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Elbtunnel - Rechtsfahrgebot

Themenstarteram 24. August 2006 um 9:52

So ich hab die Suchfunktion mal kräftig betätigt aber nichts passendes gefunden deswegen das neue Thema

ich wollte mal fragen ob einer hier ähnliche erfahrungen macht wie ich bzw. ob einer über die konkrete rechtslage bescheid weiß

es geht um die mittlere der drei alten elbtunnelröhren, also die a 7. die ist meistens für beide fahrstreifen in richtung norden zu befahren, hat aber noch von früher, als es die vierte, neue röhre, noch nicht gab (und in dieser röhre ein fahrstreifen für jede richtung frei war) in der mitte zwei durchgezogene weisse linien und diese nupsis die lärm machen wenn amn rüber fährt.

viel fremde, aber auch hamburger, die nun da fahren, denken, dass durch die durchgehende linie da kein fahrstreifen wechsel erlaubt ist und das rechtsfahrgebot nicht gilt und pennen dann mit 80 auffer linken spur rum und werden, weil sie nicht merken, das es gegen ende bergauf geht, noch langsamer und bremsen den ganzen verkehr aus bzw zwingen die nachfolgenden rechts zu überholen.

in der röhre sind immer schilder, die ein überholverbot für wohnwagengespanne, pkw mit anhänger etc anzeigen, also schliesse ich daraus das der rest(also normale PKW) überholen dürfen und das deswegen auch das rechtsfahrgebot gilt. ich halte mich zumindest dran und wenn einer links träumt wird langsam an dem vorbeigezogen. ich fahre fast täglich durch den elbtunnel, und immer merkt irgenein trottel das nicht und hält den ganzen verkehr auf bzw zwingta ndere rechts zu überholen. dagegen wird ja auch ichts gemacht, der ganze elbtunnel wird ja videoüberwacht also wollte das jemand beweisen wollen und eine strafe wegen rechtsüberholen verhängen wollen, gäbe es ja genügend videobeweise.

was meint ihr dazu? kentn vll jemand aus hamburg und umgebung das was ich beschrieben habe? weiss jemand was in diesem fall fr eine regel gilt?

danke,

gruss robert

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@A3SP-Hannibal schrieb am 3. September 2019 um 15:42:30 Uhr:

Ll.. Auskunft der zuständigen Poilzei gilt aber Rechtsfahrgebot. Es darf auch überholt und über die druchgezogenen Linien gefahren werden, ,sofern die maßgebliche Röhre in nur eine Richtung freigegeben ist, Die grünen Spurlcihter gelten dann quasi als gestrichelte Linie.

Da hätte ich gerne mal den entsprechenden § der STVO gewusst. Ich glaub den gibt's nicht.

Gruß Metalhead

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Oder man löst das Problem, indem man diese Röhre einfach nicht nutzt. Ich fahre da auch sehr oft durch und nutze dann lieber die neue Röhre. Ich hab in der besagten Röhre aber auch schon einen Fahrspurwechsel gemacht. Ist nur laut, sonst nichts.

Ich wurde am Tunnelausgang (Richtung Bremen) geblitzt. Zum Glück mit dem Mopped;-) Die standen mit einem Zivilwagen am Rand. Gekommen ist da aber nichts, obwohl sich der Herr noch die Nummer aufschreiben wollte. Aber es war auch kein gravierender Verstoß;-)

Grüße aus HH, Niko

am 25. August 2006 um 19:51

Ich ordne die Fahrbahnmarkierungen in Verbindung mit der Ausschilderung so ein:

Fahrbahnwechsel verboten (durchgezogene Linie bleibt durchgezogene Linie) und Überholverbot für die entsprechenden Fahrzeuge. Sollte sich ein Fahrzeug mit Hänger auf der linken Spur befinden, kommt dieses formal nicht an einem langsameren Fahrzeug auf der rechten Spur vorbei, da Überholverbot.

Hier zeigt sich wieder der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Die Gültigkeit der Fahrbahnmarkierung wird durch die Ausschilderung nicht aufgehoben.

Im Tunnel wird nicht geblitzt weil dies eine Unfallquelle darstellen könnte (durch plötzliche Bremsmanöver). Es ist technisch jedoch möglich und auch vorbereitet. Eine Anwendung ist in absehbarer Zeit aber eigentlich ausgeschlossen.

