Erkennung Geschwindigkeitsbegrenzung

BMW X5 G05

Hallo,
Die Erkennungsrate der Geschwindigkeitsschilder ist bei dem X5 nicht sehr gut. Gerade wenn die Begrenzungen durch Autobahnauffahrten aufgehoben werden, kommt das System durcheinander.

Löst sich das Problem mit einem Software und Kartenupdate?

Beste Antwort im Thema

Fahre schon tausende Kilometer mit dem System, ich würde sagen die Erkennungsrate von meinem liegt bei 98%

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Und jetzt fahr mal einer nach Frankreich rüber und schaut auf die Erkennung für "Landstraßen"...

seit August 2018 gilt drüben nur noch 80 statt 90...

bisher hatte ich kein aktuelles Modell mit der Sicherheit auch die 80 angezeigt zu bekommen; das wäre aber mit einem Update einfach zu lösen da ja als Kartenmaterial Grundbestandteil der Länderdaten...

ein 8er hat mir zuletzt mal 80 mal 90 angezeigt... er war sich nicht sicher...

Zitat:

@gde2011 schrieb am 16. Mai 2019 um 18:07:16 Uhr:


Eine Auffahrt mit Autobahnschild hebt Beschränkung auf 😉

Tut sie nicht.

Bitte einmal die juristische Begründung bzw. das entsprechende Urteil. Wesentlich dabei wäre die praktische Eindeutigkeit.

Zitat:

@Luhpo79 schrieb am 17. Mai 2019 um 14:32:24 Uhr:



Zitat:

@gde2011 schrieb am 16. Mai 2019 um 18:07:16 Uhr:


Eine Auffahrt mit Autobahnschild hebt Beschränkung auf 😉

Tut sie nicht.

Zitat:

@Nicht-Fan schrieb am 17. Mai 2019 um 08:45:55 Uhr:


Welcher der dort angeführten Fälle erörtert das? Ich finde das nicht.
Woher weiss der Fahrer der auf eine Autobahn auffährt auf der generell keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, dass dort z.B. 120 km/h ist, wenn kein Schild dazu hinter der Auffahrt steht? Er muss annehmen dass die Fahrt frei ist und es gibt keine zwei Rechte auf der Autobahn.

Richtig, und genau das steht in dem Text auch so als Problematik beschrieben.

Über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung kann man sicherlich streiten und logisch ist es in bestimmten Fällen nicht.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es nirgendwo einen Text gibt, der sagt, dass an einer Auffahrt oder Einmündung ein Streckenverbot aufgehoben wird.

Nur, weil es für den ein oder anderen logisch erscheint, muss es nicht richtig sein.

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Ich zweifele nicht an was Du sagtst. Gleichwohl hätte ich mal Lust den Fall durchzufechten. Wenn ich eine Straftat oder eine Verfehlung begangen habe, die ich bei korrekter Anwendung der Gesetze - und nichts anderes sind auch Geschwindigkeitsbegrenzungen- machen musste, dann wäre es einen Prozess wert.

Zitat:

@Luhpo79 schrieb am 17. Mai 2019 um 14:41:12 Uhr:



Zitat:

@Nicht-Fan schrieb am 17. Mai 2019 um 08:45:55 Uhr:


Welcher der dort angeführten Fälle erörtert das? Ich finde das nicht.
Woher weiss der Fahrer der auf eine Autobahn auffährt auf der generell keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, dass dort z.B. 120 km/h ist, wenn kein Schild dazu hinter der Auffahrt steht? Er muss annehmen dass die Fahrt frei ist und es gibt keine zwei Rechte auf der Autobahn.

Richtig, und genau das steht in dem Text auch so als Problematik beschrieben.

Über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung kann man sicherlich streiten und logisch ist es in bestimmten Fällen nicht.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es nirgendwo einen Text gibt, der sagt, dass an einer Auffahrt oder Einmündung ein Streckenverbot aufgehoben wird.

Nur, weil es für den ein oder anderen logisch erscheint, muss es nicht richtig sein.

Zitat:

@Nicht-Fan schrieb am 17. Mai 2019 um 14:36:50 Uhr:


Bitte einmal die juristische Begründung bzw. das entsprechende Urteil. Wesentlich dabei wäre die praktische Eindeutigkeit.

