Erhöhte HU Prüfgebühr bei Saisonkennzeichen(zählen Ruhemonate mit?
Servus, ich frage für einen Freund!
( Ja, stimmt wirklich!) 🙂
Kumpel hat Motorrad, Saisonkennzeichen 03-10
Also 01.03. mit 31.10. gültig.
Letzte HU war Oktober 2021, Fälligkeit: 10/23 lt.Plakette und Stempel.
Letztes Jahr hat er es irgendwie nicht mehr geschafft zur HU bis zum 31.10.23… warum ist unwichtig.für die Frage hier.
Ich habe zu Ihm im Winter gesagt, er könne sogar erst Ende April 24 zur HU gehen, ohne Strafe zu befürchten, weil man bis zu 2 Monate überziehen könnte und erst ab dem 3.Monat ( hier der 01.05.) würde es 15 € Knöllchen kosten, da die Monate die ausserhalb des Saisonzul.Zeitraum liegen, nicht mitgezählt würden…
Habe ich auch hier im Forum schon mehrmals so gelesen. Ich habe dabei aber nur an die Polizei und Veekehrsüberwacher gedacht.
Nun war ee vorgestern, 15.03.24 beim KÜS, hat auch die Plakette bis 03/26 anstandslos erhalten.
Allerdings hat das 98,20 € Gebühr gekostet, HU inkl.Abgastest,
Das Motorrad ist EZ 2000, Kawasaki ZR 7
Hab Ihn gefragt warum so teuer, Inflation hin oder her…mein letzter Stand war um die 70-75 €.
Sagt er: weil er mehr als 2 Monate überzogen hätte…erhöhter Aufwand, 20 % Aufschlag, ich denke das iat soweit bekannt daß es diese Vorschrift oder Regel gibt.
Aber ist das korrekt so? Darf das wirklich unterschiedlich ausgelegt werden?
Wie gesagt: in Bezug auf den OWI Katalog, Verwarngeld Bussgeld etc. sollten diese Monate Nov.-Febr. bei Ihm eigentlich nicht mitgerechnet werden.
Weiß das hier jemand der evtl. beim KÜS, Dekra, TÜV usw. arbeitet?
Würde es sich lohnen wenn er da nochmal nachhakt und die Extra Gebühren zurück verlangen würde.
Regulärer HU Preis müsste dann um die 80 bis 82 € rum sein.
Vielen Dank.
45 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 17. März 2024 um 16:30:23 Uhr:
Somit führen die Ruhemonate nicht zu einer Erhöhung der Mängel und werden daher nicht mitgezählt.
Die Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Auch während der Ruhemonate wird doch der Zustand des Fahrzeugs nicht besser, sondern tendenziell schlechter.
Hier übrigens der ganze Wortlaut des Schreibens vom Bundesverkehrsministerium. Einen Bezug zu einem Saisonkennzeichen gab es da aber nicht.
Zitat:
@nogel schrieb am 17. März 2024 um 16:49:56 Uhr:
Im internen Rundschreiben lautete die Festlegung schon 2013 wie folgt:
Ok, da steht es so. Ich bin sicher, dass der Ursprung dieser Auffassung in einer Verwechslung von 2.7 mit 2.6 aus Anlage VIII besteht und der Fehler seit mehr als 10 Jahren mitgeschleppt wird.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 17. März 2024 um 15:37:31 Uhr:
Dann wissen wir, das es beim TÜV auch so gehandhabt wird.
Darauf würde ich nicht wetten, zumal es auch mehrere TÜVs gibt. 😉
Interne Ansage ist bei uns anders, allerdings nett formuliert mit "soll" in der letzten Fortbildung als das Thema noch mal auf den Tisch kam. In meinem Kollegenkreis legen alle die Regelung im Kundeninteresse aus, die StVZO bleibt leider in dem Punkt uneindeutig. Geregelt ist nur eindeutig was passiert wenn die HU im Abmeldezeitraum liegt. Jeder Sch... ist in D klar geregelt, aber das ist jedes Jahr auf's neue ein Thema. 🙁
Gerade mal ein bisschen gegoogelt, die Prüforganisationen haben ja schöne Infos auf ihren Homepagen. Aber den Punkt lassen alle aus um sich nicht verbindlich festzulegen. Da steht immer schön was ist wenn die HU im Abmeldezeitraum liegt, aber dann kommt nichts mehr. Wird schon seinen Grund haben warum sich da keiner festlegen möchte, sonst würde man das klar in die Infoboschüren reinschreiben. Mit google findet man keine offizielle Quelle die verbindliche Aussage dazu trifft. Interne Arbeitsanweisungen sind keine Rechtsgrundlage.
Falls einer was anderes finden sollte bitte hier verlinken. 🙂
mal eine Frage zur "Ergänzungsuntersuchung" bzw. "erhöhtem Prüfaufwand" oder wie man das auch immer im Amtsdeutsch bezeichnet.
