Endgeschwindigkeit drosseln T5 TDI ca. 130 km/h
Hallo Leute,
habe eine ungewöhnliche Frage.
Wie kann mandie Endgeschwindigkeit vom T5 TDI 105PS auf ca. 130 km/h drosseln. Geht das überhaupt? Am besten ohne großen Aufwand, kostengünstig und so das man es ohne Probleme wieder Rückgängig machen kann.
Der Hintergrund ist, dass meine Mitarbeiter mit dem Bus immer heizen bis geht nicht mehr, was nicht unbedingt gut ist, wenn das Fahrzeug immer an der Grenze gefahren wird.
Danke im voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von vwabschlepper
Ey audi junge,erstes hab ick keene zwilligsbereifung sondern ne tandem achse,zweetens is dit schon der 2. schlepper mein alter war nich abgeriegelt ausserdem will ick nich 130 fahren sondern einfach nur an lkw´s vorbei kommen,drittens gibt mir der gesetz geber sowieso das recht 90 kmh zu fahren plus 5% toleranz plus 5% tacho abweichung,macht nach adam riese ?????????RICHTICH 100kmh.
Und jetzt zu dir lecctahncar
1. biste nich mein vater
2. biste nich in der lage sone scheisse zu schreiben und
3. war dit keene antwort uff meine frage uff sone typen bin ick richtich alergisch,wenn du den text den berufskraftfahrer,der 7 tage die woche 12-14 stunden nen 40 tonner durch de gegend fahren und dazu noch koksen damit se wach bleiben denn verstehe ick dich och,aber so sorry bab da haste dich in de adresse geirrt.
ick könnte wetten du bist der erste der jammert wenn ne strasse wegen eines unfalls VOLL gesperrt ist.nun denn musste eben 30 minuten läger warten weil ich ja nur 90 fahren darf und in meinem fall nicht den lkw der 89,5 kmh fährt überholen kann
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH
Wow... jetzt hast du mich überzeugt!
Du meinst also, dass ein Plus von echten 5 km/h in der Vmax einen Zeitvorteil von 30 MINUTEN bringt?? Wo sitzt denn Dein Depot? Am Nordkapp?
Deine äusserst aggressive Schreibweise in Verbindung mit den Fehlern lassen in mir den Glauben aufsteigen, dass Du bei einer offenen Kiste eben NICHT mit nur 100km/h herum fährst. Hand aufs Herz.
Interessiert btw auch nicht die Versicherung ob du dann nur 100 fährst. Die Betriebserlaubnis ist erloschen. Das ist wohl ein, ähm, FAKT?
Tipps zu gesetzeswidrigen Handlungen wirst du hier ohnehin nicht erhalten.
Zu deinem Punkt 2) bin ich sehr wohl. Da ich der Allgemeinheit angehöre, die du unbedingt gefährden willst und ich obendrein auch sowas wie ein Recht auf freie Meinungsäusserung habe.
Die beste "Tuningmöglichkeit" für Dich sehe ich bei der Anschaffung von Betablockern - zur Sicherheit aller.
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@TE
habe in meiner Firma jeden MA mit Dienstwagenberechtigung einen Wisch unterzeichnen lassen, indem sich der Unterzeichnende verpflichtet, nicht schneller als 160km/h zu fahren... reicht ja auch meistens... und dies wird weitestgehend eingehalten - was ich durch den Rückgang der Kraftstoffkosten beobachten konnte😎
Interessant ist auch, dass der Verschleiss (BREMSEN!) zurückging.
Als kleines Dankeschön hat jeder MA m. DW am Jahresende einen Tankgutschein in Höhe von 50 € erhalten.
Eine Beschränkung auf 130km/h hielt ich für zu streng, da wir viel Zeit auf der Autobahn verbringen und ausschließlich Limousinen/Kombis bewegt werden die bei höheren Geschwindigkeiten noch einigermaßen ökonomisch und sicher bewegt werden können.
Bei Deinem T5 halte ich 130 km/h auch für angemessen.
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von virus1880
so ein Scheiß wie dein Text, habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Wir lassen all unsere Crafter vom Werk aus direkt auf 120 drosseln.