Wenn man Google anstrengt bekommt man reichlich Treffer, die alle das gleiche sagen inkl. diverser Richtersprüche genau zu dieser Problematik.

Hier mal nur 2 Beispiele:

https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/
https://www.autozeitung.de/...ahn-tempolimit-nach-auffahrt-181039.html

Ich sagte ja, dass ich Dich nicht anzweifel. Noch spannender wird es, wenn man bei variabler Geschwindigkeitsbegrenzung mittels Lichtzeichenanlage keiner weiss wie die Geschwindigkeit denn überhaupt ist. Nun stelle man sich einmal die A1 bei Bremen vor. Da sind ja diese Dinger. Auf der letzten Lichtzeichenbrücke steht 60 km/h. Danach keine Brücke mehr. Begrenzung konsequenter weise bis Osnabrück, wo Streckenabschnitte mit Geschwindigkeiten geregelt werden?

Oder auf der Brücke stand 120 km/h. Ich unterstelle aber da stand 40 km/h und fahre auf die Bahn in z.B. Wildeshausen und schleiche mit 40 km/h über die Bahn, weil ich mich ja daran halte, dass da nix aufgehoben wurde und ich irgendwann da mal 40 km/h gesehen habe. Alles abstrus, ich weiß, aber in der Logik der Gesetzgebung bzw. der Rechtssprechung?! Bananenrepublik Deutschland.

Zitat:

@Luhpo79 schrieb am 17. Mai 2019 um 14:54:48 Uhr:



Zitat:

@Nicht-Fan schrieb am 17. Mai 2019 um 14:36:50 Uhr:


Bitte einmal die juristische Begründung bzw. das entsprechende Urteil. Wesentlich dabei wäre die praktische Eindeutigkeit.

Wenn man Google anstrengt bekommt man reichlich Treffer, die alle das gleiche sagen inkl. diverser Richtersprüche genau zu dieser Problematik.

Hier mal nur 2 Beispiele:

https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/
https://www.autozeitung.de/...ahn-tempolimit-nach-auffahrt-181039.html

Zitat:

@Nicht-Fan schrieb am 17. Mai 2019 um 15:05:04 Uhr:


Ich sagte ja, dass ich Dich nicht anzweifel. Noch spannender wird es, wenn man bei variabler Geschwindigkeitsbegrenzung mittels Lichtzeichenanlage keiner weiss wie die Geschwindigkeit denn überhaupt ist. Nun stelle man sich einmal die A1 bei Bremen vor. Da sind ja diese Dinger. Auf der letzten Lichtzeichenbrücke steht 60 km/h. Danach keine Brücke mehr. Begrenzung konsequenter weise bis Osnabrück, wo Streckenabschnitte mit Geschwindigkeiten geregelt werden?
Oder auf der Brücke stand 120 km/h. Ich unterstelle aber da stand 40 km/h und fahre auf die Bahn in z.B. Wildeshausen und schleiche mit 40 km/h über die Bahn, weil ich mich ja daran halte, dass da nix aufgehoben wurde und ich irgendwann da mal 40 km/h gesehen habe. Alles abstrus, ich weiß, aber in der Logik der Gesetzgebung bzw. der Rechtssprechung?! Bananenrepublik Deutschland.

Ich habe auch schon von einem Fall gelesen (finde den Link jetzt auf Anhieb nicht), wo ein Ortsansäßiger Fahrer verurteilt wurde, weil ihm nachgewiesen wurde, dass er regelmäßig die entsprechende Strecke fährt und hätte wissen müssen, dass dort, wo er geblitzt wurde, eine Beschränkung gilt. Er war auf eine Straße abgebogen. Kein Schild in Sicht. Schild steht aber vor der Einmündung.

Zitat:

@Luhpo79 schrieb am 17. Mai 2019 um 14:32:24 Uhr:



Zitat:

@gde2011 schrieb am 16. Mai 2019 um 18:07:16 Uhr:


Eine Auffahrt mit Autobahnschild hebt Beschränkung auf 😉

Tut sie nicht.

Nochmal Achtung: Ich habe mehrfach auf die Situation in Österreich und andere Länder verwiesen. Dort gibt es eine grundsätzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Straßentypen. Also ist klar war ohne Schild als zulässig anzunehmen ist.
Wenn das in D nicht automatisch die "unbeschränkte" Richtgeschwindigkeit ist, ok, keine Ahnung. Sorry.

