Erfahrung mit Sixt Leasing - Schwerpunkt Rückgabe

BMW 3er F30

Hallo,

als gewerblicher Kunde bekomme ich bei Sixt zunächst immer günstigere Leasingraten als bei meiner Niederlassung und das obwohl ich Großkunde bin.
Mit viel strecken und Verhandlung schafft die NL dann am Ende doch das Pari der Rate.
Neben Sixt gibt es sicher noch weitere günstige Anbieter, ich möchte da keine Werbung machen.

Aber wie sieht es aus bei der Fahrzeugrückgabe?

Bei meiner NL habe ich hier immer gute Erfahrungen gemacht, wobei meine Fahrzeuge auch gepflegt sind, was ganz klar für BMW und diese NL spricht.

Zuletzt wollte mir z.B. mein VW Händler für einen Golf nach 3 Jahren über 3.000 Euro aus der Tasche ziehen, obwohl das Fahrzeug wirklich für die Laufleistung okay war. Ich habe es dann rausgekauft und privat veräußert.

Nun also zum Kern: Sixt hat einen sehr engen C-Teil Katalog in den AGB's. Wer hat Erfahrung im Vergleich zur NL? Holt sich Sixt die Kohle am Ende. Rücktransport nach München etc. kenne ich schon, damit kann ich leben.

Danke für Eure Meinungen (wobei mir auch klar ist, dass das aktuelle Modell noch keiner zurückgegeben hat).

Viele Grüße
Schwabe550

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BMW320ie46 schrieb am 8. März 2013 um 18:55:14 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von Stellvertreter


Ich würde nicht bei Sixt unbedingt leasen. Je mehr man sich umhört, desto mehr erfährt man von Schwierigkeiten bei Rückgaben..... auch wenn sie online mit vermeintlicher Fairness werben.

Man hört es immer mehr? Gib mal ein Link zu einer solchen Story. Ansonsten ist Hören-Sagen ein ganz schlechter Begleiter beim Autokauf. Die einzigen von denen man wirkliche Horrorgeschichten hört sind die BMW Händler und Niederlassungen. Und dafür muss man nicht suchen, schau mal hier auf der ersten Seite im F3x Forum.

Kein Problem! Ich brauche keinen Link zu schicken.
Ich kann direkt aus eigener Erfahrung sprechen.
Wir haben bei Sixt zwei Fhzg. bei über einen Zeitraum von 3 Jahren geleast.
Bei der Fahrzeugrückgabe des ersten Boliden im Mai diesen Jahres kam dann das grosse Erwachen aus dem Sixt Leasingtraum von günstigen Leasingraten.

Wir leasen als Firma seit Jahrzenten regelmässig unsere Fahrzeuge bei einer Mercedes Niederlassung in unserer Nähe.
Für zwei Fahrzeuge mit niedriger Prio haben wir uns , ganz klar aufgrund der günstigen Leasingrate, für Sixt entschieden.
Einmal und Nie wieder!

Wir haben ein kaum benutztes Fahrzeug in einem wirklich Top Zustand übergeben.
Trotz eines sehr ordentlichen Innenraums haben wir das Fahrzeug vor der Rückgabe für ordentliches Geld noch einmal innen und aussen reinigen lassen.

Bei der Fhzg. Rückgabe dann bin ich aus allen Wolken gefallen.
Wir haben das Fahrzeug in München bei der Dekra von einem Gutachter gemäss den Sixt Vorgaben begutachten lassen.
Als der Gutachter dann Kratzer an der Fahrzeugunterseite bemängelte dachte ich gleich kommt !Verstehen sie Spass...?!!

Das heisst es wurden am Unterbodenschutz Kratzer im Plastic bemängelt und die Teile dann zum Austausch empfohlen!! Wie bitte..am Unterboden..?!
Am Kofferraum wurde durch starkes Licht und eine Streifenmaske eine "Beule" sichtbar gemacht welche mit blossem Auge nicht sichtbar war.
Die Grösse betrug ca. eine fünf cent Nünze und die Tiefe, ich weiss nicht vlt. Lack Stärke.
Wie auch immer man versuchte die Beule mit blossem Auge zu sehen, keine Chance, selbst 2 Sixt Mitarbeiter die wir mit hinzu gezogen haben, war es nicht möglich diese zu erkennen.
Laut Sixt Schadenkatalog sollte sowas gar kein Problem sein.

Wir haben dann bei der Sixt Rückgabestation nochmals einen Gutachtertermin zusammen mit Sixt Mitarbeitern vereinbahrt da wir dies für nicht angemessen hielten.

