entdrosseln / rechtliche konsequenzen
hi!
ich habe den thread ueber illegales entdrosseln gelesen.
mein fall ist etwas anders.
mein motorrad ist ein klassiker, gedrosselt auf 20 kw und leider gibt's kein gutachten zur entdrosselten version. (33kw) ich bekomme also die entdrosselung nicht eingetragen. keine chance. (hab's probiert)
ich habe einen offenen fuehrerschein und werde mein motorrad mit der offenen kw-zahl versichern.
im brief stehen natuerlich 20kw.
wenn ich erwischt werde, was passiert maximal?
ich denke nur fahren ohne betriebserlaubniss.
bin ich dann vorbestraft?
was passiert wenn ich einen unfall hab?
die versicherung solte zahlen, da ich sowohl
korrekt versichert bin, als auch einen offenen
fuehrerschein habe.
weiss jemand mehr? wuerdet ihr das auch machen?
mist das man hier fuer jeden sch... ein papier braucht. alles legal, bezahlt und registriert, aber trrotzdem nicht moeglich. sehr aergerlich.
es gruestt euch double-i
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von It.
Wer sein Motorrad entdrosselt ohne dies Eintragen zu lasssen, fährt weder mit TÜV, noch mit Versicherungsschutz. An sich ist sogar die Zulassung erloschen.
Nett, dass Du diese Frage nach 10 Jahren zu beantworten versuchst. 😎
Besser ist es, die hierfür notwendigen Rechtskenntnisse zu besitzen. 😉
Für die Jüngeren ist eine Leistungssteigerung häufig damit verbunden, dass die dafür notwendige Fahrerlaubnis nicht vorhanden ist. Das darf man nicht vermischen, mit diesem Thema hat das nämlich nichts zu tun.
Was soll das heißen "fährt weder mit TÜV..." Diesen Satz verstehe ich überhaupt nicht. Ist die Anmeldefrist nach 29 StVZO überschritten ? Wo steht das in diesem Sachverhalt ?
Weder fährt man ohne Versicherungsschutz, noch ist die Zulassung erloschen. Alles falsch. Das Mitglied "rebizzel" hat vor 10 Jahren schon vollkommenen Unfug geschrieben. Weder wird deshalb die Fahrerlaubnis entzogen wenn die erforderliche FE vorhanden ist, was hier der Fall ist, noch ist man wegen einer OWi nachher vorbestraft, am allerwenigstens zerrt man die Leute vor ein Zivilgericht.
Jedem Rechtskundigen rollen sich bei solch hanebüchenen Unsinn die Zehennägel auf.
Wenns erlaubt ist, bringe ich mal Licht ins Dunkel:
1. Die erforderliche FE (unbegrenzt) ist vorhanden.
2. Das Fahrzeug ist versichert (heute EVB)
3. Das Fahrzeug ist zugelassen, ohne gültige HU/AU geht das gar nicht.
Was also ist falsch ? Die Leistung soll von 20 kW auf 33 kW gesteigert werden. Eine Änderungsabnahme nach 19III StVZO ist offensichtlich mangels Fahrzeugdatenblatt gescheitert.
Was liegt jetzt vor ?
Im Jahr 2003, als der thread erstellt wurde, wäre ganz klar die Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug aufgrund technischer Veränderungen erloschen. Mehr nicht. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die seinerzeit 50 Euro gekostet hat und 3 Punkte auf das Konto brachte.
Wir schreiben das Jahr 2013 und mit der Neufassung von StVZO und FZV hat die Frage in dieser Form sehr wohl ihre Relevanz verloren.
Jetzt heißt es in 19 Absatz 2:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Prüfen wir:
1. Fahrzeugart vorher und nachher: Kraftrad ohne LB.
Wäre es nämlich eines mit LB, wäre das upgrade kein Problem. Es muss ich also um ein Motorrad handeln, das bereits mit 20 kW für den deutschen Markt
(Versicherungsklasse !)gebaut wurde und nicht, wie heute üblich, auf die
FS-KLassereduziert wurde. Da ist das nämlich einfach. LRed raus, alte Daten wieder herstellen, fertig.
3. Das Abgas- und Geräuschverhalten wird sich eher verbessern, wenn die Originalversion hergestellt wird. Aber das wäre im Einzelfall durch Messungen nachzuweisen.
2: Die Gefährdung für Andere: Das Motorrad ist schneller und damit gefährlicher. Hierüber können sich Rechtsanwalt und Staatsanwalt (StA wird Herrin des Verfahrens wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde und die Owi vor das AG kommt.) trefflich streiten.
Es ist also 2013 im Gegensatz zu 2003 eher möglich, dass de BE gar nicht erloschen ist.
