Erfahrung mit Umweltzone

VW T3 Campingbus

Hi Servus,

es geht mir nicht darum ob man für den T3 ne Plakette bekommt, sondern wie groß ihr das Risiko einschätzt das man tatsächlich "erwischt" wird bei einer einfahrt nach Frankfurt.

Ich möchte z.B. heute Abend um 22 h nach FFM und werde gegen 3 Uhr wieder nachhause fahren. Leider fährt die letzte Bahn um 0:49. Jetzt möchte ich heute Abend unseren VW Passat, der aber ebenfalls nur eine gelbe Plakette hat, dafür nutzen. Ich denke mit meinem T3 falle ich sofort auf, mit einem Passat, der durchaus auch grün sein kann, ist das Risiko geringer. Dann würde ich mich in ein Parkhaus stellen, da ich davon ausgehe, dass hier keine Polizei nach Plaketten schaut. Mir ist bewusst, dass ich bei erwischt werden einen Punkt zu erwarten habe und 40€ Euro zahlen darf. Interessant ist, das Taxi fahren, mit einem Pauschal Preis von 50€ teurer ist =D selbst bei erwischt werden.

Wie sind denn eure Erfahrungen? Vielleicht schon der ein oder andere in ähnlicher Situation gewesen?

LG

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit! Sorry-Mein Nachbar meinte. HaHaHa.
Ab wann ist denn der Wegfall des Punktes gültig,oder ab wann? Is es schon rechtskräftig? Schon umgesetzt?
Google gibt Antwort,bessere als Nabars-Lumpi.Oder direkt beim bmvbs.
Die Reform ist für 2013 geplant!
Fakt is-Es is nich erlaubt,es kostet und es gibt eben noch nen Punkt!
Nebenbei ich versteh solche Fragen nicht.Was kommr noch?
Was passiert wenn ich ohne Tüv fahr,was wenn ich voll bin,ohne Zulasung usw.?
Sachlage is klar und da muß man selber wissen was man tut.
Und eben mit evtl Konsequenzen rechnen.
Es gibt Tage da verliert man,und Tage da gewinnen die anderen!😁
Erfahrungswerte in Foren,Berichten usw zeigt das wenn was is es parkende Autos betrifft.
Von den Ordnungsämtern ausgehend.Polizei interessierts in der Regel nicht.Jedenfalls nich im Vorbeifahren.
Gab sogar schon Stellungnahmen von höheren Stellen das dies nich in den Aufgabenbereich fallen würde und so kaum Zeit und Personal für andere Arbeiten da sei.
BTW-Geht um nen Passat,na wo das wohl landet?😁😁😁
Gruß Frank!

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Aufwandsentschädigung ist aber kein Schadenersatz.
(Sagt der Juristische Voll Laie!)

Für mich war die Vergütungsrechnung meines Anwalts ja ein Schaden der adäquat kausal auf die vorgeworfene, aber nicht zutreffende Ordnungswidrigkeit zurückzuführen war. Den musste die Stadt dann tragen. Und wir haben uns davon einen netten Abend gemacht :-)

Zitat:

@NOMON schrieb am 14. Februar 2019 um 14:47:15 Uhr:


Den musste die Stadt dann tragen. Und wir haben uns davon einen netten Abend gemacht :-)

Naja der Anwalt hat das Geld erarbeitet. In der Zeit hätte er auch einen anderen Klienten bedienen können. Für dich vielleicht schön, dass er dir einen schönen Abend spendiert hat. Für ihn aber nichts besonderes. 😉

Die Stadt hat doch nur deine Auslagen ersetzt, d.h. du warst nach der Erstattung auf 0. Durch das Abendessen dann auf minus 70€...

Zusätzlich verdient - für seine Gegenleistung - hat also nur der Anwalt, wenn er ohne deinen Auftrag weniger zu tun gehabt hätte.

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Was soll diese merkwürdige Diskussion jetzt bringen? Unabhängig von den vom TE geschilderten besonderen Umstände musste die Stadt ihm die Anwaltskosten ersetzen. Dass die beiden das Geld anschließend gemeinsam verfuttert haben, ist doch reine Privatsache und eine nette Geschichte am Rande.

Grüße vom Ostelch

Es geht darum, dass Nomon (bzw. jedes Opfer unzulässigen staatlichen Handelns) typischerweise keinen finanziellen Vorteil ziehen kann, der ohne das Fehlverhalten der Stadt entfällt. Nicht einmal sein eigener Verdienstausfall durch die Rennerei wurde von der Stadt ersetzt. Lediglich intern hat er seine Leistung fürs Schreiben der Schriftsätze vom befreundeten Anwalt durch Teilung des Honorars vergütet bekommen. Die Fahrtkosten zum Termin sind ja auch entstanden, also für keinen der Beteiligten ein Gewinn.

