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Erlischt Garantie wenn ich die Inspektion in freier Werkstatt machen lasse? Brauche Euren Rat!!!

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 8. Juni 2013 um 10:13

Hallo Leute,

ich habe im Februar 2013 einen VW Passat in einem VW-Autohaus in Nähe Würzburg gekauft.

Datz habe ich noch eine Gebrauchtwagengarantie von VW- vom VVD, bei uns in Braunschweig erworben, für 368 €.

Nun stand die Inspektion an und ich habe diese mit Luftfilter, Ölwechsel mit Filter, den Kraftstofffilter machen lassen.

Allerdings in einer freien Werkstatt, weil Du die Preise von VW-Werkstätten nicht mehr bezahlen kannst.

Ansonsten die gleichen Teile und das gleiche ÖL 507er.

Jetzt meine Frage:

Kann die Garantieversicherung bei einem potenziellen Schaden die Übernahme ablehnen, weil ich zur Inspektion nicht bei VW und Audi war?

In den Versicherungsbedingungen finde ich überhaupt nicht.

 

Ich danke Euch!!!!!

Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2013 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo

Zitat:

Original geschrieben von SchwedenThomas

Ganz ehrlich Juanemo.

Du hast die Frage nicht verstanden.

Die Frage lautet ob die Garantie erlischt und nicht ob man sich ein Auto im Unterhalt leisten kann!!

Wenn man sich die Reparatur in der Markenwerkstatt nicht leisten kann, dann kann man sich das Auto eben generell nicht leisten.

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo

Zitat:

Original geschrieben von Andy_bln

Bei mir steht er ja auch drin.

Bei mir auch und das ist auch gut so.

@ Juanemo: Alle deine Aussagen sind in keiner Art und Weise informativ, geschweige denn hilfreich, du müllst nur das Forum zu.

Was ist los mit Dir, hast du zu viel Zeit ?

Betreibst du selbst einen VW Service oder bist du VW-Aktionär ?

Wenn man gleiche Leistungen etwas günstiger bekommen kann, dann nutzt man diese Möglichkeiten in allen Bereichen der Marktwirtschaft (Versicherungen, Service, Handwerker usw.)

Deine Aussagen finde ich nur dämmlich.

34 weitere Antworten
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34 Antworten

Variante 1:

Hat man einen Neuwagen gekauft mit Werksgarantie, sagen wir mal für die ersten 2-3 Jahre, dann wird verlangt, dass man jeden Service bei der Vertragswerkstätte durchführen lässt. Geht man in eine freie Werkstätte, erlischt sofort jeglicher Garantieanspruch. Kaufe ich einen VW muss ich sogar zu VW und darf nicht zu Skoda oder Seat obwohl gleicher Konzern. ;)

Variante 2:

Habe ich einen Gebrauchtwagen gekauft ohne Werksgarantie und schliesse beim Händler noch eine Gebrauchtwagengarantie ab, dann kann ich das Auto überall reparieren lassen oder den Service durchführen lassen. Die einzige Bedingung ist, es muss eine Meisterwerkstatt sein. Der Ali um die Ecke darf das nicht machen. Bei einer Reparatur muss aber die Versicherung vorab informiert werden und die muss die Reparatur vorher absegnen. Macht man das nicht, wird auch nichts bezahlt.;)

Variante 3:

Habe ich einen Gebrauchtwagen gekauft ohne Werksgarantie und schliesse beim Händler noch eine Gebrauchtwagengarantie ab, dann kann ich das Auto überall reparieren lassen oder den Service durchführen lassen. Die einzige Bedingung ist, es muss eine Meisterwerkstatt sein. Liegt dann ein Reparaturfall vor, wo ich noch auf Kulanz beim Hersteller hoffe, weil die Gebrauchtwagenversicherung das nicht bezahlt, weil genau das Teil nicht inbegriffen ist und ich habe den Service davor (oder mind. einen Service) nicht beim Hersteller durchgeführt, kann man jeden Kulanzantrag vergessen.

