Endlich punktefrei!

Juhu, ich habe es endlich amtlich: habe Post aus Flensburg bekommen, daß ich keinen einzigen Punkt in der Verkehrssünderkartei mehr habe. Zwischenzeitlich war ich schon weit im zweistelligen Bereich- umso größer ist nun die Erleichterung, es geschafft zu haben.

Meine Frage, die wahrscheinlich schon gestellt wurde, aber deren Antwort ich nicht fand:

Bedeutet die Löschung der Punkte, daß nirgendwo mehr irgendetwas über meine Vergehen gespeichert ist? Sie sind völlig gelöscht, nicht mehr auffindbar, endgültig im Nirvana angekommen? Oder kann irgendein Richter im Fall der Fälle in Zukunft doch noch in mein altes Sündenregister Einblick erhalten? Es handelte sich durchweg um Owis, der letzte Punkt müßte einiges länger als 3 Jahre her sein.

Danke für Aufklärung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78


Juhu, ich habe es endlich amtlich: habe Post aus Flensburg bekommen, daß ich keinen einzigen Punkt in der Verkehrssünderkartei mehr habe. Zwischenzeitlich war ich schon weit im zweistelligen Bereich- umso größer ist nun die Erleichterung, es geschafft zu haben.

Meine Frage, die wahrscheinlich schon gestellt wurde, aber deren Antwort ich nicht fand:

Bedeutet die Löschung der Punkte, daß nirgendwo mehr irgendetwas über meine Vergehen gespeichert ist? Sie sind völlig gelöscht, nicht mehr auffindbar, endgültig im Nirvana angekommen? Oder kann irgendein Richter im Fall der Fälle in Zukunft doch noch in mein altes Sündenregister Einblick erhalten? Es handelte sich durchweg um Owis, der letzte Punkt müßte einiges länger als 3 Jahre her sein.

Danke für Aufklärung.

An Deiner Stelle würde ich nicht in die Öffentlichkeit gehen und erklären, daß ich einmal eine zweistellige Punktezahl erreicht hatte.

Du bringst damit zum Ausdruck, daß Deine Rechtsauffassung im Straßenverkehr nicht die korrrekteste ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von ICBM


Bei Punkten die aus Straftaten wie Fahrerflucht etc entstanden sind könnte ich mir denken dass sowas länger in den Archiven verbleibt auch nach Punkteverfall, oder?
Natürlich. Wie schon weiter vorn im Thread dargelegt, bleibt die Akte ja erhalten und wenn es wieder mal zu einer Straftat kommen sollte, dann kann das Ding wieder auf dem Tisch des Richters landen und diesem zumindest für eine Beurteilung der Person des Angeklagten hilfreich sein.

Richtig!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


jein,....wie schon gesagt, fahrten unter drogen und alkohol stehen wirklich länger in der übergangsfrist. normal 1 jahr, diese geschichten 10 und mehr!

Die Überliegefrist (1 Jahr) ist immer dieselbe und schließt sich an die Tilgungsfrist an.

Punkte aus Ordnungswidrigkeiten haben eine Tilgungsfrist von 2 Jahren, wenn in dieser Zeit nichts Neues dazukommt, längstens aber von 5 Jahren.

Punkte aus Straftaten haben eine Tilgungsfrist von 5 Jahren, wenn inzwischen nichts dazukommt.

Gruß von bösen Dieter

PS: Wenn sowohl Tilgungs- als auch Überliegefrist abgelaufen sind, ist die Eintragung zu entfernen. Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


So wie ich das verstanden habe, sind die Punkte weg, d.h., sie dürfen nicht mehr zum Zählen verwendet werden, wenn neue hinzukommen.

Die Akte mit den Verstößen kann aber für den Fall, daß der Fahrerlaubnisinhaber vor Gericht landet, vom Richter zu einer Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten herangezogen werden. Der Inhalt dieser Akte darf aber nicht bei der Strafzumessung gewichtet werden.

Ein gigantischer Schwachsinn! Wie will man mit sowas ne Charakterbeurteilung betreiben, ohne das sich das automatisch in der Strafzumessung bemerkbar macht?

Rechtssprechung ist doch ein riesiger Haufen dampfende.......r Kohl!

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Wie will man mit sowas ne Charakterbeurteilung betreiben, ohne das sich das automatisch in der Strafzumessung bemerkbar macht?

Dies zu erklären, wäre etwas umfangreicher und würde den Rahmen und das Thema dieses Threads sprengen. Hierzu schaust du am besten mal ein ein Jura-Forum bzw. stellst dort deine Frage erneut.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


So wie ich das verstanden habe, sind die Punkte weg, d.h., sie dürfen nicht mehr zum Zählen verwendet werden, wenn neue hinzukommen.

Die Akte mit den Verstößen kann aber für den Fall, daß der Fahrerlaubnisinhaber vor Gericht landet, vom Richter zu einer Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten herangezogen werden. Der Inhalt dieser Akte darf aber nicht bei der Strafzumessung gewichtet werden.

Wer bitte glaubt dran? 😁

Was hat das mit Glauben zu tun? 😕

Das ist in der StPO geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Was hat das mit Glauben zu tun? 😕

Das ist in der StPO geregelt.

Wenn sich der Richter ein persönliches Bild macht, geht selbiges natürlich NICHT in das urteil/strafmaß mit ein, is klar 😁

Damit würde der Richter einen Anfechtungsgrund frei Haus liefern. So etwas passiert allenfalls Anfängern kurz nach dem Staatsexamen.

Es ist immer wieder putzig, wie Vermutungen und Verschwörungstheorien überzeugend dargelegt werden 😁.

