Elektroauto aus China bestellen. Prozess der Zulassung, Typgenehmigung?

Hallo liebe Community-Mitglieder,

ich plane, ein Elektrofahrzeug direkt aus China zu importieren, da die Preise dort erheblich günstiger sind und auch kürzere Lieferzeiten versprochen werden. Ich bin mir bewusst, dass bei der Einfuhr Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer anfallen, aber wie sieht es mit der Zulassung aus? Da die meisten chinesischen Hersteller für den chinesischen Markt produzieren, verfügen ihre Autos möglicherweise nicht über ein gültiges CoC-Papier. Muss ich eine Einzeltypgenehmigung beantragen oder reicht es aus, das Auto nach dem Import vom TÜV begutachten bzw. umbauen zu lassen? Wie hoch wären die Kosten für den gesamten Zulassungsprozess (Typgenehmigung, Begutachtung usw.)? Haben Sie damit Erfahrungen gemacht?

Da ich selbst aus China stamme, kenne ich den chinesischen Automarkt relativ gut. Was wäre jedoch der Aufwand, wenn ich einige Autos (gleiches Modell) gewerblich nach Deutschland importieren würde? Wie hoch wären die Bürokratiekosten? Ich habe gehört, dass bei der Serieneinfuhr von mehreren Autos aus Nicht-EU-Ländern die Typgenehmigung nur einmalige Kosten verursacht. Stimmt das?
Wo findet man die detaillierte technische Anforderungen für die Typgenehmigung und der Kosteneinschätzung?

Habe ebenfalls gehört, dass man in den Niederlande die Typgenehmigung/Zulassung einfacher als in DE bekommen würde, ist das wahr.

Wenn jemand von Ihnen Erfahrungen mit China-Elektroautos (Direkter Import) hat oder daran interessiert ist, würde ich mich sehr über einen tieferen Austausch freuen.

Vielen Dank im Voraus!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Elektro Auto aus China bestellen. Prozess der Zulassung, Typgenehmigung?' überführt.]

109 Antworten

Wenn es aktuel bei Erstzulassung vorgeschrieben wäre ja.

Notrufsystem ist vermutlich nur Software. Wenn die Europaversion schon im System hinterlegt ist - was der Fall sein dürfte, wenn der Hersteller schon nach EU exportiert - braucht sie nur freigeschaltet zu werden. Da muss sich dann jemand in das System einhacken. Oder man versucht bei der Einzelabnahme eine Ausnahmegenehmigung ohne Notruffunktion zu bekommen. Keine Ahnung ob das geht.

Zitat:

@byronbai schrieb am 21. April 2023 um 12:04:10 Uhr:


Muss Notrufsystem auch beim Einzelbestellung umgebaut werden?

eCall ist nur für neue Typen vorgeschrieben (seit 31.03.2018).

Bestehende Typen, Kleinserien und Einzelgenehmigungen brauchen es nicht.

Es wäre aber ggf auszuschließen, dass ein vorhandenes System für ausländische Märkte auf hier unzulässigen Frequenzen zu senden versucht. Da kenne ich mich aber nicht mit aus.

Einige VW ID-Modelle aus China sollen wohl den Weg nach Europa gefunden haben. Letztendlich waren sie fast genauso teuer wie aus heimischer Produktion, nur schneller lieferbar. VW hat aber den ausführenden Händler mächtig auf die Finger geklopft.

Ähnliche Themen

Zitat:

@hk_do schrieb am 21. April 2023 um 14:43:24 Uhr:



Zitat:

@byronbai schrieb am 21. April 2023 um 12:04:10 Uhr:


Muss Notrufsystem auch beim Einzelbestellung umgebaut werden?

eCall ist nur für neue Typen vorgeschrieben (seit 31.03.2018).

Bestehende Typen, Kleinserien und Einzelgenehmigungen brauchen es nicht.

Es wäre aber ggf auszuschließen, dass ein vorhandenes System für ausländische Märkte auf hier unzulässigen Frequenzen zu senden versucht. Da kenne ich mich aber nicht mit aus.

Machst Du keine Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis?

schon.

Aber nicht für Fernmeldeanlagen 🙂

Deswegen kenne ich die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, aber nicht die des Fernmelderechts.

(obwohl ich das eigentlich studiert hatte...)

Im Ernst:
Wohl kaum jemand hat alle Vorschriften komplett im Kopf. Die Kunst besteht darin zu wissen wo man es nachlesen kann 😉

Einzelgenehmigungen für PKW sind auch eher selten, im NFZ Bereich kommt das öfter vor.

Die meisten §13-Genehmigungen setzen aber dabei wohl als letzte Stufe auf eine vorhandene Grund(typ)genehmigung auf. Wenn nicht sogar entgegen der "reinen Lehre" eine Begutachtung nach §19(2) vor der Erstzulassung gemacht wird 😉

Und von den verbleibenden "echten Vollgutachten" für Neufahrzeuge dürften der überwiegende Teil US-Importe mit Datenblatt sein (bzw. für neue Fahrzeuge eher Datenblätter....). Dann ist es am Ende gar nicht so viel anders wie bei schon zugelassenen Fahrzeugen, nur dass nicht "§21" sondern "§13" bzw. "Artikel 45" drüber steht (und der Dokumentationsaufwand größer ist).

@byronbai
Hi,ich wollte nachfragen ob du dein Auto aus China bestellt hast?
VG Juri

Ansich sollte das kein Problem, wird halt eine Einzelzulassung nach §21.
Bei diversen US-Cars absolut üblich.
Such dir beim TÜV oder DEKRA einen Spezi, der sich damit auskennt, der wird dir alles erläutern.
Umrüstung von Teilen des Fahrzeugs wird ggf. nötig sein (z.B. Nebelschlussleuchte), evtl auch aufwändige Begutachtungen (z.B. Scheinwerfer).
Bei den US-Cars ist der Vorteil, da ist man nicht der erste.
Wenn du dir jetzt einen Chinakracher aussuchst, der hier noch nie durch §21 gelaufen ist, kann es spaßig werden.

Nächstes Problem ist Werkstatt, Garantie und Ersatzteile.
Für US-Cars gibt es da diverse Onlinehändler hier und in USA wo man eigentlich alles bekommt.
Es gibt freie Werkstätten die sich darauf spezialisiert haben etc.

Zu guter Letzt musst du das Auto versichern.
Kläre mit der Versicherung deines Vertrauens, wie das geht (oder ob du dir nen anderen Versicherer suchen musst).

Das kleinste ist dabei der Import selbst, dafür gibt es Dienstleister, die packen den Wagen entweder in einen Container oder auf ein RoRo-Schiff und holen ihn dir in Bremerhaven oder Rotterdam mit nem Autotransporter ab und stellen ihn vor deine Tür. Manche dieser Firmen bieten auch Umrüstung und Abnahme an, ob auch für Chinakracher ist mir unklar.

Ich frage mich was der Sinn des Ganzen ist? Am Ende ist es doch nur Geldverbrennung und teurer als ein Auto aus Deutschland

Deine Antwort
Ähnliche Themen