Erfahrungen mit der Allianz in Sachen Schadensregulierung gesucht
Guten Morgen,
ich hatte Ende April einen unverschuldeten Unfall mit einer Schadenshöhe von über 17.000 Euro.
Schuldfrage war seitens der Allianz unbestritten, es geht rein um die Regulierung meines Schadens.
Ich hatte am nächsten Tag sofort einen Anwalt und die DEKRA mit der Abwicklung beauftragt. Das Gutachten wurde eine Woche später erstellt und der Allianz zugestellt.
Ich hatte mit dem Wagen im Dezember einen Wildunfall, der Ende März von mir vollständig in Eigenleistung selbst repariert wurde (Teilerechnungen und Fotos vorhanden). Den HIS-Eintrag hatte ich noch nicht löschen lassen, die Zeit mit einem reparierten Wagen war dann doch etwas zu kurz ;)
Im Gutachten zum aktuellen Unfall wurde der Vorschaden natürlich erläutert, ebenso, dasss er repariert wurde (auch Frontschaden, aber andere Stelle und nicht umfangreich).
Nun passiert bei der Allianz im Prinzip fast nichts - sie hatten sich nur einmal gemeldet, dass sie das damalige Gutachten angefordert haben (was schlecht war, gab dazu nicht mal Fotos, nur Text…). Das hat auch sehr lange gedauert, aber Ende Mai haben sie es dann erhalten.
Seitdem gar nichts mehr - ich habe heute die letzte Mahnung der DEKRA bekommen, weil nicht mal das Gutachten bezahlt wurde. Bin ziemlich angepisst, denn die eigentliche Bearbeitung ist ja nicht mal gestartet. Somit erwarte ich weitere Verzögerungen, weil denen sicher dies und das nicht passen wird…
Ich möchte jetzt, dass Klage eingereicht wird, damit der Druck möglichst hoch wird. Das Gutachten werde ich nun auch selbst in Vorleistung bezahlen…
Der Wagen ist mittlerweile in Eigenleitung vollständig nach Gutachten repariert und wurde auch in einem Nachgutachten entsprechend bestätigt.
Wie sind Eure aktuellen Erfahrungen mit der Allianz? Dachte, dass die HUK für sowas eher bekannt ist…
Danke an jede Info!!
121 Antworten
War auch nicht sehr ernst gemeint, aber das wären vielleicht die Einzigen, die davon nicht ersetzt werden und das deshalb vielleicht positiv sehen.
Statt stundenlang in der Warteschleife hast du dann eine KI, die dir auch nicht weiterhelfen kann. Schöne, neue Welt? Hab heute erst einen Inspektionstermin vereinbaren wollen - es meldete sich Jo, der dig. Assistenz und hinterher kam der Rückruf vom richtigen Menschen.
Kurzer Zwischenstand nach einem Telefonat meiner Anwältin mit der Allianz:
Der zuständige Sachbearbeiter ist nicht mehr zuständig. Die nun zuständige Dame nur noch heute, was danach passiert, konnte sie nicht sagen.
Heute ist ein letztes aussergerichtliches Schreiben mit Frist bis zum 22.08. rausgegangen, danach Klage.
Das Gutachten habe ich heute bezahlt.
Es ist einfach unfassbar…
Servus. Ja, das ist wirklich unglaublich.
Man könnte meinen da werden Ferienjobs ausgeschrieben als Schadens SB und spätestens nach 4 Wochen kommt der oder die nächste an die Reihe.
Oder die Kündigung erfolgt bei geplanter Festanstellung schon während der Probezeit..Von welcher Seite auch immer.
Aber nach meinem Gefühl macht da Deine Anwältin zuwenig Druck und ist zu nachsichtig.
(Habe aber keine richtigen Erfahrungen gemacht mit solchen Verzögerungen bisher.
Die letzten beiden Sachen bei mir waren nach ca.3 Wochen komplett abgeschlossen.)
Warum jetzt erneut 2 Wochen warten mit der Klagezustellung? Ende April war der Unfall…nach 4 Monaten ist noch nichts handfestes passiert, erst nun erfolgt (vielleicht) mal die Klage…
Eigentlich eine Zumutung., aber weiterhin viel Erfolg und gute Nerven.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 8. August 2025 um 11:23:53 Uhr:
Servus. Ja, das ist wirklich unglaublich.
Man könnte meinen da werden Ferienjobs ausgeschrieben als Schadens SB und spätestens nach 4 Wochen kommt der oder die nächste an die Reihe.
Die schadenabteilung bringt eben, im Gegensatzu zum Vertrieb, kein Geld, die kostet nur...
Auch im industriellen Bereich ist die Fluktuation in der Schadenbearbeitung bei einigen Versicherungen unglaublich. Teilweise müssen wir (Sachverständigenbüro und Loss Adjuster) denen dann ihre Arbeit erklären.
