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Endlich punktefrei!

Themenstarteram 1. März 2012 um 13:45

Juhu, ich habe es endlich amtlich: habe Post aus Flensburg bekommen, daß ich keinen einzigen Punkt in der Verkehrssünderkartei mehr habe. Zwischenzeitlich war ich schon weit im zweistelligen Bereich- umso größer ist nun die Erleichterung, es geschafft zu haben.

Meine Frage, die wahrscheinlich schon gestellt wurde, aber deren Antwort ich nicht fand:

Bedeutet die Löschung der Punkte, daß nirgendwo mehr irgendetwas über meine Vergehen gespeichert ist? Sie sind völlig gelöscht, nicht mehr auffindbar, endgültig im Nirvana angekommen? Oder kann irgendein Richter im Fall der Fälle in Zukunft doch noch in mein altes Sündenregister Einblick erhalten? Es handelte sich durchweg um Owis, der letzte Punkt müßte einiges länger als 3 Jahre her sein.

Danke für Aufklärung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78

Juhu, ich habe es endlich amtlich: habe Post aus Flensburg bekommen, daß ich keinen einzigen Punkt in der Verkehrssünderkartei mehr habe. Zwischenzeitlich war ich schon weit im zweistelligen Bereich- umso größer ist nun die Erleichterung, es geschafft zu haben.

Meine Frage, die wahrscheinlich schon gestellt wurde, aber deren Antwort ich nicht fand:

Bedeutet die Löschung der Punkte, daß nirgendwo mehr irgendetwas über meine Vergehen gespeichert ist? Sie sind völlig gelöscht, nicht mehr auffindbar, endgültig im Nirvana angekommen? Oder kann irgendein Richter im Fall der Fälle in Zukunft doch noch in mein altes Sündenregister Einblick erhalten? Es handelte sich durchweg um Owis, der letzte Punkt müßte einiges länger als 3 Jahre her sein.

Danke für Aufklärung.

An Deiner Stelle würde ich nicht in die Öffentlichkeit gehen und erklären, daß ich einmal eine zweistellige Punktezahl erreicht hatte.

Du bringst damit zum Ausdruck, daß Deine Rechtsauffassung im Straßenverkehr nicht die korrrekteste ist.

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Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Du glaubst doch nicht das irgendwas vergessen wird. :D

Für dich sind die Punkte weg, allerdings ist anhand der Akte alles nachvollziehbar.

Nö. Nur bis ein Jahr nach Löschung (Stichwort: Überliegefrist), dann ist endgültig alles weg.

Gruß vom bösen Dieter

Themenstarteram 1. März 2012 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von reom35

In Flensburg bist du sauber. Deine Akte bleibt dir erhalten.

Rede mal mit einem der die MPU gemacht hat.

Mein Kumpel hat das schon mal mitgemacht,wegen Trunkenheit am Steuer.

Der Typ hat ihm alles vorgelesen,was er so alles angestellt hat.

Auch OWIS und alte Kamellen.:)

Genau darauf möcht ich hinaus. Es gibt also eine Akte, in welcher auf ewig alle meine Verstöße verzeichnet sind. Ich frage mich nur, wer darf unter welchen Umständen und zu welchem Zweck darauf zugreifen, und welche Konsequenzen können sich daraus für mich ergeben?

Twindance schreibt, nichts von alldem darf in einem Verfahren gegen mich verwendet werden. Andere bringen in diesem Zusammenhang Sprüche wie "grau ist alle Theorie". Es scheint also in der Realität anders zu laufen, als die Theorie verspricht. Wer weiß konkretes?

Edit: Und jetzt kommt Dieter:

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Nö. Nur bis ein Jahr nach Löschung (Stichwort: Überliegefrist), dann ist endgültig alles weg.

Gruß vom bösen Dieter

Zugegeben, ich bin bis jetzt nicht wirklich schlauer geworden.

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78

Es gibt also eine Akte, in welcher auf ewig alle meine Verstöße verzeichnet sind.

Nein, die gibt es nicht.

Gruß vom bösen Dieter

Themenstarteram 1. März 2012 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78

Es gibt also eine Akte, in welcher auf ewig alle meine Verstöße verzeichnet sind.

Nein, die gibt es nicht.

Gruß vom bösen Dieter

Das heißt: Reoms Kumpel (s.o.), dem man anlässlich seiner MPU alle alten Kamellen vorhielt, war also zu diesem Zeitpunkt zumindest noch in der Überliegefrist, seine OWIs folglich noch aktenkundig. Gut zu wissen.

Tja, beim Saufen kann's wirklich lange dauern - im Extremfall 15 Jahre ...

Gruß vom bösen Dieter

Irgendwo bleibt das immer. Das ist dann relevant bei MPU, oder Strafrechtlichen Sachen,so das der Richter sich im Falle eines Falles ein Charakterliches Bild machen kann.

Mit dem Polizeilichem Führungszrugnis ist es das gleiche,da wird auch nix gelöscht.

Zitat:

Original geschrieben von quali

An Deiner Stelle würde ich nicht in die Öffentlichkeit gehen und erklären, daß ich einmal eine zweistellige Punktezahl erreicht hatte.

Du bringst damit zum Ausdruck, daß Deine Rechtsauffassung im Straßenverkehr nicht die korrrekteste ist.

nicht IST sondern WAR! und im 2 stelligen punktebereich bist gleich. einmal rote ampel 3 punkte und keinen lappen abgeben, dann ne flotte trunkenheitsfahrt mit unfall und schon biste im 2 stelligen bereich.

