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Elektronisches Fahrtenbuch: Vimcar

Mercedes
Themenstarteram 14. September 2017 um 6:15

Hallo,

benutzt von Euch Jemand das elektronische Fahrtenbuch von Vimcar und kann etwas dazu berichten?

Vor allem interessiert mich die Praktikabilität im Alltag.

Danke und Grüße vom Maulwurf

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113 Antworten

Funktioniert nicht gut!

Vimcar wurde von meiner Fa. für meine F60 PHEV eingeführt. Nach 3 Monaten haben wir das jetzt zurückgegeben. Zunächst war es so das Fahrten von 60 km nach ca. 40 abgebrochen wurden und die restlichen 20 dann gefehlt haben. Man hat dann die Berücksichtigung der Fzg.daten vom ODB2, auf dem der Dongle ja steckt, rausgenommen, was zumindest die Abbrüche der Fahrten beseitigt hat. Trotzdem sind, vor allem im Stau in der Stadt, weitere Unterbrechungen der Fahrten aufgetreten, woran auch eine Flachbandkabelverbindung mit der der Dongle dann neben die A-Säule gelegt werden konnte, nichts geändert hat. Das Ergebnis dieser Unterbrechungen war eine Abweichung des km-Standes von minus 5,5 - 7% vom tatsächlichen Kombi-Kilometerstand. Diesen hat dann auch die App nicht mehr angenommen, weil die Differenz zu groß war. Mann wollte dann Privatfahrten hinzufügen, was ich nicht akzeptiert habe, da die Abweichungen in erster Linie bei Dienstfahrten entstanden sind. Schliesslich wurd der km-Stand wieder von der App akzeptiert und ein Export war möglich. Ich gehe davon aus das die km nachträglich auf alle Fahrten der 2 Monate verteilt wurden.

Wie eingangs erwähnt eine schlecht funktionierende Lösung, die wir wieder zurückgegeben haben.

Ist VimCar denn mittlerweile auch für PHEV freigegeben?

Hallo,

 

nutze Vimcar seit einem Jahr. Bis heute hat Vimcar trotz mehrfacher Beschwerden das Problem der mangelhaften Umkreiserkennung nicht behoben. Zusätzlich übernehmen Sie gerade bei mir Aufgaben des Finanzamtes, indem Sie eindeutige Fahrten zur Arbeitsstätte nach 7 Tagen sperren und statistisch als Privatfahrt erfassen. Meinem Vorschlag, eine optische Kennzeichnung der "Fristverletzung" vorzunehmen mir aber eine Möglichkeit der Erklärung zu lassen, ist seit über einer Woche nicht geklärt. Einerseits ist diese 7 Tage Regel nicht geltende Rechtsprechung und andererseits hat Vimcar keine hoheitlichen Rechte, um Aufgaben des Finanzamtes zu übernehmen.

 

Hat noch jemand solche Probleme?

 

Gruß t.

Ich nutze es seit ca. 3 Monaten und bin zufrieden. Die Fahrten katalogisiere ich meist in der App, wenn gerade etwas Zeit ist. Die 7 Tage Regel bereitet mir deshalb keine Probleme. Die Alternative wäre ein händisch geführtes Buch, und das will ich nun wirklich nicht.

Genutzt in verschiedenen Langzeitmietwagen von VW und MB.

Guten Morgen,

 

als Fachmann möchte ich anmerken, dass die Umsetzung der 7-Tageregel dazu führt, immer ein rechtskonformes Fahrtenbuch führen zu können; andernfalls könnte man es aufgrund von Formmängel sofort sein lassen.

 

Michael

Hallo,

es geht nicht um die 7 Tage Regel an sich und alle wollen ein rechtskonrormes Hilfsmittel. Aber ist es richtig, dass Vimcar für das Finanzamt entscheidet und eine Dokumentation aktiv verhindert?

Hat denn noch jemand Probleme mit der Umkreiserkennung? Hier stimmt die Produktbewerbung ja nicht.

t.

Hallo,

 

bitte setze Dich mit den Rechtsgrundlagen eines Fahrtenbuchs auseinander; dies sollte Verständnis für diese Regel bringen.

 

Selten kommt es bei mir mal vor, dass die Ortserkennung korrigiert werden muss. Vielleicht 1 Mal pro Monat, daher für mich keinen Anlass zur Kritik.

 

Michael

Danke für den Hinweis. Wo kann ich denn nachlesen (Rechtsprechung), dass die 7 Tage Regel (genau 7 Tage) zwingend ist und dann pauschal eine Betriebsfahrt nicht anerkannt werden kann?

Und die zwiete Fragei st, darf ein Softwarehersteller eine Eintragung zur Erklärung aktiv verhindern und damit eine Betriebsfahrt, die durch die GPS Ortung eindeutig zuzuordnen ist, im Auftrag des Finanzamtes zu entwerten?

t.

... Google mal nach diesem Grundsatz. Auf vielen Portalen wie bspw. Haufe findet man Abhandlungen darüber, die die Rechtssprechung wiedergeben.

