Erfahrungen mit Dbilas Drosselklappenteilen?
mahlzeit,
hat jemand von euch gute oder schlechte erfahrungen damit gemacht?
53 Antworten
Die Rückstufung auf die Norm der zu verbauenden Motors geht aber nur wenn es das Modell mit dieser Schadstoffnorm ab Werk gab!
Ich denke mal das hat folgenden Sinn, man geht zum TÜVer sagt man will das haben, der sagt Rückstufung geht ned... sagst du, ok du a-loch dann kauf ich mir neue Karosse mit der Schadstoffnorm bzw. mache neu Fahrgestellnummer rein mit anderem Brief (geht ja auch völlig legal! man muss nur nen guten Grund für den Zettel vortragen bei der Zulassungsstelle).
motor
hi!
mal ganz ehrlich wer von euch hat sowas mal versucht etc?ich glaub keiner.also zum 10 mal bei mir war ein 1.6liter mit D3 eingetragen so.dann kam die einzeldrossel und damit erreicht man beim kaltstart die werte nicht mehr die man minium haben muss von daher konnte ich ihn da er vor 12.96 gebaut wurde auf euro 2 zurückstufen lassen,da es ab werk den corsa bis BJ 96 mit euro 2 gab.
Zitat:
Original geschrieben von r4pt0r
@vauxhall corsa:
eigentlich wird nur die schadstoffnorm des verbauten motors eingetragen und die kann um 1 klasse verbessert werden, allerdings nie verschlechtert! baust du den 2l mit euros 2 rein wird natürlich euro 2 eingetragen, ausser du erreichst sogar euro 3 (was eher schwer wird, von 1 auf 2 is da deutlich einfacher)
aber wenn du nen euro 2 motor einbaust kann der nicht auch noch auf euro 1 runtergestuft werden, er muss weiterhin mindestens euro 2 erfüllen.
Das stimmt so nicht ganz...
Ausschlaggebend ist einzig und allein das Datum der ersten Zulassung. Liegt dieses VOR ´96 (ich glaub MItte 96, dafür jetzt keine Garantie), muss MINDESTENS EURO 1 erreicht werden, alles weitere ist freiwillig. Eine Eintragung / Rückstufung ist also bei BJ vor 96 möglich.
Bis 2000 war dann EURO 2 MINDESTnorm.
Bin selbst beim Umbau von D4 auf EURO 2 zurückgestuft worden (Corsa X10xe -> C20XE)
Zitat:
Original geschrieben von r4pt0r
vor allem die cops haben da gerätschaften dabei die anscheinend nach dem prizip von zufallsgeneratoren arbeiten und absolut irrsinnige werte ausspucken.
Der Cop der bei mir misst bzw. messen will lache ich aus!
Das darf der gar nicht. Er darf mich zur Dekra/TÜV begleiten wenn Umweg nicht größer als 6km ist 😉
Dazu kommt das die Messung auf einer Resoanzfreienfläche stattfinden muss...
Dazu kommt das von der Messung 2dB abgezogen werden und ich ausserdem 5dB gut habe (Auspuff wird ja lauter im laufe seines Lebens) und das macht ganze 7dB! Ich glaube 2dB oder waren es 4 dB (?) bedeutete doch doppelt so laut wenn ich mich nicht irre...
Habe 88dB in der Nahfeld Messung drin stehen, bei 4.500rpm ist der Motor lauter als alles andere... muahaha... da klappert alles mögliche (Einspritzventile... Turbo halt).
Sonst halt Motor so schnell es geht aus wenn man angehalten wird und gut ist 😁
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klar - sie dürfen weder selber messungen vornehmen noch dürfen sie dir aufgrund dieser messung irgendwas anhaben. dennoch werden oft irgendwelche messungen ohne jegliche abstände und anordnungen einzuhalten durchgeführt mit geräten die es wahrscheinlich für 10€ bei ebay gibt und wenn ihnen der messwert nicht passt darf man bei der nächsten prüfstelle anrollen. zwar komt man da dann problemlos durch wenn man die toleranzen einhält, trotzdem hat man deswegen unnötiges theater.
und die gerätschaften beim tüv sind auch nicht immer das gelbe vom ei - ganz zu schweigen von der umgebung die teilweise verwendet werden "muss" da schlicht kein anderer platz verfügbar ist. also etwas toleranz nach oben frei zu halten ist in jedem fall nicht verkehrt.