Dort wurde dann ersichtlich das die Dekra nach einem Schadenkatalog abarbeitet der mit dem auf der Sixt Webseite nichts zu tun hat.

Erst einmal die Beschwichtigung von Sixt und vom Gutachter.
"Wir haben die Vorgabe jeden noch so kleinen Mangel aufzunehmen, alles kein Problem. Sixt entscheidet dann was in Rechnung gestellt wird, beruigen sie sich" wurde uns vermittelt.

Ich sage ihnen eins.
Vergessen sie den legeren Mängelkatalog von Sixt welcher ihnen den Eindruck vermitteln soll Sixt würde mit Gebrauchsspuren am Fahrzeug locker umgehen!
Und werden sie Hellhörig wenn ihnen der Gutachter obigen Satz sagt!
Dies stimmt definitiv nicht!

Nachdem wir uns trotz der Beschwichtigung des Dekra Gutachters beschweren wollten kam dann der Sixt Filialleiter mit hinzu. Aalglatt und ohne jede Hilfe oder Verständniss.
Mafiös wurde es dann als ein weiterer auf dem Gelände gerade zugegen gewesener Gutachter dem Gespräch hinzu kam.
Mit seiner Streifenmaske gleitete dieser etwas uninteressiert über unserem Fhzg. winkte und dann so tat als wenn er noch weitere Mängel finden könnte wenn er wöllte.

Am Ende haben wir suma sumarum 1600 EUR für Mängel nachgezahlt die definitiv keine waren.
Das Ersparniss an Leasingraten frisst die Überführung und die Nachzahlung dann wieder auf.
Sixt hat genau die vom Gutachter bemängelten Punkte bei uns abgerechnet.
Das heisst Kratzer am Unterbodenschutz und unsichtbaren Beulen.
Für mich eine absolute Frechheit!

Wenn ich mir unsere Fahrzeuge manchmal anschaue, welche wir hier bei unserem lokalen Mercedes Händler leasen und nach der Laufzeit wieder zurückgeben, wie diese wieder zurückgehen, dann sind dort schon oftmals Mängel ersichtlich, eben diese welche bei einer normalen Benutzung über einen Zeitraum von 3 Jahren eben auftreten.
Kleinere Kratzer am Türausstieg, Kleinere Kratzer an Türöffner, Kofferraum etc. oder auch mal eine kleinere Beule, mit klein meine ich vlt eine 2 EUR Münze.
Wenn unsere Mercedes Niederlassung mit vergleichbarem Maß messen würde wie bei der Sixt Rückgabe hätten wir jedes Mal einen Totalschaden zu verbuchen.
Bei unserem Händler habe ich in all den Jahren nicht einmal eine Rechnung erhalten!

Wir können nur Warnen!
Sixt ist einer dieser Unternehmen welche nach aussen ein colles legeres Saubermannimage verkaufen wollen.
Bei der Fahrzeugrückgabe allerdings wird dann ganz schnell klar worum es geht.
Gewinnmaximierung!
Ist ja eigentlich auch kein Problem, wenn dies im Vorfeld auch so kommuniziert werden würde und bekannt wäre.

Laut dem Mängelkatalog der im Vorfeld verfügbar gemacht wird, werden andere Kriterien vermittelt wie die welche dann bei der Fhzg. Rückgabe gelten.

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Zitat:

@Bartik schrieb am 12. September 2018 um 21:30:14 Uhr:



Zitat:

@Pamele12 schrieb am 12. September 2018 um 14:35:22 Uhr:


... Laut AGBs geht sowas nicht hervor und auch nicht aus dem Schadenkatalog den Sixt vom TÜV Süd benutzt.

Und auf welcher Grundlage wurde dies also entschieden?

Ja eine Begründung bekomme ich nicht. Sieh Dir das Bild an. 550€ plus MwSt werden abgebucht. minderwert! Weil die Inspektion zu spät durchgeführt wurde!
Also die Inspektion wurde ja gemacht aber nicht bei 30000km sondern bei 31428km. Bei Sixt in den AGBs steht nur das fällige service Arbeiten durchgeführt werden müssen , bzw. nachgeholt werden müssen wenn sie nicht gemacht wurden. Das leuchtet ein , aber nicht eine Strafe wegen gering fügiger Überschreitung!

Kannst du gegen diese Schlussrechnhng Widerspruch einlegen? Oder aber gibt es doch eine Schiedsstelle, oder? Wenn die Strafe im Vertrag nirgendwo konkret beschrieben ist, würde ich es nicht so einfach hinnehmen

Ich nehme es auch nicht so ohne weiteres hin. Ich habe den Gutachter kontaktiert. Er sieht keinen Minderwert.
Er meint es könnte im Vertrag bzw. in den AGBs stehen. Dort steht aber nur bei Nicht gemachter Inspektion wird ein Minderwert von 250€ veranschlagt.

