entdrosseln / rechtliche konsequenzen

hi!

ich habe den thread ueber illegales entdrosseln gelesen.

mein fall ist etwas anders.

mein motorrad ist ein klassiker, gedrosselt auf 20 kw und leider gibt's kein gutachten zur entdrosselten version. (33kw) ich bekomme also die entdrosselung nicht eingetragen. keine chance. (hab's probiert)

ich habe einen offenen fuehrerschein und werde mein motorrad mit der offenen kw-zahl versichern.

im brief stehen natuerlich 20kw.

wenn ich erwischt werde, was passiert maximal?
ich denke nur fahren ohne betriebserlaubniss.
bin ich dann vorbestraft?

was passiert wenn ich einen unfall hab?
die versicherung solte zahlen, da ich sowohl
korrekt versichert bin, als auch einen offenen
fuehrerschein habe.

weiss jemand mehr? wuerdet ihr das auch machen?

mist das man hier fuer jeden sch... ein papier braucht. alles legal, bezahlt und registriert, aber trrotzdem nicht moeglich. sehr aergerlich.

es gruestt euch double-i

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von It.


Wer sein Motorrad entdrosselt ohne dies Eintragen zu lasssen, fährt weder mit TÜV, noch mit Versicherungsschutz. An sich ist sogar die Zulassung erloschen.

Nett, dass Du diese Frage nach 10 Jahren zu beantworten versuchst. 😎

Besser ist es, die hierfür notwendigen Rechtskenntnisse zu besitzen. 😉

Für die Jüngeren ist eine Leistungssteigerung häufig damit verbunden, dass die dafür notwendige Fahrerlaubnis nicht vorhanden ist. Das darf man nicht vermischen, mit diesem Thema hat das nämlich nichts zu tun.

Was soll das heißen "fährt weder mit TÜV..." Diesen Satz verstehe ich überhaupt nicht. Ist die Anmeldefrist nach 29 StVZO überschritten ? Wo steht das in diesem Sachverhalt ?

Weder fährt man ohne Versicherungsschutz, noch ist die Zulassung erloschen. Alles falsch. Das Mitglied "rebizzel" hat vor 10 Jahren schon vollkommenen Unfug geschrieben. Weder wird deshalb die Fahrerlaubnis entzogen wenn die erforderliche FE vorhanden ist, was hier der Fall ist, noch ist man wegen einer OWi nachher vorbestraft, am allerwenigstens zerrt man die Leute vor ein Zivilgericht.

Jedem Rechtskundigen rollen sich bei solch hanebüchenen Unsinn die Zehennägel auf.

Wenns erlaubt ist, bringe ich mal Licht ins Dunkel:

1. Die erforderliche FE (unbegrenzt) ist vorhanden.
2. Das Fahrzeug ist versichert (heute EVB)
3. Das Fahrzeug ist zugelassen, ohne gültige HU/AU geht das gar nicht.

Was also ist falsch ? Die Leistung soll von 20 kW auf 33 kW gesteigert werden. Eine Änderungsabnahme nach 19III StVZO ist offensichtlich mangels Fahrzeugdatenblatt gescheitert.

Was liegt jetzt vor ?

Im Jahr 2003, als der thread erstellt wurde, wäre ganz klar die Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug aufgrund technischer Veränderungen erloschen. Mehr nicht. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die seinerzeit 50 Euro gekostet hat und 3 Punkte auf das Konto brachte.

Wir schreiben das Jahr 2013 und mit der Neufassung von StVZO und FZV hat die Frage in dieser Form sehr wohl ihre Relevanz verloren.

Jetzt heißt es in 19 Absatz 2:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Prüfen wir:

1. Fahrzeugart vorher und nachher: Kraftrad ohne LB.

Wäre es nämlich eines mit LB, wäre das upgrade kein Problem. Es muss ich also um ein Motorrad handeln, das bereits mit 20 kW für den deutschen Markt

(Versicherungsklasse !)

gebaut wurde und nicht, wie heute üblich, auf die

FS-KLasse

reduziert wurde. Da ist das nämlich einfach. LRed raus, alte Daten wieder herstellen, fertig.