Als Begründung wurde genannt:
"Und zwar wenn ein Fzg. länger betrieben wird, ist ".... nach den Regeln der Technik eine Zunahme und/oder eine Verstärkung vorhandener Mängel oder der Reparaturbedürftigkeit der Fahrzeuge im statistischen Mittel festzustellen...."
Angenommen, mein Fahrzeug wird fristgerecht vorgeführt, alle Untersuchungen nach Prüfliste (?) werden durchgeführt, Plakette drauf wenn alles i.O. ist, Rechnung bezahlen, fertig.
2 Jahre später das gleiche Programm von vorne, obwohl das Fahrzeug 2 Jahre länger in Betrieb war, ist der Untersuchungsumfang genau der gleiche wie 2 Jahre zuvor. (oder doch nicht? fängt der Denkfehler hier schon an?)
jetzt meine Frage:
Was wird bei der Ergänzungsuntersuchung denn zusätzlich oder besonders geprüft???
Kuckt man nur genauer hin, weil überzogen wurde und das Fahrzeug länger in Betrieb war? Das hiesse ja im Umkehrschluß, bei "normaler HU" wird dann oberflächlich geprüft?
Wie wird denn bei der nächsten (oder übernächsten) fälligen, regulären HU, und nach theoretisch weiteren 50-100tkm geprüft? Offensichtlich nicht mit erhöhtem Prüfaufwand, denn berechnet wird er ja nicht, obwohl der Verschleiß ja deutlich höher sein müsste als z.B. 2 Jahre zuvor bei 3 Monaten Überziehung.
Das Argument, der längere Betrieb erhöht den möglichen Verschleiss ist doch Kappes, entweder die Bremsbeläge sind so oder so runter oder nicht, Traggelenke überprüft man, die sind noch gut oder nicht.
Defekte stellt man fest oder nicht, egal ob der Hobel vor 2 Jahren zur HU war oder erst letze Woche.
Das "statistische Mittel" kann auch nicht als Begründung herhalten, dann wären Prüfgebühren je nach Fehler-Anfälligkeit der Fahrzeugtypen/-Hersteller gestaffelt.
Irgendwie fehlt mir da die Logik (ausser, man will die Halter zur Einhaltung der Fristen "erziehen"😉.
Vielleicht kann man mich ja etwas erhellen ...
PS:
noch ein Punkt:
es wird beim Prüfaufwand ja auch nicht unterschieden, ob ein PKW 5tkm oder 50tkm pro Jahr abreisst, beim Letzteren ist der Verschleiss und die Defektanfälligkeit schon nach 2 Monaten höher, als wenn der Erste 3 Monate überzieht.
Die erhöhte Gebühr haben die Prüforganisationen als Kompensation „bekommen“, als die Rückdatierung abgeschafft wurde. Über die fachliche Grundlage kann man weidlich diskutieren.
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„ Irgendwie fehlt mir da die Logik (ausser, man will die Halter zur Einhaltung der Fristen "erziehen"😉.“
Du hast Dir die Antwort auf Deine Überlegungen weiter oben, schon selbst gegeben.
Genau das ist der einzige und wahre Grund…meine Meinung und Erfahrung.
Ich war im März 2021 wegen Corona auch erst im 3.Monat nach Ablauf der Frist (Dez.2020) mit meinem Auto beim KÜS und da verlief die Untersuchung trotz angeblichen erhöhtem Prüfaufwand und dem erhobenen 20 % Aufschlag,
sogar schneller und unkomplizierter ab als im März 2023 als ich wieder fristgerecht zur HU erschien.
Es waren aber auch jeweils unterschiedliche Prüfer zugange…also vielleicht einfach eine Glücksfrage wer grad drangeht. Der eine machts so, der andere halt anders.
Lediglich vor 10 Jahren mal mit einem kleinen Motorrad bei der Dekra, da hatte ich tatsächlich den Anschein, als ob der etwas genauer hinsehen würde.
Er hat z.B. geguckt ob die Armaturen Beleuchtung bei dieser Suzuki GT 185 funktioniert…das hatte bisher noch kein Prüfer bei einem mir bekanntem Krad gemacht.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 18. März 2024 um 08:32:30 Uhr:
„ Irgendwie fehlt mir da die Logik (ausser, man will die Halter zur Einhaltung der Fristen "erziehen"😉.“Du hast Dir die Antwort auf Deine Überlegungen weiter oben, schon selbst gegeben.
Genau das ist der einzige und wahre Grund…meine Meinung und Erfahrung.
Meinung und persönliche Erfahrung schön und gut, ist aber ,wie schon von mir geschrieben, auch nur eine Vermutung. Dann hätte man es auch gleich als "Überziehungs-Gebühr" oder "-Zuschlag" oder ähnlich bezeichnen können, dann erfasst man den Zweck ohne Stirnrunzeln.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. März 2024 um 08:31:31 Uhr:
Die erhöhte Gebühr haben die Prüforganisationen als Kompensation „bekommen“, als die Rückdatierung abgeschafft wurde. Über die fachliche Grundlage kann man weidlich diskutieren.
wenn das tatsächlich der Grund ist, dann erübrigt sich jede fachliche Diskussion.
