Erhöhung Gesamtgewicht im Anhängerbetrieb
Hallo 🙂
möglicherweise hat der eine oder andere schon ein vergleichbares Problem gehabt (ich hab auch mal entsprechend einen Thread dazu gelesen, hat mir leider nicht weitergeholfen).
Ich fahre einen Ecoblue 190 PS AWD Mondeo.
In meinem FZS steht (wie bei eigentlich allen neueren Ford), dass ich mein zulässiges Gesamtgewicht im Anhängerbetrieb um 90kg überschreiten darf (bzw meine Interpretation: den Wert der Stützlast, jedoch max. 90 kg).
Nun ist aber folgendes:
Ohne Erhöhung der Achslast der Hinterachse, macht das überhaupt keinen Sinn. Denn rein rechnerisch drückt die Stützlast exklusiv auf die Hinterachse (mit 130%). Es ist rein mathematisch unmöglich das zGG zu überschreiten ohne auch die maximale Belastung der Hinterachse zu überschreiten.
In einem anderen Thread hier in einem Forum wurde auf eine EU Verordnung verwiesen (und wenn ich es richtig verstehe in diesem Kontext als "Freifahrtschein" zur Überschreitung angesehen). Da es in dieser EU VO aber nur um die Typgenehmigung selber geht, denke ich diese ist nicht anwendbar.
Habe diverse Prüforganisationen angefragt, die meisten waren eher ratlos.
Habt ihr ein paar Gedanken dazu? Wie soll dieser Eintrag nützlich sein? Hab ich was übersehen?
Besonders doof ist, dass eben diese Einschränkung den Mondeo ziemlich nutzlos macht, da man sobald man einen Anhänger hängen hat, die Zuladung massiv eingeschränkt ist (und das bei einem Diesel AWD, wo eigentlich quasi drauf steht "nutz mich um was zu ziehen und Menschen zu transportieren"😉.
Bin gespannt über euren Input bzw Ratschläge...
Gruß
MoAW
15 Antworten
Das ist korrekt. Ich wollte dir nur erklären wo meine Ursache der Irritation herkam. Ich hab in diesem Dokument gesehen, dass manchmal die Achslast explizit angegeben wird. Und das hat mich ursprünglich in diesem Zusammenhang verwirrt und angestoßen, dass ich diese Frage stelle.