Erfahrungen mit der Allianz in Sachen Schadensregulierung gesucht
Guten Morgen,
ich hatte Ende April einen unverschuldeten Unfall mit einer Schadenshöhe von über 17.000 Euro.
Schuldfrage war seitens der Allianz unbestritten, es geht rein um die Regulierung meines Schadens.
Ich hatte am nächsten Tag sofort einen Anwalt und die DEKRA mit der Abwicklung beauftragt. Das Gutachten wurde eine Woche später erstellt und der Allianz zugestellt.
Ich hatte mit dem Wagen im Dezember einen Wildunfall, der Ende März von mir vollständig in Eigenleistung selbst repariert wurde (Teilerechnungen und Fotos vorhanden). Den HIS-Eintrag hatte ich noch nicht löschen lassen, die Zeit mit einem reparierten Wagen war dann doch etwas zu kurz ;)
Im Gutachten zum aktuellen Unfall wurde der Vorschaden natürlich erläutert, ebenso, dasss er repariert wurde (auch Frontschaden, aber andere Stelle und nicht umfangreich).
Nun passiert bei der Allianz im Prinzip fast nichts - sie hatten sich nur einmal gemeldet, dass sie das damalige Gutachten angefordert haben (was schlecht war, gab dazu nicht mal Fotos, nur Text…). Das hat auch sehr lange gedauert, aber Ende Mai haben sie es dann erhalten.
Seitdem gar nichts mehr - ich habe heute die letzte Mahnung der DEKRA bekommen, weil nicht mal das Gutachten bezahlt wurde. Bin ziemlich angepisst, denn die eigentliche Bearbeitung ist ja nicht mal gestartet. Somit erwarte ich weitere Verzögerungen, weil denen sicher dies und das nicht passen wird…
Ich möchte jetzt, dass Klage eingereicht wird, damit der Druck möglichst hoch wird. Das Gutachten werde ich nun auch selbst in Vorleistung bezahlen…
Der Wagen ist mittlerweile in Eigenleitung vollständig nach Gutachten repariert und wurde auch in einem Nachgutachten entsprechend bestätigt.
Wie sind Eure aktuellen Erfahrungen mit der Allianz? Dachte, dass die HUK für sowas eher bekannt ist…
Danke an jede Info!!
121 Antworten
Ehrlichkeit ist logo - kommt sonst eh raus. Aber ich möchte auch so behandelt werden, sonst werd ich auch giftig (in Bezug zur Allianz).
Wenn die Kommunikation nur so laufen würde wie hier im Thread…
@Lexmaul23 die genannten sechs Wochen gelten natürlich ab dem Termin zu dem du denen das Gutachten des Vorschadens zugeleitet hast. Dass die das von der anderen Versicherung wollen, ist doch nur ein Regulierungsfurz von denen. Die wissen ganz genau, dass das identisch ist und wollen verzögern. Wenn die sagen, wir wollen das von der Versicherung, dann wissen die ganz genau, dass das einige Wochen dauert. Sie sollen dir einen Grund nennen und da gibt es nur einen Grund (sie unterstellen dir einen Betrug) und wenn sie den nennen, hast du sie am Haken. Da werden die rumeiern.
Ich würde klagen. Und wenn die dann einknicken auf Zugang der Klageschrift, dann geht nur was gegen Anerkenntnis. Die müssen zahlen bis auf den letzten Cent. Die brauchen das.
Kümmere dich um das HIS und widersprich gleich mal einer erneuten Eintragung dazu hast du das Gutachten der fachgerechten Instandsetzung. Wenn die das dann trotzdem tun, klagst du gleich wieder auf Löschung und zwar gegen die Allianz und das Register. Kannst das auch in die Schadenersatzklage mit aufnehmen. Bei der Schadensumme bist du eh am Landgericht.
Ich hatte mal mit der Generali so einen Tanz. Die wollten hier und da und an dritter Stelle kürzen. Zum Schluss haben die alles gezahlt, bis zum letzten Cent, incl. des Nahverkehrstickets zur Verbringung und Abholung des Autos in der Werkstatt. Ich hatte dem Schadenteam erklärt, dass das nun mein Hobby sei und ich mich nicht an der Nase rumführen lasse.
Na malschaun was dann Expert Control zu dem Gutachten sagt wenn es zur Abrechnung geht. EC gehört übrigens zur Allianz und prüft auch für andere Versicherungen Gutachten und Abrechnungen. Da wird sich gern dumm gestellt.
Tja, manchmal zweifele ich daran, ob die sich wirklich nur dumm stellen. Die schreiben so viel Unsinn, bei den Gutachterkosten z.B. fangen sie jetzt mit dem Mittelwert der Honorartabelle als angemessen an.