Wird mit dem leistungsgesteigerten Motorrad ein Unfall verursacht, ist von Bedeutung, ob die Ursache im Kausalzusamenhang mit der Leistungssteigerung steht. Nur in diesem Fall kann der Versicherer den Verursacher in Regress nehmen.
Der Versicherungssschutz gemäß §8 PflVersG für den Geschädigten jedoch bleibt unverändert.
Also, was bleibt übrig vom ganzen Horrorszenario ?
Der Betrieb des Fahrzugs wird untersagt.
Der Fahrer und der Halter müssen ein Bussgeld zahlen.
Der Versicherer fordert die höhere Prämie nach.
Das wars dann.
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Gibt ja noch Lullerland, Takatukaland, Legoland, ...
Meinen ersten Führerschein habe ich sogar im Legoland (Billund) gemacht 😁
Kein Scherz! Er galt aber nur dort 🙁
Zitat:
Original geschrieben von It.
Wer sein Motorrad entdrosselt ohne dies Eintragen zu lasssen, fährt weder mit TÜV, noch mit Versicherungsschutz. An sich ist sogar die Zulassung erloschen.
Nett, dass Du diese Frage nach 10 Jahren zu beantworten versuchst. 😎
Besser ist es, die hierfür notwendigen Rechtskenntnisse zu besitzen. 😉
Für die Jüngeren ist eine Leistungssteigerung häufig damit verbunden, dass die dafür notwendige Fahrerlaubnis nicht vorhanden ist. Das darf man nicht vermischen, mit diesem Thema hat das nämlich nichts zu tun.
Was soll das heißen "fährt weder mit TÜV..." Diesen Satz verstehe ich überhaupt nicht. Ist die Anmeldefrist nach 29 StVZO überschritten ? Wo steht das in diesem Sachverhalt ?
Weder fährt man ohne Versicherungsschutz, noch ist die Zulassung erloschen. Alles falsch. Das Mitglied "rebizzel" hat vor 10 Jahren schon vollkommenen Unfug geschrieben. Weder wird deshalb die Fahrerlaubnis entzogen wenn die erforderliche FE vorhanden ist, was hier der Fall ist, noch ist man wegen einer OWi nachher vorbestraft, am allerwenigstens zerrt man die Leute vor ein Zivilgericht.
Jedem Rechtskundigen rollen sich bei solch hanebüchenen Unsinn die Zehennägel auf.
Wenns erlaubt ist, bringe ich mal Licht ins Dunkel:
1. Die erforderliche FE (unbegrenzt) ist vorhanden.
2. Das Fahrzeug ist versichert (heute EVB)
3. Das Fahrzeug ist zugelassen, ohne gültige HU/AU geht das gar nicht.
Was also ist falsch ? Die Leistung soll von 20 kW auf 33 kW gesteigert werden. Eine Änderungsabnahme nach 19III StVZO ist offensichtlich mangels Fahrzeugdatenblatt gescheitert.
Was liegt jetzt vor ?
Im Jahr 2003, als der thread erstellt wurde, wäre ganz klar die Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug aufgrund technischer Veränderungen erloschen. Mehr nicht. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die seinerzeit 50 Euro gekostet hat und 3 Punkte auf das Konto brachte.
Wir schreiben das Jahr 2013 und mit der Neufassung von StVZO und FZV hat die Frage in dieser Form sehr wohl ihre Relevanz verloren.
Jetzt heißt es in 19 Absatz 2:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Prüfen wir:
1. Fahrzeugart vorher und nachher: Kraftrad ohne LB.
Wäre es nämlich eines mit LB, wäre das upgrade kein Problem. Es muss ich also um ein Motorrad handeln, das bereits mit 20 kW für den deutschen Markt
(Versicherungsklasse !)gebaut wurde und nicht, wie heute üblich, auf die
FS-KLassereduziert wurde. Da ist das nämlich einfach. LRed raus, alte Daten wieder herstellen, fertig.
3. Das Abgas- und Geräuschverhalten wird sich eher verbessern, wenn die Originalversion hergestellt wird. Aber das wäre im Einzelfall durch Messungen nachzuweisen.
2: Die Gefährdung für Andere: Das Motorrad ist schneller und damit gefährlicher. Hierüber können sich Rechtsanwalt und Staatsanwalt (StA wird Herrin des Verfahrens wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde und die Owi vor das AG kommt.) trefflich streiten.
Es ist also 2013 im Gegensatz zu 2003 eher möglich, dass de BE gar nicht erloschen ist.
Wird mit dem leistungsgesteigerten Motorrad ein Unfall verursacht, ist von Bedeutung, ob die Ursache im Kausalzusamenhang mit der Leistungssteigerung steht. Nur in diesem Fall kann der Versicherer den Verursacher in Regress nehmen.
Der Versicherungssschutz gemäß §8 PflVersG für den Geschädigten jedoch bleibt unverändert.