Nochmal ganz einfach - die verjährten Punkte sind verjährt, nicht existent, irrelevant. In keinem Fall dürfen sie in eine wie auch immer geartete Entscheidungsfindung oder Beurteilung einbezogen werden!

Ein etwas krasses Beispiel - ich überfalle eine Tankstelle und werde nicht erwischt. Nach 40 Jahren überfalle ich wieder eine Tankstelle, werde jetzt aber geschnappt. Die Sichtung von Video 1 vor 40 Jahren zeigt, dass ich schon damals der Übeltäter war. Da bin ich zwar ein böser Mensch und überführter Tunichtgut, aber die erste Schandtat, obwohl nachgewiesen, gilt als nicht begangen, da verjährt. So ist das Gesetz. Jeder Verteidiger lacht sich einen Ast, kommt ein Richter in der Begründung mit dem Sprüchlein, er hatte ja schonmal eine Kerbe, wenn diese verjährt ist. Jedes Berufungsgericht kassiert das Urteil in der Frühstückspause.

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Es ist immer wieder putzig, wie Vermutungen und Verschwörungstheorien überzeugend dargelegt werden 😁.

Nochmal ganz einfach - die verjährten Punkte sind verjährt, nicht existent, irrelevant. In keinem Fall dürfen sie in eine wie auch immer geartete Entscheidungsfindung oder Beurteilung einbezogen werden!

Ein etwas krasses Beispiel - ich überfalle eine Tankstelle und werde nicht erwischt. Nach 40 Jahren überfalle ich wieder eine Tankstelle, werde jetzt aber geschnappt. Die Sichtung von Video 1 vor 40 Jahren zeigt, dass ich schon damals der Übeltäter war. Da bin ich zwar ein böser Mensch und überführter Tunichtgut, aber die erste Schandtat, obwohl nachgewiesen, gilt als nicht begangen, da verjährt. So ist das Gesetz. Jeder Verteidiger lacht sich einen Ast, kommt ein Richter in der Begründung mit dem Sprüchlein, er hatte ja schonmal eine Kerbe, wenn diese verjährt ist. Jedes Berufungsgericht kassiert das Urteil in der Frühstückspause.

Wenn der Täter, der vor 40 Jahren den Sprit geklaut hat, heute einen Beweisfilm darüber vorgeführt bekommt (Video gab es damals meines Wissens noch nicht!),

muß er sich an den Kopf langen🙄, weil er ein erhebliches Risiko eingegangen ist, wo doch der Liter Sprit noch für 60 Deutsche Pfennige und nicht für vergleichsweise 3,00 Deutsche Mark zu haben war.

Hätte er nur mit seinem Diebstahl gewartet, dann hätte er heute den 5 fachen Wert.😛

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Jeder Verteidiger lacht sich einen Ast, kommt ein Richter in der Begründung mit dem Sprüchlein, er hatte ja schonmal eine Kerbe, wenn diese verjährt ist.

Darum geht es doch garnicht, denn kein Richter wird so blöde sein, irgendwas Verjährtes in der Urteilsbegründung anzuführen. Vielmehr ist es so, daß einmal aufgenommene Informationen im Unterbewusstsein bleiben und sehr wohl eine Rolle bei einer Urteilsfindung spielen

können

. Beispiel Jury in den Staaten oder wegen mir jedes andere Schöffengericht: Ein Beweis wurde erbracht, aber für unzulässig erklärt. In den Köpfen der Schöffen bleibt er trotzdem.

😉

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Nochmal ganz einfach - die verjährten Punkte sind verjährt, nicht existent, irrelevant. In keinem Fall dürfen sie in eine wie auch immer geartete Entscheidungsfindung oder Beurteilung einbezogen werden!

Soweit mir bekannt ist, werden nach Ablauf der Überliegefrist die alten Akten mit den Eintragungen, falls sie noch aus Papier sind, nach Dänemark gebracht und dort zu Toilettenpapier verarbeitet.

Ich weiß nur nicht, wo ich das gelesen habe ...

Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960



Zitat:

Original geschrieben von twindance


Nochmal ganz einfach - die verjährten Punkte sind verjährt, nicht existent, irrelevant. In keinem Fall dürfen sie in eine wie auch immer geartete Entscheidungsfindung oder Beurteilung einbezogen werden!
Soweit mir bekannt ist, werden nach Ablauf der Überliegefrist die alten Akten mit den Eintragungen, falls sie noch aus Papier sind, nach Dänemark gebracht und dort zu Toilettenpapier verarbeitet.

Ich weiß nur nicht, wo ich das gelesen habe ...

www.untermhaus.de/board3/viewtopic.php?f=5&t=952

  😉

Klingt sinnvoll, können sich die Dänen also mit unseren Punkten Buchstäblich den A***** abwischen! 😁

Zitat:

Original geschrieben von reom35


In Flensburg bist du sauber. Deine Akte bleibt dir erhalten.
Rede mal mit einem der die MPU gemacht hat.
Mein Kumpel hat das schon mal mitgemacht,wegen Trunkenheit am Steuer.
Der Typ hat ihm alles vorgelesen,was er so alles angestellt hat.
Auch OWIS und alte Kamellen.🙂

Stimmt, da darf man zu allen punktbewehrten Vergehen Stellung beziehen. Und zwar vom allerersten an.

ZB:

unbebaute Ausfallstrasse einer Kreisstadt, nachts um 2.00 Uhr, 150m vorm OA-Schild, Tatzeit: Okt/1994 MPU 2003, gem. Vmax: 75 KM/h abzgl. Tol.

Prüfer:

Sie sind am ... um ... Uhr zu schnell durch die Parkallee gefahren. Das war ja wesentlich zu schnell. Warum haben Sie das getan?

Folgefrage nach Erklärung:
Wie können Sie mir garantieren, dass das nicht wieder vorkommen kann?

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