Erfahrungsberichte VW Bank Autoverkauf bei laufender Finanzierung

Hallo,

gibt es jemand der Erfahrung hat, im Verkauf seines PKW welches Finanziert ist?

Also die Finanzierung läuft über VW Bank, die sind im Besitz des Fahrzeugbrief, jetzt würde ich gerne das Auto verkaufen. Benötige ich dazu die Zustimmung der Bank?
Wäre freundlich wenn sich jemand meldet der damit schon einmal was zu tun hatte um mir sein vorgehen und Erfahrung eventuell schildern kann.

Danke Mfg A.

Beste Antwort im Thema

du musst das auto vorzeitig ablösen um es verkaufen zu können.
die vw-bank macht dies aber jederzeit und ohne vorfälligkeitsentschädigung.

es werden sogar zinsen für den nicht in anspruch genommenen finanzierungszeitraum gutgeschrieben.

einfach anrufen und den ablösebetrag erfragen. der kommt dann völlig unverbindlich innerhalb von 48 stunden per post.

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Zitat:

Original geschrieben von Bert1956



BTW: die deutsche Sprache ist da auch nicht ganz konsequent. So bezeichnet sie den Eigentümer an Land auch als Grundbesitzer. Hehehe und dieser muß das Land nicht zwangsläufig gestohlen haben😁😁😁

(*) ich darf doch?

(*) ja ja darfste 😉 Aber die Sache mit den Großgrundbesitzern lässt mir nun keine Ruhe mehr Möglicherweise ist doch alles nur geklaut 😁 Wie soll jemand sonst an so viel Eigentum gelangen?

Eintrag Wikipedia:
Grundbesitz ist der Besitz von Land, d. h. von Grundstücken oder bebauten Liegenschaften. Meistens ist jedoch mit „Besitz“ das Eigentum gemeint, weil die Umgangssprache zwischen den beiden Begriffen nur selten unterscheidet. In diesem Sinn bedeutet also das Wort Grundbesitzer Grundeigentümer.

Ich verstehe nicht, warum hier ständig Wikipedia-Einträge oder gar ganze Gesetzestexte in die Antworten kopiert werden. Damit unterstellt man ja eigentlich den anderen Forumsteilnehmern, dass sie zu blöd zum "googeln" sind. Wenn dann die Gesetzestexte noch in den richtigen Zusammenhang gebracht würden, wäre es vielleicht noch hilfreich. Wenn ich hier eine Anfrage stelle, dann wünsche ich mir eigentlich Erfahrungen anderer in ähnlichen Sachverhalten, da in unserem Rechtsstaat die Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden können.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Ich verstehe nicht, warum hier ständig Wikipedia-Einträge oder gar ganze Gesetzestexte in die Antworten kopiert werden...

Weil man sich gerade in diesem Forum gerne an Begrifflichkeiten stößt bzw. aufhängt und man dann als jemand, der gerne antworten würde nicht weis, ob hier nur intuitiv ein ähnlicher aber dennoch falscher Terminus gewählt wurde, oder ob es diesbezüglich echte Verständnisprobleme gibt.

Das wird dann gerne zum freudig-erregten Anlass genommen, den 'Klugscheißmodus' anzuwerfen 😉

Und was lernen wir daraus: Besitzer != Eigentümer, aber Grundbesitzer = Grundeigentümer.
'Deutsch' ist halt eine schweeeeeeere Sprache !

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Ich verstehe nicht, warum hier ständig Wikipedia-Einträge oder gar ganze Gesetzestexte in die Antworten kopiert werden.

Weil dies viel besser und präziser ist als ein: "Ich würde sagen..." oder "Meiner Meinung ist das so."

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Damit unterstellt man ja eigentlich den anderen Forumsteilnehmern, dass sie zu blöd zum "googeln" sind.

Nein, das ist Quatsch. Siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Wenn dann die Gesetzestexte noch in den richtigen Zusammenhang gebracht würden, wäre es vielleicht noch hilfreich. Wenn ich hier eine Anfrage stelle, dann wünsche ich mir eigentlich Erfahrungen anderer in ähnlichen Sachverhalten, da in unserem Rechtsstaat die Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden können.

Und genau deshalb ist der Gesetzestext und eine Erklärung dazu viel hilfreicher als ein "also bei mir hat damals der Richter gesagt..."

Stammtischgeschwafel hilft den wenigsten Leuten weiter.

