1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. Gaskraftstoffe
  7. Erfahrungen mit 1A Autogas in Tennenlohe/Erlangen???

Erfahrungen mit 1A Autogas in Tennenlohe/Erlangen???

Hallo,

wollte Fragen ob jemand mit dem oben genannten Umrüster Erfahrungen hat, macht aufs erste nen guten Eindruck, überleg ob ich dort meinen GTC umrüsten lass.

mfg

Beste Antwort im Thema

Anbei die Bestimmung , diese gilt auch für 67 R 01 Anlagen!

Das Vorhandensein dieses Typenschildes ist eindeutig vorgeschrieben, wenn es nicht bemängelt wurde, dann aus Unwissenheit!

Ece-67r01-2-1-4-001
47 weitere Antworten
47 Antworten

Zitat:

@ciwa schrieb am 6. März 2015 um 18:00:17 Uhr:


Gilt normalerweise nur für Fahrzeuge nach 115R. Mein Tüv wollte die aber auch. Also Typschildfolie + Laserdrucker = Typschild und alle sind zufrieden. 10 Minuten Arbeit spart Endlosdiskussionen 😁

http://data.motor-talk.de/.../207749299-w500-h602.jpg

Nö, steht tatsächlich in 67R01 - ab 16.3 folgende

Da muss ich mich dann schon fragen, wie der TÜV seit 2008 so geprüft hat....von mir wollten sie allen Müll sehen - so ein Schild nicht.

Weder bei der GSP, noch GAP noch GWP

Noch nie. Und wir haben 3 Gasfahrzeuge immer im Fuhrpark - wechselnd!

Auch der Neuerwerb hat kein solches Schild - da bin ich mal auf den nächsten Tüv gespannt....

Hi,

kannst du mal deine Version der 67R verlinken? Meine Fassung hat das nicht, nur die 115R. Ist zwar belanglos, aber für die Allgemeinheit bestimmt interessant.

BTW: Bei mir ist das Schild sogar in der Zulassungsbescheinigung eingetragen 😁

Gruß

Ciwa

Ja, will ich auch gern mal reinschauen. Ich habe auch in beiden W124 kein Typenschild und beide waren schon min. einmal nach Umrüstung beim TÜV.

Danke. Damit ist mal wieder bewiesen das meine TÜV Prüfstelle von dem was sie tut Ahnung hat und die Regelungen kennt. Wie gesagt, die Typschilder lassen sich wunderbar auf Typschildfolie nach dieser Vorlage anfertigen.

Gruß

Ciwa

Da passt es doch gut, wenn der Prüfer und der Umrüster den gleichen (Nicht-)Wissenstand hatten.

Dieses Typschild habe ich in meinem Zafira auch nirgends, hab extra vorhin mal nachgeschaut.

Ich war nach meinem Tankwechsel jetzt insgesamt zum 6. Mal beim TÜV mit dem (Gas)Auto, bisher hat das noch nie ein Prüfer beanstandet.

Mittlerweile kennen 3 Umrüster - und ich weiß nicht wieviele Werkstätten (auch der FOH) - dieses Fahrzeug und keiner hat je davon gesprochen 😕.

Ciwa macht sich jetzt mit Nebenjob ein gutes Geld, indem er Typenschilder druckt 🙂

Wie kann man sich jetzt an dem Schild hochziehen, es gehört einfach dazu und ist Betandteil eines Umrüstkit.

Und klar lässt sich das auf Folie auch selbst Drucken, ist ja keine Urkunde.
Es sollte der Einfachheithalber sichtbar vorhanden sein.

Kein grosser Akt, oder .....

ich fand es halt komisch, dass den es TüV vorher nicht gestört hat und mir deshalb die Plakette verweigert wurde, obwohl der Wagen technisch ohne Mangel ist.

Wir lernen alle dazu, auch der TÜV durch Schulungen .
Irgendwann wird halt nicht mehr mit dem Hammer das Licht ausgemacht.😉

aber wo ist der erhebliche Mangel wenn alles eingetragen und abgenommen ist und nur ein selbst gemachter Aufkleber fehlt. Das ist absurd.

So sieht es aus.

Bei einer GSP sag ich ja gar nix, steht drin, wird gemacht und gut.

ABER:

Erst 7 Jahre schlafen und dann nachfordern...

Das ist das was mich stört - es kann doch nicht angehen, dass eine eingetragene Anlage wegen Fehlern vom Ing. auf einmal erhebliche Mängel hat vor allem wenn diese nicht sicherheitsrelevant sind.

Ist zwar so - aber das zeigt nur, dass wir in einem Bananenstaat leben.

Zitat:

@Gascharly schrieb am 6. März 2015 um 22:17:21 Uhr:


Anbei die Bestimmung , diese gilt auch für 67 R 01 Anlagen!

Das Vorhandensein dieses Typenschildes ist eindeutig vorgeschrieben, wenn es nicht bemängelt wurde, dann aus Unwissenheit!

67R wo stehts hier drin?

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:072:0001:0112: DE:PDF

115R
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.323.01.0091.01.DEU

Ich habe die Komponenten nach 67R in der Fahrzeug ABE, Gasanlage ist ab Werk eingebaut, steht in der EG Übereinstimmungsbescheinigung und hat keinen Aufkleber.

weils ein Werkseinbau ist...da ist es sicher Tpymässig oder nach VIN hinterlegt, hier geht es um Nachrüstungen....

Deine Antwort
Ähnliche Themen