Erdgas.. ich bin verwirt...

Also habe mir heute einen Astra Bj 96 mit Erdgasanlage angesehen.
Tankprüfung passt, die ist erst wieder 2016 fällig..

Was mich allerdings gewundert hat ist, dass die nächste Gasanlagendruckprüfung 02/11 fällig ist...

Der Zettel auf dem das Draufstand war von 2006, also dann vor 5 Jahren.

Auf dem Zettel Stand noch jede menge Zeug im Sinne von Sicherheitsventile etc etc.

Was ist das?
Die normale Dichtigkeitsprüfung wie beim Tüv (Gwp) jedenfalls nicht..und muss ich das dann 2011 wieder machen, oder war das nur ein "Service"?
Blatt war aber vom Tüv Süd...

Mfg

36 Antworten

Also Falls es noch jemanden interessiert...
ist auch ein Astra G 1.6 16V geworden, aaber mit lpg, von Wikro (zwar noch nie was von gehört aber was solls...)

Zitat:

Original geschrieben von speedsta3012


...
ist auch ein Astra G 1.6 16V geworden, aaber mit lpg, von Wikro (zwar noch nie was von gehört aber was solls...)

Ohweia! Wikro, was issn das? Bisste sicher daß es ne LPG Anlage ist?

Was machst Du denn, wenn mal was kaputt geht? Wird nicht einfach sein, dafür Ersatzteile zu bekommen, geschweige denn jemanden der sich damit auch auskennt!

Verstehe nicht ganz, wie man sich sowas antun kann?

Kenn mich mit den Richtlinien und Verordnungen in D nicht aus, in Ö ist es so, dass CNG-Tanks gem. ECE R110 für eine Einsatzdauer von 20 Jahren zugelassen sind. Allerdings sind alle 3 Jahre eine äußere Untersuchung (Sichtprüfung) erforderlich.
Bei älteren CNG-Flaschen (ohne ECE R110 - Zulassung) ist nach 10 Jahren eine Innenuntersuchung mit Druckprüfung fällig. (gem. Versandbehälterverordnung) . Gegen den Einsatz weiterer 10 Jahren spricht dann auch nichts dagegen. Ältere Flaschen wurden mit einer höheren Sicherheit (Korr-Zuschlag,...) berechnet. --> Sollten daher länger halten als "dünnwandige" ECE R110 Flaschen.

Hallo Verdichtergerry

Kennst du dich auch mit den Bestimmungen für LPG Tanks in Österreich aus?
Meiner trägt die Bezeichnug 67R01
Da sollte die 10jährige Prüfungspflicht entfallen.

Viktor

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@verdichtergerry: "Versandbehälterverordnung"??? Nanu...
Es gab eine -inzwischen für Neuware abgeschaffte- Druckbehälter-VO, die wird aber immer noch angewandt auf diejenigen Fahrzeuge, die nach ihren Vorgaben zugelassen wurden.

Zitat:

Original geschrieben von Erdgas-Bert


@verdichtergerry: "Versandbehälterverordnung"??? Nanu...

Bei Dir hapert's ja schon wieder mit dem Lesen.

Die Versandbehälterverordnung gibt's in Österreich, so wie von verdichtergerry geschrieben. Wen's interessiert, kann die per Internetsuchmaschine finden und lesen.

Sollte man tun, bevor man versucht, andere darüber zu belehren!

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Hallo Verdichtergerry

Kennst du dich auch mit den Bestimmungen für LPG Tanks in Österreich aus?
Meiner trägt die Bezeichnug 67R01
Da sollte die 10jährige Prüfungspflicht entfallen.

Viktor

Hi Viktor!

Meine Recherchen haben folgende Punkte ergeben:

Bei der von Dir angegebenen Kennzeichnung handelt es sich um das, für Flüssiggas-Ausrüstungsteile
von Kraftfahrzeugen entsprechend UNECE-Regelung Nr. 67 (ECE-R-67) vorgeschriebene,
Genehmigungskennzeichen (Dies analog dem auf die ECE-R-110 bezogene Genehmigungs-
kennzeichen für CNG-Ausrüstungsteile).

An LPG-Kraftgastanks ist, neben eventuell vom Tank- bzw. Fahrzeughersteller vorgeschriebenen speziellen
Überprüfungen, entsprechend der derzeit gültigen Gesetzgebung (Versandbehälterverordnung 2002
– VBV 2002) nach jeweils 10 Jahren eine wiederkehrende Untersuchung durchzuführen (im Gegensatz
zu einer wiederkehrenden Überprüfung wie bei CNG).
Dazu muss der Tank ausgebaut und beim TÜV (oder einer entsprechenden Prüforganisation)
untersucht bzw. geprüft werden (d.h. Wasserdruckprobe, Innenrauhigkeitsprüfung, Ultraschallprüfung,
etc.).

In der neuen VBV, an der derzeit gearbeitet wird, wird voraussichtlich dieser Überprüfungsmodus an den
Überprüfungsmodus für CNG-Kraftgastanks angeglichen, d.h. dann alle 3 Jahre visuelle Überprüfung.

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