Ganz Allgemein, finde ich diese Versicherungen für den Arsch und Augenwischerei. Ich habe schon mehrfach den Fall gehabt, dass trotz top Abdeckung, genau das Teil kaputt gegangen ist, was nicht abgedeckt war. Es hübscht den Vertrag ein wenig auf und wiegt der Käufer in einer falschen Sicherheit. Es bringt nur was, wenn man die beste Abdeckung abschliesst und die bieten die Verkäufer meistens nicht an, sondern muss man mit Aufpreis selber abschliessen. aber wie gesagt, meistens ging bei mir dann trotzdem was kaputt, was gerade nicht gelistert war.;)

am 9. Juni 2013 um 15:00

Kulanzregelungen werden ebenfalls eingeschränkt. Mein Fall: Motorschaden bei 162000 km beim Highline (also ein recht teurer Passat), Bj. 2007, BMR, lückenloser Service bei VW.

Kulanz: 50 % Material, 20 % Arbeitskosten. Gesamtkosten für den Motortausch ca. 11000 Euro, Eigenanteil ca. 5000 Euro.

Motor im Internet für ca. 2700 Euro, Einbau in einer freien Werkstatt ca. 1300 Euro.

Der letzte Service (150000 km) hat mich 1800 Euro gekostet.

Die teuren Inspektionen bei VW sind überflüssig und werden überbewertet, die kochen nämlich auch nur mit heißem Wasser. Qualifikationen und Schulungen sind keine Argumente und ein Witz.

Fazit: In meinen Fall war die sogenannte Kulanz ein Witz, wäre mein Fahrzeug nicht 300 km von meinem Wohnort liegengeblieben hätte ich nie im Leben VW den Auftrag für den Motortausch gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Nicki-Nitro

Variante 1:

Hat man einen Neuwagen gekauft mit Werksgarantie, sagen wir mal für die ersten 2-3 Jahre, dann wird verlangt, dass man jeden Service bei der Vertragswerkstätte durchführen lässt. Geht man in eine freie Werkstätte, erlischt sofort jeglicher Garantieanspruch. Kaufe ich einen VW muss ich sogar zu VW und darf nicht zu Skoda oder Seat obwohl gleicher Konzern. ;)

Variante 2:

Habe ich einen Gebrauchtwagen gekauft ohne Werksgarantie und schliesse beim Händler noch eine Gebrauchtwagengarantie ab, dann kann ich das Auto überall reparieren lassen oder den Service durchführen lassen. Die einzige Bedingung ist, es muss eine Meisterwerkstatt sein. Der Ali um die Ecke darf das nicht machen. Bei einer Reparatur muss aber die Versicherung vorab informiert werden und die muss die Reparatur vorher absegnen. Macht man das nicht, wird auch nichts bezahlt.;)

Variante 3:

Habe ich einen Gebrauchtwagen gekauft ohne Werksgarantie und schliesse beim Händler noch eine Gebrauchtwagengarantie ab, dann kann ich das Auto überall reparieren lassen oder den Service durchführen lassen. Die einzige Bedingung ist, es muss eine Meisterwerkstatt sein. Liegt dann ein Reparaturfall vor, wo ich noch auf Kulanz beim Hersteller hoffe, weil die Gebrauchtwagenversicherung das nicht bezahlt, weil genau das Teil nicht inbegriffen ist und ich habe den Service davor (oder mind. einen Service) nicht beim Hersteller durchgeführt, kann man jeden Kulanzantrag vergessen.

Ganz Allgemein, finde ich diese Versicherungen für den Arsch und Augenwischerei. Ich habe schon mehrfach den Fall gehabt, dass trotz top Abdeckung, genau das Teil kaputt gegangen ist, was nicht abgedeckt war. Es hübscht den Vertrag ein wenig auf und wiegt der Käufer in einer falschen Sicherheit. Es bringt nur was, wenn man die beste Abdeckung abschliesst und die bieten die Verkäufer meistens nicht an, sondern muss man mit Aufpreis selber abschliessen. aber wie gesagt, meistens ging bei mir dann trotzdem was kaputt, was gerade nicht gelistert war.;)

Alle drei Varianten, die du beschreibst, sind falsch.

