Endlich punktefrei!
Juhu, ich habe es endlich amtlich: habe Post aus Flensburg bekommen, daß ich keinen einzigen Punkt in der Verkehrssünderkartei mehr habe. Zwischenzeitlich war ich schon weit im zweistelligen Bereich- umso größer ist nun die Erleichterung, es geschafft zu haben.
Meine Frage, die wahrscheinlich schon gestellt wurde, aber deren Antwort ich nicht fand:
Bedeutet die Löschung der Punkte, daß nirgendwo mehr irgendetwas über meine Vergehen gespeichert ist? Sie sind völlig gelöscht, nicht mehr auffindbar, endgültig im Nirvana angekommen? Oder kann irgendein Richter im Fall der Fälle in Zukunft doch noch in mein altes Sündenregister Einblick erhalten? Es handelte sich durchweg um Owis, der letzte Punkt müßte einiges länger als 3 Jahre her sein.
Danke für Aufklärung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Juhu, ich habe es endlich amtlich: habe Post aus Flensburg bekommen, daß ich keinen einzigen Punkt in der Verkehrssünderkartei mehr habe. Zwischenzeitlich war ich schon weit im zweistelligen Bereich- umso größer ist nun die Erleichterung, es geschafft zu haben.Meine Frage, die wahrscheinlich schon gestellt wurde, aber deren Antwort ich nicht fand:
Bedeutet die Löschung der Punkte, daß nirgendwo mehr irgendetwas über meine Vergehen gespeichert ist? Sie sind völlig gelöscht, nicht mehr auffindbar, endgültig im Nirvana angekommen? Oder kann irgendein Richter im Fall der Fälle in Zukunft doch noch in mein altes Sündenregister Einblick erhalten? Es handelte sich durchweg um Owis, der letzte Punkt müßte einiges länger als 3 Jahre her sein.
Danke für Aufklärung.
An Deiner Stelle würde ich nicht in die Öffentlichkeit gehen und erklären, daß ich einmal eine zweistellige Punktezahl erreicht hatte.
Du bringst damit zum Ausdruck, daß Deine Rechtsauffassung im Straßenverkehr nicht die korrrekteste ist.
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Null Punkte, seit 45 Jahren. 😁
na toll, 45 Jahre Glück gehabt... erwartest Du jetzt Beifall?
Ich würde eher sagen, 45 Jahre angepaßte Fahrweise.
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Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
na toll, 45 Jahre Glück gehabt... erwartest Du jetzt Beifall?Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Null Punkte, seit 45 Jahren. 😁
Nö, vor 45 Jahren den Führerschein eingezogen bekommen. 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von MB Spirit
Was aber es kommt zu einem Unfall?
Ist man unschuldig, sichere Seite, Pattsituation wird schon schwierig ggf. schuldig - wie ist dann der Richter anzusprechen, wenn z.B. 13 Punkte jedes mal wegen einem Geschwindigkeitverstoß gesammelt wurden und der letzte Unfall sich wieder auf erhöhte Geschwindigkeit bezieht?
In diesem Fall dienen sie dem Richter zur Einschätzung der Person des Angeklagten.
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Juhu, ich habe es endlich amtlich: habe Post aus Flensburg bekommen, daß ich keinen einzigen Punkt in der Verkehrssünderkartei mehr habe. Zwischenzeitlich war ich schon weit im zweistelligen Bereich- umso größer ist nun die Erleichterung, es geschafft zu haben.Meine Frage, die wahrscheinlich schon gestellt wurde, aber deren Antwort ich nicht fand:
Bedeutet die Löschung der Punkte, daß nirgendwo mehr irgendetwas über meine Vergehen gespeichert ist? Sie sind völlig gelöscht, nicht mehr auffindbar, endgültig im Nirvana angekommen? Oder kann irgendein Richter im Fall der Fälle in Zukunft doch noch in mein altes Sündenregister Einblick erhalten? Es handelte sich durchweg um Owis, der letzte Punkt müßte einiges länger als 3 Jahre her sein.
Danke für Aufklärung.
Man bekommt unaufgefordert Post, wenn die Punkte verjährt sind?
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Man bekommt unaufgefordert Post, wenn die Punkte verjährt sind?
