Empfehlung Spurverbreiterung
Guten Tag, bekanntes Problem an der Hinterachse, Rad zu weit im Radkasten. Original Felgen 8,5 x 18 ET 48. Wer kann hier die richtige Empfehlung geben? Wieviel mm und Hersteller, auch eigene Erfahrung. Gerne auch für VA und HA. Möchte nur wegen Optik die Spurverbreiterung verbauen, so aber dass man durch TÜV die Eintragung bekommt. Gerne auch Beispielbilder.
Lg Kessy
60 Antworten
Falls jemand Interesse hat. Verkaufe die Spurverbreiterungen H&R 3055665 15 mm pro Rad bzw. 30 mm pro Achse inkl längere Schrauben. Da ich 19 Zoll Felgen bekomme, brauche ich die Spurverbreiterungen nicht. Zustand ist Neuwertig da nur paar Wochen verbaut waren. Anfragen über PN.
Lg Kessy
Nachtrag:
Den TÜV hat die 15mm-Spurverbreiterung zu meinem Erstaunen überhaupt nicht interessiert. Gem. Aussage von MB hat der TÜV-Prüfer sich die ABE nur widerwillig angesehen. Eingetragen im Fahrzeugschein wurde auch nichts.
Nach den Erzählungen meines MB-Kundenberaters hat man das Gefühl das die TÜV-Prüfer unter chronischer Frustration leiden. An meinem Wagen (alle 6,5TKM Service bei MB) wurde so lange gesucht bis man endlich was gefunden hatte *. Armselig.
* Mangel: hydraulische Nebenaggregate ölfeucht (Anmerkung: ursächlich hierfür war eine kleine Sauerei bei der Klimaanlagenbefüllung jüngst)
.. wer wäre nicht auch frustriert, wenn er täglich mit so viel ... konfrontiert würde.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 6. Oktober 2017 um 08:29:40 Uhr:
Nachtrag:
Den TÜV hat die 15mm-Spurverbreiterung zu meinem Erstaunen überhaupt nicht interessiert. Gem. Aussage von MB hat der TÜV-Prüfer sich die ABE nur widerwillig angesehen. Eingetragen im Fahrzeugschein wurde auch nichts.
Warum sollte was eingetragen werden, wenn eine ABE vorliegt aus der hervorgeht, dass das Bauteil eintragungsfrei ist?!
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Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 6. Oktober 2017 um 08:29:40 Uhr:
Nachtrag:
Den TÜV hat die 15mm-Spurverbreiterung zu meinem Erstaunen überhaupt nicht interessiert. Gem. Aussage von MB hat der TÜV-Prüfer sich die ABE nur widerwillig angesehen. Eingetragen im Fahrzeugschein wurde auch nichts.
Da wird nix eingetragen, der Prüfer stellt, wenn er den ordnungsgemässen Anbau überprüft hat, eine Abnahmebescheinigung aus. Den Zettel musst du immer am Fzg führen, oder wenn du willst, lässt du auf der Zulassungsstelle einen neuen Fzg-Schein ausstellen.
Und natürlich bedarf jede technische Änderung, einer Abnahme, es lässt dich keiner so rum fahren. Ausser es wäre ein vom Hersteller, für dieses Fzg, freigegebenes Original Teil, wie eine AMG-Felge z.B.
Eine Abnahmebescheinigung gabs nicht.
In der ABE steht das man mit der ABE fahren darf, aber es eintragen lassen soll.
Nunja, mir kanns egal sein.
Frage:
Die Spurplatten haben ABE, meine WR mit BrockWheel-Felgen haben ABE - darf ich dann die WR mit den Spurplatten fahren?
So wie ich das verstehe - aus den Unterlagen - geht das nicht.
Gruß Andy
In der ABE steht bei den Spurplatten "...nur in Verbindung mit Mercedes-Benz Originalfelgen". Somit hast du Recht, muss eine Abnahme gemacht werden.
Zitat:
@Nico21784 schrieb am 13. Oktober 2017 um 09:15:40 Uhr:
In der ABE steht bei den Spurplatten "...nur in Verbindung mit Mercedes-Benz Originalfelgen". Somit hast du Recht, muss eine Abnahme gemacht werden.
Danke Nico, dachte ich mir. Dann kommen die Spurplatten eben runter. Nicht so schlimm.
Also wenn etwas eine ABE hat, heisst das nicht, dass es nicht auch eingetragen werden kann.
Bei mir an der Harley ist ein elektronischer Klappenauspuff dran, der hat auf das Fahrzeug eine ABE, bzw. eine E-Freigabe und muss in der EU nicht eingetragen werden.
Ist aber eingetragen. Somit muss ich keine ABE mehr mitführen oder die Bescheinigung mit der E-Freigabe des Herstellers.
Die Schweiz ist allerdings keine EU und die verlangen sogar, dass man in diesem Fall ein komplettes Gutachten denen vorlegt, wenn es nicht in die Papiere eingetragen ist. Das Fahrzeug wird von denen solange stillgelegt und beschlagnahmt, ist zumindest schon so passiert.
Ein Gutachten gibt es allerdings nicht von den Herstellern des Klappenauspuffe
In dem Borbet-Gutachten steht 160nm Anzugsdrehmoment drin wenn man 32mm Schrauben nimmt.
Wir haben nun aber >40mm Schrauben wg. der Spurverbreiterung.
So richtig werde ich nicht schlau mit den Drehmomenten durch die Verbreiterung.
Wir haben die jetzt mit 160nm nachgezogen.
Waren wohl mit 130nm vom Reifenonkel angezogen. Sicher bin ich mir aber immer noch nicht.
Moin,
ich lese hier das auch auf der VA H&R 10/20 gefahren wird.
Ich war gerade auf der Seite bei H&R und da steht beim Satz B2055665, nur für Hinterachse.
Hängt das eventuell bei mir an 4matic?
Gruß Stefan
Nur VA ist nicht freigegeben. Entweder nur HA oder in Kombi.
Lg MaddoXx
Schon klar, aber es steht ja da "nur Hinterachse"!!!
Bedeutet für mich, an der VA nicht verwendbar.
Habe bei der Fahrzeugaswahl natürlich auch 4matic gewählt.
edit: ist quatsch, kann man bei H&R gar nicht auswählen.
Das war bei Eibach, glaube ich. Da kann man wählen beim Fahrzeug.
nochmal edit: Anruf bei H&R brachte heraus, daß zu diesem Zeitpunkt auf deren Homepage die 10mm-Scheiben für VA gar nicht auftauchen.
Diese 10mm-Scheiben haben die Nummer 20556659, bzw. B20556659 für schwarze Scheiben.
Nabend,
ich nochmal.
Was ist der Grund das 10mm-Scheiben für vorn solche zylindrischen Töpfe dran haben?
Also die sind mittig zu.
Ist von eine Fettkappe die dann runter muß?