1. Neuwagen kaufen mit 2 Jahren Werksgarantie: Du kannst in jeder Meisterwerkstatt deinen Service nach Werksvorgaben machen lassen, die Garantie bleibt bestehen. Nach den zwei Jahren Werksgarantie war es das aber. Kulanz wird es wahrscheinlich mal nie mehr für das Fahrzeug geben. Rückrufaktionen aber schon.

2. Gebrauchtwagen mit VVD Gebrauchtwagengarantie: Ab den Zeitpunkt des Abschlusses der Garantieversicherung zählen einzig deren Vorgaben und die besagen SERVICE NUR BEI VW.

3. Gebrauchtwagengarantie von anderen Anbietern: Da muss der Service halt immer nach Werksvorgaben erfolgen aber wo, das bleibt dem Kunden überlassen.

Eine Gebrauchtwagengarantie ist eine Reparaturversicherung und da muss man sich an die Versicherungsvorgaben halten. Das hat nichts mit Garantie zu tun. Wer eine Teilkasko mit Werkstattbindung abschließt, kann seinen Steinschlag auch nicht einfach bei VW reparieren lassen, wenn die Versicherung nicht das ok gibt. Oder eine Lebensversicherung für Nichtraucher zahlt auch nicht, wenn man fleißig qualmt und dann an Lungenkrebs stirbt!!!

Themenstarteram 10. Juni 2013 um 19:53

Irrtum!!!

Die Inspektion kannst Du machen wo Du willst.

Habe heute selbst mit dem VVD gesprochen.

Ich gehe davon aus, dass im Falle eines Falles Theater seitens des VVD gemacht wird, aber dafür habe ich eine Rechtsschutzversicherung.

Als ich der Dame heute morgen die neuen EU-Rspr.`en und Entscheidungen zitierte, knickte sie ein.

Das nur mal zum Thema....

Original geschrieben von Juanemo

wieso kauft man einen Passat, wenn man den Unterhalt nicht bezahlen kann. Leider müssen die Hersteller den Service oftmals akzeptieren, was ich nicht verstehen kann. Für die kostenlosen Dinge ist der Hersteller dann wieder gut genug.

Themenstarteram 10. Juni 2013 um 19:55

Irrtum!!!

Die Inspektion kannst Du machen wo Du willst.

Habe heute selbst mit dem VVD gesprochen.

Ich gehe davon aus, dass im Falle eines Falles Theater seitens des VVD gemacht wird, aber dafür habe ich eine Rechtsschutzversicherung.

Als ich der Dame heute morgen die neuen EU-Rspr.`en und Entscheidungen zitierte, knickte sie ein.

Das nur mal zum Thema....

Themenstarteram 10. Juni 2013 um 19:57

Danke, das macht Sinn!!!

Themenstarteram 10. Juni 2013 um 19:58

Mal keine Sorgen, den Unterhalt kann ich schon bezahlen.

Was ich aber nicht bezahlen will, sind irgendwelche arroganten Tussen oder nägellackierenden Sekretärinnen...

Themenstarteram 10. Juni 2013 um 20:04

TOP-ANTWORT

Zitat:

Original geschrieben von Der Kanzler

Mal keine Sorgen, den Unterhalt kann ich schon bezahlen.

Was ich aber nicht bezahlen will, sind irgendwelche arroganten Tussen oder nägellackierenden Sekretärinnen...

Aber im Schadenfall sind die arroganten Tussen und nägellackierten Sekretärinnen wieder gut genug?

Themenstarteram 10. Juni 2013 um 20:13

[ich danke für die Top-Antwort

Themenstarteram 10. Juni 2013 um 20:23

Hallo Jungs,

danke für Eure Nachrichten und Antworten.

Fakt ist, dass der VVD natürlich will, dass ich in ein VW-Autohaus renne und noch einmal:

Ich bezahle keine arroganten Tussen dort oder das VW-Zeichen.

Es gab viele hilfreiche Antworten und noch mehr Vollidioten, die nur Scheiße schreiben.

