Elektro Dienstwagen <40.000 EUR BLP nun zu 1/4 versteuern

Im Bundestag wurde das Jahressteuergesetz 2019 in der 2. und 3. Lesung beraten und verabschiedet. Darin enthalten ist eine Änderung der sogenannten "Dienstwagenregelung".

Im §6 Abs 1 Nr 4 EStG wird neben der Halbierung des BLNP , welche seit 01.01.2019 gilt, nun durch das Klimapaket die Viertelung des BLNP für die Zeit 01.01.2019-31.12.2030 eingeführt (Anschaffzungszeitpunkt des PKW, nicht Nutzungsdauer!), aber nur für Fahrzeuge deren realer Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000€ beträgt. Es gilt also das Exemplar, nicht das günstigste Serienmodell!

Damit werden die bereits in diesem Jahr angeschafften Fahrzeuge ebenfalls begünstigt.

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/148/1914873.pdf
Einfach nach "Viertel" im PDF suchen.

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Dieses Jahr versteuerst Du noch 50% BLP.
Ab 01.01.2020 versteuerst Du den Wagen dann mit 0,25% BLP.
Gilt also erst ab 2020, aber eben auch für Autos, die schon 2019 zugelassen wurden.

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Zitat:
@Rhinorider schrieb am 30. Juni 2025 um 16:28:44 Uhr:
Den gleichen Fehlanreiz setzt man doch auch beim Dienstwagen. Ich kenne viele, die fast jede Kurzstrecke mit dem Auto fahren, denn es ist ja „bezahlt“.

Das ist kein Fehlanreiz, sondern eine Frage der Steuerung und der Messung. Wie soll man denn sonst einfach und unbürokratisch den Dienstwagen steuerlich behandeln und dabei private Fahrten wie in deinem Beispiel steuerlich "bestrafen"?

Abgesehen davon ist eine höhere Pauschale doch erst für Vielfahrer interessant. Ich würde keine 200km täglich mit dem Fahrrad abspulen wollen, selbst wenn sie 10€ je Kilometer ansetzen.

Nö, eine höhere pauschale pro km ist für jeden gleich. Der Vielfahrer mit 200km täglich zur Arbeitsstätte wird sowieso so viele Steuern auf den GWV zahlen, dass ihm die Pendlerpauschale egal sein kann.

Warum sollte es dazu keine Pauschale sein, wenn bestimmte Verkehrsmittel anders begünstigt werden? Der Höchstbetrag von 4500€ gilt z.B. auch nicht, wenn das eigene Auto verwendet wird.

Weil die Pendlerpauschale nicht nach Verkehrsmittel unterscheidet. Es ist ja eine Pauschale.

Was den GWV betrifft, setzt du vorraus, dass der Arbeitnehmer einen Dienstwagen hat. Ich hatte aber auf die Frage kommentiert, ob man nach der übertrieben gönnerhaften Dienstwagenbesteuerung, auch etwas für den Privatmann anbietet.

Gut, jetzt heißt das Ding Entfernungspauschale und gilt für jedes Verkehrsmittel. Früher nannte es sich Kilometerpauschale und hatte verschiedene Sätze. Es wäre also kein Problem, verschiedene Pauschalen anzusetzen.

Zitat:
@Rhinorider schrieb am 30. Juni 2025 um 18:18:47 Uhr:
Was den GWV betrifft, setzt du vorraus, dass der Arbeitnehmer einen Dienstwagen hat. Ich hatte aber auf die Frage kommentiert, ob man nach der übertrieben gönnerhaften Dienstwagenbesteuerung, auch etwas für den Privatmann anbietet.
...

Meinst Du meinen Beitrag?

Also das war schon als geschäftl. Vielfahrerauto zu verstehen :

Zitat:
@E46320dtouring schrieb am 29. Juni 2025 um 18:55:12 Uhr:
Wird sich demnächst was an der Besteuerung für Arbeitnehmer, die einen reinen Elektro-Vielfahrerwagen (Leasing) haben, was ändern? Ne, oder?

I.S.v. Arbeitnehmer bekommt ein EV, weil er dienstlich viel fahren muß. Dieses muß er leasen und bekommt seinen Leasinganteil vom Netto abgezogen. Zusätzlich darf er den Weg zur Arbeit, sowie den GWV versteuern. Bei langem Arbeitsweg und häufiger Fahrt zum Arbeitsplatz haut das zusammen mit der Leasinggebühr kräftig rein!

