Erneutes Fahrverbot nach abgegoltener Strafe?
Hallo Leute, ich habe folgendes Problem:
Ich bin 27.7. mit 56 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden, habe meinen Führerschein abgegeben, 240 Euro bezahlt 4 Punkt kassiert. Letzten Sonntag habe ich den Führerschein wiederbekommen. Heute flatterte ein erneuter Brief ins Haus. :-(
Ich bin nun leider am 30.8. erneut geblitzt worden mit 39 km/h zu schnell. Wieder auf einer Autobahn. Was blüht mir jetzt ausser, der normalen Strafe? Komme ich um ein erneutes Fahrverbot herum?
Danke für Eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Wenn ich es richtig verstehe haben sie Dich während des Fahrverbots erneut geblitz ?
Oder kam das Fahrverbot später ?
Egal, beindruckt hat Dich die Sache nicht, ich denke um der Sache mehr Nachdruck zu verschaffen wirst Du erneut leiden müssen.
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Wenn ich es richtig verstehe haben sie Dich während des Fahrverbots erneut geblitz ?
Oder kam das Fahrverbot später ?
Egal, beindruckt hat Dich die Sache nicht, ich denke um der Sache mehr Nachdruck zu verschaffen wirst Du erneut leiden müssen.
Also das 2. mal wurde ich vor Abgabe des Führerscheins geblitzt. Kann es mir auch nicht so recht erklären. Ich würde mich aber keinesfalls als notorischen Raser bezeichnen.
Wer hat denn hier aufgeräumt? Gibts da keine Angabe der Gründe zu? Selbst mein durchaus ernst gemeinter Beitrag ist weg.
Ich wiederhole ihn jetzt aber nicht.
MFG Thomas
Also der Anhörungsbogen kam am 23.8, der Bußgeldbescheid am 4.9. Im Bußgeldbescheid steht: "...Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach seiner Zustellung Einspruch einlegen..." Wenn ich den Text richtig interpretiere, heisst das also er wird 2 Wochen nach Zustellung rechtskräftig?! Das würde ja bedeuten, dass er am 18.9. rechtskäftig wurde. Also in jedem Fall VOR dem 2. Mal. Heisst das ich kann Glück haben und ohne Fahrverbot auskommen?
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Wer hat denn hier aufgeräumt?
Ich. Und ich verweise auf den Sticky. Antwortet sachlich auf die Frage des TE, und alles ist gut.
MfG
invisible_ghost
MOD
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Zitat:
Original geschrieben von Kaizy
Also der Anhörungsbogen kam am 23.8, der Bußgeldbescheid am 4.9. Im Bußgeldbescheid steht: "...Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach seiner Zustellung Einspruch einlegen..." Wenn ich den Text richtig interpretiere, heisst das also er wird 2 Wochen nach Zustellung rechtskräftig?! Das würde ja bedeuten, dass er am 18.9. rechtskäftig wurde. Also in jedem Fall VOR dem 2. Mal. Heisst das ich kann Glück haben und ohne Fahrverbot auskommen?
Kleiner Denkfehler:
der erste Verstoß wurde rechtskräftig abgearbeitet VOR dem zweiten Verstoß = du gilts als vorbelastet = dich wird sehr wahrscheinlich ein weiteres Fahrvebot ereilen.
Poitiv für dich wäre eine Rechtskräfitgkeit nach deinem zweiten Foto gewesen.
Hier ist es voll zu deinem Nachteil gelangt.
P.S. die Ethikkeule lassen wir mal bei dir "Raser" stecken, eventuell lernst du ja nach dem zweiten Schuss vor den Bug dazu.
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Ich. Und ich verweise auf den Sticky. Antwortet sachlich auf die Frage des TE, und alles ist gut.Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Wer hat denn hier aufgeräumt?MfG
invisible_ghost
MOD
Mein Beitrag war durchaus sachlich und für den TE hilfreich gedacht da es zum nachdenken anregen sollte...ich verwendete keine Schimpfworte, keine Beleidigungen usw sondern zitierte sein Verhalten und hatte Alternativen aufgezeigt 😉......wenn ihr als Mods aber lieber den 5000 jammer-Fred alla "wuhäää ich wurde geblitzt" supporten möchtet, sei euch dies gegönnt....😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Kleiner Denkfehler:Zitat:
Original geschrieben von Kaizy
Also der Anhörungsbogen kam am 23.8, der Bußgeldbescheid am 4.9. Im Bußgeldbescheid steht: "...Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach seiner Zustellung Einspruch einlegen..." Wenn ich den Text richtig interpretiere, heisst das also er wird 2 Wochen nach Zustellung rechtskräftig?! Das würde ja bedeuten, dass er am 18.9. rechtskäftig wurde. Also in jedem Fall VOR dem 2. Mal. Heisst das ich kann Glück haben und ohne Fahrverbot auskommen?der erste Verstoß wurde rechtskräftig abgearbeitet VOR dem zweiten Verstoß = du gilts als vorbelastet = dich wird sehr wahrscheinlich ein weiteres Fahrvebot ereilen.
Poitiv für dich wäre eine Rechtskräfitgkeit nach deinem zweiten Foto gewesen.
Hier ist es voll zu deinem Nachteil gelangt.P.S. die Ethikkeule lassen wir mal bei dir "Raser" stecken, eventuell lernst du ja nach dem zweiten Schuss vor den Bug dazu.
Oh man, jetzt hab ich mich selbst durcheinander gebracht.... der 1. Fall wird nach meinem obigen Text natürlich NACH dem 2. Mal BLITZEN rechtskräftig. also BEVOR der 2. Fall rechtskräftig wird.
1 Fall: Rechtskräftig 18.9. (Die Strafe wurde auch bereits abgegolten!)
2. Fall: geblitzt am 30.8. und heute erst bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Splash2009
Mein Beitrag war durchaus sachlich und für den TE hilfreich gedacht
Und wo genau hast du die Frage des TE beantwortet?
MfG
invisible_ghost
MOD
Letzter Sonntag war der 13.10. Wenn Du da Deine Fleppe wiederbekommen hast, hast Du sie am 13.9. unter Erklärung des Rechtsmittelverzichts abgegeben. Demnach ist die Rechtskraft für den ersten Verstoß der 13.9. Da der zweite Verstoß davor war, giltst Du in der Hinsicht nicht als vorbelastet.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Letzter Sonntag war der 13.10. Wenn Du da Deine Fleppe wiederbekommen hast, hast Du sie am 13.9. unter Erklärung des Rechtsmittelverzichts abgegeben. Demnach ist die Rechtskraft für den ersten Verstoß der 13.9. Da der zweite Verstoß davor war, giltst Du in der Hinsicht nicht als vorbelastet.
ich hoffe du hast recht!! :-)
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Letzter Sonntag war der 13.10. Wenn Du da Deine Fleppe wiederbekommen hast, hast Du sie am 13.9. unter Erklärung des Rechtsmittelverzichts abgegeben. Demnach ist die Rechtskraft für den ersten Verstoß der 13.9. Da der zweite Verstoß davor war, giltst Du in der Hinsicht nicht als vorbelastet.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt falsch liege, so bin ich doch der Meinung, dass für das Eintreten der Rechtskraft immer der Tag zählt, an dem man geblitzt wurde.
Demzufolge haben wir hier zwei Verstöße innerhalb eines Jahres, was einen weiteren Monat Fahrverbot nach sich zieht.
Oder täusche ich mich jetzt?