Erfahrung mit Rückgabe eines Mercedes?? (Wandlung)
Hallo Freunde;
ich war begeisterter Besitzer eines w204. Doch mit 300km fing das AG (Autom.getriebe) an mit ruckeln und dröhnen usw. Seit dem sind jetzt 7 Werkstattaufenthalte von min 2 Tagen vergangen. Kilometerstand ca. 6000.
Drehmomentwandler und Elektrohydraulischesteuereinheit wurden ausgetauscht, SW updates wurden gemacht, aber der Fehler ist immer noch vorhanden. Beim letzten Werkstattbesuch wurde mir vom Meister gesagt das die Vorort nichts mehr machen können und die einen Termin mit einem Aussendienstmitarbeiter vereinbart haben, der sich den Wagen anschaut und evtl. ins Werk Untertürkheim mitnimmt - zur Forschung=)
Für diesen Termin soll ich 4 Wochen warten... Ohne Mietwagen=) Damit waren meine Grenzen überschritten und ich bin zum R.anwalt. Der hat mir gesagt das ich nach 2 fehlgeschlagenen Rep.versuchen ein Recht auf ein Neufahrzeug habe ohne jegliche Zahlung an MB. Also ist das ja keine Wandlung, da ich an MB wegen KMleistung nichts zahlen muss.
Meine Frage jetzt, wie lang dauert so eine Aktion und hat jemand damit Erfahrung gemacht??
Danke euch...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von planear
Hallozum Thema Wandlung kann ich nur sagen
1.es heißt Rücknahme
2.ohne Anwalt geht bei Mb nichts
3.bei mir hat es fast ein Jahr gedauert-zeitweise war das Auto bei Mb abhanden gekommen
3.man benötigt einen Anwalt mit MB-Erfahrung
4.siehe nochmal unter Punkt 2Meine gesamte Rücknahme mit allen Schreiben vom Anwalt und Mercedes habe ich in der Mercedes-Community.de veröffentlicht.
Bye
Punkt 1: Auch falsch. Wenn es ganz genau sein soll, heißt es: Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Eine Rücknahme wäre noch was anderes.
Punkt 2. Auch falsch, es geht auch ohne, Du mußt nur ganz genau wissen was geht, und was nicht.
Mal geht es ohne, mal nicht. Das stellt sich aber meist recht schnell heraus.
Punkt 3. Das kann sein, bei mir ging es auch ohne Anwalt schneller, ca. ein halbes Jahr.
Punkt 3 (.2): Ein normaler tut es auch, er sollte sich nur grundsätzlich ein wenig mit dem Thema Rückabwicklung auskennen.
27 Antworten
Was nutzt das beste Verhältniss, wenn der Fehler nicht behoben werden kann?
Die Entscheidung über eine Wandlung und vor allem über die Konditionen trifft nicht die NL oder der Händler, sondern das Werk, bzw. eine höhere Stelle in Berlin.
Ich war bei einem Telefonat mit Berlin dabe und konnte mithören. Ich kann nur sagen sowohl der Kunde, als auch der Händler sind denen scheiß egal.
Als ich mit den Konditionen nicht einverstanden war, hieß es aus Berlin "Dann soll er (der Kunde) eben klagen".
Das interessiert die Jungs da Oben überhaupt nicht.
Ich versteh das nicht. Ich hab 30 Jahre selbsständig einen Großhandel geführt. Dieses Jahr hab ich das erste Mal einen Rechtsanwalt gebraucht, weil mein Mieter abgehauen ist und weder Miete zahlt noch die Schlüssel abgibt. Egal ob große Firmen oder Behörden, ich bin immer ohne Anwalt ausgekommen. Vielleicht rede ich anders oder verständlicher. Ich kann nur sagen: Erst mal freundlich und dann kann man immer noch.
Und das mit der NL stimmt. Die Entscheidung trifft Daimler. Deshalb sollte man zumindest freundlich mit der NL bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von Eduard56
ich bin immer ohne Anwalt ausgekommen.
