Erfahrungen mit der Direct-Line Versicherung?

Hallo Forum,
ich denke darüber nach von meiner HUK-Coburg zur Direct-Line Versicherung zu wechseln.
Nicht, weil die evt. beim Erstwagen günstiger sind als die HUK (ist nämlich nicht der Fall) sondern weil die diese Sonderoptionen anbieten den Zweitwagen in derselben Schadensfreiheitsklasse wie den Erstwagen zu versichern. Wir möchten nämlich für meine Frau einen Kleinwagen anschaffen und den dann am liebsten gleich in meiner SF8 (45%) anmelden.

Außerdem gibts die "Nix-passiert" Option bei der man gegen Aufpreis (in meinem Fall etwa 50€/Jahr) einen Schaden pro Jahr gut hat ohne dass man in eine andere SF zurückgestuft wird.

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit der Direct-Line und auch ganz konkret mit den o.g. Zusatzoptionen?

Bin für jeden Tipp dankbar. Gerne könnt Ihr mir auch eine andere Versicherung empfehlen, die eine gute Zweitwagenregelung anbietet.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@TTCCC schrieb am 14. Februar 2018 um 17:06:44 Uhr:



Zitat:

@porks schrieb am 14. Februar 2018 um 16:56:07 Uhr:


hi

ich selber bin schon lange bei der Direkt Line jetzt Verti

du reagierst mir zu oft auf Kritik, dass du hier auch noch schreibst. Hier nun auch sofort. Das hat ein Geschmäckle. Das sieht mir ehr so aus, als wenn du für die arbeitest. Natürlich kann man auch Glück haben. Aber die meisten beschweren sich, statt sich zu bedanken.
Bestimmt weißst du auch, warum die dann den Namen geändert haben und man unter dem alten Namen extrem schlechte Bewertungen findet.

Ein wirkliches G´schmäckle kommt auf, wenn sich ein Nutzer am Anmeldetag quer durch das Forum mit allgemeinen inkonkreten Vorwürfen wühlt, es an höflichen Umgangsformen vermissen lässt und anderen Nutzern vorwirft, sich vehement und wiederholt für die missliebige Assekuranz einzusetzen. Wenn sich diese Person an der Hotline ebenso benimmt wie hier im Forum, liegt das Problem evtl. nicht am versicherungszugehörigem Ende der Leitung

187 weitere Antworten
187 Antworten

Bei den online Versicherungen macht es z.B. verti (nicht ganz 1;1 aber fast).

Zitat:

@NDLimit schrieb am 3. Dezember 2018 um 22:54:06 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 3. Dezember 2018 um 22:41:47 Uhr:


Und welche Gesellschaften sind das?

Du kamst doch aus der Branche. Für einen neuen Vertrag geht der VS schon mal Zugeständnisse ein. Erst recht, wenn es ein überschaubares Risiko ist.

Die Agenturen vor Ort haben ja noch mal einen gewissen Spielram, den man, so wie 27239 richtig beschrieb, online nicht nutzen kann.

Ein kleiner Unterschied, ich kam aus der Branche, aber nicht aus Vertrag, sondern aus Schaden.

also, man lernt daraus, immer vorher informieren.
Vertragsbedingungen ändern sich ja regelmäßig.

Zitat:

@germania47 schrieb am 3. Dezember 2018 um 23:05:56 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 3. Dezember 2018 um 22:54:06 Uhr:


Du kamst doch aus der Branche. Für einen neuen Vertrag geht der VS schon mal Zugeständnisse ein. Erst recht, wenn es ein überschaubares Risiko ist.

Die Agenturen vor Ort haben ja noch mal einen gewissen Spielram, den man, so wie 27239 richtig beschrieb, online nicht nutzen kann.


Ein kleiner Unterschied, ich kam aus der Branche, aber nicht aus Vertrag, sondern aus Schaden.

