Erfahrung mit Umweltzone

VW T3 Campingbus

Hi Servus,

es geht mir nicht darum ob man für den T3 ne Plakette bekommt, sondern wie groß ihr das Risiko einschätzt das man tatsächlich "erwischt" wird bei einer einfahrt nach Frankfurt.

Ich möchte z.B. heute Abend um 22 h nach FFM und werde gegen 3 Uhr wieder nachhause fahren. Leider fährt die letzte Bahn um 0:49. Jetzt möchte ich heute Abend unseren VW Passat, der aber ebenfalls nur eine gelbe Plakette hat, dafür nutzen. Ich denke mit meinem T3 falle ich sofort auf, mit einem Passat, der durchaus auch grün sein kann, ist das Risiko geringer. Dann würde ich mich in ein Parkhaus stellen, da ich davon ausgehe, dass hier keine Polizei nach Plaketten schaut. Mir ist bewusst, dass ich bei erwischt werden einen Punkt zu erwarten habe und 40€ Euro zahlen darf. Interessant ist, das Taxi fahren, mit einem Pauschal Preis von 50€ teurer ist =D selbst bei erwischt werden.

Wie sind denn eure Erfahrungen? Vielleicht schon der ein oder andere in ähnlicher Situation gewesen?

LG

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit! Sorry-Mein Nachbar meinte. HaHaHa.
Ab wann ist denn der Wegfall des Punktes gültig,oder ab wann? Is es schon rechtskräftig? Schon umgesetzt?
Google gibt Antwort,bessere als Nabars-Lumpi.Oder direkt beim bmvbs.
Die Reform ist für 2013 geplant!
Fakt is-Es is nich erlaubt,es kostet und es gibt eben noch nen Punkt!
Nebenbei ich versteh solche Fragen nicht.Was kommr noch?
Was passiert wenn ich ohne Tüv fahr,was wenn ich voll bin,ohne Zulasung usw.?
Sachlage is klar und da muß man selber wissen was man tut.
Und eben mit evtl Konsequenzen rechnen.
Es gibt Tage da verliert man,und Tage da gewinnen die anderen!😁
Erfahrungswerte in Foren,Berichten usw zeigt das wenn was is es parkende Autos betrifft.
Von den Ordnungsämtern ausgehend.Polizei interessierts in der Regel nicht.Jedenfalls nich im Vorbeifahren.
Gab sogar schon Stellungnahmen von höheren Stellen das dies nich in den Aufgabenbereich fallen würde und so kaum Zeit und Personal für andere Arbeiten da sei.
BTW-Geht um nen Passat,na wo das wohl landet?😁😁😁
Gruß Frank!

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Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 7. Februar 2019 um 15:07:06 Uhr:


Ich denke mal, dass die 25 € als ,,Bearbeitungsgebühr,, erhoben wurden.
Ob sich nun ein Streit dafür lohnt, lass ich mal dahingestellt.

Naja aber man kann ja nicht für etwas Bearbeitungsgebühr erheben, dass gar nicht begangen wurde. Das muss dann schon die Behörde / der Steuerzahler übernehmen.

haha, die Stadt Leipzig hat mir schon mal über 900 € Schadenersatz zahlen müssen, weil sie mir ein unrechtes Parkknöllchen verpasst hat. Die scheinen unbelehrbar. Dabei ist noch nicht mal jemand von den Pfeifen im Ordnungsamt zu den Gerichtsterminen gekommen. So geht denen das am A**** vorbei, was die für einen Mist verzapfen. Das zweite war ein Ortstermin, wo sich der Richter höchstselbst von der Beschilderung überzeugen musste - und mich dann freigesprochen hat.
Zum Thema: die Gebühren würde ich auch nicht zahlen bzw. genau prüfen, was die Rechtsgrundlage sein soll. Das muss ja angegeben sein.

Es sind keine Gebühren, sondern eine abgemildertes Verwarnungsgeld. Auf meine Frage für welches Vergehen, bekam ich keine Antwort. Wenn ich dort anrufe oder persönlich hin fahre, befürchte ich, das ich mich nicht mehr so gewählt ausdrücken kann wie in den Emails...

Es ist doch bei jedem Verstoß im ruhenden Verkehr so, dass man faktisch die Strafe auf 20-30 Euro drücken kann, indem man keine Angaben zum Fahrer macht. Da rein tatsächlich niemand beweisen kann, wer das Auto ohne U-Plakette abgestellt hat, muss der Halter die Verwaltungsgebühr zahlen.

Wenn du aber eine kleben hattest, kannst du auch einfach nichts machen und auf den Bußgeldbescheid warten. Dann Einspruch einlegen und Einsicht in die Akte nehmen...viel Aufwand.

Was hast du denn bisher alles schriftlich von der Behörde?

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Zitat:

@NOMON schrieb am 7. Februar 2019 um 16:16:38 Uhr:


haha, die Stadt Leipzig hat mir schon mal über 900 € Schadenersatz zahlen müssen, weil sie mir ein unrechtes Parkknöllchen verpasst hat. Die scheinen unbelehrbar. Dabei ist noch nicht mal jemand von den Pfeifen im Ordnungsamt zu den Gerichtsterminen gekommen. So geht denen das am A**** vorbei, was die für einen Mist verzapfen. Das zweite war ein Ortstermin, wo sich der Richter höchstselbst von der Beschilderung überzeugen musste - und mich dann freigesprochen hat.
Zum Thema: die Gebühren würde ich auch nicht zahlen bzw. genau prüfen, was die Rechtsgrundlage sein soll. Das muss ja angegeben sein.

in moers nicht anders. nur hochbezahlte flachpfeifen in der verwaltung.

peso

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 7. Februar 2019 um 17:28:10 Uhr:


Es ist doch bei jedem Verstoß im ruhenden Verkehr so, dass man faktisch die Strafe auf 20-30 Euro drücken kann, indem man keine Angaben zum Fahrer macht. Da rein tatsächlich niemand beweisen kann, wer das Auto ohne U-Plakette abgestellt hat, muss der Halter die Verwaltungsgebühr zahlen.

