Elektro Dienstwagen <40.000 EUR BLP nun zu 1/4 versteuern
Im Bundestag wurde das Jahressteuergesetz 2019 in der 2. und 3. Lesung beraten und verabschiedet. Darin enthalten ist eine Änderung der sogenannten "Dienstwagenregelung".
Im §6 Abs 1 Nr 4 EStG wird neben der Halbierung des BLNP , welche seit 01.01.2019 gilt, nun durch das Klimapaket die Viertelung des BLNP für die Zeit 01.01.2019-31.12.2030 eingeführt (Anschaffzungszeitpunkt des PKW, nicht Nutzungsdauer!), aber nur für Fahrzeuge deren realer Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000€ beträgt. Es gilt also das Exemplar, nicht das günstigste Serienmodell!
Damit werden die bereits in diesem Jahr angeschafften Fahrzeuge ebenfalls begünstigt.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/148/1914873.pdf
Einfach nach "Viertel" im PDF suchen.
Beste Antwort im Thema
Dieses Jahr versteuerst Du noch 50% BLP.
Ab 01.01.2020 versteuerst Du den Wagen dann mit 0,25% BLP.
Gilt also erst ab 2020, aber eben auch für Autos, die schon 2019 zugelassen wurden.
273 Antworten
Dann müssen die auf 3 Jahre alten ID3 liegen oder knapp drüber. Eher ein Fall fürs Ausland. Und schon sind die Steuergelder fast ohne Effekt verpufft.
Eigentlich sollte man aus der Geschichte lernen. Hatten wir ja schon mit der zu kurzen Haltedauer.
Wird sich demnächst was an der Besteuerung für Arbeitnehmer, die einen reinen Elektro-Vielfahrerwagen (Leasing) haben, was ändern? Ne, oder?
Schön wäre das aber dafür gibt’s wohl kein politisches Interesse. Man will anscheinend Neuwagen loswerden.
Aus meiner Sicht wäre der rundeste Ansatz die Pendlerpauschale anzupassen, 1,38€/km anstelle von 38 Cent. Dann würden es sich einige überlegen elektrisch zu fahren.
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Zitat:
@Rhinorider schrieb am 29. Juni 2025 um 21:10:31 Uhr:
Schön wäre das aber dafür gibt’s wohl kein politisches Interesse. Man will anscheinend Neuwagen loswerden.
Aus meiner Sicht wäre der rundeste Ansatz die Pendlerpauschale anzupassen, 1,38€/km anstelle von 38 Cent. Dann würden es sich einige überlegen elektrisch zu fahren.
Wieso sollten es sich dann einige überlegen?
Wo soll da der Anreiz sein, dann per BEV zu fahren?
Das jetzige Vorgehen, die Grenze auf 100.000 Euro anzuheben, heiße ich zwar nicht gut, aber Verbrenner günstiger im Gebrauch zu machen (das wäre wohl die Folge bei Erhöhung der Pauschale), ist definitiv der falsche Ansatz.
BEV sind schon aktuell in vielen Fällen günstiger bei Betrachtung der Gesamtkosten.
Es gibt leider immer noch zu viele Vorurteile in diesem Bereich.
Ihr habt mich falsch verstanden, bzw. hätte ich mich besser erklären sollen. Ich meinte die Pendlerpauschale für BEV auf 1,38€/km.
Zitat:
@Rhinorider schrieb am 30. Juni 2025 um 11:11:44 Uhr:
Ihr habt mich falsch verstanden, bzw. hätte ich mich besser erklären sollen. Ich meinte die Pendlerpauschale für BEV auf 1,38€/km.
Wie sollte man das denn umsetzen? Wer soll kontrollieren ob du mit dem Fahrrad, dem BEV, dem Zug oder dem Lamborghini gependelt bist? Es ist ja eine "Pauschale".
Zitat:
@Rhinorider schrieb am 30. Juni 2025 um 11:49:26 Uhr:
So wie das FA auch jetzt schon Nachweise für die Kilometerleistung fordern kann.
Wie soll das denn gehen? Wie willst du denn unterscheiden ob ich die 50km privat zum Eisessen oder an meinen Arbeitsplatz gefahren bin? Und wer soll das nachprüfen?
Zitat:
@Xentres schrieb am 30. Juni 2025 um 12:47:19 Uhr:
Reicht doch ganz unbürokratisch, wenn man ein BEV im Haushalt nachweist.
Ich weiß ja nicht. Und was ist mit den Leuten, die Bahn fahren oder die mit dem Fahrrad fahren?
Die verleitet man dann ein Kraftfahrzeug zu kaufen, was wiederum mehr Verkehr erzeugt? Das ist doch ein Fehlanreiz.
Naja, wir schweifen vom Thema ab. BTT.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 30. Juni 2025 um 12:45:18 Uhr:
Wie soll das denn gehen? Wie willst du denn unterscheiden ob ich die 50km privat zum Eisessen oder an meinen Arbeitsplatz gefahren bin? Und wer soll das nachprüfen?
Bei der Steuererklärung muss man die einfache Entfernung zum Arbeitsplatz und die Tage der Nutzung im Jahr angeben.
Private Fahrten spielen keine Rolle.
Zitat:
@Gustaf_Larson schrieb am 30. Juni 2025 um 14:14:55 Uhr:
Bei der Steuererklärung muss man die einfache Entfernung zum Arbeitsplatz und die Tage der Nutzung im Jahr angeben.
Private Fahrten spielen keine Rolle.
Da es eine Pauschale ist, ist das Verkehrsmittel aber egal. Du bekommst die Pendlerpauschale auch, wenn du mit dem Fahrrad fährst.
Wenn nun der Vorschlag wäre, dass nur die eine höhere Pendlerpauschale erhalten sollen, die ein E-Auto nutzen, müsste man die Pendlerpauschale nach Verkehrsmittel aufsplitten und natürlich auch kontrollieren, denn sonst könnte jeder behaupten, er habe ein E-Auto benutzt? Daher meine Frage, wie das denn kontrolliert werden soll 😉
Es ist dann auch keine Pauschale mehr, sondern gerichtet nach dem Verkehrsmittel der Wahl.
Zudem wäre es schon merkwürdig und ein Fehlanreiz, wenn ich mit dem Fahrrad 38 Cent bekommen würde, mit dem Kraftfahrzeug aber mehr 😉
Den gleichen Fehlanreiz setzt man doch auch beim Dienstwagen. Ich kenne viele, die fast jede Kurzstrecke mit dem Auto fahren, denn es ist ja „bezahlt“.
Abgesehen davon ist eine höhere Pauschale doch erst für Vielfahrer interessant. Ich würde keine 200km täglich mit dem Fahrrad abspulen wollen, selbst wenn sie 10€ je Kilometer ansetzen.
Warum sollte es dazu keine Pauschale sein, wenn bestimmte Verkehrsmittel anders begünstigt werden? Der Höchstbetrag von 4500€ gilt z.B. auch nicht, wenn das eigene Auto verwendet wird.