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Erfahrungsberichte VW Bank Autoverkauf bei laufender Finanzierung

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 12:35

Hallo,

gibt es jemand der Erfahrung hat, im Verkauf seines PKW welches Finanziert ist?

Also die Finanzierung läuft über VW Bank, die sind im Besitz des Fahrzeugbrief, jetzt würde ich gerne das Auto verkaufen. Benötige ich dazu die Zustimmung der Bank?

Wäre freundlich wenn sich jemand meldet der damit schon einmal was zu tun hatte um mir sein vorgehen und Erfahrung eventuell schildern kann.

Danke Mfg A.

Beste Antwort im Thema

du musst das auto vorzeitig ablösen um es verkaufen zu können.

die vw-bank macht dies aber jederzeit und ohne vorfälligkeitsentschädigung.

es werden sogar zinsen für den nicht in anspruch genommenen finanzierungszeitraum gutgeschrieben.

einfach anrufen und den ablösebetrag erfragen. der kommt dann völlig unverbindlich innerhalb von 48 stunden per post.

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am 1. Februar 2012 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von Passat-V5

Hallo,

 

gibt es jemand der Erfahrung hat, im Verkauf seines PKW welches Finanziert ist?

 

Also die Finanzierung läuft über VW Bank, die sind im Besitz des Fahrzeugbrief, jetzt würde ich gerne das Auto verkaufen. Benötige ich dazu die Zustimmung der Bank?

Wäre freundlich wenn sich jemand meldet der damit schon einmal was zu tun hatte um mir sein vorgehen und Erfahrung eventuell schildern kann.

 

Danke Mfg A.

Ja die Bank ist Eigentümer des Autos und du kannst fremdes Eigentum nur mit deren Zustimmung verkaufen.

du musst das auto vorzeitig ablösen um es verkaufen zu können.

die vw-bank macht dies aber jederzeit und ohne vorfälligkeitsentschädigung.

es werden sogar zinsen für den nicht in anspruch genommenen finanzierungszeitraum gutgeschrieben.

einfach anrufen und den ablösebetrag erfragen. der kommt dann völlig unverbindlich innerhalb von 48 stunden per post.

am 6. Februar 2012 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von heltino

du musst das auto vorzeitig ablösen um es verkaufen zu können.

die vw-bank macht dies aber jederzeit und ohne vorfälligkeitsentschädigung.

es werden sogar zinsen für den nicht in anspruch genommenen finanzierungszeitraum gutgeschrieben.

einfach anrufen und den ablösebetrag erfragen. der kommt dann völlig unverbindlich innerhalb von 48 stunden per post.

Das kann ich bestätigen. Wenn Du noch das "Glück" hast in der Nähe von Braunschweig zu wohnen, kannst du das Geld auch direkt an der Kasse in der Zentrale einzahlen.

Hätte den Vorteil

- das du direkt mit dem Käufer hinfahren könntest und

- der Käufer direkt den Fahrzeugbrief bekommen kann (vorher anrufen und das Kommen ankündigen, damit der Fahrzeugbrief an der Kasse liegt).

Beste Grüße

Hallo,

mit unserem Polo haben wir das wie von den Vorschreibern beschrieben gemacht. Das Fahrzeug war vorzeitig übrig, nachdem mir durch einen Jobwechsel ein Dienstwagen zur Verfügung stand.

Wir haben das Fahrzeug bei Mobile.de inseriert und, nachdem ein Käufer gefunden war, den Kredit bei der Volkswagenbank vorzeitig abgelöst. Der Fahrzeugbrief war dann innerhalb weniger Tage in der Post.

Den Betrag zur Ablösung mussten wir natürlich aus eigener Tasche bis zum Erhalt des Kaufpreises vorstrecken.

Gruß, Hannes

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ja die Bank ist Eigentümer des Autos und du kannst fremdes Eigentum nur mit deren Zustimmung verkaufen.

Dürfte rechtlich nicht ganz richtig sein.

Der Brief liegt bei der Bank lediglich als Sicherheit für den Finanzierungskredit. Eigentümer ist der, der im Fahrzeugbrief steht, also in aller Regel der Halter bzw. Nutzer.

Zitat:

Original geschrieben von arthuritis

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ja die Bank ist Eigentümer des Autos und du kannst fremdes Eigentum nur mit deren Zustimmung verkaufen.

Dürfte rechtlich nicht ganz richtig sein.

Der Brief liegt bei der Bank lediglich als Sicherheit für den Finanzierungskredit. Eigentümer ist der, der im Fahrzeugbrief steht, also in aller Regel der Halter bzw. Nutzer.

das fahrzeug ist "sicherheitsübereignet" und somit ist es nicht relevant wer namentlich im brief steht.

Habe vor ca. 2 Monaten VW-Bank eine Mail geschrieben, dass ich mein Auto verkaufen möchte, welches noch bis August 2012 einen laufen Kredit hat. Ich wollte den Brief zurück und evtl. die Ratenzahlung fortführen, sonst Restsumme zahlen und dann verkaufen.