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Ich finde das Verhalten der Anwältin völlig ok - Du darfst nicht vergessen, wann die Allianz das andere Gutachten erst hatte - das habe ich auch von der Vorversicherung bestätigt bekommen. Vorschnell klagen kann nach hinten losgehen - die jetzige Frist ist auch üblich.
Ich maße mir auch nicht als Laie an, ihr den Job zu erklären ;)
Klar sitze ich auch auf heissen Kohlen, aber gerichtlich wird das alles noch viel länger dauern, daher versuchen die Anwälte das erstmal auf dem normalen Wege.
Denke aber, dass es zur Klage kommen wird…
Aus einem Schriftsatz des gegn. Anwalts "die zuständige Sachbearbeiterin ist krank, der Vertreter hat Urlaub. Wir bitten um Fristverlängerung bis zum 18.08., danach werde ich selbstständig entscheiden". Unfall war im Dezember, allerdings nicht die Allianz.
Zur Zeit kannst du machen was du willst, es dauert, dauert, dauert. Und beim Anruf hängst du teilweise 30 Minuten in der Warteschleife, nur dass dir dann jemand sagt "ich werden den zuständigen Sachbearbeiter informieren...".
Was willst du denn sonst machen, außer nach Fristsetzung die Klage sofort einreichen? Einziger Trost ist die gesetzliche Verzinsung, die ganz gut ist.
Kurz nach Ende der Fristsetzung kam grad eine Mail von der Allianz, dass die Abwicklung abgeschlossen wurde und eine Zahlung unterwegs sei.
Allerdings ohne Anhänge, also weiß ich noch nicht, was sie nun zahlen :)
Davon ab geht nun das Nachgutachten alsbald raus, damit ich auch den Ausfall geltend machen kann.
Aber immerhin gibt es nun schon mal "irgendwas".
Eine Frage an die Experten: Kann man die Kosten des Nachgutachtens (also Bestätigung der Reparatur) der gegnerischen Versicherung einreichen? Frage das zwar auch die Anwältin, aber würde mich jetzt schon interessieren. Habe dazu bei google auch nix wirklich gefunden...
Das Nachgutachten ist ja nur eine erforderlich, weil die Versicherung dir nicht glaubt. Das sind also Kosten, die von der gegnerischen Versicherung veranlasst wurden, ergo deren Part.
Ich glaube ich hab inzwischen den Überblick verloren… ich hätte gesagt:um es mit den Worten meines Vorschreibers „wolfgangpauss“ zu sagen:
Das Nachgutachten ist ja nur deshalb erforderlich weil der TE auf eigenen Wunsch zunächst fiktiv abgerechnet hatte, aber das Auto nun aus der HIS Datei wieder raus haben möchte.
Das sind also Kosten die aufgrund seiner Vorgehensweise (nicht nach Gutachten in der Wekstatt reparieren lassen) angefallen sind. Ergo: sein Bier.
Wenn ich damit falsch liege, bitte um Korrektur und Nachsicht.
Nicht ganz korrekt: Das Nachgutachten ist dafür da, dass ich auch meine Kohle für den Nutzungsausfall wiederbekommen - in die HIS soll es ja gar nicht erst (wieder) rein.
OK. Ich hatte 2017 einen zwar ähnlichen, aber nicht ganz vergleichbar gleichen Fall.
Da war es ein Wirtschaftlicher Totalschaden und dem 1.Gutachten war die mögliche aber finanziell nicht mehr lohnende Rep.dauer mit 3 Tagen angegeben.
Habe dem WBW abzüglich Restwert von der Vers.erhalten, jedoch das Auto behalten und einigermaßen günstig repariert/bzw.reparieren lassen.
Um nun die 3 Tage Nutzungsausfall von der Versicherung zu erhalten, brauchte ich allerdings kein 2.Nachtrags Gutachten mehr. Hier genügte nach Kommunikation mit der Sachbearbeiterin der Versicherung per Email und Telefon, die Zusendung von Fotos des reparierten Autos mit einer aktuellen Tageszeitung auf der Motorhaube liegend drauf.
Ob das heute wohl immer noch ausreichend wäre? Ich weiß es nicht.
Zitat:
@Lexmaul23 schrieb am 27. August 2025 um 06:38:43 Uhr:
Nicht ganz korrekt: Das Nachgutachten ist dafür da, dass ich auch meine Kohle für den Nutzungsausfall wiederbekommen - in die HIS soll es ja gar nicht erst (wieder) rein.
Du denkst aber bitte daran, dass der Reparaturweg nach den Vorgaben im Gutachten stattgefunden haben muss?
Wenn zum Beispiel eine neue Tür aufgeschrieben wurde, dann ist die auch zu ersetzen (ginge auch mit einem Gebrauchtteil). Aber Instandsetzen geht dann nicht. Das gilt natürlich auch für eingeschweißte Karosserieteile wobei hier ein Gebrauchtteil natürlich Unfug ist