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Bert1956



BTW: die deutsche Sprache ist da auch nicht ganz konsequent. So bezeichnet sie den Eigentümer an Land auch als Grundbesitzer. Hehehe und dieser muß das Land nicht zwangsläufig gestohlen haben😁😁😁

(*) ich darf doch?

(*) ja ja darfste 😉 Aber die Sache mit den Großgrundbesitzern lässt mir nun keine Ruhe mehr Möglicherweise ist doch alles nur geklaut 😁 Wie soll jemand sonst an so viel Eigentum gelangen?

Ich sprach von Grundbesitzern, nicht

Groß

grundbesitzern.

Und Grundbesitzer ist auch die Oma, die ihr klein Häuschen auf 400 m^2 Siedlungsland stehen hat.

Das wird sie doch nicht geklaut haben?😉

edit: vergesst es wieder oO

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Ich verstehe nicht, warum hier ständig Wikipedia-Einträge oder gar ganze Gesetzestexte in die Antworten kopiert werden. Damit unterstellt man ja eigentlich den anderen Forumsteilnehmern, dass sie zu blöd zum "googeln" sind. Wenn dann die Gesetzestexte noch in den richtigen Zusammenhang gebracht würden, wäre es vielleicht noch hilfreich. Wenn ich hier eine Anfrage stelle, dann wünsche ich mir eigentlich Erfahrungen anderer in ähnlichen Sachverhalten, da in unserem Rechtsstaat die Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden können.

Ich unterstelle na nicht das die User zu blöde zum googeln sind, ich finde es jedenfalls hilfreich bei einem bestimmten Thema nicht ständig googlen zu müssen wenn mir ein anderer User zb.Wiki Eintrag ect  kopiert der zur Aufklärung einer Sache dienlich ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956



Ich sprach von Grundbesitzern, nicht Großgrundbesitzern.
Und Grundbesitzer ist auch die Oma, die ihr klein Häuschen auf 400 m^2 Siedlungsland stehen hat.
Das wird sie doch nicht geklaut haben?😉

Hmmm mal ohne Google Wiki

Ist ja auch nicht Omas sondern Opas Grund  er hat das Grundstück gekauft von einem Bauern,dessen vorvorvorfahren das Grundstück durch Rodung vor 500 Jahren in  Besitz  genommen haben. Also doch nur gekaut  😛 . Dann wäre Oma die unrechtmäßige Besitzerin einer geklauten Sache. Wohl deswegen spricht man nur von Grundbesitz 😉😉

Und wem gehört dann eigentlich Deutschland?

Wiki sagt dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbesitz

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Der Besitz darf nicht, wie es häufig geschieht, mit dem Eigentum an der Sache verwechselt werden, der rechtlichen Gewalt über die Sache. Besitzer einer Sache ist, wer sie im Augenblick gerade hat, wobei es keine Rolle spielt, ob er sie haben darf oder nicht (auch der Dieb ist Besitzer der gestohlenen Sachen, die er bei sich hat)
Oh, ich liebe es wenn wenigstens einer in der Runde Ahnung hat. Es gibt zu viele Wichtigtuer und Möchtegern-Profis.
Ja Peppi(*), du hast vollkommen Recht. Selbst ein Dieb ist Besitzer einer von ihm gestohlenen Sache, aber er wird niemals durch den bloßen Besitz zum Eigentümer. Wäre ja auch noch schöner😁
Vielleicht spricht sich das ja auch mal herum. Du bist auch Besitzer einer Mietwohnung, nur nicht der Eigentümer.
Daß man im Volksmund diese Feinheiten nicht so ernst nimmt, ist uns allerdings auch bewußt. Wenn es aber um Recht geht, wie oft hier im Forum, dann sollte man auf jedem Fall die richtigen Termini verwenden.

BTW: die deutsche Sprache ist da auch nicht ganz konsequent. So bezeichnet sie den Eigentümer an Land auch als Grundbesitzer. Hehehe und dieser muß das Land nicht zwangsläufig gestohlen haben😁😁😁

(*) ich darf doch?

Bei einem Diebstahl wird nicht geprüft, ob der Dieb Besitzer oder Eigentümer ist. Geprüft wird das Tatbestandsmerkmal "Zueignung". Und jetzt googelt mal schön.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Bei einem Diebstahl wird nicht geprüft, ob der Dieb Besitzer oder Eigentümer ist. Geprüft wird das Tatbestandsmerkmal "Zueignung".

