elektronisches Fahrtenbuch wg. Steuererhöhung bei Dienstwagen von Selbstständigen

Audi A6 C6/4F

Hallo,

ausgehend davon, dass einige A6-Fahrer hier wohl auch Selbstständige sind oder ihren "Dicken" als Dienstwagen nutzen, würde gerne doch mal wissen ob hier schon jemand Erfahrung mit elektronischen Fahrtenbücher hat?

Es gibt ja Standalone Geräte mit GPS Empfang oder welche auf die auf einen PocketPC mit GPS Empfänger basieren. Wichtig ist ja, dass die Lösungen den Anforderungen des Finanzamtes genügen und einfach zu bedienen sind.

Durch meine Recherchen im WWW habe ich bisher gefunden:
1) GPS-F2006 pocketland GPS-F 2006 V1.2.1
2) TravelControl TravelControl
wobei ich TravelControl mit über 1.000 EUR + Einbaukosten doch recht sehr teuer finde.

Wer kennt also die ein oder andere Lösung und hat damit schon praktische Erfahrung gesammelt? Oder weiß andere gute und preiswerte Lösungen, die auch vom Finanzamt anerkannt werden??

Grund meiner Anfrage:
================

"1% Pauschale: ... was bedeutet das 2006?
Bis Ende 2005 konnte jeder Unternehmer seine Fahrzeuge mit der 1% Pauschale versteuern. Seit 2006 nun wird dieses "Steuerschlupfloch" teilweise gestopft! Betroffen: ... von der Neuregelung 2006 sind hauptsächlich Handwerker, Einzelunternehmer und Freiberufler, wie zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, selbständige Handelsvertreter, Gastwirte, etc... "
"Mit Stichtag 1. Januar 2006 brechen für Fahrer von Dienstwagen noch härtere Zeiten an. Obwohl die Dienstwagensteuer nicht um 50 % steigt, gibt es einige gravierende Änderungen.

Unternehmer die in einem Angestelltenverhältnis
(z. B. Geschäftsführer einer GmbH) tätig sind und Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen, "dürfen" ihren Firmenwagen weiterhin monatlich pauschal mit 1 % des Listenpreises inkl. aller Extras und der gesetztlichen MwSt. versteuern, wenn auch nur die Möglichkeit der privaten Nutzung besteht. Außerdem werden nochmals 0,03 % des Listenneupreises pro Kilometer Arbeitsweg fällig.

Für das Finanzamt besteht die Möglichkeit der privaten Nutzung grundsätzlich immer dann, wenn die ausschließliche dienstliche Nutzung nicht lückenlos durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann.

Die bisher weit verbreitete Meinung, daß der Besitz eines privaten PKW vor der 1 %-Besteuerung schützt, ist leider nicht zutreffend. Wie der beigefügte Bericht über ein Gerichtsurteil des BFH vom 14. Mai 1999 (VI B 258/98 NV) aus dem "Steuer-Newsletter 8/99" zeigt, wurde in der Vergangenheit die 1 %-Pauschale auch nicht nur für einen Dienstwagen, sondern für jedes der Fahrzeuge angesetzt, wenn kein Nachweis des genauen Privatnutzungsanteiles für jedes der Fahrzeuge erbracht werden kann. Der Auszug aus dem Steuer-Newsletter bestätigt unsere Erfahrung. Dieser Auszug steht am Ende der Seite zur Auswahl bereit.

Für alle anderen (Einzelunternehmer wie z.B. Handwerker, Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte, etc) ist die Anwendung der 1 % Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt.

Was sind nun Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens?

Das sind Fahrzeuge, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden. Die Beweislast liegt natürlich beim Unternehmer. Kann der Unternhemer das nicht glaubhaft machen, muss das Finanzamt, bzw. dessen Beauftragter, den Anteil der dienstlichen und privaten Fahrten schätzen. Das bedeutet mehr oder weniger Willkür der Finanzbeamten und Betriebsprüfer.

Viele Steuerberater haben den Ernst der Lage erkannt und empfehlen das Führen von Fahrtenbüchern. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Finanzämter von der zum Teil noch lockern Handhabung von handschriftlich geführten Fahrtenbücher abkommen werden."