Die Zeiten sind leider vorbei. Heutzutage brauchst du wirklich für jeden kleinen Scheiss einen Anwalt. Die Menschen haben einfach keine Skrupel und denken sich "Mir kann eh keiner was an" und dann muss halt der Anwalt her.
Andersrum gibt es auch Menschen die nicht reden wollen und dafür lieber seinen Anwalt sprechen/schreiben lassen.
Die Welt ist kaputt!
Zitat:
Original geschrieben von Eduard56
Ich versteh das nicht. Ich hab 30 Jahre selbsständig einen Großhandel geführt. Dieses Jahr hab ich das erste Mal einen Rechtsanwalt gebraucht, weil mein Mieter abgehauen ist und weder Miete zahlt noch die Schlüssel abgibt. Egal ob große Firmen oder Behörden, ich bin immer ohne Anwalt ausgekommen. Vielleicht rede ich anders oder verständlicher. Ich kann nur sagen: Erst mal freundlich und dann kann man immer noch.
Und das mit der NL stimmt. Die Entscheidung trifft Daimler. Deshalb sollte man zumindest freundlich mit der NL bleiben.
Das sehe ich auch so. Die NL bzw. der Händler ist das schwächste Glied in der Kette, und darf den ganzen Mist ausbaden.
Ich bin bei der ganzen Geschichte immer freundlich, aber bestimmt geblieben.
Unfreundlichkeit hilft niemandem weiter und außerdem will man sich hinterher ja noch in die Augen schauen können.
Zumal die NL oder der Händler evtl. ja auch Interesse daran hat, den Kunden trotzdem zu behalten.
Aber wenn man die Konditionen haben will, die laut Rechtsprechung möglich sind, dann geht es wirklich nicht ohne RA, da beißt die Maus leider keinen Faden ab
Bei mir war es dann so, das sich der Händler das ans Bein gebunden hat, weil er es nicht auf einen Rechtsstreit anlegen wollte, denn dann hätte er eh draufgezahlt.
Sein Problem war, das es ein Vorführer war. Das bedeutet, ich hätte den Händler verklagen müßen, der wiederum seinen Großhändler, von dem er das Auto abgenommen hat, und die wiederum das Werk.
Da hätte es dann reichlich Verlierer gegeben, außer mich denke ich mal.
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Hallo nochmals;
also mit Freundlichkeit etc. hat das nichts zutun. Ich meine der NL 8 Chancen zugeben, den Fehler zu beheben ist Goldwert. Oder nicht?? Vorallem wenn es der selbe Fehler ist. Ich war von Anfang an Freundlich und hatte jede Menge Verständnis.
Ich kann dem teddy nur Recht geben, wenn irgendwas gegen MB gerichtet ist, ist denen auch der Kunde scheiße egal.
Zum Thema Anwalt: Ich habe niemals mit einem Anwalt gedroht, bis ich eines Tages Post von der Polizei bekam. Mein Fahrzeug wurde mit 113 Km/h in einer 50 Km/h Zone geblitztst. Anstelle mein Auto zureparieren flitzen die mit meinem Auto in der Stadt rum. Der Mitarbeiter ist wahrscheinlich seinen Lappen los, ist mir aber auch wurst. Weiß gott wie die mit den Autos umgehen... Als Entschuldigung gabs eine Mercedes Uhr (made in china) 🙂
Erst bekomme ich 4x eine A Klasse (A160) als Dreirad und dann noch einen Brief von der Polizei..
Was würdet Ihr machen???
Hallo
zum Thema Wandlung kann ich nur sagen
1.es heißt Rücknahme
2.ohne Anwalt geht bei Mb nichts
3.bei mir hat es fast ein Jahr gedauert-zeitweise war das Auto bei Mb abhanden gekommen
3.man benötigt einen Anwalt mit MB-Erfahrung
4.siehe nochmal unter Punkt 2
Meine gesamte Rücknahme mit allen Schreiben vom Anwalt und Mercedes habe ich in der Mercedes-Community.de veröffentlicht.