10dB mehr schalldruck sind doppelte lautstärke. kommt aber drauf an in welchen frequenzbereichen da nicht nach reinem schalldruck sondern nach bewertetem schalldruck (dB(A)) gemessen wird.
also man müsste es theoretisch mit den grün-weißen nicht so eng sehen, doch dass die des öfteren über das hinausgehen was sie bei ner kontrolle dürfen ist ja leider bekannt. bei ner normalen kontrolle darf nur nach fahrzeugpapieren und führerschein verlangt und die übereinstimmung der papiere mit dem fahrzeug, sicherheitseinrichtungen sowie warndreieck und verbandsmittel überprüft werden. sie dürfen weder die insassen bitten auszusteigen, noch auffordern die motorhaube oder den kofferraum zu öffnen ohne triftige gründe die bereits VOR der kontrolle vorliegen müssen (blödes beispiel: bakräuber im blauen auto geflohen, also dürfen blaue autos durchsucht werden) oder es muss als kontrolle über die normale verkehrskontrolle hinaus angeordnet werden, dann dürfen fahrzeuge auch weitergehend "durchsucht" werden.
nur wenn im fzg-schein beispielsweise eintragungen für irgendwelche teile drin sind dürfen auch diese auf übereinstimmung überprüft werden.
aber wie gesagt - theoretisch.... ich persönlich sorge da lieber vor und biete ihnen so wenig angriffsfläche wie möglich da ich einfach keine lust und zeit auf ewige debatten usw habe...
Aus reiner Neugier, lässt sich das:
Zitat:
Das darf der gar nicht. Er darf mich zur Dekra/TÜV begleiten wenn Umweg nicht größer als 6km ist
Dazu kommt das die Messung auf einer Resoanzfreienfläche stattfinden muss...
Dazu kommt das von der Messung 2dB abgezogen werden und ich ausserdem 5dB gut habe (Auspuff wird ja lauter im laufe seines Lebens) und das macht ganze 7dB!
irgendwo belegen (StVZO oder so)? Hat da jemand Infos?
wurde glaub schn des öfteren behandelt - suchfunktion dürfte aufshcluss geben.
zudem dürfen fahrzeuge die ne motorsportliche zulassung haben (dmsb-wagenpass) nur bei dmsb-prüfern überprüft werden. da hier dann auch etwas andere gebühren fällig sind und diese kosten vom land getragen werden müssen wenn der verdacht unbegründet war, sind die meisten cops recht schnell friedlich wenn man ihnen nen wagenpass unter die nase hält.
kann ich aber bisher noch nicht selbst bestätigen...
GIng das jetzt an meine Adresse? wenn ja, hab keinen Motorsport Schriebs, is n ganz normales Strassenauto. Hatte diesbezüglich auch noch keine Sorgen, interessierte mich nur. Hatte jetzt gehofft, "Haribo" könnte mir direkt nen StVZO Paragraphen vor die Füsse werfen, wenn ich bei Verkehrsportal oder so gucke, zieht sich das immer ewigst 😉
Zitat:
Original geschrieben von r4pt0r
wurde glaub schn des öfteren behandelt - suchfunktion dürfte aufshcluss geben.
zudem dürfen fahrzeuge die ne motorsportliche zulassung haben (dmsb-wagenpass) nur bei dmsb-prüfern überprüft werden. da hier dann auch etwas andere gebühren fällig sind und diese kosten vom land getragen werden müssen wenn der verdacht unbegründet war, sind die meisten cops recht schnell friedlich wenn man ihnen nen wagenpass unter die nase hält.
kann ich aber bisher noch nicht selbst bestätigen...
Cool, ich glaube da lass für meinen Wagen einen Pass anfertigen. Was kostet der Spaß mich?