32 Antworten

@DreamBox
Im Prinzip kann man das selber machen. Ich habs aber beim 🙂 machen lassen. Waren so um 140€ netto.
Man benötigt - Dauerplus, Minus umd Klemme 15 sowie entweder einen Signalteiler für GPS oder einen eigenen GPS-Empfänger.
Welchen Weg bzgl. GPS man wählt muß man bei der Bestellung angeben.
Ich wollte das Teil zuerst im Kofferraum bei den ganzen anderen Geräten haben.
Nun ist's im Handschuhfach, unter dem Platz für den zweiten CD-Wechsler, angebracht.
Ist ein wenig blöd - im Kofferraum gibts keine Klemme 15 und im Handschuhfach kein GPS-Signal 🙁.
Also ein Kabel muß gelegt werden. Bei mir haben wir das GPS-Kabel vom Kofferraum ins Handschuhfach gelegt (Signalteiler).

Für einen Fachhändler in Deiner Nähe einfach ne Mail an systemics - da werden Sie geholfen 🙂
Die Fachhändler bieten auch den Kontakt zu Firmen für den Einbau an - ich meine, zum Festpreis von 150€.

Zum Testen könnte ne Bastellösung (Freilandverkabelung mit GPS-Empfänger) schon funktionieren.
Für mich wars halt keine Frage - Ich führe jetzt schon seit fast 5 Jahren Fahrtenbuch.
Und das Teil wird jetzt einfach wieder ins nächste Auto mit übernommen.
Ist zugegebenermassen nicht ganz billig - aber wie schon geschrieben - Bei mir (bzw. uns) hat sichs schon mehrfach gerechnet.
Regnerische Grüße aus'm Süden 😁
KlaGi

Zitat:

Original geschrieben von KlaGi


@DreamBox
Also ein Kabel muß gelegt werden. Bei mir haben wir das GPS-Kabel vom Kofferraum ins Handschuhfach gelegt (Signalteiler).

... d.h. der Signalteiler wurde im Kofferraum montiert und dann wurde von dem Teil aus ein Kabel mit dem abgezweigten GPS Signal in das Handschuhfach gelegt, wo der TravelControl montiert ist, oder habe ich da was falsch verstanden?

Signalteiler - Welchen GPS-Signalteiler-Anschlusstyp (SMB, WiClick, GT5 oder Fakra) benötigt denn der 4F Avant mit MMI-DVD-Navi?

Ist Klemme 15 das Zündschlosssignal?

Zitat:

Original geschrieben von HannesR


Hinzu kommt, dass ein Finanzamt-Prüfer, der es drauf anlegt, so ziemlich jedes manuell geführte Fahrtenbuch abgeschossen bekommt. Wer trägt schließlich schon jeden Tankstop oder Toilettenbesuch an der Raststätte darin ein?

 

Du muß im Fahrtenbuch nur folgende Angaben machen:

1) Datum

2) Km-Stand zu Begin der Reise

3) Reiesziel, Route, zweck, Name Geschäftspartner

4) gefahrene KM

5) Km-Stand am ende der Reise

Fahrzeugstopps, Zeiten, außer Tagesdatum müssen nicht angegeben werden!

Zitat:

Original geschrieben von DreamBox


... d.h. der Signalteiler wurde im Kofferraum montiert und dann wurde von dem Teil aus ein Kabel mit dem abgezweigten GPS Signal in das Handschuhfach gelegt, wo der TravelControl montiert ist, oder habe ich da was falsch verstanden?

Genau so.

Zitat:

Signalteiler - Welchen GPS-Signalteiler-Anschlusstyp (SMB, WiClick, GT5 oder Fakra) benötigt denn der 4F Avant mit MMI-DVD-Navi?]

Sorry, weiß ich nicht mehr. Werd wohl doch langsam alt 🙂

Sind aber mehrere Kabel dabei - hab noch welche übrig.

Zitat:

Ist Klemme 15 das Zündschlosssignal?

Jep, ist geschaltetes Plus.

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W E R _ H Ä T T E_ I N T E R E S S E _ A N _ S A M M E L B E S T E L L U N G_?_?

