Versuch Zulassung H7 LED von Osram legal im W 639.
Hallo liebe Vito-Fahrer,
ich strebe eine Zulassung der Scheinwerfer aus dem Vito W639 für H7 LEDs von Osram und Philipps an.
Vor der Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes müssen die Scheinwerfer von Osram in einem Lichtkanal vermessen werden. Danach erfolgt die Freigabe und Aufnahme in der Kompatibilitätsliste.
Ich stehe mit Osram im Kontakt und kann dort "neue oder absolut neuwertige Scheinwerfer" zur Vermessung einschicken. Die Scheinwerfer werden nur im Teststand verbaut und verbleiben für die Messung bis zu 14 Tagen bei Osram.
Hat jemand von euch die Scheinwerfer noch Original ohne Abnutzung, Eintrübung, Steinschlag, im Regal, oder möchte sich an den Kosten beteiligen?
Die Teilenummer lautet:
links 341€ 639 820 1861 64
recht 334€ 639 820 1961 64
Die E-Nummer der Scheinwerfer lautet: E1 2812
Sollte sich jemand an den Kosten der neuen Scheinwerfer beteiligen wollen, übernehme ich gerne die Organisation und Abwicklung.
Gerne hier antworten oder PN!
Beste Grüße
Vito W639 H7 Fan!
103 Antworten
Zitat:
@Picard155 schrieb am 25. Juli 2024 um 10:11:40 Uhr:
Wenn man schon keine Ahnung hat, sollte man sich, vermutlich mal einlesen ...
Woraus schließt Du, dass ich keine Ahnung habe und nicht belesen bin? Warum diese Aggression?
Zitat:
... der Osram Adapter die nur zum Adaptieren der verschiedenen Scheinwerferfassungssysteme und NICHT als Abstandshalter zur Lichtkegelveränderung ...
Ich denke, dass Du hier irrst. Wie schon der Herr Bilsteiner sachlich ausführte, sind die Sockel aller konventionellen H7-Glühobst-Lampen identisch aufgebaut und somit, damit es passt, auch die Lampenfassungen aller H7-Scheinwerfer. Die Sockel der H7-LEDs sind analog zum H7-Glühobst aufgebaut und passen somit ebenso in alle H7-Scheinwerfer. Wenn dennoch bei manchen Fahrzeugen ein Adapter notwendig ist, kann es somit nicht in der Anpassung an die Fassung begründet sein. Bleibt also nur, dass der Adapter dafür sorgt, dass das Leuchtmittel an der korrekten Stelle im Scheinwerfer positioniert wird. Anderenfalls erntet man eine schlechte Ausleuchtung oder eben eine Blendwirkung. Und ich denke, dass genau daher ein Labortest und eine Freigabe notwendig ist, anderenfalls könnte man sich das schenken und die H7-LEDs unbesehen für alle H7-Scheinwerfer freigeben.
Zitat:
... dass das LED-Leuchtmittel stärker leuchtet ist ja der Sinn hinter der ganzen Geschichte der LED's und hat rein gar nichts mit blenden zu tun ...
Die LED leuchtet nicht unbedingt stärker, aber weißer, was zumeist als heller wahrgenommen wird. Ab davon erkenne ich auf dem Foto eine eindeutige Blendwirkung.
NACHTRAG: Sorry, dass wir den Thread aufblähen, denn eigentlich ist diese Diskussion off topic.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 25. Juli 2024 um 08:10:17 Uhr:
Zitat:
... fest steht, dass ich meine OSRAM NIGHTBREAKER LED als Ablendlicht nicht mehr missen möchte ...
... nach dem Umbau der Fahrerseite habe ich anliegendes Foto gemacht
@Techhunter - Danke für das Beweisfoto. Es zeigt eindeutig, warum der Einbau beim W639 in der Form illegal ist, da blendend. Vermutlich bräuchte es einen entsprechend getesteten und freigegebenen Adapter, damit es technisch in Ordnung ist. Wie wäre es, wenn Du das Vorhaben, dass im Eröffnungsbeitrag beschrieben ist, unterstützt, damit Du künftig andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr blendest und zur Hauptuntersuchung nicht mehr zurückbauen musst?
Das dieses Foto von einem Handy bei Dunkelheit eine Blendwirkung der LEDs beweist, halte ich für eine Witz, LOL. Einen mechanischen Adapter benötigt man nicht, sondern lediglich einen (gekühlten) Wiederstand für die Lampenausfall Erkennung.
Wie ich schon oben sagte, werde ich mich nicht an der abwegigen Diskussion über Notwendigkeit und Blendwirkung der "street legal" H7-LEDs von OSRAM beteiligen. Die Zulassung für den W447 liegt schon vor, für den W639 wird diese nach Auskunft des OSRAM Supports in Kürze folgen. Mit dieser Auskunft der offiziellen Hotline hatte ich umgebaut.
Neuwertige Scheinwerfer, die ich für eine Zertifizierung zur Verfügung stellen könnte habe ich leider nicht.