Finde ich lustig, wenn die Allianz richtige Gutachten von der eigenen Tochter Control€xpert "prüfen" lässt und der Abrechnung zu Grunde legt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Lexmaul23 schrieb am 1. August 2025 um 14:13:48 Uhr:
Wenn die Kommunikation nur so laufen würde wie hier im Thread…
In Sachen Kommunikation hab ich da was fürs Leben gelernt. Vorgerichtlich gings ja noch, das Geplänkel war im Rahmen dessen was man sich so vorstelllt.
In der Klagerwiderung und bei den Terminen hat der gegnersiche Anwalt aber alle Vögel abgeschossen.
Hinterher lacht man drüber und immerhin ist die lange Wartezeit mit einen gewissen Unterhaltungswert und Erfahrung entschädigt worden.
Ich wünsch dir was. 😊
... und wenn du dir mit dem Vorschaden sicher bist dann wüsste ich nicht was einer Klage entgegen steht. Mit etwas Glück wird dann kurz vorm Termin vollständi gezahlt.
Kannst du, wenn du nur einmal mit denen zu tun hast. Hast du das jedoch regelmäßig, dann nervt das nur noch. Der letzte Sch... jetzt mit dem SV-Honorar, wo plötzlich nur noch der Mittelweg angemessen sein soll. Als nächstes bildet man dann einen neuen Mittelwert mit den Eckdaten "niedrigster Wert - alter Mittelwert" usw. Auch da gibt es bereits genügend Urteile, dass das Schwachsinn ist.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 30. Juli 2025 um 19:08:28 Uhr:
Die HUK und die Allianz lassen sich vom Geschädigten über deren Anwalt eine Abtretung unterschreiben, regulieren dann die vollen Beträge aus den Rechnungen des Sachverständigen und der Werkstatt und treten dann mit den Kürzungsberichten von den Wasserträger-Unternehmen an SV und Werkstatt heran und führen Regress-Prozesse.
Wenn ich eine Rechnung bezahle, akzeptiere ich diese. Da wird es mit dem Regress schwer, vor allem wenn ich die Wochen liegen habe und in der Zeit hätte prüfen und Einrede erheben hätte können.
Man manchmal überkommt mich bei den Ideen der Versicherer der Gedanke den Ideengeber mal auf Hirninhalt zu prüfen.
Die Rechnung wird ja nicht auf die Versicherung ausgestellt sondern auf den Anspruchsteller.
Der hat gegenüber der Versicherung einen Anspruch auf Erstattung, wenn er die Kosten für notwendig halten durfte. Auch wenn sie das objektiv nicht waren.
Insofern akzeptiert die Versicherung nicht die Rechnung, sondern den Anspruch des Geschädigten.
"Man manchmal überkommt mich bei den Ideen der Versicherer der Gedanke den Ideengeber mal auf Hirninhalt zu prüfen."
Ergebnis wäre die Geschichte vom Vakuum. "Was ist ein Vakuum?" "Ich hab's im Kopf, aber ich komm nicht drauf."
Tja wie gesagt:
dann überprüfe mal die Verkehrsrechts-Anwälte in deinem Umfeld auf Hirninhalt. Von denen stammt ja die Argumentation, das ist eben keine Erfindung der Versicherungen!
Dann müsste die Versicherung den Anspruch des Geschädigten als überhöht zurückweisen. Es ist anspruchsvoll, eine Rechnung erst zu bezahlen und dann als überhöht anzufechten.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. August 2025 um 15:58:42 Uhr:
Hast du das jedoch regelmäßig, dann nervt das nur noch.
Dewegen hat die Omma jesacht: Augen auf bei der Berufswahl.
😁
Auf der anderen Seite könnten die Anwälte ihr Honorar in gewisser Weise als Schmerzensgeld betrachten und recht gut damit leben.
Ich muss mich korrigieren, nervt nicht nur, macht auch Spaß, zumindest wenn man vor Gericht gewinnt. Bei manch einem Verfahren brachte das ganze Sparen nur zusätzliche Kosten, aber die breite Masse, die sich nicht wehrt, bringt es wohl.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 3. August 2025 um 06:43:37 Uhr:
Dann müsste die Versicherung den Anspruch des Geschädigten als überhöht zurückweisen. Es ist anspruchsvoll, eine Rechnung erst zu bezahlen und dann als überhöht anzufechten.
Läuft unter dem Oberbegriff "Werkstattrisiko" - trägt im Normalfall der Schädiger, nicht der Geschädigte.