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Erfolgsaussicht Einspruch: Abgeschleppt nach mobilem Halteverbot

Guten Morgen,

ich stehe gerade vor der Frage, ob sich der Einspruch gegen ein Bußgeld und die Abschleppkosten lohnt, nachdem ich im mobilen Halteverbot abgeschleppt wurde.

Kurz zum Fall: Mitte Dezember parkte ich direkt vor meinem Haus in Berlin auf öffentlicher Straße. Am nächsten Mittag war das Auto umgesetzt worden. Ein Nachbar berichtete, dass die Polizei dabei zugegen war. Heute kam nun die schriftliche Verwarnung (40 €), die Kosten fürs Umsetzen werden separat berechnet.
Hintergrund des Halteverbots waren Kranarbeiten an einem Baum auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Am Morgen des Umsetzens war morgens bei mir geklingelt worden, aber über die Gegensprechanlage reagierte niemand.

Ich bin mir zu 90% sicher, dass das Halteverbot kurzfristig aufgestellt wurde, u. a. weil ich recht knapp eingeparkt hatte und nochmal ums Auto rumging – genau dort stand später das Schild.

Aber es sind eben nicht 100%…Daher meine Fragen:
Ist es überhaupt realistisch, dass das Schild so kurzfristig aufgestellt wurde (z. B. wegen eines herunterfallenden Asts am Baum) und man dann die Polizei zum Umsetzen dazuholt? Wird das Aufstellen irgendwie dokumentiert? Welche Erfolgsaussichten hätte ein Einspruch/Widerspruch? Mit welchen Kosten wäre er verbunden, wenn das zurückgewiesen wird?

Danke und beste Grüße
Peterchen

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60 Antworten

Müssten ja noch mehrere abgeschleppt worden sein, wenn angeblich die Schilder nicht rausgestellt worden wären.

In der Verkehrsrechtlichen Anordnung steht der für die Beschilderung verantwortliche drin.
Nach aufstellen gibt's normal eine Vollzugsmeldung an die genehmigende Behörde, die das evtl noch überprüfen.
Hier wird öfter geprüft ob Baustellen entsprechend der Genehmigung beschildert, abgesperrt etc sind.

@peterchen420
Warum hast Du nicht reagiert als die geklingelt haben?

Danke für die Erläuterung.

Ich habe auf das Klingeln zunächst mit der Gegensprechanlage reagiert und dann nach der ausbleibenden Antwort geöffnet. Bei jedem Klingeln vier Stockwerke ins Vorderhaus zu laufen ist hier eher unpraktikabel und unüblich. Kann auch sein, dass es jemand anderes war.

Und ja, laut Nachbar wurden mehrere Autos abgeschleppt. Da die Arbeiten auf der anderen Straßenseite gegenüber von einer breiten Einfahrt durchgeführt wurden, wo ohnehin nicht geparkt werden darf, wurde aber auch nur für 15-20 Meter das Halteverbot aufgestellt.

Naja die F
rage ist ja wann es aufgestellt wurde.!!
Und das würde ich durch fragen der Nachbarn, oder auch durch aushang im Treppenhaus etc. versuchen zu erfahren.
Ihr seit ja anscheinend mehrere.
Gruß Ulli

Wie war eigentlich der Wind ind das Wetter in Berlin an den Tagen? Hier in München war der Sturm wahrscheinlich nicht so stark wie weiter nördlich.
Wir hatten hier Böen mit bis zu 83 km/h was scheinbar Windstärke 8 entspricht.
Am Seitenstreifen bei mir in der Nähe hatten wir auch so etwa 4-5 mobile HV Schilder an Masten die unten 3-4 solche massiven Platten zur standsicheren Befestigung und Erschwernis Dran hatten.
Die hat der Sturm ausnahmslos alle umgeweht.
Vielleicht lag das Schild bei Dir auch schon am Biden als Du geparkt hattest.

Hier war es auch recht stürmisch. Daher auch mein Gedanke, dass die Arbeiten womöglich dringlich und kurzfristig waren und man ab dem Morgen (war von Dienstag, 7 Uhr, bis Mittwoch, 16 Uhr) einfach für zwei Tage die Schilder aufgestellt hat. Aber dann hätte die Polizei wohl auf die Verwarnung verzichtet?
Dass die Schilder umgeweht wurden, kommt mir eher unwahrscheinlich vor; sie waren gesichert, wie du es beschreibst.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. Dezember 2023 um 17:11:04 Uhr:



Zitat:

@GargaMel schrieb am 28. Dezember 2023 um 11:17:39 Uhr:


In dieser Angelegenheit würde ich lieber gleich beim Anwalt für Verkehrsrecht nachfragen als in diesem Forum hier wo der inhalt der Beiträge stark streut und es schnell zu einer Art Stammtisch wird wenn es darum geht recht zu haben.