Wenn du aber eine kleben hattest, kannst du auch einfach nichts machen und auf den Bußgeldbescheid warten. Dann Einspruch einlegen und Einsicht in die Akte nehmen...viel Aufwand.

Was hast du denn bisher alles schriftlich von der Behörde?

Es war ja nicht im ruhenden Verkehr. Ich war unterwegs Richtung Arena Leipzig und an diesem Tag war leider Fußball und halt Stau.

Bekam dann im Dezember einen Brief das ich trotz Fahrverbot am Verkehr teilgenommen habe, was per se schon einmal Unsinn ist, weil ich einen Euro 5 Benziner fahre. Habe dann erstmal gefragt worum es überhaupt geht, weil von Umweltplakette nicht die Rede war. Fahre ja keinen TDI Schummeldiesel, aber vermutlich saß der 'nette' blinde Beamte in so einer Karre und hat mich aufgeschrieben. Nur blöd das eine dran ist.

Zitat:

@NOMON schrieb am 7. Februar 2019 um 16:16:38 Uhr:


haha, die Stadt Leipzig hat mir schon mal über 900 € Schadenersatz zahlen müssen, weil sie mir ein unrechtes Parkknöllchen verpasst hat.

Die Geschichte dazu interessiert mich sehr. Wenn du mal Zeit hast, kannst du das vielleicht mal erzählen ...

Da stand ein Polizist und hat sich aufgeschrieben, wer keine Umweltplakette hatte? Na, dem wünsche ich viel Spaß nachzuweisen, dass keine dran war und dass du gefahren bist. Oder hast du das schon schriftlich zugegeben?

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 8. Februar 2019 um 10:27:41 Uhr:


Da stand ein Polizist und hat sich aufgeschrieben, wer keine Umweltplakette hatte? Na, dem wünsche ich viel Spaß nachzuweisen, dass keine dran war und dass du gefahren bist. Oder hast du das schon schriftlich zugegeben?

Nein kein Polizist bzw stand es nicht explizit so drin. Und wenn es so gewesen ist, muss er recht haben.

[Zitat eines gelöschten Beitrages entfernt Moorteufelchen MT-Moderator]

Ich wuerde ja echt auf etwas schriftliches warten. Wenn du den genauen Vorwurf nicht kennst, weisst du ja nicht wogegen du nun Einspruch einlegen sollst.

Ein vermindertes Bussgeld gibt es in diesem Fall nicht. Einfach eine Andere ErsatzOWI vorwerfen ist nicht...

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 7. Februar 2019 um 15:26:47 Uhr:


Naja aber man kann ja nicht für etwas Bearbeitungsgebühr erheben, dass gar nicht begangen wurde. Das muss dann schon die Behörde / der Steuerzahler übernehmen.

Das hast falsch verstanden. Die Behörde hat ja auf deinen Einspruch hin reagiert, die Sache also bearbeitet.
Das haben sich die Behörden tatsächlich fein ausgedacht. Es spielt hier nämlich gar keine Rolle mehr, wie der Einspruch zustande gekommen ist.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. Februar 2019 um 14:17:58 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 7. Februar 2019 um 15:26:47 Uhr:


Naja aber man kann ja nicht für etwas Bearbeitungsgebühr erheben, dass gar nicht begangen wurde. Das muss dann schon die Behörde / der Steuerzahler übernehmen.

Das hast falsch verstanden. Die Behörde hat ja auf deinen Einspruch hin reagiert, die Sache also bearbeitet.
Das haben sich die Behörden tatsächlich fein ausgedacht. Es spielt hier nämlich gar keine Rolle mehr, wie der Einspruch zustande gekommen ist.

Das ist wohl nicht dein ernst? Selbstverständlich kann die Behörde für so ein Verfahren keine Gebühren verlangen. Die mögen mit dem Lästigkeitsfaktor spielen, aber einen durchsetzbaren Anspruch haben die nicht.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Florian333 schrieb am 8. Februar 2019 um 10:20:24 Uhr:



Zitat:

@NOMON schrieb am 7. Februar 2019 um 16:16:38 Uhr:


haha, die Stadt Leipzig hat mir schon mal über 900 € Schadenersatz zahlen müssen, weil sie mir ein unrechtes Parkknöllchen verpasst hat.

Die Geschichte dazu interessiert mich sehr. Wenn du mal Zeit hast, kannst du das vielleicht mal erzählen ...

naja, ich habe nicht selbst kassiert, da ich noch nicht als Anwalt zugelassen war. Das hat ein Freund gemacht, dem ich aber die zugehörigen Briefe verfasst hatte, damit er keine Arbeit damit hat. Weil er schließlich aus einem sehr weit entfernen Ort zu einem der beiden Gerichtstermine anreiste, war die Rechnung ziemlich teuer. Wir haben das Geld gemeinsam verpasst. Es war eines seiner ersten Mandate und erfolgreich. Er hätte mich auch so in Leipzig besucht, wo ich gerade einen längeren Krankenhausaufenthalt hatte.

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