Bye
Zitat:
Original geschrieben von planear
Hallozum Thema Wandlung kann ich nur sagen
1.es heißt Rücknahme
2.ohne Anwalt geht bei Mb nichts
3.bei mir hat es fast ein Jahr gedauert-zeitweise war das Auto bei Mb abhanden gekommen
3.man benötigt einen Anwalt mit MB-Erfahrung
4.siehe nochmal unter Punkt 2Meine gesamte Rücknahme mit allen Schreiben vom Anwalt und Mercedes habe ich in der Mercedes-Community.de veröffentlicht.
Bye
Punkt 1: Auch falsch. Wenn es ganz genau sein soll, heißt es: Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Eine Rücknahme wäre noch was anderes.
Punkt 2. Auch falsch, es geht auch ohne, Du mußt nur ganz genau wissen was geht, und was nicht.
Mal geht es ohne, mal nicht. Das stellt sich aber meist recht schnell heraus.
Punkt 3. Das kann sein, bei mir ging es auch ohne Anwalt schneller, ca. ein halbes Jahr.
Punkt 3 (.2): Ein normaler tut es auch, er sollte sich nur grundsätzlich ein wenig mit dem Thema Rückabwicklung auskennen.
Hallo Community,
nach monatelangen Rechtsstreit habe ich heute die Klage gegen Daimler gewonnen!
In 3 Wochen bekomme ich einen neuen W204, ploz hat Daimler gemeint Sie können in Silber liefern. Farbe des zuwandelndes Fahrzeuges ist Palladiumsilber. Weißt da jemand bescheid ob Mercedes bei Wandlungen von der tatsächlichen Farbe abweichen kann??
Die Richterin hat dazu nichts gesagt, mein Anwalt habe ich vergessen zufragen=)
Das kommt darauf an, wie deine Wandlung abgelaufen ist.
Wenn es eine Ersatzlieferung ist, dann ist es fraglich, ob Du einen Anspruch auf eine bestimmte Farbe hast.
Bei der "normalen" Rückabwicklung läuft es ja so, das Du das Fahrzeug zurückgibtst, den Kaufpreis + Zins - Nutzungsentschädigung zurückbekommst, und dann einen neuen bestellst.
Da kommt es dann darauf an, was in den AGB´s des Kaufvertrages steht, obe so etwas zulässig ist, oder nicht.
Was waren die Gründe für die Wandlung.?
Zitat:
Original geschrieben von planear
Was waren die Gründe für die Wandlung.?
Den Eingangspost gelesen? Das wird wohl der Grund gewesen sein.😉
Zitat:
Original geschrieben von E-Coupe2009
Die Zeiten sind leider vorbei. Heutzutage brauchst du wirklich für jeden kleinen Scheiss einen Anwalt. Die Menschen haben einfach keine Skrupel und denken sich "Mir kann eh keiner was an" und dann muss halt der Anwalt her.Zitat:
Original geschrieben von Eduard56
ich bin immer ohne Anwalt ausgekommen.Andersrum gibt es auch Menschen die nicht reden wollen und dafür lieber seinen Anwalt sprechen/schreiben lassen.
Die Welt ist kaputt!
Genau so ist es.
Mercedes war einmal gut. Heute wollen Sie nur das Beste für den Kunden: Nämlich deren Geld!
Ich bin auch schon oft von VW/Audi/Mercedes Dealern verarscht worden, ich sags denen einmal, beim zweiten Mal macht das dann gleich mein Anwalt. Und seltsamerweise: Ich habe bisher immer gewonnen!
Daher: Immer volle Breitseite!
Grüße VC
Ich kann immer wieder nur sagen nehmt euch einen Anwalt mit Erfahrung in Rückabwicklung.Die Kanzlei Singewald ist da sehr zu empfehlen.Hat mir schon zweimal sehr gute Dienste diesbezüglich geleistet.