T5 werden auf 130 gedrosselt und beim T5 bekommt du sie auch nicht mehr raus, nur durch Tausch des Steuergerätes!
naja du musst dit ja och nich lesen
120kmh hätten mir ja auch ab werk gereicht aber wie gesagt er war uff 90 abgeriegelt
und noch was mit tauschen des steuergerätes erreichst du garnichts, weil es auf fahrgestellnummer bestellt werden muss und dann ist die drosselung auch wieder mit dabei,wenn er ab werk gedrosselt war.
soviel dazu
Es gibt die Fa. Fasttuning in Braunschweig, die können so etwas.
Oder hast Du bereits dieses Projekt umgesetzt?
[bvwabschleppe DANKE!!! Mein Crafter ist jetzt auch frei!! :-)
Zitat:
Original geschrieben von Friescan
- Mitarbeiter schriftlich anweisen nicht schneller als 130 km/h zu fahren
- GPS Tracker einbauen und Geschwindigkeit aufzeichnen
- Mitarbeiter bei Abweichungen ansprechenNicht vergessen, sofern vorhanden vorher mit dem Betriebsrat besprechen...😎
Haben auch sowas in allen Fahrzeugen, man kann von jedem Tag die Route nachverfolgen inkl. aller Geschwindigkeiten und Fahrbahnen.
In meinen Augen eine richtige Schweinerei, ich meine das man die aktuelle Position sehen kann um Mitarbeiter besser einteilen zu können finde ich OK aber die Speicherung aller Fahrten und so,- nein Danke.
Fahre trotzdem mache ich mit dem Fahrzeug was ich will, daher das sich auch noch nie einer beschwert hat.
Was ich auch nicht ganz OK finde ist, das kein Mitarbeiter darauf hingewiesen wird das die Fahrzeuge überwacht werden......
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gruss
Zitat:
@vwabschlepper schrieb am 7. September 2010 um 19:21:09 Uhr:
um himmels willn wie krieg ich die sperre raus ?????????????????????mein boss hat dummerweise meinen crafter abschleppwagen 170 ps mit einer 90 kmh drosselung bestellt und leider fährt er sie och nur.
dit auto is noch nich zugelassen bitte bitte bitte schickt mir eene preiswerte lösung.
achso rein rechtlich darf ich mit dem aufgelassteten 3,5 auf 5,5t 90 kmh fahren also sinnlos bei 90 abzuriegeln ick komm an keenen lkw vorbei
Zitat:
120kmh hätten mir ja auch ab werk gereicht aber wie gesagt er war uff 90 abgeriegelt
Was
Vielleichtdaran liegen könnte, daß Dein Schlepper mit über 3,7 to als LKW zählt??
Und die dürfen laut Gesetz nunmal nur max 80km/h + Toleranz laufen
Zitat aus dem Verkehrslexikon:
"
Lkw zwischen 3,5 und 7,5 to. zGG:
Diese Lkw müssen außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einhalten.
Ob es sich bei einem derart schweren Fahrzeug um einen Pkw oder um einen Lkw handelt, ist nach dem aus dem jeweiligen Auf- und Ausbau ersichtlichen Transportzweck zu bestimmen. So ist z. B. ein sog. Sprinter, der eindeutig für Gütertransportzwecke eingerichtet ist, ungeachtet seiner Bezeichnung in den Fahrzeugpapieren ein Lkw und fällt daher nicht unter die Ausnahmebestimmungen für Pkw.
Die Art der benutzten Straße spielt für diese Gewichtsklasse keine Rolle.
" Zitat Ende
Ich wünsche Dir dann mal viel Spaß, wenn Du in einen schweren Unfall verwickelt sein solltest (ich wünsche es Dir nicht), und die Versicherung kriegt spitz, daß an der Höchstgeschwindigkeit manipuliert wurde.
Das Du dann eventuell bis an Dein Lebensende für entstandene Schäden zahlen mußt, ist Dir ja wohl hoffentlich klar.
Mir persönlich wäre es das Risiko wegen ein paar km/h und vielleicht 5 Minuten Zeitersparnis nicht wert
Es geht doch hier drum ob es möglich ist und nicht ob er es darf. Technisch kein Problem bloß offiziell halt nicht im Bereich der Stvo zugelassen.
Das es rechtlich Probleme gibt weiß jeder hier und brauch man auch nicht jedes mal durch zu kauen