Ich hatte so meine Befürchtungen, aber so eine Selbstbedienungs-Mentalität hatte ich nicht auf dem Schirm.
Moin Moin !
Zitat:
Selbstbedienungs-Mentalität
Nein , da konnte die gar nichts für, die wurden davon förmlich überrumpelt. Grund war die Abschaffung der Rückdatierung. Blödsinnigerweise wurde hier eine sehr gute erzieherische Massnahme , die niemanden weh tat (auch nicht in der Geldbörse) und auch wirksam war, abgeschafft zugunsten einer unsinnigen und technisch in keinster Weise zu begründenden Massnahme, die auch in der Praxis zu Problemen führt.
Eine der vielen schwachsinnigen Massnahmen von Ramsauer.
MfG Volker
Mein Porsche läuft von 03 bis 10. HU wäre im September fällig gewesen, würde dann gleich im März beim TÜV gemacht. "Strafgebühr" habe ich keine bezahlt. Kann aber natürlich auch sein, dass das jede Prüfstelle anders macht.
Hier ist einem Prüfer 14 Jahre nach der Zulassung aufgefallen,dass die Fin am Fahrzeug nicht mit den in der ZB1 und 2 übereinstimmt.
Selbst dem,der vor 14 Jahren das 21er für die Wiederinbetriebnahme erstellt hat, ist nicht aufgefallen, dass im Blech die 17 stellige Fin eingeschlagen ist und in den alten Dokumenten nur die letzten 8 Stellen erfasst waren.
Arschloch ist jetzt natürlich der letzte Prüfer, der den Hobel mit EM hat durchfallen lassen.
Auch wenn sie''s selber nicht hören wollen, Prüfer und SV sind auch nur menschen.
Betreffend falsche FIN: 2008 importierte ich einen alten Wagen (Bj. 1970) aus Großbritannien, bereitete ihn zuhause über'n Winter ein wenig auf, besorgte mir sogar mit der in den britischen Papieren stehenden FIN eine "Geburtsurkunde" beim BMIHT und fuhr seelenruhig zur Hauptuntersuchung und zur Zulassung. Wir sprachen während der HU auch darüber, dass die FIN sich ja leider nur auf einem aufgenieteten Blechschild befinde und streng genommen irgendwo ins Bodenblech geschlagen werden müsste. Die örtliche Zulassungsstelle war aber mit einem Vermerkt zu frieden, dass es eben nur das aufgenietete Schild gibt.
Ein paar Tage später, anlässlich einer kleinen Wartungsarbeit, fiel mir dann auf, dass die FIN auf dem Blechschild einen Buchstaben mehr enthielt als die FIN in den englischen Zulassungspapieren, in zahllosen britischen HU-berichten, in der o.g. Urkunde und dann halt auch in den deutschen Papieren. Scheiße!
Ich hab dann schnell heraus gefunden, dass dieser Fehler damals durchaus öfters vorkam. Der fehlenden Buchstabe, ein S, markierte in der Logik des Herstellers (British Leyland, Austin) in der FIN die "Sonderausstattung", und eben dieses S wurde oftmals schon bei der Erstzulassung gar nicht erst mit in die Papiere übernommen.
Das kann man wohl unmöglich im Nachhinein einem HU-Prüfer verkaufen, der seinen Job ordentlich macht. Was blieb übrig? Ja, ein neues Fabrikschild mit der FIN ohne S. Gut, dass keine Nummer ins Blech geschlagen wurde :-)
Wenn gar keine da ist kann man ja selber eine reinklopfen. Gerade bei so alten Dingern weiß doch kein Mensch, ob die ab Werk ist oder nicht.
Bei Opel habe ich früher auch etliche neben den Beifahrersitz geschlagen, weil die originale schlichtweg weggefault war. Hat nie jemand was gesagt.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 18. März 2024 um 14:34:52 Uhr:
Wenn gar keine da ist kann man ja selber eine reinklopfen.
Klasse Tip.
Auf die Idee sind auch einige während der ersten Abwrackprämie gekommen.
Ob das legal ist?
Die Fin an einem anderen als den vorgeschriebenen Ort ist ein Ausnahmetatbestand nach 70 StVZO - § 59
Ließ nochmal, diesmal bitte richtig.
Macht das selber einschlagen trotzdem nicht rechtmäßig. Machen die meisten SV auch nur mit einer Schlaggenehmigung vom Amt bei alten Rahmen
Deswegen hatte der TÜV-Onkel (der wirklich sehr hilfsbereit war!) auch sicherheitshalber die Zulassungsstelle kontaktiert, ob er was einschlagen soll. Die hat dann abgedankt.