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel

Ich ordne die Fahrbahnmarkierungen in Verbindung mit der Ausschilderung so ein:

Fahrbahnwechsel verboten (durchgezogene Linie bleibt durchgezogene Linie) und Überholverbot für die entsprechenden Fahrzeuge. Sollte sich ein Fahrzeug mit Hänger auf der linken Spur befinden, kommt dieses formal nicht an einem langsameren Fahrzeug auf der rechten Spur vorbei, da Überholverbot.

Hier zeigt sich wieder der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Die Gültigkeit der Fahrbahnmarkierung wird durch die Ausschilderung nicht aufgehoben.

Ciao!

Formal mag das stimmen in der Praxis wird man hoffentlich der Logik den Vorrang gegeben...;)

Blitzen im Tunnel ist nicht möglich wegen der Gefahr Verkehrsteilnehmer zu erschrecken richtig,in extremen Fällen dürfte es aber via Kameraüberwachung und Weg/Zeit Analyse erhebliche Übertretungen auch nachvollziehbar zu machen.

Grüße Andy

am 25. August 2006 um 21:02

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

Formal mag das stimmen in der Praxis wird man hoffentlich der Logik den Vorrang gegeben...;)

Das hat bis jetzt ja auch recht gut funktioniert.

Ciao!

Muss jeder selber wissen ob er 75€ und 4 Punkte riskiert oder das kurze Stück im Tunnel einfach mal keinen Spurwechsel macht und seine Fahrt dafür um 7,274 Sekunden länger dauert.

Aber hinterher wieder Abzocke schreien :rolleyes:

Gruß Meik

Die Röhre kenne ich, und ich habe mich auch schon oft über die noch vorhandene Fahrbahnmarkierung gewundert. Sie ist absolut nicht zeitgemäß.

(Hinweis für die Ortsunkundigen: Nur die ehemals mit Gegenverkehr laufende Röhre hat diese Markierungen, eine andere, ebenfalls zweispurige Röhre hat diese Markierungen nicht.)

Geh doch einfach mal zur Polizei oder zum Ordnungsamt und frage nach diesem Sachverhalt. Würde mich auch mal interessieren, welche Regel da zum Zuge kommt. Du musst ja nicht unbedingt auf die Schleicher hinweisen, das können die sich auch so denken. Es reicht die Frage, ob man im Elbtunnel überholen darf, und wenn ja, was die durchgezogene Linie (meinem Wissen nach sind es sogar zwei durchgezogene Linien) soll.

Auf der anderen Seite könnte man natürlich auch so argumentieren, dass die Markierungen eine bauliche Trennung darstellen, so dass das Rechtsüberholen gar kein Rechtsüberholen ist und demnach straffrei. Dann musst Du dich lediglich für den Spurwechsel rechtfertigen (bzw. für das Überfahren einer baulichen Trennung *g*). Durch das Vorhandensein der durchgezogenen Linien ist es ja auch vollkommen ungefährlich, denn der Überholte wird ja nicht auf die Idee kommen, plötzlich die Spur zu wechseln (eben wegen dieser Trennung).

@Beethoven

die Nagelung der Linie ist schon sinnvoll da zeitweise diese Röhre mit Gegenverkehr genutzt wird....wird sie allerdings in 2 Spurig in eine Richtung genutzt bleiben Fragen offen;)

 

Grüße Andy

am 26. August 2006 um 10:46

Es wird in machen tunnels geblitzt (in Ö auf der A10 im Oswaldibergtunnel), allerdings ist da für jede fahrtrichtung eine eigene röhre).

In wien ist m.W der Kaisermühlentunnel mittels section controll (durchlaufzeit) überwacht.

oha. altes Thema... ;)

aber immer noch aktuell, schätze ich mal...

Im Elbtunnel ist das wohl eine heikle Sache. Von der Logik her müsste es natürlich erlaubt sein, die Spur zu wechseln, wenn beide Fahrspuren in die gleiche Richtung befahrbar sind. Da die mittlere Röhre aber eben zeitweise auch gleichzeitig beidseitig befahrbar ist, ist die durchgezogene Linie mit den "Nupsis" wohl ziemlich wichtig.

Es gibt Ausnahmen von der Regel, dass man nicht über eine durchgezogene Linie fahren darf.