Das mit den 6km hab ich bei autoextrem oder so gelesen und da gibts ja diesen Dr.Tüv mit dem hab ich schon bissel gemailed, echt ein netter Mann!
Im Zwefielsfall können die ruhig falsch messen, bei eventuell Bußgelder gibts nen Einspruch und zum Schluß kommt mal wieder ein Staatsanwalt der meint die Sache im Grif fzu haben (sprich mit 0 Vorbereitung) und meine Anwältin erzählt ihm dann ein paar Sachen wo er zum Glück nichts gleich machen kann und das Verfahren wird zu meinen gunsten entschieden 😁
Lach, aber im Ernst, wenn mich Polizei anhält dann versuche ich auch keine angriffsfläche zu geben, wenn se aber auf extrem wichtig tun, dann ruf ich die ADAC Rechtsberatung an (24h erreichbar *freu*) und dann wird mir dort ja jemand sagen können was zu machen ist... keine Ahnung sag ich jetzt einfach mal so, bisher gabs aber nur den Fall das nach Zetteln usw. verlangt wurde und man dann anschließend den Polizisten zeigen musste worauf se achten müssen... naja...
Zitat:
Der Cop der bei mir misst bzw. messen will lache ich aus! Er darf mich zur Dekra/TÜV begleiten wenn Umweg nicht größer als 6km ist
mit anderen worten: du hast keine ahnung.
jeder polizist kann dein auto sicherstellen und auf dem hänger mitnehmen. dies besondrers nach tüff-schluß bzw am wochenende. es reicht der verdacht, daß etwas am auto nicht stimmt und er dieser sache nachgehen will. und ein verdacht muß nicht mal ausreichend begründet sein, denn es heißt ja verdacht, und nicht beweis.
ganz einfach. so wird es in der ganzen republik auch praktiziert, leider sehr erfolgreich.
Zitat:
Original geschrieben von FRank-GTI
mit anderen worten: du hast keine ahnung.
jeder polizist kann dein auto sicherstellen und auf dem hänger mitnehmen. dies besondrers nach tüff-schluß bzw am wochenende. es reicht der verdacht, daß etwas am auto nicht stimmt und er dieser sache nachgehen will. und ein verdacht muß nicht mal ausreichend begründet sein, denn es heißt ja verdacht, und nicht beweis.ganz einfach. so wird es in der ganzen republik auch praktiziert, leider sehr erfolgreich.
beschlagnahmt werden dürfen fahrzeuge nur bei begründetem verdacht einer straftat mit der das fahrzeug unmittelbar zu tun hat (beweismittel). stilllegung darf nur bei begründeten zweifeln an der verkehrssicherheit stattfinden.
es darf nur eine prüfung durch eine zuständige prüfstelle angeordnet werden. wenn die fahrt zu einer solchen weniger als 6km umweg bedeuten, können sie einen direkt dort hin eskortieren, ansonsten können sie nur einen mängelschein ausstellen. war der verdacht unbegründet hat die behörde die kosten zu tragen - selbst die zusätzlich deswegen gefahrenen km kann man denen in rechnung stellen!
die polizei hat nunmal nicht völlige macht und kann mit fahrzeugen anstellen was sie will - es sei denn du meinst ne vor einigen jahren pleite gegangene republik...
noch einer der aus schlauen forumsbeiträgen abkopiert und den inhalt nicht versteht.
es streiten sich gerichte darum, ob eine beschlagnahme ohne richterlichen beschluß möglich ist, ob einfach schon die verweigerung zur sicherstellung automatisch eine beschlagnahme ermöglicht.
diesen 6km schmuh kannst knicken, die weisungsbefugnis der polizei wird da in keinster weise beeinträchtig. es gibt zwar eine ähnlich lautende richtlinie, aber die ist wie der name schon sagt nur eine richtlinie, also nichts verbindliches.
