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Elbtunnel - Rechtsfahrgebot

Themenstarteram 24. August 2006 um 9:52

So ich hab die Suchfunktion mal kräftig betätigt aber nichts passendes gefunden deswegen das neue Thema

ich wollte mal fragen ob einer hier ähnliche erfahrungen macht wie ich bzw. ob einer über die konkrete rechtslage bescheid weiß

es geht um die mittlere der drei alten elbtunnelröhren, also die a 7. die ist meistens für beide fahrstreifen in richtung norden zu befahren, hat aber noch von früher, als es die vierte, neue röhre, noch nicht gab (und in dieser röhre ein fahrstreifen für jede richtung frei war) in der mitte zwei durchgezogene weisse linien und diese nupsis die lärm machen wenn amn rüber fährt.

viel fremde, aber auch hamburger, die nun da fahren, denken, dass durch die durchgehende linie da kein fahrstreifen wechsel erlaubt ist und das rechtsfahrgebot nicht gilt und pennen dann mit 80 auffer linken spur rum und werden, weil sie nicht merken, das es gegen ende bergauf geht, noch langsamer und bremsen den ganzen verkehr aus bzw zwingen die nachfolgenden rechts zu überholen.

in der röhre sind immer schilder, die ein überholverbot für wohnwagengespanne, pkw mit anhänger etc anzeigen, also schliesse ich daraus das der rest(also normale PKW) überholen dürfen und das deswegen auch das rechtsfahrgebot gilt. ich halte mich zumindest dran und wenn einer links träumt wird langsam an dem vorbeigezogen. ich fahre fast täglich durch den elbtunnel, und immer merkt irgenein trottel das nicht und hält den ganzen verkehr auf bzw zwingta ndere rechts zu überholen. dagegen wird ja auch ichts gemacht, der ganze elbtunnel wird ja videoüberwacht also wollte das jemand beweisen wollen und eine strafe wegen rechtsüberholen verhängen wollen, gäbe es ja genügend videobeweise.

was meint ihr dazu? kentn vll jemand aus hamburg und umgebung das was ich beschrieben habe? weiss jemand was in diesem fall fr eine regel gilt?

danke,

gruss robert

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@A3SP-Hannibal schrieb am 3. September 2019 um 15:42:30 Uhr:

Ll.. Auskunft der zuständigen Poilzei gilt aber Rechtsfahrgebot. Es darf auch überholt und über die druchgezogenen Linien gefahren werden, ,sofern die maßgebliche Röhre in nur eine Richtung freigegeben ist, Die grünen Spurlcihter gelten dann quasi als gestrichelte Linie.

Da hätte ich gerne mal den entsprechenden § der STVO gewusst. Ich glaub den gibt's nicht.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. September 2019 um 16:56:46 Uhr:

Zitat:

@A3SP-Hannibal schrieb am 3. September 2019 um 15:42:30 Uhr:

Ll.. Auskunft der zuständigen Poilzei gilt aber Rechtsfahrgebot. Es darf auch überholt und über die druchgezogenen Linien gefahren werden, ,sofern die maßgebliche Röhre in nur eine Richtung freigegeben ist, Die grünen Spurlcihter gelten dann quasi als gestrichelte Linie.

Da hätte ich gerne mal den entsprechenden § der STVO gewusst. Ich glaub den gibt's nicht.

Gruß Metalhead

Das wüsste ich auch gerne. Durchgezogene Linie ist eine durchgezogene Linie. Außerdem knattert man meine ich beim Wechsel über die hervorstehenden Lichter auf der Straße, dass kann so nicht gewollt sein. Fällt mir schwer zu glauben. Aber wie du ja bereits gefordert hast, wenn es irgendwo steht, dann lasse ich mich gerne belehren und entschuldige mich bei allen Autofahrern, die ich "blockiert" habe im Elbtunnel (da es da immer voll ist, wenn ich da war, sollte das nicht so oft passiert sein).

denke mal die "durchgezogene" linie, denn es ist ja keine normale. wie auf der bab oder landstraße, dient dazu, zu verhinedern das irgendwelche deppen be 2 fahrtrichtunge je tunnel da rüber ziehen,

darum auch die grünen zwischenlichter, die sonst glaub ich auch rot sind

Glauben hilft aber nunmal nichts. Wo in der StVO steht, dass die grünen Lämpchen die beiden durchgezogenen Linien aufheben? Die Frage wiederholt sich.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 5. September 2019 um 19:22:05 Uhr:

Wo in der StVO steht, dass die grünen Lämpchen die beiden durchgezogenen Linien aufheben?

Ich setzt 'nen Kasten Bier auf "nirgendwo".

Gruß Metalhead

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