Zitat:

@gde2011 schrieb am 21. Mai 2019 um 11:15:34 Uhr:



Zitat:

@Luhpo79 schrieb am 17. Mai 2019 um 14:32:24 Uhr:


Tut sie nicht.

Nochmal Achtung: Ich habe mehrfach auf die Situation in Österreich und andere Länder verwiesen. Dort gibt es eine grundsätzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Straßentypen. Also ist klar war ohne Schild als zulässig anzunehmen ist.
Wenn das in D nicht automatisch die "unbeschränkte" Richtgeschwindigkeit ist, ok, keine Ahnung. Sorry.

Es zählt aber doch nun mal das, was die StVo hergibt, und nicht das, was für dich persönlich logisch erscheint.

Wenn du mich zitierst.....ich habe kein einziges mal "logisch" erwähnt.
Für Österreich ist das aber definitiv so. Autobahnauffahrt mit Kennzeichnung bedeutet höchstzulässige Geschwindigkeit 130. Bis eben ein anderes geschwindigkeitswirksames Schild steht (ich gehe übrigens von einem PKW mit normaler Bereifung aus).

Im Prinzip sprecht Ihr doch über das Gleiche: Dort wo nichts geregelt ist gilt die Grundnorm. Das ist bei unseren südlichen Freunden mit funktionierendem Videobeweis eben 130 km/h auf der Autobahn und bei uns "unbegrenzt" auf der Autobahn. Das Prinzip ist identisch. Lediglich in Deutschland scheint es Sonderregelungen zu geben, die die Ansicht schlagende Logik und den klaren Menschenverstand aufheben. Eigentlich wäre so Brüche in der Logik, die durch Bürokratie und Rechtssystem verursacht sind etwas was ja durchaus zu unseren kuk-Erben ebenso passen würde, wie zu uns obrigkeitshörigen Preussen, aber scheinbar ist das die Alpenrepublik auf einer höheren Evolutionsstufe angekommen als wir Deutschen.

Zitat:

@Nicht-Fan schrieb am 22. Mai 2019 um 13:55:16 Uhr:


…….mit funktionierendem Videobeweis...…..

Angesichts der aktuellen politischen "Staatskrise" (sehen zumindest unsere Medien so) eine gute Formulierung 😁

Ich finde auch die Erkennung der aktuelle Begrenzung äusserst miserabel.. Ein fahren mit automatische Übernahme der Geschwindigkeit ist eigentlich kaum möglich. Mein Nissan X-Trail zeigt die Limits zwar nur an (Kamera und Database basiert), liegt aber tatsächlich selten daneben, die Trefferquote des X5 bei vielleicht 85%...
Der X5 hat auf der A4 das Zusatzschild 22h -5h konsequent ignoriert und hat am taghellen Tag auf 130 km/h reduziert. Eine Distanz-Begrenzung (zB. 900m) unter ein (zB) 90 Kmh-Begrenzung wird auch nicht beachtet.... Viel zu oft wird der Begrenzung der Parallel-Fahrbahn genommen, auch wenn die richtige daneben steht.. Bei Wiesbaden die Begrenzung der Ausfahrt auf 40 obwohl ich (und das Navi) auf der Autobahn (100) verbleiben.. Der Nissan hat's drauf.. Warum nicht der BMW? Hat mein Kamera vielleicht eine Sehbehinderung?

Ich habe auch den Eindruck, dass die Trefferquote deutlich besser sein sollte (Vergleich: letzten 3 Jahre A4 B9). Schaue sogar morgens immer dass nichts vor dem Kamerafeld auf der Scheibe klebt aber das scheint keinen wirklichen Einfluss darauf zu haben. Bei Wechselverkehrszeichen ist mir auch aufgefallen, dass er*sie nach 500 m 70 km/h einfach wieder auf die 100 außerorts hochspringt obwohl gar nicht durch Schild aufgehoben wurde. Hoffe mal darauf dass sich mit einem Softwareupdate was in der Richtung tut.

@neunelfcarrera: Tempo 80 auf Landstraßen in Frankreich wird berücksichtigt, nachdem du dir das aktuelle Kartenupdate Europa runtergeladen und per Stick aufgespielt hast.

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