Du bekommst nur unaufgefordert Post wenn deine Bonuskarte voll ist...😁
Bei Punkten die aus Straftaten wie Fahrerflucht etc entstanden sind könnte ich mir denken dass sowas länger in den Archiven verbleibt auch nach Punkteverfall, oder?
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Juhu, ich habe es endlich amtlich: habe Post aus Flensburg bekommen, daß ich keinen einzigen Punkt in der Verkehrssünderkartei mehr habe. Zwischenzeitlich war ich schon weit im zweistelligen Bereich- umso größer ist nun die Erleichterung, es geschafft zu haben.Meine Frage, die wahrscheinlich schon gestellt wurde, aber deren Antwort ich nicht fand:
Bedeutet die Löschung der Punkte, daß [i]nirgendwo mehr irgendetwas über meine Vergehen gespeichert ist? Sie sind völlig gelöscht, nicht mehr auffindbar, endgültig im Nirvana angekommen? Oder kann irgendein Richter im Fall der Fälle in Zukunft doch noch in mein altes Sündenregister Einblick erhalten? Es handelte sich durchweg um Owis, der letzte Punkt müßte einiges länger als 3 Jahre her sein.
Danke für Aufklärung.
Doch hier auf MT gibt es einen
Threadin dem gespeichert ist, dass du Punkte im zweistelligen Bereich hattest, und da das Internet nie etwas vergisst, werden die Punkte auch niemals im Nirvana verschwinden. 😁
Zitat:
Original geschrieben von ICBM
Bei Punkten die aus Straftaten wie Fahrerflucht etc entstanden sind könnte ich mir denken dass sowas länger in den Archiven verbleibt auch nach Punkteverfall, oder?
jein,....wie schon gesagt, fahrten unter drogen und alkohol stehen wirklich länger in der übergangsfrist. normal 1 jahr, diese geschichten 10 und mehr!
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Du bekommst nur unaufgefordert Post wenn deine Bonuskarte voll ist...😁
Nö. Du bekommst auch dann unaufgefordert Post, wenn Du 14 oder mehr Punkte erreicht hast - mit dem Hinweis, 4 Punkte durch eine freiwillige Nachschulung "abarbeiten" zu können.
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von ICBM
Bei Punkten die aus Straftaten wie Fahrerflucht etc entstanden sind könnte ich mir denken dass sowas länger in den Archiven verbleibt auch nach Punkteverfall, oder?
Natürlich. Wie schon weiter vorn im Thread dargelegt, bleibt die Akte ja erhalten und wenn es wieder mal zu einer Straftat kommen sollte, dann kann das Ding wieder auf dem Tisch des Richters landen und diesem zumindest für eine Beurteilung der Person des Angeklagten hilfreich sein.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Natürlich. Wie schon weiter vorn im Thread dargelegt, bleibt die Akte ja erhalten und wenn es wieder mal zu einer Straftat kommen sollte, dann kann das Ding wieder auf dem Tisch des Richters landen und diesem zumindest für eine Beurteilung der Person des Angeklagten hilfreich sein.Zitat:
Original geschrieben von ICBM
Bei Punkten die aus Straftaten wie Fahrerflucht etc entstanden sind könnte ich mir denken dass sowas länger in den Archiven verbleibt auch nach Punkteverfall, oder?
Und genau das macht es so schwierig für mich, die Wahrheit herauszufinden. Denn zu dem Punkt mit der Akte schrieb Dieter weiter oben:
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Nö. Nur bis ein Jahr nach Löschung (Stichwort: Überliegefrist), dann ist endgültig alles weg.Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Du glaubst doch nicht das irgendwas vergessen wird. 😁
Für dich sind die Punkte weg, allerdings ist anhand der Akte alles nachvollziehbar.
Gruß vom bösen Dieter
Twindance schreibt ähnliches. Und nu?
So wie ich das verstanden habe, sind die Punkte weg, d.h., sie dürfen nicht mehr zum Zählen verwendet werden, wenn neue hinzukommen.
Die Akte mit den Verstößen kann aber für den Fall, daß der Fahrerlaubnisinhaber vor Gericht landet, vom Richter zu einer Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten herangezogen werden. Der Inhalt dieser Akte darf aber nicht bei der Strafzumessung gewichtet werden.