Z.B. wenn man auf einer Autobahnauffahrt nicht innerhalb des Beschleunigungsstreifens auf die Fahrbahn wechseln kann und auf dem Standstreifen weiter fahren muss. Klar, dass man weder auf der Auffahrt stehen bleiben darf, noch die ganze Zeit auf der Standspur... ;)

Die A7 ist auch zeitweise dreispurig befahrbar, obwohl eigentlich nur zwei echte Spuren da sind. Dann wird mit Schildern darauf hingewiesen, dass man auch den Standstreifen befahren soll. Hier darf man natürlich auch über die durchgezogene Linie fahren, wenn man auf der Ex-Standspur unterwegs ist und ein Auto überholen will.

Ich glaube aber nicht, dass diese Ausnahme auch für den Elbtunnel gilt.

Ich habe aber gute Erfahrungen gemacht, wenn ich bei der entsprechenden Polizeidienststelle nachgefragt habe.

Gruß Enno

Zitat:

 

Geh doch einfach mal zur Polizei oder zum Ordnungsamt und frage nach diesem Sachverhalt. Würde mich auch mal interessieren, welche Regel da zum Zuge kommt. Du musst ja nicht unbedingt auf die Schleicher hinweisen, das können die sich auch so denken. Es reicht die Frage, ob man im Elbtunnel überholen darf, und wenn ja, was die durchgezogene Linie (meinem Wissen nach sind es sogar zwei durchgezogene Linien) soll.

Korrekt 2 durchgezogene Linien mit (grünen) Spurlichtern in der Mitte.

Bisher hatte ich auch die Annahme, die 2 durchgezogenen Linien dürfen nicht überfahren werden, d.h, wer vor dem Tunnel links hereingeführt wird, muss links bleiben.

Ll.. Auskunft der zuständigen Poilzei gilt aber Rechtsfahrgebot. Es darf auch überholt und über die druchgezogenen Linien gefahren werden, ,sofern die maßgebliche Röhre in nur eine Richtung freigegeben ist, Die grünen Spurlcihter gelten dann quasi als gestrichelte Linie.

Die Gültigkeit der Linien kommt zum tragen, wenn Gegenverkehr herrscht, also eine Röhre für beide Fahrtrichtungen freigegeben ist. Vermutlcih sind die grünen Spurlichter dann auch entweder aus oder rot.

Überaschender Sachverhalt.

 

 

Zitat:

@A3SP-Hannibal schrieb am 3. September 2019 um 15:42:30 Uhr:

Ll.. Auskunft der zuständigen Poilzei gilt aber Rechtsfahrgebot. Es darf auch überholt und über die druchgezogenen Linien gefahren werden, ,sofern die maßgebliche Röhre in nur eine Richtung freigegeben ist, Die grünen Spurlcihter gelten dann quasi als gestrichelte Linie.

Da hätte ich gerne mal den entsprechenden § der STVO gewusst. Ich glaub den gibt's nicht.

Gruß Metalhead

am 3. September 2019 um 17:02

Zitat:

@A3SP-Hannibal schrieb am 3. September 2019 um 15:42:30 Uhr:

Zitat:

 

Geh doch einfach mal zur Polizei oder zum Ordnungsamt und frage nach diesem Sachverhalt.[...]

[..]

Nach über 13 Jahren dieser Tipp? :D

Zitat:

@Gnubbel schrieb am 3. September 2019 um 19:02:56 Uhr:

Nach über 13 Jahren dieser Tipp? :D

Warum nicht? :confused:

Der Tunnel ist ja nach wie vor in Betrieb und gut frequentiert.

Zitat:

@A3SP-Hannibal schrieb am 3. September 2019 um 15:42:30 Uhr:

...

Ll.. Auskunft der zuständigen Poilzei gilt aber Rechtsfahrgebot. Es darf auch überholt und über die druchgezogenen Linien gefahren werden, ,sofern die maßgebliche Röhre in nur eine Richtung freigegeben ist, Die grünen Spurlcihter gelten dann quasi als gestrichelte Linie.

Die Gültigkeit der Linien kommt zum tragen, wenn Gegenverkehr herrscht, also eine Röhre für beide Fahrtrichtungen freigegeben ist. Vermutlcih sind die grünen Spurlichter dann auch entweder aus oder rot.

Überaschender Sachverhalt.

Danke.

Endlich mal eine fundierte Auskunft von der zuständigen Polizei statt nur Meinungen.

Danke für's Nachfragen bei der Behörde.

Gut zu wissen. Hatte noch gestern die Situation, dass ich auf der linken Spur in der Röhre fuhr. Rechts war später alles frei und hinter mir wollte einer schneller als ich fahren, aber ich wollte nicht über die Durchgezogene fahren.

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