Also, was bleibt übrig vom ganzen Horrorszenario ?
Der Betrieb des Fahrzugs wird untersagt.
Der Fahrer und der Halter müssen ein Bussgeld zahlen.
Der Versicherer fordert die höhere Prämie nach.
Das wars dann.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Gibt ja noch Lullerland, Takatukaland, Legoland, ...
Du meinst wohl Lummerland..
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Gibt ja noch Lullerland, Takatukaland, Legoland, ...
Einspruch, Euer Ehren.
Das heißt Lummerland. Die Heimat von Jim Knopf und Lukas dem Lokomotivführer.
Hab ich verschlungen...😁
Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit ist übrigens ein Grundrechtsverstoß und wesentlich schwerwiegender als eine poplige Owi mit einem frisierten Mopped. 😉
Mir ist das "J" durch die Tastatur gerutscht. Jim Knopf heißt der. Wohnt auf Lummerland und ist ein farbiger Junge
Jim Knopf ist eine Figur in einer Serie von rasistischen Puppenspielen der Augsburger Puppenkiste. Der noch minderjährige Negerjunge Jim Knopf wird zur Kinderarbeit bei der Bahn genötigt und vom mental limitierten Lokführer auf verschiedenste Art und Weise zum Leben missinformiert. Auch muss er ihm zur Kontaktaufnahme zu Fremden behilflich sein.
Wers nicht glaubt, sollte mal darüber nachdenken warum diese pädagogisch bedenklichen Verfilmungen nicht mehr gesendet werden.
Das wird aus dem gleichen Grund nicht mehr gesendet, wie auch "Robbi, Tobbi und das Fliewatüüt" (übrigens nicht Augsburger Puppenkiste) nicht mehr im Fernsehen gezeigt wird:
Heute will kein Kind mehr diese rumzappelnden Marionetten sehen.
Aber die Musik vom "Robbi, Tobbi und das Fliewatüüt" war schon geil:
http://www.youtube.com/watch?v=Fqg-U1iTuF4
Zitat:
Original geschrieben von It.
Jim Knopf ist eine Figur in einer Serie von rasistischen Puppenspielen der Augsburger Puppenkiste. Der noch minderjährige Negerjunge Jim Knopf wird zur Kinderarbeit bei der Bahn genötigt und vom mental limitierten Lokführer auf verschiedenste Art und Weise zum Leben missinformiert. Auch muss er ihm zur Kontaktaufnahme zu Fremden behilflich sein.Wers nicht glaubt, sollte mal darüber nachdenken warum diese pädagogisch bedenklichen Verfilmungen nicht mehr gesendet werden.
Ich mache mir eigentlich nicht eine Stunde Arbeit, um verkehrsrechtliche Fragen zu erläutern, um jetzt sowas lesen zu müssen.
Erst erzählst Du vollkommen falsche Dinge, dann unterstreichst Du die Wichtigkeit des Themas, worauf ich mir Arbeit mache und jetzt kommt der nächste Humbug.
Jim Knopf ist keine Figur der Augsburger Puppenkiste, sondern die Hauptfigur in Kinderromanen eines der besten Autoren, die Deutschland in diesem Genre hatte: Michael Ende.
Ich habe das schon als Kind gelesen, das war einfach spannend und unterhaltsam und ist 53 Jahre her, dass Ende das geschrieben hat. Und wir waren seinerzeit mit einer realen und normalen Denkweise gesegnet. "Rassistisch" so ein Blödsinn... 😠
Die unendliche Geschichte ist auch von Ende. Vielleicht findest Du da auch noch ein psychosoziales Haar in der Suppe.
Zitat:
Original geschrieben von Blonsede
Du meinst wohl Lummerland..Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Gibt ja noch Lullerland, Takatukaland, Legoland, ...
Sorry, selbstverständlich ... liegt aber daran, dass ich das nicht wirklich gesehen habe. Ich mochte Puppenspiel nicht. Hält bis heute an.
Dafür mag ich Zigeunerschnitzel und Negerküsse.
Wenn ich auch noch was dazu schreiben darf.....die 10 Jahre alte Thematik könnte durch die Anhebung der Fahrzeugleistung für Fahranfänger von 34 auf 48 PS durchaus relevant sein.
Viele typischen Anfängermaschinen hatten früher "offen" irgendwas um die 40-45 PS und wurde erst auf 27, dann auf 34 PS gedrosselt. Inzwischen dürfen die Fahranfänger diese Maschinen ungedrosselt fahren, so dass die zu Grunde liegende Fragestellung also wieder interessant sein könnte.
Als Beispiel - der Fahranfänger nutzt eine typische Enduro der 90er Jahre, welche laut Papieren auf 34 PS gedrosselt ist, jedoch offen ist.
Gruß
Frank