Das ist eine regelrechte streitfrage ob du jetzt was machen sollst oder nicht.

Das würde ich nicht unbedingt machen, da der TE die Anwaltskosten mit ziemlicher Sicherheit selber zahlen muss. Parkverstöße sind i.d.R. nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Sind sie wenn du Verkehrsrecht mit Versichert hast.

Nein, sind sie nicht. Einfach mal in den ARB nachlesen unter: was ist nicht versichert.

Allerdings gibt es vielleicht eine Handvoll VS, welche es in ihren ARB eingeschlossen haben, ist aber die Ausnahme.

@peterchen420

Ist es wirklich so schwierig eine zweimal gestellte Frage zu beantworten?

Hast du mal in der Nachbarschaft gefragt, ob jemand sagen kann, wann die Schilder aufgestellt wurden?

Wenn die nicht frühzeitig genug aufgestellt worden und jemand oder gar mehre aus der Nachbarschaft kann/können das als Zeuge(n) bestätigen, dann bist du raus aus der Nummer.

Gruß

Uwe

Ich werde morgen mal rumfragen. Ist eine sehr belebte, anonyme Gegend und permanent irgendwelche Halteverbote in der Straße, deshalb setze ich da nicht auf gute Erinnerungen der Nachbarn. Aber ich versuche es mal.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. Dezember 2023 um 20:43:59 Uhr:


Nein, sind sie nicht. Einfach mal in den ARB nachlesen unter: was ist nicht versichert.

Allerdings gibt es vielleicht eine Handvoll VS, welche es in ihren ARB eingeschlossen haben, ist aber die Ausnahme.

Bei deiner Versicherung villeicht nicht, bei meiner aber schon 😁

Arrag zahlt fest jeden Anwalt. Bin über 15 Jahre Kunde da und hatte schon 20 Fälle die anstandslos getilgt wurden.

Dann hast du Glück und kannst ab sofort kostenlos falsch parken 😁.

Edith: nach kurzer Recherche habe ich gesehen, dass die ARAG Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigsangelegenheiten (in dem Fall auch falsch parken) gewährt, allerdings nur wenn ein Eintrag ins FAER droht. Demnach wäre der Verstoß des TE nicht versichert, selbst, wenn er diese Versicherung abgeschlossen hätte.

Edith2:

Zitat:

Arrag zahlt fest jeden Anwalt. Bin über 15 Jahre Kunde da und hatte schon 20 Fälle die anstandslos getilgt wurden.

Dann wundert mich allerdings, dass du dort noch Kunde bist 😁.

Pro Jahr mehr als ein Rechtsstreit? Respekt!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. Dezember 2023 um 16:22:22 Uhr:


Pro Jahr mehr als ein Rechtsstreit? Respekt!

Du musst bei Thema bleiben Meister.

Außerdem nicht versuchen mit aller Gewalt recht zu haben.

Eine Anwaltliche Beratung für diesen Fall zahlt auch jede Verkehrsrechtschutz darauf gebe ich dir Brief und Siegel.

Zitat:

@GargaMel schrieb am 29. Dezember 2023 um 18:50:44 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. Dezember 2023 um 16:22:22 Uhr:


Pro Jahr mehr als ein Rechtsstreit? Respekt!
Du musst bei Thema bleiben Meister.
Außerdem nicht versuchen mit aller Gewalt recht zu haben.

Eine Anwaltliche Beratung für diesen Fall zahlt auch jede Verkehrsrechtschutz darauf gebe ich dir Brief und Siegel.

Du hast doch Posaunt

Zitat:

@GargaMel schrieb am 29. Dezember 2023 um 14:24:33 Uhr:



Bin über 15 Jahre Kunde da und hatte schon 20 Fälle die anstandslos getilgt wurden.

Sind für mich mehr als ein Rechtsstreit Pro Jahr

Wie ich schon in meiner Einlassung schrieb : Das wird hier zum Stammtisch 😁

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