Erneutes Fahrverbot nach abgegoltener Strafe?
Hallo Leute, ich habe folgendes Problem:
Ich bin 27.7. mit 56 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden, habe meinen Führerschein abgegeben, 240 Euro bezahlt 4 Punkt kassiert. Letzten Sonntag habe ich den Führerschein wiederbekommen. Heute flatterte ein erneuter Brief ins Haus. :-(
Ich bin nun leider am 30.8. erneut geblitzt worden mit 39 km/h zu schnell. Wieder auf einer Autobahn. Was blüht mir jetzt ausser, der normalen Strafe? Komme ich um ein erneutes Fahrverbot herum?
Danke für Eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Wenn ich es richtig verstehe haben sie Dich während des Fahrverbots erneut geblitz ?
Oder kam das Fahrverbot später ?
Egal, beindruckt hat Dich die Sache nicht, ich denke um der Sache mehr Nachdruck zu verschaffen wirst Du erneut leiden müssen.
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt falsch liege, so bin ich doch der Meinung, dass für das Eintreten der Rechtskraft immer der Tag zählt, an dem man geblitzt wurde.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Letzter Sonntag war der 13.10. Wenn Du da Deine Fleppe wiederbekommen hast, hast Du sie am 13.9. unter Erklärung des Rechtsmittelverzichts abgegeben. Demnach ist die Rechtskraft für den ersten Verstoß der 13.9. Da der zweite Verstoß davor war, giltst Du in der Hinsicht nicht als vorbelastet.
Demzufolge haben wir hier zwei Verstöße innerhalb eines Jahres, was einen weiteren Monat Fahrverbot nach sich zieht.
Oder täusche ich mich jetzt?
Du täuschst Dich, siehe BKatV §4 Absatz 2:
(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße RECHTSKRÄFTIG festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Naja du wirst ja schon braver😉
beim ersten mal waren es 56km/h drüber
beim zweiten mal nur mehr 39km/h
jetzt heisst es aber wirklich brav sein.
Sonst wird es gefährlich
das heisst mehr als 25km/h drüber sind nimmer drin.
Da du deine Strafe erst NACH der Zweiten Tat bekommen hast wirst du kein Fahrverbot bekommen.
Der erzieherische Effekt konnte ja noch gar nicht eintreten - von daher hast du Glück.
Hattest du zuvor schon Punkte?
Wenn nein dann dürftest du jetzt 7 haben. Ab 8 gibt es eine kostenpflichtige Verwarnung und die Möglichkeit durch ein Seminar Punkte abzubauen.
Jetzt solltest du aber höllisch aufpassen - denn wenn du in der nächsten Zeit noch mal zu schnell bist könnte es je nach Sachbearbeiter auf der Führerscheinstelle auch zu einer MPU kommen - da braucht es keine 18 Punkte.
Ist zwar unwahrscheinlich aber nicht unmöglich. Gab schon den Fall wo ein Mann mit 8 Punkten zur MPU musste weil er 3x innerhalb kürzester Zeit zu schnell unterwegs war - allerdings war dies immer innerorts an die 100 Sachen.
Wenn der zweite Verstoss innerhalb der Rechtskraft = Abgabe der Fahrerlaubnis erfolgt wäre, käme dann auch noch eine Strafe bezüglich Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu?
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Ja auch beim Fahren während eines Fahrverbotes greift §21 StVG:
Zitat:
Original geschrieben von rigide
Wenn der zweite Verstoss innerhalb der Rechtskraft = Abgabe der Fahrerlaubnis erfolgt wäre, käme dann auch noch eine Strafe bezüglich Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu?
Selbstverständlich.
Aber Rechtskraft bedeutet nicht das direkt das Fahrverbot beginnt.
Das erste Fahrverbot das man bekommen kann man ja in der Regel selbst bestimmt innerhalb von 4 Monaten.
Während der Fahrverbot darf man dann nicht mit Motorisierten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Sprich, auch Roller fahren ist tabu.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Sprich, auch Roller fahren ist tabu.
Wenn es wie üblich generell für Kraftfahrzeuge ausgesprochen wird sogar für Fahrräder mit E-Hilfsmotor, Elektrorollstühle usw.. In bestimmten Fällen lässt man aber Einschränkungen zu damit der Rollifahrer z.B. mit seinem E-Rollstuhl weiter fahren darf.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Jaja die Theorie. :P
Theoretisch kann man sogar einem Fahrradfahrer ein Fahrverbot erteilen. 😁
Klar kann man, wenn einer permanent mit dem Rad zu schnell fährt warum nicht. 2*26km/h zu viel in einem Jahr und weg ist das Fahrrad 😁
Ich kenne einen Fahrradfahrer der wurde mal bergab mit 70 Sachen geblitzt.
Man hat der sich gewundert. 😁
Zitat:
Was blüht mir jetzt ausser, der normalen Strafe?
Eine Hetzjagd ab Seite 5.
Und ich glaube mich auch zu erinnern, daß der Termin der Rechtskraft zählt.
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Und wo genau hast du die Frage des TE beantwortet?Zitat:
Original geschrieben von Splash2009
Mein Beitrag war durchaus sachlich und für den TE hilfreich gedacht
MfG
invisible_ghost
MOD
in dem Beitrag den du bei deiner "Säuberungsaktion" gelöscht hast...darum ging es doch oben...nunja soviel zum Thema 😁
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
das heisst mehr als 25km/h drüber sind nimmer drin.
Nicht 21 km/h? Das ist doch die "Punktegrenze"...
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Nicht 21 km/h? Das ist doch die "Punktegrenze"...Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
das heisst mehr als 25km/h drüber sind nimmer drin.
"Die Punktegrenze" ja, aber nicht ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat wegen Beharrlichkeit, dies gibt es bei 2x schneller als 25 km/h innerhalb einem Jahr.
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Eine Hetzjagd ab Seite 5.Zitat:
Was blüht mir jetzt ausser, der normalen Strafe?
Nö, hier wird rigoros durchgegriffen und gelöscht!😕
MFG Thomas