Daher schrobte ich Branche 😉

Ähnliche Themen

Guten Morgen,

Ich bräuchte dringend euren Rat da ich auf diesem Gebiet nicht so fit bin.
Ich war bei Verti von 2014 bis 9/2018 (da pkw verkauft) Kunde und habe am 29.11 mein neues Auto zugelassen.
Dummerweise ist mir am 30.11 ein Waschbär vor das Auto gerannt...
Gestern Abend mit der Versicherung telefoniert und diese meinte , da ich den Vertrag noch nicht abgeschickt habe, hätte ich nur den Haftpflichtschutz und nicht den Teilkaskoschutz.
Ich vermute dass ist auch rechtens oder was meint ihr?
Die Dame meinte die Schadensabteilung könnte mich als Risikokunden einstufen und dass ich den kaskoschutz evtl nur mit einer Selbstbeteiligung von 1000€ bekomme würde.
Den Schaden könnte man evtl. „günstig“ beheben lassen oder eben intensiv was die Kosten der Selbstbeteiligung von 300€ übersteigt.
Zudem könnte ich vom Widerruf Gebrauch machen und vom Vertrag zurücktreten was mich 15% des Jahresbeitrages kosten würde wenn die neue Versicherung mir den Schutz nicht ab dem 29.11 rückläufig gewährt.
Wie würdet ihr entscheiden ?
Macht es Sinn den Schaden günstig reparieren zu lassen und entweder bei verti unter den gegebenen Konditionen zu bleiben oder diese zu kündigen und sich woanders zu versichern ?
Ich würde gerne einige Denkanstöße haben bevor ich bei verti Anrufe und vll mich für etwas entscheide was am Ende negativ für mich ausfällt.
Die Dame von verti sagte mir gestern dass es nun drauf ankommt wie kulant die Schadensabteilung ist.
Für Ihre antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar
Mfg

War das vorhergehende Auto TK versichert? Eine faire Versicherung würde dem neuen KFZ zumindest dann diesen TK-Schutz gewähren, auch wenn der Antrag noch nicht dort eingegangen ist (Kulanz für langjährige Kunden)

Oder die EVB sofort mit dem gewünschten Versicherungsschutz ausstatten und nicht nur HP

Zitat:

@celica1992 schrieb am 4. Dezember 2018 um 10:04:21 Uhr:


War das vorhergehende Auto TK versichert? Eine faire Versicherung würde dem neuen KFZ zumindest dann diesen TK-Schutz gewähren, auch wenn der Antrag noch nicht dort eingegangen ist (Kulanz für langjährige Kunden)

Vorher hatte ich nur die Haftpflicht

Zitat:

@NDLimit schrieb am 4. Dezember 2018 um 10:05:55 Uhr:


Oder die EVB sofort mit dem gewünschten Versicherungsschutz ausstatten und nicht nur HP

Die evb müsste mit TK ausgestattet sein, denn als ich dort wegen kurzzeitkennzeichen anrief, sagte ich , dass ich mindestens TK versichert sein will und so steht es auch im Antrag welchen ich dann per Mail bekam aber angeblich habe ich nur den haftpflichtschutz bis der Vertrag unterschrieben bei der Versicherung eingegangen ist!

Nö, dann ist die TK mit drin.

TK muss in der EVB ausdrücklich vereinbart sein, unabhängig davon, was im Antrag vereinbart ist. Dann gilt vorläufiger Versicherungsschutz, bis Du Police erhalten hast und den Erstbeitrag zahlst.

Schau Dir die EVB nochmals an.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 4. Dezember 2018 um 11:46:29 Uhr:


TK muss in der EVB ausdrücklich vereinbart sein, unabhängig davon, was im Antrag vereinbart ist. Dann gilt vorläufiger Versicherungsschutz, bis Du Police erhalten hast und den Erstbeitrag zahlst.

Schau Dir die EVB nochmals an.

Und wie schaue ich diese an ? Ich habe nur eine Nummer bekommen. Sorry für die vll dumme frage aber mit dieser Thematik habe ich nicht viel am Hut...

Ich habe beim letzten Fahrzeugwechsel die EVB als PDF zugeschickt bekommen. Neben der Nummer war dort der von mir gewünschte Versicherungsumfang für die EVB dokumentiert.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:05:01 Uhr:


Ich habe beim letzten Fahrzeugwechsel die EVB als PDF zugeschickt bekommen. Neben der Nummer war dort der von mir gewünschte Versicherungsumfang für die EVB dokumentiert.

Ich habe lediglich die evb Nummer telefonisch gesagt bekommen und per Mail das Versicherungsangebot zugesandt bekommen.
Mir stellt sich jetzt die Frage ob nun die Versicherung den Schaden regulieren muss oder es tatsächlich so, dass bis zur Absendung des Vertrages nur Haftpflicht besteht 😰

Tja, was soll ich sagen? So etwas lässt man sich schriftlich geben

Deine Antwort
Ähnliche Themen