@E46320dtouring

Also ich weiß nicht, wie deine Frage gemeint ist?

Für bestehende Firmenwagen ändert sich nichts.

Für alle neu angeschafften FW nach dem 30.06. wird die neue BLP Grenze von 100.000 Euro für die 0,25% gelten, wenn demnächst das Gesetz dazu durch ist.

That's it.

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Besser wäre es einfach eine Kaufprämie für Privatfahrzeuge BEV zu machen. Gegenfinanzierung wäre die zusätzliche Besteuerung beim Kauf eines Verbrenners.

Die Kaufprämie macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Das ist nur Augenwischerei. Denn wie wir gesehen haben, haben die Differenz der Hersteller eingesteckt. Also keine Ersparnis für den Kunden. Einen i4 würde ich jetzt günstiger bekommen als mit Prämie.

Zumal in der Klasse, die jetzt explizit neu gefördert wird, wie 5er BMW / i5, E-Klasse / EQE, etc. locker 70-80% als Firmenwagen zugelassen werden. Die Dinger kauft fast niemand neu privat.

Und selbst beim Leasing wurde die Prämie schnell als Sonderzahlung eingepreist und so an den Leasinggeber weitergeleitet. Ohne wirklich spürbaren Einfluss auf die Raten selbstverständlich. Das Neu-Inverkehrbringen von Produkten, die im Betrieb CO2 und anderes Zeug ausstoßen, sollte schrittweise unattraktiv (=teuer) gemacht werden, dann kommen die Alternativen von ganz alleine.

Zitat: @85mz85 schrieb am 30. Juni 2025 um 20:48:57 Uhr:
Besser wäre es einfach eine Kaufprämie für Privatfahrzeuge BEV zu machen.

Sehe ich genau so. Zudem begrenzt auf einen Fahrzeugpreis von 40k€.

Zitat: @Rhinorider schrieb am 30. Juni 2025 um 22:51:18 Uhr:
Einen i4 würde ich jetzt günstiger bekommen als mit Prämie.

Ja? Die Zahlen sagen etwas anderes:

  • BMW i4 eDrive35 (Typ: 41AW) = 56.500€ (aus: BAFA - Liste der förderfähigen Fahrzeuge bis 18.12.23)
  • BMW i4 eDrive35 = 57.600€ (bmw.de, abgerufen am 02.07.25)

Bei den Leasingpreisen war es mit Prämie sogar teurer, als aktuell und das trotzdem die LP und das Zinsniveau höher liegen.

Genau, die dicken BEV hat man schon einmal gefördert, auch wenn es aus Ermangelung kleiner BEV gewesen ist. Also haben die Hersteller da schon Kohle gezogen. Andere Hersteller, welche eher kleiner Fahrzeuge bauen hatten noch wenig Angebot und haben wenig abbekommen. Da ist es eigentlich logisch, das es diesen Herstellern nicht so gut geht.

@206driver,

der i4 wird im Gegensatz zu den ID.X Modellen nicht im Direktvertrieb vermarktet. Darum kann der Verkäufer Rabatt geben. Wenn Du ins i4 Forum schaust, wirst Du sehen, dass es auf den M60 bis zu 30% Nachlass auf die Basis gibt. Von solchen Zahlen konnte man früher nur träumen.

Ein Freund von mir hat einen i4 35 mit 17.000 Euro Nachlass vom BMW-Händler gekauft.

Natürlich nach Auslauf der Förderung ;-)

Zitat: @Rhinorider schrieb am 2. Juli 2025 um 10:33:03 Uhr:
der i4 wird im Gegensatz zu den ID.X Modellen nicht im Direktvertrieb vermarktet. Darum kann der Verkäufer Rabatt geben. Wenn Du ins i4 Forum schaust, wirst Du sehen, dass es auf den M60 bis zu 30% Nachlass auf die Basis gibt. Von solchen Zahlen konnte man früher nur träumen.

Das mag schon sein. Also nicht das ich dir nicht glaube, habe schlicht keine große Erfahrung mit BMW.
Ich hab nach den Listenpreisen geschaut. Die anderen individuellen Preise sind schwer vergleichbar.

Für einen i4 gibts derzeit mindestens 20% Nachlass. Ein ganz gutes Gefühl bekommt man bei Carwow.

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