.. ja, aber ob das Finanzamt den Eintrag, der am 8. Tag erfolgte anerkennen möchte oder nicht, geht nur, wenn die "Privatfahrt" - die übrigens direkt von zu Hause zur Betriebsstätte führte (GPS) - benannt werden kann und nicht verdeckt als Privatfahrt vom System erfasst wird.

Es geht nicht um 7 Tage, sodern nur um die Möglichkeit, nach 7 Tagen noch eine Klassifizierung oder Kommentierung (war im Urlaub o.ä.) vorzunehmen. Entscheiden soll bitte dann das Finazamt und nicht Vimcar.

t.

Ich habe Dich schon verstanden, doch erkenne ich aus Deinen vermeintlichen Kritikpunkten, dass Du bitte Dir zunächst Wissen aneignest. Offensichtlich fehlen Dir Grundsätze zur Fahrtenbucherstellung.... Diese Möglichkeit könnte zu einer Verwerfung des Fahrtenbuchs führen, die Du haben möchtest.

 

Nein, ich möchte nur eintragen, dass der verspätete Eintrag einen Grund hatte. Warum darf dann nciht das Finazmat entscheiden, ob Sie die 1 Tag Verspätung anerkennen will?

Und was ist wenn ich 14 Tage im Urlaub bin und die letze Dienstfahrt nicht verbucht ist? Hier geht es um voarauseilenden Gehorsam und Überinterpretation und die Tatsache, dass das Unternehmen auf Beschwerden nicht zeitnah reagiert. Ich möchte nur die angeblich Privatfahrt KOMMENTIEREN und mit GPS Daten belegen. Das wird zu keiner Verwerfung des Fahrtenbuchs führen.

t.

Es wäre angebracht ein wenig mehr mit Details und nicht so pauschal zu schreiben.

Ich nutze Vimcar seit Jahren und bin sehr glücklich damit. Es ist praktisch, funktioniert und auch die LSt-Prüfung ging ohne Probleme. Das es die 7-Tage Regel nutzt, dient der Rechtssicherheit und ist an vielen Stellen im Produkt beschrieben. Da es im ESt-Recht kaum feste Regeln, sondern häufig nur Anhaltspunkte gibt, liegt am Rechtssystem und nicht an Vimcar.

Mit der Regel "7-Tage dann privat" sichert man einfach grundsätzlich das System und nur so kann man es tatsächlich sichern. Damit werden wesentliche Produkteigenschaften eingehalten, von hoheitlicher Erfüllung kann da nicht gesprochen werden. Es ist ja Dein Fahrtenbuch und nicht das vom Finanzamt. Das ganze beruht auf Rechtsprechung und wenn Du oben etwas anderes schreibst, zeugt das davon, dass Du uns hier einen vormachen willst (ich meine das hier "Einerseits ist diese 7 Tage Regel nicht geltende Rechtsprechung und andererseits hat Vimcar keine hoheitlichen Rechte, um Aufgaben des Finanzamtes zu übernehmen.").

Zurück zu den Fakten:

Mit der Umkreiserkennung gibt es selten Probleme, Abweichungen kenne ich nur, wenn zwei Adressen sehr nahe zusammen liegen (Münsterstraße 34 und 36). Dann wird schon mal der falsche Zielkontakt angeführt.

Ich bekomme rechtzeitig vor Ablauf der 7-Tage eine Mail und eine Pushnachricht im Handy. Dann habe ich 24 Stunden zu reagieren. Ich habe bisweilen immer die Möglichkeit auf ein entsprechendes Device zuzugreifen und kann es dann machen. Sollte ich es nicht haben, trüge ich die Fahrt halt direkt am gleichen Abend ein. Sollte auch dies nicht gelingen und es wäre mir extrem wichtig, würde ich einen Vermerk zum Fahrtenbuch anlegen und darauf genau klären wie und wo und warum welche Fahrt dort falsch eingetragen ist und wie das ganze dann steuerlich zu werten sei. Es gibt ja keinen automatischen Datenübertrag aus Vimcar in die Steuererklärung. Also genug Zeit und Platz zu sagen: "Da sind in den 17.600 km Privatfahrten noch 2.500 km Dienstfahrten. Ich war da un da und kann das auch belegen."

Um den letzten Kommentar anzugehen, dürfte es bein Vimcar, wie auch anderen Unternehmen so sein, dass eine erkennbar nicht lösbare und aus Sicht des Unternehmens unberechtigte Beschwerde nicht so bearbeitet wird, wie ein technischer Defekt oder eine andere Reklamation, die die versprochene Leistung (s. vimcar.de) in Frage stellt.

Zu den Fakten kommen klingt gut!

Fakt ist, dass dei Umkreiserkennung jede Woche bis zu 3 Mal versagt (ohne weitere Objekte in der Umgebung) und sicher ist, dass eine reine Kommentierung der Verspätung zu keiner Entwertung des gesamten Fahrtenbuches führen kann. habe ich noch mehr übersehen?

In der Kürze liegt die Würze.

t.

gelöscht

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