Wenn beide diese Situation trotzdem als Gewinn empfinden, ist das natürlich prima 🙂

Zitat:

@mick070 schrieb am 15. Februar 2019 um 08:21:55 Uhr:


Es geht darum, dass Nomon (bzw. jedes Opfer unzulässigen staatlichen Handelns) typischerweise keinen finanziellen Vorteil ziehen kann, der ohne das Fehlverhalten der Stadt entfällt. Nicht einmal sein eigener Verdienstausfall durch die Rennerei wurde von der Stadt ersetzt. Lediglich intern hat er seine Leistung fürs Schreiben der Schriftsätze vom befreundeten Anwalt durch Teilung des Honorars vergütet bekommen. Die Fahrtkosten zum Termin sind ja auch entstanden, also für keinen der Beteiligten ein Gewinn.

Wenn beide diese Situation trotzdem als Gewinn empfinden, ist das natürlich prima 🙂

Darum ging es doch auch nicht. Ursprünglich ging es um die Frage, ob die Stadt für die Bearbeitung rechtswidriger Bescheide auch noch Gebühren kassieren darf. Darf sie nicht. Und wenn man sich gegen solche Starrköpfigkeit mi Unterstützung eines Anwalts wehrt, muss die Stadt dessen Kosten tragen. Dass man mit solchem Blödsinn unbezahlt seine eigene Zeit verplempert, ist wieder ein anderes Thema.

Grüße vom Ostelch

Echt jetzt? Lies nochmal richtig.

Das eigentliche Thema dieses Threads war, ob ein vorsätzlicher Verstoß gegen geltendes Recht wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Daraus entwickelte sich sinngemäß die Frage, ob umgekehrt ein Verstoß der Stadt gegen geltendes Recht beim Verletzten wirtschaftliche Vorteile auslösen kann.

Und dabei hat Nomon gemeint bzw den Eindruck erweckt, durch unzulässiges Handeln der Stadt über die Kostenerstattung hinaus noch etwas als Verletzter gewinnen zu können. Und das ist eben so nicht richtig bzw war im konkreten Fall allenfalls einer atypischen internen Vergütungsteilung geschuldet.

Ich werde i. Ü. sicher nicht dich fragen, ob meine Beiträge zum Thema passen oder nicht.

"Unser" aktuelles Thema startet hier am 7.2.19 mit dem Beitrag von fraxx. Der Rest war erledigt. Ihm ging es um ein rechtswidriges Knöllchen der Stadt Leipzig, die ihm dafür auch noch eine Gebühr aufdrücken will. Nomon hat nur dazu geschrieben, dass das für die Stadt teuer werden kann und seine Geschichte dazu erzählt. Wirtschaftlich hat er damit selbstverständlich nichts gewonnen. Nur einen netten Abend mit seinem Freund. Mehr wollte er wohl auch nicht sagen.

Grüße vom Ostelch

genau.

Einen wirtschaftlichen Vorteil kann man natürlich nicht erstreiten und ich habe anfangs ein wenig geflunkert. Einen befreundeten Anwalt einzuschalten war nur der "Trick", um meinen Aufwand anschließend abrechnen zu können. Ihn hat es nichts gekostet außer seinen Briefkopf und einen Besuch bei mir, den er aber ohnehin gemacht hätte.

Für die Stadt ist die 10 €-Knöllchen-Sache hingegen recht teuer geworden, obwohl sie das unsinnige Verfahren ja bis zu einem gewissen Zeitpunkt hätte beenden können, wenn nur mal einer kurz die von mir (bzw. meiner Seite) vorgebrachten Argumente bedacht hätte.

Und das wollte ich eben auch noch sagen: es war der Stadt offenbar sch***-egal, ob der Vorwurf zurecht erhoben war oder nicht. Die hatten einmal baren Unsinn über die Beschilderung behauptet und nicht überprüft, ob ihre Behauptung zutrifft. Vor Gericht ist auch niemand mehr von denen gekommen, aber ich musste es. Die "Strafe", meine Auslagen zu tragen, hatte sich die Stadt redlich verdient!

Ja, und das ist so schade. Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst pfeifen meistens auf eine möglichst wirtschaftliche Lösung. Da wird ein Fall bis zum Schluss durchgezogen, obwohl klar ist, dass man verlieren wird. Weil es keinen kümmert. Machen Privatleute manchmal auch so, nur dann ist es deren Geld. So bezahlen wir das aber alle.

Trotzdem, gut gemacht, das ist mal so ein Fall, wo man des Prinzips wegen gestritten hat. Hab ich auch schon mal durch und gewonnen. Ob ich es wieder machen würde? Weiß nicht, nach der anfänglichen Euphorie es diesen trantütigen Staatsdienern mal gezeigt zu haben, setzt dann doch die Phantasie ein, was man mit dem Geld für den Anwalt alles schönes hätte machen können. 😁

Aber egal, that's life. 🙂

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