3. Das Abgas- und Geräuschverhalten wird sich eher verbessern, wenn die Originalversion hergestellt wird. Aber das wäre im Einzelfall durch Messungen nachzuweisen.

2: Die Gefährdung für Andere: Das Motorrad ist schneller und damit gefährlicher. Hierüber können sich Rechtsanwalt und Staatsanwalt (StA wird Herrin des Verfahrens wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde und die Owi vor das AG kommt.) trefflich streiten.

Es ist also 2013 im Gegensatz zu 2003 eher möglich, dass de BE gar nicht erloschen ist.

Wird mit dem leistungsgesteigerten Motorrad ein Unfall verursacht, ist von Bedeutung, ob die Ursache im Kausalzusamenhang mit der Leistungssteigerung steht. Nur in diesem Fall kann der Versicherer den Verursacher in Regress nehmen.
Der Versicherungssschutz gemäß §8 PflVersG für den Geschädigten jedoch bleibt unverändert.

Also, was bleibt übrig vom ganzen Horrorszenario ?

Der Betrieb des Fahrzugs wird untersagt.
Der Fahrer und der Halter müssen ein Bussgeld zahlen.
Der Versicherer fordert die höhere Prämie nach.

Das wars dann.

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erstens kannst du dein motorrad nicht mit der offenen kw-zahl versicheren da die versicherungen nur das versicheren können was auch erlaubt ist und den brief immer haben wollen in kopie 😉

somit erledigt sich der rest deiner frage, aber mal im kurzlauf:

fahren ohne abe und versicherung

deine versicherung kommt zwar für den schaden auf , streckt aber nur vor d.h sie nimmt dich in regress und du wirst dein leben lang zahlen je nach unfall!!!!!

führerschein dürfte dann auch weg sein für längere zeit und du wirst eventuel vor ein zivilgericht gezerrt und dann bist du vorbestraft.

also fazit lass es sein und werde glücklich mit 20kw wenns deine traummaschine ist dann geht das auch so und kauf dir ne andere zum heizen 😉

@ tester_ii

Willkommen bei Motor-Talk🙂

Von welcher Maschine ist eigentlich die rede?

Du kannst nämlich auch vom Hersteller selbst ein Gutachten anfordern, dann bekommst du die offene Leistung auch eingetragen.

Gruß Dominik

Vorstrafe ist Quatsch

Vorstrafen kann man nur in einem Strafprozess bekommen, im Zivilverfahren schlicht unmöglich.
Nimm ein Stück Papier, und beantrage eine Einzelabnahme beim TÜV.
Datu musst Du den Umbau natürlich gemacht haben, logisch oder ?

So, und dann soll Dir mal jemand nachweisen dass Du nicht gerade auf dem Weg zum Briefkasten warst um das Schreiben abzugeben !
Eine Einzelabnahme bekommst Du immer, die ist halt etwas teuer aber durchaus machbar.
Und selbst wenn der TÜ die Abnahme ablehnt hast Du noch immer Zeit die Entdrosselung wieder rückgängig zu machen.

Wo ist das Problem ?

@fknauer

vor dem zivilgericht hast du recht, aber es wird im falle eines unfalles auch ein strafgerichtliches verfahren folgen, wegen fahren ohne führerscheins,versicherungsbetrug, bei unfall mit personenschaden wegen körperverletzung usw....

dies war gemeint, zivilgericht wäre dann der unfallbeteiligte wenn er das will.

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Eine Einzelabnahme wirst Du so einfach nicht bekommen da man dafür Abgas und Geräuschgutachten benötigt hätte man die damals bekommen hätte der Hersteller auch die 33 kW variante angeboten oder? Naja vieleicht findet man einen gutgläubigen Sachverständigen. Tip Kauft euch mal die StVZO Isbn 3-423-05015-2 (10 Euro)man sich nicht ständig mit so einem pille palle beschäftigen.