Besonders der eine Typ schrieb nur Gülle und hat null Ahnung von den AGB`s.

Also in Kurzform:

Ich rief heute morgen beim VVD an.

Die Hinweise mit den Vetragswerkstätten sind vorhanden, aber per Rechtssprechung unwirksam, weil Verstoß gg. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, also das Wettbewerbsgesetz.

Natürlich wollte das beim VVd und bei VW keiner hören, aber so ist es nun mal.

VW hat vor dem EUGH schon eine erhebliche Schlappe kassiert und riskiert das ganz sicher nicht noch einmal.

Man kann reparieren lassen, wo man will und wenn es nach den Herstellervorgaben erfolgte, gibt es keinerlei Chance seintens der Perfect Car, aus der Nummer raus zu kommen.

Jeder der etwas anderes schreibt, versucht sich nur mitzuteilen!!!

Also danke an die Jungs, die mir wirklich geholfen haben!!!!

Themenstarteram 10. Juni 2013 um 20:34

Juanemo,

Du schreibst nur Unwahrheiten.

Du gibst Tipps und Kommentare, die weder jemanden halfen, noch interessieren.

Du hast keine Ahnung und wenn das jemand liest, was Du von Dir gibst, hoffe ich nur, dass er die Gülle erkennt.

Mann Junge, ich arbeite in der VAG, in WOB.

Was willst Du mir denn erzählen`?

Ich fahre jeden Morgen 37 KM zur Arbeit und trotzdem schmeiße ich VW keinen Cent in den Rachen....

Erzähle mal deine Halbwahrheiten woanders und denke mal nach, was Du hier schriebst!!!

am 10. Juni 2013 um 20:44

Zitat:

Original geschrieben von Der Kanzler

Es gab viele hilfreiche Antworten und noch mehr Vollidioten, die nur Scheiße schreiben. Besonders der eine Typ schrieb nur Gülle und hat null Ahnung...

Im Gegensatz zu dir beherrschen aber die ganzen "Vollidioten" das Zitieren von anderen Beiträgen. Du hast fünf Beiträge am Stück gepostet und bedankst dich scheinbar bei dir selbst. Ich glaube kaum, dass dir einer der unzähligen "Vollidioten" hier bei einem deiner nächsten Probleme auch nur ansatzweise behilflich sein wird. Deine Wortwahl gehört sich nicht, auch wenn sich vielleicht der ein oder andere geirrt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Der Kanzler

Hallo Jungs,

danke für Eure Nachrichten und Antworten.

Fakt ist, dass der VVD natürlich will, dass ich in ein VW-Autohaus renne und noch einmal:

Ich bezahle keine arroganten Tussen dort oder das VW-Zeichen.

Es gab viele hilfreiche Antworten und noch mehr Vollidioten, die nur Scheiße schreiben.

Besonders der eine Typ schrieb nur Gülle und hat null Ahnung von den AGB`s.

Also in Kurzform:

Ich rief heute morgen beim VVD an.

Die Hinweise mit den Vetragswerkstätten sind vorhanden, aber per Rechtssprechung unwirksam, weil Verstoß gg. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, also das Wettbewerbsgesetz.

Natürlich wollte das beim VVd und bei VW keiner hören, aber so ist es nun mal.

VW hat vor dem EUGH schon eine erhebliche Schlappe kassiert und riskiert das ganz sicher nicht noch einmal.

Man kann reparieren lassen, wo man will und wenn es nach den Herstellervorgaben erfolgte, gibt es keinerlei Chance seintens der Perfect Car, aus der Nummer raus zu kommen.

Jeder der etwas anderes schreibt, versucht sich nur mitzuteilen!!!

Also danke an die Jungs, die mir wirklich geholfen haben!!!!

Ich wäre dafür, dass man hier zu macht. Ich glaube, ich bin im falschen Film hier :rolleyes:

Themenstarteram 10. Juni 2013 um 21:02

Du hast völlig Recht, ich habe mich hinreißen lassen und meine Wortwahl war unangemessen.

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