@Techhunter - Weil das Leuchtmittel bei einer Baureihe von Mercedes als street legal freigegeben ist, in die Fassung einer anderen Baureihe passt und vorn Licht rauskommt, ist die Diskussion abwegig? Im Unterforum für den Fiat 500, bei dem einige, aber nicht alle E-Nummern der Scheinwerfer freigegeben sind, meinte auch mal jemand, dass er die LEDs dann ja auch beim Schwestermodell Panda verwenden könne. Kann man. Legal ist es nicht, und das versteht auch jeder, der es trotzdem macht.
Mehr kommt von mir auch nicht, da
Zitat:
Sorry, dass wir den Thread aufblähen, denn eigentlich ist diese Diskussion off topic.
Zitat:
Das dieses Foto von einem Handy bei Dunkelheit eine Blendwirkung der LEDs beweist, halte ich für einen Witz, LOL.
Da muss ich dir zustimmen.
Man könnte auf Anhieb hier ein paar Handy-Fotos von unseren H7 Teelichtfunzeln reinstellen, die so manch einer hier als illegal abstempeln würde. 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
@Techhunter schrieb am 25. Juli 2024 um 14:45:46 Uhr:
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 25. Juli 2024 um 08:10:17 Uhr:
@Techhunter - Danke für das Beweisfoto. Es zeigt eindeutig, warum der Einbau beim W639 in der Form illegal ist, da blendend. Vermutlich bräuchte es einen entsprechend getesteten und freigegebenen Adapter, damit es technisch in Ordnung ist. Wie wäre es, wenn Du das Vorhaben, dass im Eröffnungsbeitrag beschrieben ist, unterstützt, damit Du künftig andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr blendest und zur Hauptuntersuchung nicht mehr zurückbauen musst?für den W639 wird diese nach Auskunft des OSRAM Supports in Kürze folgen. Mit dieser Auskunft der offiziellen Hotline hatte ich umgebaut.
Das liegt an uns! Schön, dass Osram da so optimistisch ist.
Hast Du bereits was in die Wege geleitet? Wenn nein: Was fehlt?
Kurzes Update: Neue ovp, original Scheinwerfer sind geordert. Derzeit warte ich noch auf den Eingang. Am kommenden Wochenende werde ich den Versand zu Osram in die Wege leiten. Die von mir bestellten neuen Scheinwerfer sind nach-mopf, somit ist die Frage:
Kann jemand einen linken vor-Mopf Scheinwerfer beisteuern, dann könnten wir alle 4 Scheinwerfer (2 Vor-Mopf, 2 nach-Mopf) in einem Verfahren prüfen lassen. Wir haben ein Angebot für einen rechten vor-Mopf-Scheinwerfer als Leihgabe.
Wir suchen daher:
Scheinwerfer links Vor-Mopf: A 639 820 01 61
Soll auch der Vor-Mopf geprüft werden benötige ich die E-Nummer und jemanden der sich organisatorisch und finanziell beteiligt. Ich bin gerne offen für PN und verschicke Updates per Mail.
2x Mopf ist vorhanden (Rechts + Links)
1x VorMopf ist vorhanden (Rechts)
1x VorMopf fehlt (Links)
Richtig?
Ja, korrekt, hab den Beitrag angepasst
Zitat:
@Evo-Master schrieb am 30. Juli 2024 um 14:02:34 Uhr:
2x Mopf ist vorhanden (Rechts + Links)
1x VorMopf ist vorhanden (Rechts)
1x VorMopf fehlt (Links)Richtig?
Zitat:
@Bilsteiner schrieb am 25. Juli 2024 um 11:11:16 Uhr:
Nee. Wozu auch? Alle H7 Fassungen sind doch bei jedem H4-Scheinwerfer identisch.
Aha. Da hat ja jemand richtig Ahnung.
Zitat:
@Bilsteiner schrieb am 25. Juli 2024 um 11:11:16 Uhr:
Nee. Wozu auch? Alle H7 Fassungen sind doch bei jedem H4-Scheinwerfer identisch.
Zitat:
@Erposs schrieb am 31. Juli 2024 um 08:58:18 Uhr:
Aha. Da hat ja jemand richtig Ahnung.
Wie erbärmlich, sich an einem Tippfehler so aufzugeilen.
Wie erbärmlich nicht zu seinen Fehlern zu stehen.
Übrigens ist nur der Abstand Glühfaden/Fassung bei dem H7 Leuchtmittel genormt.
Zitat:
@Erposs schrieb am 31. Juli 2024 um 09:13:09 Uhr:
Übrigens ist nur der Abstand Glühfaden/Fassung bei dem H7 Leuchtmittel genormt.
Meine Rede, so wie bei H1, H3, H4, H7, H9, H11 und HB3.
Zitat:
@Bilsteiner schrieb am 23. Juli 2024 um 09:44:05 Uhr:
Als ich noch arbeitete, hatte ich oft die Gelegenheit, Autos mit Xenon und/oder LED zu fahren. Es gefiel mir aber nicht, dass man damit die Nacht zum Tage macht.
Warum fährst du dann nicht einfach mit Standlicht herum? 😁
Ganz ohne Licht fänden die anderen Verkehrsteilnehmer wohl nicht so toll.