@topic

1) jein! den deine punkte liegen ein jahr in der unten genannten überlegdingensfrist. das heisst sie zählen nicht, sind aber weiterhin sichtbar.

2) bei "extremeren" sachen wie eben besoffen oder unter drogen fahren bleibt das ganze länger in der überbleibsdingesfrist. aber ich bin bei alk nur bei 10 jahren. 15 jahre waren glaub drogen? :confused:

interesant wirds wen du aus irgendwelchen gründen deinen punkteauszug vorlegen musst. war bei mir z.b. beim beantragen des 07er kennzeichens. da steht dann seltsamerweise wirklich 0 punkte aber eben die ganze "akte" die schon seit 10 jahren verjährt sind. also wirds wohl doch gespeichert. die frage is ja nur ob das rechtlich noch herangezogen werden darf.

lass dir doch mal deinen punkteauszug schicken. ist ein kostenloser service vom kba. da steht dann alles drinne.

@reom35

Selbst bei Führerscheinentzug und nicht abgelegter MPU ist nach 15 Jahren endgültig Schluss - aber darum geht es im vorliegenden Fall nicht.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von reom35

Irgendwo bleibt das immer. Das ist dann relevant bei MPU, oder Strafrechtlichen Sachen,so das der Richter sich im Falle eines Falles ein Charakterliches Bild machen kann.

Mit dem Polizeilichem Führungszrugnis ist es das gleiche,da wird auch nix gelöscht.

Dies ist definitiv falsch! Verjährte Punkte DÜRFEN NICHT bei Strafbemessungen herangezogen werden. 

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

war bei mir z.b. beim beantragen des 07er kennzeichens. da steht dann seltsamerweise wirklich 0 punkte aber eben die ganze "akte" die schon seit 10 jahren verjährt sind. also wirds wohl doch gespeichert.

Wenn die Verjährung Deines letzten Verstoßes länger als ein Jahr zurücklag, wäre das ein Fall für den Datenschutzbeauftragten gewesen.

Zitat:

die frage is ja nur ob das rechtlich noch herangezogen werden darf.

Siehe oben.

Gruß vom bösen Dieter

Themenstarteram 1. März 2012 um 18:32

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

lass dir doch mal deinen punkteauszug schicken. ist ein kostenloser service vom kba. da steht dann alles drinne.

Wie gesagt, diesen Service habe ich genutzt. In dem erhaltenen Brief steht nur, daß zum jetzigen Zeitpunkt keine Einträge im VZR vorhanden sind, also keine Liste vergangener OWIs.

Danke an alle, die Licht ins Dunkel gebracht haben, v.a. twindance und Dieter, dem bösen.

Mal ehrlich, jemandem die Punkte vorzulesen, weil er mal in Berlin ohne Umweltplakette erwischt wurde... nach Jahren ... also da muss man schon sehr schadenfroh veranlagt sein, um hier von "grau ist alle Theorie" zu sprechen.

Meine Güte, und der Richter hat sich eben nicht erwischen lassen.

Was heißt das schon bei der "Vergehensqualität".

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von twindance

 

Dies ist definitiv falsch! Verjährte Punkte DÜRFEN NICHT bei Strafbemessungen herangezogen werden. 

Stimmt.Mitgesandt werden sie trotzdem bei Behördenauskünften, da ist nur ein Strich durch die Punktanzahl.Spielt z.b. eine Rolle bei den vom Onkel genannten 07er Kennzeichen - bei gebundenen Büchern kann man nämlich die Zuverlässigkleit in Frage stellen, gilt auch für Händler 06er.

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78

Juhu, ich habe es endlich amtlich: habe Post aus Flensburg bekommen, daß ich keinen einzigen Punkt in der Verkehrssünderkartei mehr habe. Zwischenzeitlich war ich schon weit im zweistelligen Bereich- umso größer ist nun die Erleichterung, es geschafft zu haben.

Meine Frage, die wahrscheinlich schon gestellt wurde, aber deren Antwort ich nicht fand:

Bedeutet die Löschung der Punkte, daß nirgendwo mehr irgendetwas über meine Vergehen gespeichert ist? Sie sind völlig gelöscht, nicht mehr auffindbar, endgültig im Nirvana angekommen? Oder kann irgendein Richter im Fall der Fälle in Zukunft doch noch in mein altes Sündenregister Einblick erhalten? Es handelte sich durchweg um Owis, der letzte Punkt müßte einiges länger als 3 Jahre her sein.

Danke für Aufklärung.

Da war ich mit meinen 9 Punkten (Alles OWI's wegen speeding) ja noch ein Musterknabe. :D

Hallo,

was brigen einem die verjährten Punkte wenn sie doch archiviert werden?

Das Punktekatalog soll einem zeigen, wenn du so weiter machst wird dir der Führerschein entnommen, nun kann man aber jemaden nicht ewig das vergehen vorhalten, deshalb verstreihen sie.

Was aber es kommt zu einem Unfall?

Ist man unschuldig, sichere Seite, Pattsituation wird schon schwierig ggf. schuldig - wie ist dann der Richter anzusprechen, wenn z.B. 13 Punkte jedes mal wegen einem Geschwindigkeitverstoß gesammelt wurden und der letzte Unfall sich wieder auf erhöhte Geschwindigkeit bezieht?

Gruß

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