Rechtschreibfehler gehören dem Finder

Wer sein Motorrad entdrosselt ohne dies Eintragen zu lasssen, fährt weder mit TÜV, noch mit Versicherungsschutz. An sich ist sogar die Zulassung erloschen.

Hut ab!
Der Thread hat 10Jahre geruht.
Damit geht die Auszeichnung "Leichenschändung des Monats" an Mr. It.

Was für rechtliche Konsequenzen drohen da eigentlich ganz konkret?

Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor


Hut ab!
Der Thread hat 10Jahre geruht.
Damit geht die Auszeichnung "Leichenschändung des Monats" an Mr. It.

Wo ist das Proplem ?Er hatt doch nur ne Antwort gegeben. Wer entscheidet ,wann ein Fred Tot ist..Du wohl nicht...

Ich habe in diesem Jahr zahlreiche Leute getroffen, die wegen der Führerscheinaufwertung bis 48PS ein Interesse daran entwickelt haben irgendwelchen Altböcken Beine machen zu wollen weil nicht jeder ein Neufahrzeug finanzieren will.
Deswegen hat die bereits zutreffend gestellte Frage im EP trotz ihre Alters nicht an Relevanz abgebaut.

Die konkrete Frage des TE wurde aber beantwortet.

Zitat:

Original geschrieben von Blonsede



Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor


Hut ab!
Der Thread hat 10Jahre geruht.
Damit geht die Auszeichnung "Leichenschändung des Monats" an Mr. It.
Wo ist das Proplem ?Er hatt doch nur ne Antwort gegeben. Wer entscheidet ,wann ein Fred Tot ist..Du wohl nicht...

Da gibt es kein Problem. Ich habe hier auch absolut nichts zu entscheiden, noch nicht einmal wie aktuell ein Thread ist, geschweige denn, ob er verstorben ist.

Aber für die ehrlich gesagt nicht ganz so neue Erkenntnis:

Zitat:

Original geschrieben von it.


Wer sein Motorrad entdrosselt ohne dies Eintragen zu lasssen, fährt weder mit TÜV, noch mit Versicherungsschutz. An sich ist sogar die Zulassung erloschen.

extra diesem Thread wieder ausgraben...

Da gibt es auch diverse aktuelle Threads mit dieser Thematik und sogar wie das Mopped korrekt anzumelden ist. Hatten wir sogar erst vor ein paar Tagen.

Nun ja, ist ein freies Land.

Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor



Zitat:

Original geschrieben von Blonsede



Wo ist das Proplem ?Er hatt doch nur ne Antwort gegeben. Wer entscheidet ,wann ein Fred Tot ist..Du wohl nicht...
Da gibt es kein Problem. Ich habe hier auch absolut nichts zu entscheiden, noch nicht einmal wie aktuell ein Thread ist, geschweige denn, ob er verstorben ist.
Aber für die ehrlich gesagt nicht ganz so neue Erkenntnis:

Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor



Zitat:

Original geschrieben von it.


Wer sein Motorrad entdrosselt ohne dies Eintragen zu lasssen, fährt weder mit TÜV, noch mit Versicherungsschutz. An sich ist sogar die Zulassung erloschen.
extra diesem Thread wieder ausgraben...
Da gibt es auch diverse aktuelle Threads mit dieser Thematik und sogar wie das Mopped korrekt anzumelden ist. Hatten wir sogar erst vor ein paar Tagen.

Nun ja, ist ein freies Land.

Ja,dann lass doch solche Kommentare.....ps: welches Land meinst Du?

Zitat:

Original geschrieben von Blonsede


...
.....ps: welches Land meinst Du?

Hauptsächlich Deutschland, den "Stammsitz" des Biker-Treff.

Aber in der Schweiz gibt es auch Rede- und Meinungsfreiheit, falls Du das meinst 😉

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