Erfolgsaussicht Einspruch: Abgeschleppt nach mobilem Halteverbot
Guten Morgen,
ich stehe gerade vor der Frage, ob sich der Einspruch gegen ein Bußgeld und die Abschleppkosten lohnt, nachdem ich im mobilen Halteverbot abgeschleppt wurde.
Kurz zum Fall: Mitte Dezember parkte ich direkt vor meinem Haus in Berlin auf öffentlicher Straße. Am nächsten Mittag war das Auto umgesetzt worden. Ein Nachbar berichtete, dass die Polizei dabei zugegen war. Heute kam nun die schriftliche Verwarnung (40 €), die Kosten fürs Umsetzen werden separat berechnet.
Hintergrund des Halteverbots waren Kranarbeiten an einem Baum auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Am Morgen des Umsetzens war morgens bei mir geklingelt worden, aber über die Gegensprechanlage reagierte niemand.
Ich bin mir zu 90% sicher, dass das Halteverbot kurzfristig aufgestellt wurde, u. a. weil ich recht knapp eingeparkt hatte und nochmal ums Auto rumging – genau dort stand später das Schild.
Aber es sind eben nicht 100%…Daher meine Fragen:
Ist es überhaupt realistisch, dass das Schild so kurzfristig aufgestellt wurde (z. B. wegen eines herunterfallenden Asts am Baum) und man dann die Polizei zum Umsetzen dazuholt? Wird das Aufstellen irgendwie dokumentiert? Welche Erfolgsaussichten hätte ein Einspruch/Widerspruch? Mit welchen Kosten wäre er verbunden, wenn das zurückgewiesen wird?
Danke und beste Grüße
Peterchen
60 Antworten
Du hast doch die Stammtischparole mit 20 Fällen in ü15 Jahren eingeworfen!
Einfach mal bei der Wahrheit bleiben,
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. Dezember 2023 um 11:22:27 Uhr:
Du hast doch die Stammtischparole mit 20 Fällen in ü15 Jahren eingeworfen!
Einfach mal bei der Wahrheit bleiben,
Einfach mal Kleinkarriertheit und Besserwisserei abstellen, danke.....
Hallo,
ist mir in Berlin auch schon so ergangen. Montag frühs um 6Uhr meinen Dienstwagen mit Handwerker Park Genehmigung abgestellt. Nach 2 Stunden kam ein Anruf eines Kranunternehmens( Parkkarte mit Diensthandynummer lag zum Glück im Auto), ob ich weiß, dass ich im Halteverbot stehe. Ich also hin und Auto umgeparkt, wobei ich mir sicher war, dass beim Abstellen keine Schilder dort standen. Habe mir dann die Speicherkarte meiner 20min nachlaufenden Dashcam mitgenommen. Und was soll ich sagen, 10 Minuten nach dem Abstellen, wurden die Schilder aufgestellt und das ab 7 Uhr desselben Tages.
Da es ja nicht nur mich betraf, habe ich das Kranunternehmen nochmal angerufen und denen das erzählt. Die nahmen an, dass die Schilder schon in der Vorwoche standen.
Zum Glück war die Dashcam noch am Laufen, wie will man sowas sonst nachweisen???
Grüße und einen
Guten Rutsch an Alle
TomPet
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Grundsätzlich hat das Abschleppunternehmen kein Recht das Abschleppen in Rechnung zu stellen wenn kein Befehl des Ortnungsaamt oder Polizei vorliegt.
Dies sollte man zuerst prüfen.
Denn im Privaten Bereich gilt die Regel: Wer der Abschlepper ruft muss ihn auch zahlen.
@GargaMel Im Vertragsrecht kennst du dich nicht aus? Verträge können, soweit keine Seite ein Verbraucher ist, frei verhandelt werden. Wie wäre es sonst möglich, dass private Parkraumbewirtschafter für Privatparkplätze Fahrzeuge abschleppen lassen können und nein, der Besitzer des privaten Parkplatz übernimmt nicht die Abschleppkosten.
@ktown Verbraucher? Was hat das mit verbraucher zu tun? Und der Abgeschleppte auch nur wenn er dumm ist und brav zahlt. Abschleppen lassen kann auch jeder ja richtig aber zahlen muss man das nicht. 😁
Zitat:
@GargaMel schrieb am 31. Dezember 2023 um 10:34:42 Uhr:
@ktown Verbraucher? Was hat das mit verbraucher zu tun?
Nichts. Deine Rückfrage zeigt aber auf, dass Vertragsrecht nicht dein Metier ist.
Vielleicht meinte er einfach nur daß der Auftraggeber (privater) in Vorleistung gehen muss.
Ider daß Abschleppunternehmen läßt sich eine Abtretungserklörung unterschreiben?
Zitat:
@GargaMel schrieb am 31. Dezember 2023 um 10:34:42 Uhr:
@ktown Verbraucher? Was hat das mit verbraucher zu tun? Und der Abgeschleppte auch nur wenn er dumm ist und brav zahlt. Abschleppen lassen kann auch jeder ja richtig aber zahlen muss man das nicht. 😁
fragt sich nur, wie du an dein Auto kommen willst, wenn du nicht zahlst, der Abschlepper hält dein Fahrzeug als Pfand bis zur Bezahlung einfach unter Verschluss.
Auto abschleppen darf nur die Polizei und das Ordnumungsamt. Sonst zahlt der Besteller des Abschleppers sämtliche Kosten.
Also dürfen Ordnungsbehörden und Privatperson beide abschleppen lassen. Das Kostenrisiko ist für beide ähnlich, nur dass Behörden das OWiG und eine eigene Inkassostruktur auf ihrer seite haben.
Zitat:
@GargaMel schrieb am 1. Januar 2024 um 16:51:41 Uhr:
Auto abschleppen darf nur die Polizei und das Ordnumungsamt. Sonst zahlt der Besteller des Abschleppers sämtliche Kosten.
Wenn Sie das meinen wird das sicherlich stimmen. 😛
Zitat:
@GargaMel schrieb am 1. Januar 2024 um 16:51:41 Uhr:
Auto abschleppen darf nur die Polizei und das Ordnumungsamt. Sonst zahlt der Besteller des Abschleppers sämtliche Kosten.
Ganz im Gegenteil. Dazu gibt es auch interessante BGH Urteile.
va. der letzte Satz sollte Grund sein mal kurz vorher nachzudenken wo man sein Auto hinstellt - wenn man es schnell wiederhaben möchte.
Zitat:
Privatgrund. Auf Privatgrundstücken widerrechtlich abgestellte Autos darf der Grundstücksbesitzer abschleppen lassen. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. V ZR 144/08). Er kann vom Fahrzeughalter fordern, die Kosten zu erstatten, auch wenn dieser das Auto nicht hingefahren hat (BGH, Az. V ZR 102/15). Erst wenn die Rechnung bezahlt ist, muss der Grundstücksbesitzer verraten, wo das Auto steht (BGH, Az. V ZR 30/11).
Zitat:
@GargaMel schrieb am 1. Januar 2024 um 16:51:41 Uhr:
Auto abschleppen darf nur die Polizei und das Ordnumungsamt. Sonst zahlt der Besteller des Abschleppers sämtliche Kosten.
Mööp, falsch. Ist schon seit einigen Jahren nicht mehr so. Glücklicherweise wurde das geändert, so dass meine Ex-Freundin ihren von Besuchern des Altenheims nebenan kostenlos räumen lassen kann. Als ich vor 17 Jahren dort noch gewohnt habe, war das leider noch nicht so.