Elektronisches Fahrtenbuch
Hallo Leute,
weiß jemand, wieviel das elektronische Fahrtenbuch kostet, dass BMW im Zubehör-Katalog hat?
Dort steht beim Preis nur "Auf Anfrage"
23 Antworten
Zitat:
Schritlich bestätigen wollte mir das der freundliche Herr allerdings nicht :-(
da siehst du es. Man macht sich seine Einnahmequellen nicht selbst kaputt.
Ich schätze aber mal das es z.b. in reicheren Bundesländern wie Baden-Württemberg und Bayern einfacher sein dürfte als in ärmeren wie z.b. das Saarland oder Bremen.
Gruß Zonkdsl
Zitat:
Original geschrieben von Zonkdsl
dann kannst du die Vorsteuer entsprechend dem beruflich genutzten Anteil abschreiben. Den Privatanteil musst du selbst zahlen (meist mindestens 10%).
Gruß Zonkdsl
Herzlichen Dank für den Tip !
Habe beim FA nachgefragt und siehe da : Dein Hinweis ist in meinem Fall Bares wert.
Habe nun eben meinen Steuerberater angewiesen die erforderliche Nachberechnung anzustellen und die zuviel gezahlte Vorsteuer vom FA zurückzufordern.
Daß der "Steuerberater" da nicht selbst daraufkommt, ist wiedermal ärgerlich ! (wofür nimmt der eigentlich mein teueres Geld ? 🙁 )
Hat sich schon wieder rentiert der Erfahrungsaustausch hier 😁
Zitat:
Daß der "Steuerberater" da nicht selbst daraufkommt, ist wiedermal ärgerlich !
das iss wirklich ärgerlich. Zumal es die Fahrtenbuchregelung ja schon lange gibt.
Aber mal ganz ehrlich. Wer bildet sich immer laufend weiter??
Obwohl gerade Kfz-Kosten für Aussendienstler(egal ob Festangestellt,Handelsvertreter oder Unternehmer) den grössten Kostenfaktor darstellen.
Gruß Zonkdsl
mein steuerberater meint er müsse 8% jetzt und 8% ende des jahres angeben
es sagt das fällt nicht so auf
bei mir kann nix auffallen
ich weis nicht was das sollte
hat jemand von euch ahnung ob das ein vorteil oder nachteil für mich hat
bevor ich das auto kaufte sagte er mir das ich insgesamt nur 8% mwst absetzen kann
was meines achtens ja schon eine falsche auskunft war
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hi,
kleiner tip meinerseits. Such dir schnellstens nen anderen Steuerberater. Das mit den 8% iss völlig Planlos.
Gruß Zonkdsl
hast ja recht aber is ein bekannter und der ist recht günstig
und wenn man noch einpaar andere quellen hat geht das schon
Zitat:
Original geschrieben von UrmelAusDemEis
Also mein GPS-Handgerät (kein PDA!) kann bis zu 20 Fahrten aufzeichnen. Auf dem PC können die Fahrten in eine Karte übernommen werden, die Daten kann man als komma-separierte Liste in eine Tabellenkaluklation exportieren. Bischen fummelig, aber es geht. Ein PDA-Navi müsste das eigentlich auch können. Wäre jedenfalls erheblich kostengünstiger als das BMW-Fahrtenbuch!
Ich hab' mich erst neulich mit einem Entwickler bei BMW über das Thema unterhalten. Eigentlich sind ja alle Komponenten im Auto vorhanden um ein Fahrtenbuch in das "normale" Navi integrieren zu können. Wird auch kommen - irgendwann mal :-(
Habe hierzu gerade im RTL-Videotext folgendes gefunden :
RATGEBER GELD
Tabelle ist kein Fahrtenbuch
Das Finanzamt muss eine einfache Ex-
cel-Tabelle nicht als Ersatz für ein
Fahrtenbuch akzeptieren. Wird das
Buch elektronisch geführt, müssen
nachträgliche Veränderungen ausge-
schlossen oder zumindest dokumentiert
sein, so die Arag Versicherung.
Sie beruft sich dabei auf ein Urteil
des FG Niedersachsen. Im konkreten
Fall hatte ein Geschäftsmann zu be-
weisen versucht, dass er den Dienst-
PKW weniger nutzt als vom Finanzamt
angesetzt.
Az.: 2 K 636/01
Also besser doch weiter mit der Hand schreiben - jedenfalls solange bis TollCollect die Daten direkt an das Finanzamt schickt ;-)
@j123 Danke für die Recherche, ich wär dem Finanzamt glatt in die Falle gelaufen.
Servus,
es gibt auch elektronische Fahrtenbücher, die den Anforderungen der Finanzverwaltung entsprechen. Siehe z.B. unter: www.vfs.de.
Der Vorsteuerabzug bei PKW-Kosten ist selbst für Fachleute sehr kompliziert zu verstehen.
Vereinfachte Darstellung für den Hausgebrauch:
Im Zeitraum 01.04.1999 bis 31.12.2002 durften nur 50% der Vorsteuerbeträge abgezogen werden. (Deshalb beschreiben manche das mit 8% Vorsteuerabzug.)
Im Jahr 2003 besteht ein Wahlrecht voller oder halber Vorsteuerabzug.
Ab 2004 gilt wieder der volle Vorsteuerabzug.
Bei halbem Vorsteuerabzug ist die Privatnutzung des Fahrzeugs nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Bei vollem Abzug dagegen schon.
Bei Veräußerung des Fahrzeugs ist in jedem Fall die volle Umsatzsteuer fällig, allerdings kann man den Vorsteuerabzug im Rahmen des § 15 a UStG korrigieren.
Fazit: Regelung ist komplex und kompliziert. Man kann nur im Einzelfall entscheiden, ob Fahrtenbuch oder nicht. Tendenziell ist bei hoher beruflicher Nutzung das Fahrtenbuch besser, bei hoher Privatnutzung die 1%-Regelung. Wichtig: Bei Fahrtenbuch wird man "gläsern".
Bis bald
Tesskim