Wortlaut Gutachter ohne Namen: Sehr geehrter Herr XXX,

ich kann Ihre Verwirrung verstehen und probiere es Ihnen etwas besser zu verdeutlichen.
Ich habe bei Ihrem Fahrzeug eine Bestandsaufnahme gemacht wie bei allen SIXT Rückläufern üblich. Für mich ging Ihr Fahrzeug technisch in Ordnung in Bezug auf die durchgeführte Wartung raus! Warum sollte ich diese auch bemängeln, ich stehe da völlig auf Ihrer Seite. Gemacht ist gemacht, damit für mich keine Grundlage für einen Mangel. Dann ging dieses Gutachten ohne bemängelte Wartung und genullt (wir machen bei SIXT keine Preise!) an das Backoffice zum Tüv Süd. Wie Sie dem Gutachten entnehmen können, ist der dortige Sachbearbeiter Herr Gerd XXX. Dort werden dann die entsprechenden Preise gemacht bzw. die Dinge bemängelt, die nach SIXT Standard nicht korrekt sind. Wie genau das dort gehandhabt wird, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Die von SIXT gesetzten Fristen liegen mir nicht vor.

Bitte fragen Sie doch beim Tüv Süd nach, die Kollegen dort werden Ihnen den Grund der Bemängelung sicherlich nennen können. Ansonsten bliebe nur noch der Kontakt zu SIXT selbst.
Es tut mir leid, dass Sie da Kosten in Rechnung gestellt bekommen. Diese stammen allerdings keinesfalls aus meiner Feder! Ich hoffe, Ihnen jetzt etwas Durchblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kfz-Sachverständiger

Ach so, diese "Vertragsstrafe" kommt nicht direkt von Sixt, sondern von TÜV?? Das wird immer kurioser... Halte uns bitte am Laufenden, was daraus wird. Ist aber schon recht komisch...

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Doch die Strafe kommt direkt von Sixt:
Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort auf Ihre Fragen.

Gem. der vertraglichen Vereinbarungen sind Sie verpflichtet, u.a. alle während der Leasingzeit anfallende Wartungen pünktlich und nach Herstellervorgaben durchführen zu lassen.
Der Wartungsintervall für Ihr Leasingfahrzeug beträgt, 24 Monate oder alle 30.000km. Sie haben den Service um ca.1.500km überzogen.
Durch die Überschreitung des Servicetermins sind Gewährleistungsansprüche für das Fahrzeug gegenüber dem Hersteller verloren gegangen. Dieser Verlust von Gewährleistungsansprüchen tritt schon bei geringfügigen Überschreitungen der vorgegebenen Serviceintervalle ein, eine Überschreitung dieser Vorgaben wird von den Herstellern grundsätzlich nicht zugelassen. Zudem kann das Fahrzeug in der Weiterverwertung nicht mehr als "scheckheftgepflegt" angeboten werden. Diese wertbestimmende Eigenschaft ist dem Fahrzeug durch Überziehung des Servicetermins verloren gegangen.

Die von Ihnen benannte Pauschale gem. unseren AGB ist nur eine Mindestpauschale. Eine Geltungmachung eines höheren Minderwertes bleibt SIXT gem . unseren ABG vorbehalten.
Sie können sicher nachvollziehen, dass ein Mindertwert bei einem Fiat ein anderer ist als bei einem Porsche Modell.
Die Antwort Ihrer Porsche Werkstatt bzgl. der Wertminderung, ist SIXT gegenüber leider nicht verbindlich.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.



Mit freundlichen Grüßen

Sixt Leasing SE
Zugspitzstrasse 1
82049 Pullach

Tel:
E-Mail:
Internet: www.sixt-leasing.de
Blog: http://www.sixtblog.de
Neu: Sixt für BlackBerry & iPhone:http://www.sixt.de/mobil

Rein formell hat Sixt da völlig Recht. Klar, es gibt einen "Schaden". Und den holen sie sich.
Selten liest man so eine eindeutig formulierte E-Mail im Kundenkontakt. Die Formulierungen sind dann doch recht schroff.

Ist bei BMW nicht anders. Hatte auch mal angefragt wie viel man überziehen darf, max 250km. Ansonsten sind alle Gewährleistungsansprüche nur auf Kulanz von BMW Seiten.

