.

Das Auto wurde erst vor 4 Monaten gekauft mit Gebrauchtwagen Garnatie😛lus.

Wie erwähnt war ich schon des öfteren bei Audi augrund von Kühlwasserverlust.

2x hieß es, dass es der Deckel vom Ausgelichbehälter war.

So gestern will ich nach einem heißen Arbeitstag die Heimreise antreten.... und wieder das selbe Problem.

So nun das unvorstellbare:

Obwohl die es nach 2 Werkstattaufenthalten nicht hinbekommen haben, das Problem zu lösen und ich nun einen Ersatzwagen habe, rief mich der Werkstattmeister an und teilte mir mit, dass ich den Ersatzwagen selber bezahlen muss, wenn es ein Garantie-schaden ist und die Werkstatt kürzer brauch als eine Stunde zum Beheben.

Mich kotzt es unfassbar an, dass mir das vorher nicht gesagt wurde und dass ich aufgrund deren Unfähigkeit in dieser Situation sitze.......

Weiß jemand, wie ich mich da wehren kann?
Gibt es Argumente, welche ich anbringen kanm?

Vielen Dank im Vorraus!

Fahrzeug-Infos:

A3 8V 2.0 TDI Quattro (baujahr 2014)
Gekauft mit 81.000 km
Mittlerweile 91.000 km

18 Antworten

Zitat:

@Andi1103 schrieb am 30. Juli 2019 um 20:31:56 Uhr:



Zitat:

@NeoHazard schrieb am 30. Juli 2019 um 20:14:03 Uhr:


Gewährleistung heißt das Zauberwort und nicht Garantie. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen das alles i.O. war, was er wohl nicht machen wird bzw. kann.

Ich würde auf die Gewährleistung pochen und keinen müden Euro zahlen.

Wie das bei so schlecht zu überprüfenden Fehlern ist, kann ich nicht sagen. Aber grundsätzlich kann er das schon oft nachweisen. Kenne einen Fall, da ist nach 3 Wochen die Benzinpumpe kaputt gegangen, Kunde musste zahlen, der Beweis war nämlich einfach - mit defekter Pumpe wäre er nicht vom Hof gekommen, also war bei Auslieferung alles in Ordnung und vorhersehen kann der Händler so einen Schaden ja nicht.

Möchte damit eigntlich nur sagen, dass das nicht soooo einfach ist mit der Gewährleistung, auch nicht in den ersten 6 Monaten. also besser vorher rechtlich beraten lassen.

Kannst du was zu den Materialkosten sagen?
Wenn ich denen da 150 Euro hinlegen würde und damit ist die Sache geregelt, dann hätte ich damit auch kein Problem. Aber 400?

Selbst bei der Pumpe hat der Händler es schwer. Die hätte ja einen Knacks haben können und erst später dann völlig kaputt gegangen sein. Ich hätte es mit Anwalt probiert und die hätten nachgeben müssen. Wie sollte ein Händler beweisen können, das die Pumpe am Tag der Auslieferung zu 100% Top war? Das geht doch gar nicht 😉 nur weil man vom Hof fährt, heißt es noch lange nicht, dass sie zu 100% i.O. war.

Wie ich schon sagte, in den ersten 6 Monaten hat man sehr gute Karten 🙂

Zitat:

@Andi1103 schrieb am 30. Juli 2019 um 20:31:56 Uhr:



Zitat:

@NeoHazard schrieb am 30. Juli 2019 um 20:14:03 Uhr:


Gewährleistung heißt das Zauberwort und nicht Garantie. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen das alles i.O. war, was er wohl nicht machen wird bzw. kann.

Ich würde auf die Gewährleistung pochen und keinen müden Euro zahlen.

... Kenne einen Fall, da ist nach 3 Wochen die Benzinpumpe kaputt gegangen, Kunde musste zahlen, der Beweis war nämlich einfach - mit defekter Pumpe wäre er nicht vom Hof gekommen, also war bei Auslieferung alles in Ordnung und vorhersehen kann der Händler so einen Schaden ja nicht. ...

Das wird aber wohl nicht vor Gericht gegangen sein, sondern der Kunde hat sich mit dieser Argumentation einschüchtern lassen. Im juristischen (und technischen) Sinne ist das kein Beweis, denn die Pumpe kann auch vorher schon geschädigt und nur noch so weit funktionstüchtig gewesen sein, dass der Schaden nicht aufgefallen ist. Dass das nicht der Fall und die Pumpe bei Auslieferung nicht nur (noch) gearbeitet hat, sondern fehlerfrei war, musste der Händler nachweisen, wenn sich der Fehler in den ersten sechs Monaten gezeigt hat. Das hätten sie in dem Fall nicht gekonnt und das kann der Händler fast nie. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Fehler erst nach Übergabe des Fahrzeugs entstanden ist, genügt das nicht, denn verbleibende Zweifel gehen zu Lasten dessen, der die Beweislast hat.

Ob diese Regelung sinnvoll ist, darüber kann man streiten, aber es ist die aktuelle Rechtslage. Und Händler wissen das auch, deshalb sichern sie sich mit Garantieverträgen gegen teure Schäden ab und deshalb kostet der Gebrauchte beim Händler ein paar Euro mehr als von Privat.

Wende dich an die Kfz Schiedsstelle der Innung...kostet dich keinen Cent das ganze über die Schiedstelle zu Regeln.
Und wenn die Schiedsstelle sagt, der Händler muss die Kosten selbst tragen, ist das für den Händler Gesetz.

https://www.kfz-schiedsstellen.de

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