Bestünde eigentlich Interesse an einer Sammelbestellung. Ich habe heute mal beim TravelControl Hersteller Systemics GmbH angefragt. Der gewährt einen Rabatt von 10% auf den Endkundennettopreis bei einer Sammelbestellung ab 5 Stück.

Das TravelControl Personal bestehend aus:
+ Fahrzeuggerät mit GPS-Innenantenne oder GPS-Signalteiler
+ Software zur Verwaltung von bis zu 20 Fahrzeuge
+ Digitale Dtld. Karte
+ Chipkarte und Chipkartenleser USB für Datenübertragung
+ Installationsananleitung und Handbuch
=> Endkundennettopreis EUR 990,- zzgl. MWST.

} bei Sammelbestellung EUR 891,- zzgl. MWST.

Zitat:

Original geschrieben von A6fahrer


Du muß im Fahrtenbuch nur folgende Angaben machen:
1) Datum
2) Km-Stand zu Begin der Reise
3) Reiesziel, Route, zweck, Name Geschäftspartner
4) gefahrene KM
5) Km-Stand am ende der Reise

Fahrzeugstopps, Zeiten, außer Tagesdatum müssen nicht angegeben werden!

wenn ich das machen müsste, würde ich vermutlich bei meiner Vergesslichkeit in den Knast wandern oder man wird feststellen, dass ich gar kein Dienstauto brauche, bei 80% Privatfahrtenanteil 😁

Zahle lieber die 1% + 30Km Privat und habe meine Ruh

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem


wenn ich das machen müsste, würde ich vermutlich bei meiner Vergesslichkeit in den Knast wandern oder man wird feststellen, dass ich gar kein Dienstauto brauche, bei 80% Privatfahrtenanteil 😁

Zahle lieber die 1% + 30Km Privat und habe meine Ruh

da muss ich Dich enttäuschen, denn bei 80% Privatfahrtanteil wird Dir das Finanzamt mitteilen, dass Dein Fahrzeug ganz und gar Privat zu behandeln ist und keine 1% Regelung und kein Umsatzsteuerabzug geltend gemacht werden kann.

lt. FiAmt: Wer sein Auto nicht mehr als 50% geschäftlich nutzt, der muss sein Fahrzeug wie ein privates behandeln.
da ist nix mit 1% + 30 km Privat!!!!!

bis dann.....
Wolf

Von diesen Teil haben wir in unsere Firma mehrere im Einsatz und auch keine Probleme mit der Steuer damit.

MasterControl

Zumal nicht teuer mit Einbau.

Gruß

Manhattan

Natürlich kann man ein FB handschriftlich führen, aber ich weiß von einem Freund (ist Steuerprüfer beim Finanzamt), dass 95 Prozent aller handschriftlichen Fahrtenbücher bei einer Prüfung verworfen werden. Für mich kam daher nur Travelcontrol in Frage. Da wird es dem Finanzamt schwer fallen es zu verwerfen, da keine Fehler auftreten können.

Zitat:

Original geschrieben von marre


Natürlich kann man ein FB handschriftlich führen, aber ich weiß von einem Freund (ist Steuerprüfer beim Finanzamt), dass 95 Prozent aller handschriftlichen Fahrtenbücher bei einer Prüfung verworfen werden.

das ist mit Sicherheit nicht richtig, was Du hier schreibst. Verunsichere bitte nicht die, die ein Fahrtenbuch führen müssen.

bis dann....
Wolf

Ich habe lediglich den Steuerprüfer zitiert, warum sollte der mir so was erzählen, wenn das nicht zutrifft, aber glaubt was ihr wollt.

Zitat:

Original geschrieben von marre


Ich habe lediglich den Steuerprüfer zitiert, warum sollte der mir so was erzählen, wenn das nicht zutrifft, aber glaubt was ihr wollt.

nein, mein lieber marre, das soll er mal begründen.

Wenn ein handschriftlich geführtes Fahrtenbuch Ordnungsgemäß geführt wird, besteht über haupt kein Grund seitens des Finanzamtes dies zu verwerfen.

Momentan ist es bei manchen FiÄmtern sogar noch so, dass elektronische Aufzeichnungen eher angezweifelt werden, da viele die Elektronik manipulieren können.

Kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass eine Manipulation seines Gerätes auszuschließen ist, wird es ebenfalls anerkannt.

Fragt bitte alle, die es betrifft Euren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt, dort werden Sie geholfen.

bis dann....
Wolf

Zitat:

Original geschrieben von goldeneroktober


Wenn ein handschriftlich geführtes Fahrtenbuch Ordnungsgemäß geführt wird, besteht über haupt kein Grund seitens des Finanzamtes dies zu verwerfen.

Das ist sicherlich nicht die Frage - zumal es diese Regelung ja auch schon lange gab, bevor überhaupt irgendjemand über elektronische Fahrtenbücher nachdachte.

Die Frage dürfte m.E. eher sein, wie viele Fahrtenbücher tatsächlich im Sinne des Finanzamts *ordnungsgemäß* geführt werden und demnach im Ernstfall auch eine Steuerprüfung überstehen.

Und da scheint mir das Potenzial, in irgendwelche Fallen zu laufen (die dann in Relation zum Anschaffungspreis von logbook, TravelControl und Co. richtig teuer werden können) bei der manuellen Variante doch deutlich größer.

Aber keine Frage: wer sich an alle Regeln hält und jede Fahrt fleißig manuell erfasst, dürfte natürlich keine Probleme bekommen.

Möglicherweise sind das ja die von marre zitierten 5%. ;-)

Also, ich habe eben noch einmal mit meinen Steuerberater gesprochen, der selbst mal wieder zum wiederholten Male zu einem Seminar zu diesem Thema war.

Zusammenfassend kann man sagen: "Fast alle haben Recht oder keiner weiß zurzeit richtig Bescheid. ABER, ob man sich darauf berufen kann, wenn in fünf Jahren der Betriebsprüfer bei einem ist, wird fraglich sein"

Daher SEINE Empfehlung für all diejenigen, die bisher als Selbständige ihren geschäftlich sowohl als auch privat genutzten Wagen mit der 1% Regelung gegenüber dem Fiskus gelted gemacht haben: Es reicht aus die geschäftliche Nutzung in einfacher Form ohne Fahrtenbuch nachzuweisen. Das kann z.B. über Arbeitszettel, Rechnungen an Kunden mit Vor-Ort Dienstleistung oder ähnlichen geschehen. Wenn man z.B. eine jährliche Fahrleistung von 30.000 km und der Arbeitsplatz ist aber nur 10 km entfernt - woher sollen denn dann die anderen Kilometer herkommen, wenn einen Job hat, der Kundenbsuche erfordert? Man muß nur glaubhaft darlegen können, dass man den Wagen zu über 50% geschäftlich nutzt und dann kann die 1% Regelung wie bisher angewendet werden.

ABER (das zweite Aber), seine eindeutige Empfehlung für meinen neuen im Sommer kommenden "Dicken" ist, dass ich dann auf jeden Fall ein Fahrtenbuch führen sollte, denn einerrseits ist dass ein sicherer Nachweiß. Und zweitens, bei meinen Anteil von nur ca. 25% Privatfahrten, wäre dies ohnehin die steuerlich günstigere Variante. Im Monat kommen dann locker zwei bis dreihundert Euro Steuerersparnis zusammen. Ob nun ein bequemes und teueres elektronisches Fahrtenbuch oder ein preiswertes konventionelles in Papierform, was aber eine hundertprozentige Diziplin erfordert, sei mir selbst und meiner Investitionsfreude überlassen.

So ähnlich sagte es auch meiner Steuerberater: Selbst, wenn der für dich zuständige Finanzbeamte das Fahrtenbuch als ordnungsgemäß annimmt, muss das für den Betriebsprüfer nicht gelten. Darauf kann man sich nicht berufen.
Und je nachdem, wie besagter Betriebsprüfer drauf ist, ist es superschwer, keine Fehler zu machen, wenn man gestalterische Freiheiten nutzt. Ein Quercheck auf Tankrechnungen mit Durchschnittsverbrauch, Werkstattrechnungen mit Kilometerangaben dürften viele Manipulationen aufdecken.

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