eintragungsversuch: fehlgeschlagen
moin,
hab grad mein fahrwerk eintragen wollen, alles soweit gut, nur die scheinwerferunterkante is eben 48cm und nicht 50cm 🙁
will jetzt keine diskusion über vor BJ 88 und nach BJ 88 führen, ne andere front kommt auch nicht rein, und auch kein anderes fahrwerk. meine frage,
wenn ich mir die jetta leiste, (unterhalb der scheinwerer) ranmach, zählt dann die oberkannte der leiste als scheinwerferunterkante? die ist ja ca 1-2cm breit, somit noch in der tolleranz.
oder gibt es andere möglichkeiten die ich nicht bedacht hab?
thx
22 Antworten
Es gibt immer noch Eintragungen, wo der Tüv Prüfer nach ernmessungssache auch bestimmte Vorgaben umgehen kann!!!
Bestes Beispiel:
Mir hat der tüv Prüfer in den Brief geschrieben:
Abstand Unterkante hinteres Amtliches Kennzeichen zu Boden 260mm!!!!!!!!!!1
Lest mal die Vorgabe!!!
da würde ich auch zu nem anderen tüv fahren. dein fahrwerk hat ja sicher ein gutachten. das gutachten ist vom tüv und für dein auto. also darfst du es auch einbauen . wenn der das dann nicht einträgt, dann nur weil er nicht will. das mit der leiste ist so ne sache, wenn du jetzt mit der leiste da hin fährst, dann kann es gut sein das er sagt das du den scheinwerfer verdeckst und dich wieder nach hause schickt. mit begrenzern geht das auch nicht, brauchst ja den restfederweg. also nen anderen prüfer. hab da schon einiges erlebt und das ist immer so wie die lust haben bei denen...
Zitat:
Original geschrieben von rollionputer
da würde ich auch zu nem anderen tüv fahren. dein fahrwerk hat ja sicher ein gutachten. das gutachten ist vom tüv und für dein auto. also darfst du es auch einbauen . wenn der das dann nicht einträgt, dann nur weil er nicht will. das mit der leiste ist so ne sache, wenn du jetzt mit der leiste da hin fährst, dann kann es gut sein das er sagt das du den scheinwerfer verdeckst und dich wieder nach hause schickt. mit begrenzern geht das auch nicht, brauchst ja den restfederweg. also nen anderen prüfer. hab da schon einiges erlebt und das ist immer so wie die lust haben bei denen...
Fakt ist, dass kein Prüfer legal diese Eintragung vornehmen darf.
Die 50 cm sind bindend für jeden Prüfer...
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ich denke das das ein spielraum ist den die haben. der zweier z.b. ist seit 83 auf dem markt. warum sollte ein älterer zweier von der regelung nicht betroffen sein und die jüngeren modelle sind betroffen? bei neueren autos ist das sicher anders, erst recht bei denen die nach diesem gesetz gebaut wurden. aber fakt ist ja auch das ein gutachten nur erstellt wird wenn alle regeln eingehalten werden und dazu gehört das licht ja auch. hab auch mal gelesen das es auch beim licht ausnahmen gibt, da nicht alle fahrzeuge diese regel einhalten. bei neuen autos wird wahrscheinlich schon bei der entwicklung darauf geachtet...
Zitat:
Original geschrieben von rollionputer
ich denke das das ein spielraum ist den die haben. der zweier z.b. ist seit 83 auf dem markt. warum sollte ein älterer zweier von der regelung nicht betroffen sein und die jüngeren modelle sind betroffen? bei neueren autos ist das sicher anders, erst recht bei denen die nach diesem gesetz gebaut wurden. aber fakt ist ja auch das ein gutachten nur erstellt wird wenn alle regeln eingehalten werden und dazu gehört das licht ja auch. hab auch mal gelesen das es auch beim licht ausnahmen gibt, da nicht alle fahrzeuge diese regel einhalten. bei neuen autos wird wahrscheinlich schon bei der entwicklung darauf geachtet...
schön das du das denkst, ist aber quatsch. leuchtweitenregulierung ist für meinen 91er pflicht und für nen 83er nicht.
also zieht deine theorie nicht.
wenn jetzt ein gesetzt rauskommt nachdem tagfahrlicht ab morgen pflicht für alle neuzulassungen ist, dann gibts auch autos die das haben müssen, und welche der selben baureihe die das nicht haben müssen.
Zitat:
Original geschrieben von rollionputer
ich denke das das ein spielraum ist den die haben.
Es gibt bei den 500mm definitiv keinen Spielraum.
Es mag Prüfer geben, die bei 480mm noch ein Auge zudrücken, was aber nicht heißt dass es dann legal ist. 😉
Naja...mein GTi hab ich auch letztes Jahr alles eintragen lassen und ich bin auch knapp unter den 50cm obwohl ich ihn wirklich nicht so sehr weit runtergeschraubt habe! Doch wie siehts bei nicht Gewinde FW aus,die setzen sich ja immer etwas mit der Zeit,dagegen kann man ja auch nix machen!
Matze