fakt ist, spricht die polizei bei einer kontrolle den verdacht aus, daß etwas mit dem auto nicht stimmt, kann sofort die weiterfahrt unterbunden werden und eine sicherstellung veranlaßt werden. da wird ein hänger gerufen, das auto aufgeladen und mit genommen. dieses recht kann sich die polizei aufgrund ihrer macht nehmen.
die kosten können selbstredend eingeklagt werden, aber ein gutachter wird an einem fahrzeug was im gebrauch ist immer mängel finden, die eine sicherstellung teilweise rechtfertigen.
das fängt beim fehlen der plus-pol-plakette an, geht über angescheuerte bemsschläuche und hört bei ölendem motor noch lange nicht auf.
wer jetzt die frage nach der verhältnismäßigkeit stellt, hat recht. aber hier ging es ja nicht um die verhälntismäßigkeit, sondern um die möglichkeit. und möglich ist es nun mal.
und sollte noch widerstand dagegen geleistet werden, freuen sich die beamten besonders....
ich finde es auch abartig, aber so ist es nun mal
Naja hast schon Recht Kollegen haben sie wegen ner scharfe Nocke aufgeladen und raus gekommen ist ne defekte Kennzeichen Beleuchtung.
Wie gesagt, bevor ich irgendwem meinen Autoschlüssel gebe rufe ich den ADAC Rechts"beistand" an.
Man muss halt gucken wo man unterwegs ist, wenn dann würde ich natürlich versuchen auf nen Mängelschein zu ihn runter zuhandeln, versuch ist es Wert.
Das Aufladen ist halt so'ne Sache...
Das Streiten sich halt die Geister.
Es geht hier aber nicht um eine Stilllegung sondern um eine angeordnete Standgeräuschmessung (Fahrgeräusch darf die Polizei nicht messen lassen).
nix abkopiert - selbst informiert. und zwar da ich bei ner verkehrskontrolle mal grundlos ewig lange aufgehalten wurde und deshalb zu spät zu nem wichtigen meeting gekommen bin.
die beamten dürfen nur bei begründeter feststellung der verkehrsuntauglichkeit das fahrzeug unmittelbar stilllegen. begründet heißt hierbei das auto fällt jeden moment auseinander oder stellt eine gefahr für andere verkehrsteilnehmer dar.
sicherstellen (=aussteigen, nix mehr rausnehmen und fahrzeug wird unter verschluss genommen) dürfen sie nur bei begründetem verdacht einer straftat! (fahrzeug als gestolen gemeldet z.b.)
die entstandenen kosten die bei einer unbegründet angeordneten prüfung des fahrzeugs dem halter/fahrer entstehen müssen erstattet werden. das gilt sowohl für die kosten der überprüfung als auch den km-aufwand (30cent/km) sowie auch für eventuell entstandene verdienstausfälle. genau um letzteres ging es bei mir nämlich da von dem meeting der zuschlag für einen auftrag abhing - hätte ich den nicht bekommen hätte ich hier auf schadenersatz klagen können da ich eine geschlagene stunde grundlos mit einem serienmäßigen fahrzeug aufgehalten wurde obwohl ich mehrfach auf meinen zeitdruck hingewiesen hatte. die herren in grün geilten sich an dem serienmäßigen dachkantenspoiler (der selbst im handbuch abgebildet war!!) und einer fehlenden plastikabdeckung auf dem ventildeckel über den zündkerzensteckern auf und wollten mir sogar noch weismachen ein erste-hilfe-kasten müsse originalverpackt, also eingeschweißt sein...
ob eine sofortige überprüfung angeordnet oder ein mängelschein ausgestellt wird, dies liegt im ermessen der beamten. als richtlinie gelten die 6km zur nächsten prüfstelle, nicht aber dass fahrzeuge willkürlich beschlagnahmt und stillgelegt werden dürfen!
die überführung des fahrzeugs zur überprüfung kann auch auf einem hänger durchgeführt werden, wird der verdacht nicht begründet muss die behörde die kosten tragen. und eine defekte kennzeichenbeleuchtung ist kein grund für eine solche maßnahme. klar wird versucht einem das dann so reinzudrücken, aber dafür hat man schließlich ne rechtsschutzversicherung....