Im Fullservice-Leasing, also inkl. der Inspektionen und Wartungen, darfst du nicht mal früher kommen. Ich hatte einen Werkstatttermin aufgrund eines Garantiefalls bei km-Stand 28.152 und wollte gleich die 30.000er Inspektion miterledigen lassen. Ging nicht. ganz klare Wartungsvorgabe bei 30.000km mit einer Toleranz von +/- 1.000 km.
So bin ich eine Woche später erneut zu BMW und habe eben ein zweites Mal einen kostenfreien Ersatzwagen bekommen... deren Problem.

Ich sehe die Reaktion von Sixt formal als völlig gerechtfertigt an. Ob dies nun kundenfreundlich ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ja ist wohl gerechtfertigt. Aber die haben einen Schadenkatalog und AGBs. Im Schadenkatog steht da nichts und in den AGBs steht auch nur: Inspektion ist pünktlich durchzuführen. Könnte man ja konkret rein schreiben, Toleranz 1000km,ansonsten Minderwert je nach Preislage des Wagens. Na ja ich werde da nicht mehr leasen. Der Schaden wäre ja leicht vermeidbar gewesen wenn deutlich und exact formuliert worden wäre.

Zitat:

@freestylercs schrieb am 18. September 2018 um 22:09:24 Uhr:


Ist bei BMW nicht anders. Hatte auch mal angefragt wie viel man überziehen darf, max 250km. Ansonsten sind alle Gewährleistungsansprüche nur auf Kulanz von BMW Seiten.

Hatte das Problem mal bei einem M3, da haben sie mir keinen Termin machen können, und es wurde dann bestätigt, auf der Rechnung, das es ein verzögern durch die NL kam.

Hatte da dann niemals Probleme, auch nicht als ich das Auto an BMW zurück verkauft habe 😉

Zitat:

@gogobln schrieb am 20. September 2018 um 08:29:05 Uhr:


Im Fullservice-Leasing, also inkl. der Inspektionen und Wartungen, darfst du nicht mal früher kommen. Ich hatte einen Werkstatttermin aufgrund eines Garantiefalls bei km-Stand 28.152 und wollte gleich die 30.000er Inspektion miterledigen lassen. Ging nicht. ganz klare Wartungsvorgabe bei 30.000km mit einer Toleranz von +/- 1.000 km.
So bin ich eine Woche später erneut zu BMW und habe eben ein zweites Mal einen kostenfreien Ersatzwagen bekommen... deren Problem.

Ich sehe die Reaktion von Sixt formal als völlig gerechtfertigt an. Ob dies nun kundenfreundlich ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ich habe meine 1. Inspektion 2000km vorgezogen, das war kein Problem. Auch Leasingfahrzeug.

Zitat:

@freestylercs schrieb am 20. September 2018 um 20:23:49 Uhr:


Ich habe meine 1. Inspektion 2000km vorgezogen, das war kein Problem. Auch Leasingfahrzeug.

Fullservice-Leasing? also inkl. Kosten für Wartung und Inspektion?
Wenn ja, wer ist dein Leasinggeber, wenn ich neugierig sein darf?

Bei mir gleiches Problem mit den 550 EUR wegen ca. 1000km Überziehung beim 30.000 Intervall.

Man ärgert sich - erschwerend kommt hinzu, dass ich den Termin rechtzeitig bei 30.000km vereinbart hatte und der früheste Termin laut Werkstatt erst 3 Wochen später möglich war.

In diesen 3 Wochen habe ich die 1000km generiert - hätte ich das Auto stehenlassen sollen ?! Anscheinend ja.

Zitat:

@berti007 schrieb am 13. Februar 2019 um 13:27:08 Uhr:


Bei mir gleiches Problem mit den 550 EUR wegen ca. 1000km Überziehung beim 30.000 Intervall.

Man ärgert sich - erschwerend kommt hinzu, dass ich den Termin rechtzeitig bei 30.000km vereinbart hatte und der früheste Termin laut Werkstatt erst 3 Wochen später möglich war.

In diesen 3 Wochen habe ich die 1000km generiert - hätte ich das Auto stehenlassen sollen ?! Anscheinend ja.

Völlig nachvollziehbar. Du verstößst gegen den Vertragsinhalt.

Wenn du im Hotel schläfst, und um 11:00 Uhr nach dem Checkout noch kein neuer Gast kommt, nutzt du das Hotelzimmer doch auch nicht weiter!

30.000 km sind 30.000 km - und nicht 1000 mehr, Vertrag hin oder her.

Ich denke die Analogie wäre eher wenn das Hotel um 11:02 gleich nochmal eine Nacht kassiert.

Gibt es bestimmt welche die das machen, aber die meisten werden hier kulant sein.

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