Endlich fertig und dann Unfall! Hilfe.
Hallo Leute, hab nun alle vorerst geplanten Umbauten für diese Saison erledigt, und was passiert, mir fährt eine "nette
alte Dame" in ´s Auto.
Kotflügel und Stoßstange kaputt.
Naja, jetzt ist mit der Versicherung alles geklärt, der Schaden ist bezahlt und der Wagen ist seit gestern bei VW zur Reparatur.
Nun meine Frage: Ist mein Wagen nach dem eigentlich "kleinen" Schaden nun offiziell ein Unfallfahrzeug??
Muß ich den Unfall bei evtl. Verkauf angeben, und ist dies nun eine Wertminderung??
Wenn ja, kann ich wegen Wertminderung Schadenersatz von der Versicherung verlangen???
Danke für eure Hilfe.
22 Antworten
\/R6, da muß ich dir widersprechen...
wenn du ein unfall hast und dir ein gutachten machen läßt, dann bekommst du diesen gutachter bezahlt (von der gegnerischen versicherung versteht sich) und mit dem von ihm angegeben reparaturpreis rechnen die dann. danach gehst zur werkstatt und läßt dir das auto herrichten. diese rechnung geht auch zur gegnerischen versicherung und du hast mit allem nichts mehr zu tun.
das habe ich auch schon hinter mir. ich habe lediglich den gutachten eingereicht und der werkstatt die versicherungsnummer des gegners mitgeteilt und alles wurde 100% abgerechnet.
Oder man lässt sich Geld auszahlen, lässt den Wagen irgendwo billig richten, und den Rest kann man verjubeln 😁 Dann wird zwar die Mwst. abgezogen, aber in vielen Fällen lohnt sich das immer noch.
mfg
David
jaja, die omis. mir ist auch schonmal ne ältere frau beim ausparken derb in meinen golf reingefahren.
dank alarmanlage hab ich das gottseidank nachts mitbekommen, durfte ihr dann noch den wagen rückwärts aus der sackgasse fahren.
Danke erstmal für die vielen Antworten.
Laut Werkstatt-Auftrag wird die Stoßstange und
der Kotflügel ausgetauscht.
Wenn ich den Wagen mal verkaufe (was ich momentan nicht vor habe-hab nur interessenhalber gefragt) werd ich wohl angeben, daß mir da jemand reingefahren ist, und nen Foto vom Schaden zeigen, der ja nicht wirklich riesig ist.
Ist aber echt ärgerlich so etwas!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Hi,
bevor man zu einem Gutachter geht sollte man sich erstmal von der Versicherung bestätigen lassen, dass diese auch bezahlt. Sonst bleiben die Kosten an einem selbst hängen! Muß man aufpassen.
Bei größeren Schäden lohnt es sich auf jeden Fall auf einen unabhängigen Gutachter zu bestehen.
Wenn man sich dann das Geld auszahlen lässt bekommt man die MWSt. nicht, aber wenn man eine Bestätigung (keine Rechnung) der Reparatur von einer Werkstatt vorlegt bekommt man die Steuer auch noch!
Bei mir hat es mal so funktioniert. Da war dann noch n schöner Urlaub drin :-)
Bei mir war das damls auch ein G3. Für den Wertverlust hab ich nix bekommen, weil ab einem bestimmten Alter kein Wertverlust durch einen Unfall angenommen wird. So hats zumindest der Gutachter erklärt. Hängt also von Alter Deines Golfs ab.
Gruß
Tobi
ich verstehe nicht, warum es so kompliziert sein kann.
wo mir einer hinten drauf gefahren ist, da bin ich mit dem wisch der polizei zur gutachter gegangen und habe eine woche später das gutachten bekommen. währendessen habe ich von der gegnerischen versicherung dir daten von dem typ bekommen, und scheinbar hatte er sich noch nicht mal bei der versicherung gemeldet. naja, habe den gutachten eingereicht (er schätze: wert des fahrzeuges: 4300€; reparatur: 2500€ -> REPARIEN!) habe dann mit einem anwalt ein schreiben zur versicherung geschickt, daß die mir das geld bitte auszahlöen sollen, da die reparatur auch gemacht worden ist.
das geld habe ich also 2 wochen nach dem unfall in den händen gehabt. und mir ist sogar was übriggeblieben.
naja, das war halt meine erfahrung.
p.s. nimm immer ein anwalt zur hilfe! das zahlt die gegnerische versicherung, solange du unschuldig bist *g*!!!
mal kurz was zur unfallwagen sache.
also, wenn teile aufgrund eines zuvor erfolgten unfalls getauscht werden müssen, egal ob geschraubt oder geschweißt gilt der wagen als unfallwagen, in deinem fall jetzt wegen des kotflügels, aber auch stoßfänger zählen meines wissens dazu, sofern sie bei einem unfall duch etwas beschädigt wurden und getauscht wurden, allerdings besteht wegen einer mal getauschten stoßstange ohne blechsache keine wertminderung, beim kotflügel hingegen schon! gründe sind folgende, es ist nicht mehr der originallack was teilweise zu leichten farbunterschieden führt (du solltest übrigens sofern nach dem neu lackieren deutliche farbunterschiede zu sehen sind z.b. ein frisches schwarz des flügels und ein matten schwarz der tür auf grund des alters, auf eine farbangeichung bestehen!!!)
desweiteren müssen auch z.b. hagel oder wildschäden beim verkauf angegeben werden, da diese ebenfalls eine wertminderung mit sich bringen, sobald am fahrzeug irgendetwas gespachtelt oder gezinnt wurde bzw. neu lakiert wurde solle es auf jedenfall mit im kaufvertrag stehen! damit ist man immer auf der richtigen seite! zudem gilt der berüchtigte satz: gekauft wie gesehen gilt NICHT MEHR! für gewerbliche händler! ein gewerblicher händler und wenns euer zahnarzt ist eigentlich jeder der ein eigenes gewerbe betreibt ist gesetzlich zu einer 24 monatigen garantie verpflichtet! allerdings kann diese im vertrag auf 12 monate gekürzt werden... der kauf von privat ist natürlich ohne gewährleistung...
Guten Morgen,
Zitat:
der kauf von privat ist natürlich ohne gewährleistung...
Das ist so leider nicht ganz richtig. Nach neuester Gesetzgebung und Rechtsprechung muß auch ein privater Verkäufer Gewährleistung übernehmen. Man kann dies aber im Kaufvertrag ausschließen und sollte das auch unbedingt tun. In denen vom ADAC steht es beispielweise drin.
Deshalb gibt es bei privaten Verkäufern bei ebay auch immer häufiger den Zusatz, dass ohne Sachmängelhaftung verkauft wird!
Gruß
Tobi