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Endlich fertig und dann Unfall! Hilfe.

Themenstarteram 26. August 2003 um 6:33

Hallo Leute, hab nun alle vorerst geplanten Umbauten für diese Saison erledigt, und was passiert, mir fährt eine "nette

alte Dame" in ´s Auto.

Kotflügel und Stoßstange kaputt.

Naja, jetzt ist mit der Versicherung alles geklärt, der Schaden ist bezahlt und der Wagen ist seit gestern bei VW zur Reparatur.

Nun meine Frage: Ist mein Wagen nach dem eigentlich "kleinen" Schaden nun offiziell ein Unfallfahrzeug??

Muß ich den Unfall bei evtl. Verkauf angeben, und ist dies nun eine Wertminderung??

Wenn ja, kann ich wegen Wertminderung Schadenersatz von der Versicherung verlangen???

Danke für eure Hilfe.

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22 Antworten

Hi.

Hast du den kein Gutachten machen lassen? es ist eigentlich dein recht nach einem unfall einen gutachter deiner wahl zu rufen. die gutachter von. werkstätten wissen meistens genau was sowas kosten und geben nen geringen wert an also wenn du die chance noch hast nimm einen unabhängigen gutachter da bekommst an für sich mehr geld raus und den müsste auch die versicjherrung von der "netten" alten dame bezahlen, mach dich da mal schlau.

ansonsten jo nen unfall wagen isser jetzt, wie das allerdings mit wertminderrung ist ka.

wenn du den wagen nochmal verkaufen willst würde ich schon sagen das du das sagen solltest den wie würdest du es finden wenn dir jemand nen unfallwagen verkauft und nichts davon sagt? mute anderen nichts zu was du nicht willst das dir jemand zumutet.

 

mfg

TheRza

am 26. August 2003 um 8:09

sagen wir mal so... je nach schaden, kannst du es für dich behalten... (eine kleine beule am kotflügel und etwas lack)

wenn es nicht auffählt... warum angeben?

als ich meinen gekauft habe, war ja klar das der einen kleinen unfall hatte, aber mir wurde einiges verschwiegen, da kann man eh nichts dran machen. gekauft wie gesehen.

naja, man lernt nur draus... naja, alle verheimlichten schäden wurden auch behoben...

Aufpassen:

Du kannst von der gegnerischen Versicherung den Betrag geltend machen den der Golf wegen des Unfalls beim Verkauf weniger einbringt.

Das nennt man merkantilen Minderwert.

Am besten sprichst du mal mit der Werkstatt und die sollen mit dem Gutachter sprechen.

Themenstarteram 26. August 2003 um 8:40

Erstmal Danke!

Ich war bei ner VW Werkstatt welche mir nen Kostenvoranschlag gemacht hat welchen ich bei der Versicherung eingereicht habe. Die haben dann gesagt : Ok,ich kann ihn reparieren lassen. Nen richtiges Gutachten

hab ich nicht machen lassen, wird wohl jetzt auch nicht mehr gehen?? da er schon in reparatur ist. Pech!?

Es war oder ist nicht meine Absicht, den Schaden bei einem eventuellen Verkauf zu verheimlichen, es hat mich nur interessiert.

Themenstarteram 26. August 2003 um 8:46

An die Wertminderung hab ich erst gar nicht gedacht, wollte in erster Linie dass der Schaden repariert wird. Als ich gestern mit nem Kollegen darüber gesprochen habe hat er mich darauf angesprochen. Deshalb hab ich mir auch nicht direkt ein Gutachten erstellen lassen.

ein unfallwagen ist es meines wissens, wenn der Rahmen in Mitleidenschaft gezogen wurde. Frag doch mal beim Händler nach, ob da was gerichtet werden musste, dann ist es definitiv ein Unfall in dem Sinne.

sobald was ausgetauscht wurde aufgrund eines zusammenstosses ist es ein unfallwagen... da reicht es schon wenn dir einer die stossstange eindrückt

Da hat the_quilla recht...

soblad Teile an einem Wagen ausgetauscht worden sind ist es ein offizielles Unfallfahrzeug....also wenn nur gespachtelt und Lack ausgebessert wird dann nicht....aber ich würde sowas auch lieber angeben. Am besten ist es ein Foto von dem Schaden zu machen, dann kann man evtl. Käufern am besten zeigen das der Schaden so oder so groß war....

mfg

Mike

Also wenn die Stoßstange ausgetauscht wird gilt es nicht als Unfallwagen.Ausbeulen (natürlich keine Extremschäden,aber da müsste dann ja auch gerichtet werden) ist auch ohne spätere Angaben ok.

Gruß

mein beileid PRITT0815

is mir vor ca 3monaten genau so gegangen.

auto war 11 jahren unfallfrei und dann faehrt mir so ne oma beim zuruecksetzen rein!! *grml*

1. von dem vw gutachten bekommst du nur den rechnungsbetrag + MEHRWERTSSTEUER wenn du es auch bei vw machen laesst, bzw danach eine rechnung bei der gegnerischen versicherung einreichst. auf gutachten hin nur - mehrwertsteuer

2.lohnt sich ein gutachter erst ab 1000€ schaden ca, da dieser an den gutachten ca 2 stunden insgesamt rummacht soweit ich weiss. muss daten auf so nem hauptrechner abgleichen und was weiss ich. (so war es mal bei mir)

3. das mit dem unfallwagen wuerde mich auch interessieren.

Hi,

also wenn ich mir ne neue Stossstange kaufe, weil mir die alte nicht gefällt, hab ich nen Unfallwagen oder was? Wär ja irgendwie blöd. Dann hätte hier fast jeder im Forum nen Unfallwagen :D

Also, wie schon gesagt....soweit ich weiß is es ein Unfallwagen, wenn der Rahmen verzogen ist.

mfg

David

Ja,wenn der Rahmen gerichtet oder neue Teile EINGESCHWEIßT werden müssen.

Gruß

Würde das auch für Reperaturbleche (wegen Rost z.B.) gelten? Die werden ja auch angeschweißt.

mfg

David

Da bin ich überfragt.Aber theoretisch ja schon,wenn das neue Blech wegen Rost eingesetzt wird ist es ja wegen einem Mangel der Karosse,und dann ist es ja im Endeffekt nix anderes.

Gruß

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