Wurde paar Tage später angerufen und die Dame hat mir angeboten, den Kfz-Brief zurückzuschicken und ich könnte das Auto verkaufen und Raten weiterzahlen.

Also es hat bestens funktioniert. Okay, Auto ist noch nicht verkauft, aber das ist eine andere Sache.

Hatte eine ähnliche Erfahrung vor 5 Jahren mit Santander Bank, da war es auch kein Thema.

Wenn man seine Schulden regelmäßig und ohne Probleme zurück bezahlt, haben die Banken nichts dagegen, wenn man das Auto verkauft und weiter zahlt.

Zitat:

Original geschrieben von arthuritis

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ja die Bank ist Eigentümer des Autos und du kannst fremdes Eigentum nur mit deren Zustimmung verkaufen.

Dürfte rechtlich nicht ganz richtig sein.

Der Brief liegt bei der Bank lediglich als Sicherheit für den Finanzierungskredit. Eigentümer ist der, der im Fahrzeugbrief steht, also in aller Regel der Halter bzw. Nutzer.

Schau doch mal nach was in der Zulassungsbescheinigung, früher Brief, als Kleingedrucktes steht.

am 6. Februar 2012 um 17:07

Zitat:

Original geschrieben von arthuritis

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ja die Bank ist Eigentümer des Autos und du kannst fremdes Eigentum nur mit deren Zustimmung verkaufen.

Dürfte rechtlich nicht ganz richtig sein.

 

Der Brief liegt bei der Bank lediglich als Sicherheit für den Finanzierungskredit. Eigentümer ist der, der im Fahrzeugbrief steht, also in aller Regel der Halter bzw. Nutzer.

Unter Eigentum versteht man die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer darf bestimmen, was mit seinem Eigentum geschieht. Er kann es selbst benutzen, verschenken, wegwerfen, verleihen oder vermieten. Er darf auch anderen verbieten, die Sache zu benutzen. Die Befugnisse des Eigentümers regelt der § 903 BGB

 

Unter Besitz versteht man die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Besitz kann man auch ohne Eigentum erlangen .

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Unter Besitz versteht man die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Besitz kann man auch ohne Eigentum erlangen .

So ist der Besitzer eines gestohlenes Fahrzeuges der Dieb.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Unter Besitz versteht man die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Besitz kann man auch ohne Eigentum erlangen .

So ist der Besitzer eines gestohlenes Fahrzeuges der Dieb.

O.

dem ist auch so!

er ist nur nicht rechtmäßiger besitzer ;)

am 7. Februar 2012 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Unter Besitz versteht man die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Besitz kann man auch ohne Eigentum erlangen .

So ist der Besitzer eines gestohlenes Fahrzeuges der Dieb.

 

O.

Der Besitz darf nicht, wie es häufig geschieht, mit dem Eigentum an der Sache verwechselt werden, der rechtlichen Gewalt über die Sache. Besitzer einer Sache ist, wer sie im Augenblick gerade hat, wobei es keine Rolle spielt, ob er sie haben darf oder nicht (auch der Dieb ist Besitzer der gestohlenen Sachen, die er bei sich hat)

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Der Besitz darf nicht, wie es häufig geschieht, mit dem Eigentum an der Sache verwechselt werden, der rechtlichen Gewalt über die Sache. Besitzer einer Sache ist, wer sie im Augenblick gerade hat, wobei es keine Rolle spielt, ob er sie haben darf oder nicht (auch der Dieb ist Besitzer der gestohlenen Sachen, die er bei sich hat)

Oh, ich liebe es wenn wenigstens einer in der Runde Ahnung hat. Es gibt zu viele Wichtigtuer und Möchtegern-Profis.

Ja Peppi(*), du hast vollkommen Recht. Selbst ein Dieb ist Besitzer einer von ihm gestohlenen Sache, aber er wird niemals durch den bloßen Besitz zum Eigentümer. Wäre ja auch noch schöner:D

Vielleicht spricht sich das ja auch mal herum. Du bist auch Besitzer einer Mietwohnung, nur nicht der Eigentümer.

Daß man im Volksmund diese Feinheiten nicht so ernst nimmt, ist uns allerdings auch bewußt. Wenn es aber um Recht geht, wie oft hier im Forum, dann sollte man auf jedem Fall die richtigen Termini verwenden.

BTW: die deutsche Sprache ist da auch nicht ganz konsequent. So bezeichnet sie den Eigentümer an Land auch als Grundbesitzer. Hehehe und dieser muß das Land nicht zwangsläufig gestohlen haben:D:D:D

(*) ich darf doch?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

So ist der Besitzer eines gestohlenes Fahrzeuges der Dieb.

 

O.

Der Besitz darf nicht, wie es häufig geschieht, mit dem Eigentum an der Sache verwechselt werden, der rechtlichen Gewalt über die Sache. Besitzer einer Sache ist, wer sie im Augenblick gerade hat, wobei es keine Rolle spielt, ob er sie haben darf oder nicht (auch der Dieb ist Besitzer der gestohlenen Sachen, die er bei sich hat)

Ich vermag nicht zu erkennen, dass ich Eigentümer und Besitzer verwechselt habe.

 

O.

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