Na du bist ja ein gaaanz Oberschlauer😉

Bei einem Diebstahl muß logischerweise nicht geprüft werden ob der Dieb Besitzer oder Eigentümer ist. Er hat sich durch den Diebstahl, also der Zueignung oder auch rechtswidrige Aneignung, selbst zum Besitzer gemacht. Eigentümer ist er hingegen dadurch nicht geworden.

Wäre er der Eigentümer der Sache, die er in Besitz gebracht hat, wäre es kein Diebstahl und er kein Dieb.

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956



Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Bei einem Diebstahl wird nicht geprüft, ob der Dieb Besitzer oder Eigentümer ist. Geprüft wird das Tatbestandsmerkmal "Zueignung".
Na du bist ja ein gaaanz Oberschlauer😉
Bei einem Diebstahl muß logischerweise nicht geprüft werden ob der Dieb Besitzer oder Eigentümer ist. Er hat sich durch den Diebstahl, also der Zueignung oder auch rechtswidrige Aneignung, selbst zum Besitzer gemacht. Eigentümer ist er hingegen dadurch nicht geworden.
Wäre er der Eigentümer der Sache, die er in Besitz gebracht hat, wäre es kein Diebstahl und er kein Dieb.

Weil ich so ein Oberschlauer bin antworte ich Dir noch einmal. Dann bin ich aber raus hier. Beim Diebstahl gibt es den Begriff des "Besitzers" nicht. Wenn der Dieb sich die Sache zugeeignet hat, dann hat er neuen Gewahrsam begründet. Bei richtigen Begriffen kommen keine Zweifel auf.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg



Zitat:

Original geschrieben von Bert1956



Na du bist ja ein gaaanz Oberschlauer😉
Bei einem Diebstahl muß logischerweise nicht geprüft werden ob der Dieb Besitzer oder Eigentümer ist. Er hat sich durch den Diebstahl, also der Zueignung oder auch rechtswidrige Aneignung, selbst zum Besitzer gemacht. Eigentümer ist er hingegen dadurch nicht geworden.
Wäre er der Eigentümer der Sache, die er in Besitz gebracht hat, wäre es kein Diebstahl und er kein Dieb.
Weil ich so ein Oberschlauer bin antworte ich Dir noch einmal. Dann bin ich aber raus hier. Beim Diebstahl gibt es den Begriff des "Besitzers" nicht. Wenn der Dieb sich die Sache zugeeignet hat, dann hat er neuen Gewahrsam begründet. Bei richtigen Begriffen kommen keine Zweifel auf.

Und Gewahrsam ist vergleichbar, nicht aber identisch mit dem zivilrechtlichen Besitz.

Na da ham was.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg



Zitat:

Original geschrieben von Bert1956



Na du bist ja ein gaaanz Oberschlauer😉
Bei einem Diebstahl muß logischerweise nicht geprüft werden ob der Dieb Besitzer oder Eigentümer ist. Er hat sich durch den Diebstahl, also der Zueignung oder auch rechtswidrige Aneignung, selbst zum Besitzer gemacht. Eigentümer ist er hingegen dadurch nicht geworden.
Wäre er der Eigentümer der Sache, die er in Besitz gebracht hat, wäre es kein Diebstahl und er kein Dieb.
Weil ich so ein Oberschlauer bin antworte ich Dir noch einmal. Dann bin ich aber raus hier. Beim Diebstahl gibt es den Begriff des "Besitzers" nicht. Wenn der Dieb sich die Sache zugeeignet hat, dann hat er neuen Gewahrsam begründet. Bei richtigen Begriffen kommen keine Zweifel auf.

Wenn ich dir dein Handy klaue dann besitze ich es nach dem Diebstahl.

Und noch ein unbeliebter Link : http://www.youtube.com/watch?v=Lbmkk0KNNns&feature=related

und die Wiki schreibt das so: 😛

In der juristischen Fachsprache bedeutet der Begriff Besitz (lat. possessio) einen Gegenstand, über den jemand die tatsächliche, aber nicht unbedingt rechtliche Herrschaft hat.[1] „Besitz“ bedeutet also, dass jemand über einen Gegenstand verfügt (in seiner/ihrer Gewalt hat), unabhängig davon, ob der Gegenstand sein/ihr Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch, wenn der Gegenstand gemietet oder gestohlen ist. In der juristischen Fachsprache bedeutet der Begriff Besitz oft zusätzlich den Willen, „diese Sache für sich zu behalten“ (Eigenbesitzwillen, lat. animus rem sibi habendi).

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