eintragungsversuch: fehlgeschlagen

VW Golf 1 (17, 155)

moin,

hab grad mein fahrwerk eintragen wollen, alles soweit gut, nur die scheinwerferunterkante is eben 48cm und nicht 50cm 🙁

will jetzt keine diskusion über vor BJ 88 und nach BJ 88 führen, ne andere front kommt auch nicht rein, und auch kein anderes fahrwerk. meine frage,

wenn ich mir die jetta leiste, (unterhalb der scheinwerer) ranmach, zählt dann die oberkannte der leiste als scheinwerferunterkante? die ist ja ca 1-2cm breit, somit noch in der tolleranz.

oder gibt es andere möglichkeiten die ich nicht bedacht hab?

thx

22 Antworten

nicht scheinwerferunterkante sondern lichtaustrittskante

Leg für die Eintragung Begrenzer drunter damit er 2cm höher kommt und gut ist.
Oder probiere einen anderen TÜVer.

Zitat:

Original geschrieben von Haribo0815


Leg für die Eintragung Begrenzer drunter damit er 2cm höher kommt und gut ist.
Oder probiere einen anderen TÜVer.

Und bei der nächsten Polizeikontrolle ist er dann dran... 🙄

ja würde anderen tüvler probieren und wenn der scheinwerferunterkante misst mal drauf hinweissen das es lichtaustrittskante heisst udn dies nicht die scheinwerferunterkante ist.

achja kleiner tip bissel mehr luft in die reifen ^^

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Zitat:

Original geschrieben von JS-Sport


Und bei der nächsten Polizeitkontrolle ist er dann dran... 🙄

war bei der dekra, der typ war echt relaxed, aber er hat gesagt leider kann ers so nicht eintragen.

will das langsam mal machen fahr schon n jahr jetzt so rum, langsam wirds gefährlich 😉

wenn es die lichtaustrittskante ist, sollte es doch mit der leiste gehn

greetz

müsste gehen aber eine kleine toleranz sollte der prüfer drin haben. federwegbegrenzer nützen hier nichts da es ja nicht usm einfedern während der fahrt geht sondern im ruhenden zustand geprüft wird

Zitat:

Original geschrieben von Kampfgolf


war bei der dekra, der typ war echt relaxed, aber er hat gesagt leider kann ers so nicht eintragen.

will das langsam mal machen fahr schon n jahr jetzt so rum, langsam wirds gefährlich 😉

wenn es die lichtaustrittskante ist, sollte es doch mit der leiste gehn

greetz

Wenn du Papiere für eine Jetta-Leiste über Golf II Scheinwerfer hast, dann gehts sicherlich.

Aber die Prüfer die ich kenne würden dich nach Hause jagen, wenn du auf so eine Art versuchst Teile der Scheinwerfer zu verdecken mit dafür nicht vorgsehenen Teilen und dann auch noch diesen Umstand ausnutzen willst um gültige Vorschriften auszuhebeln.

Mach dir ne Jettafront für die Eintragung rein und bau danach wieder auf Golf-Front um.

Bleibt nur noch dass dann jeder Dorfpolizist mit ein wenig Ahnung dir ganz schön Ärger machen wird.

naja ichwürde erstmal eher wissen wie der prüfer das gemessen hat

Die 500 mm Abstand zwischen Unterkante Lichtaustritt und Fahrbahnoberfläche ist eine Maßangabe, bei der es keine Toleranz gibt. 😉

aber bei 1-2cm nen aufstand zu machen ist sinnlos und ich wette der hat ie scheinwerferunterkannte gemessen anstatt die lichtaustrittskante was ja nicht das selbe ist

Zitat:

Original geschrieben von Reality


Wenn du Papiere für eine Jetta-Leiste über Golf II Scheinwerfer hast, dann gehts sicherlich.

was brauch ich da genau?

Zitat:

Original geschrieben von seggel


Die 500 mm Abstand zwischen Unterkante Lichtaustritt und Fahrbahnoberfläche ist eine Maßangabe, bei der es keine Toleranz gibt. 😉

Ich weiß leider nicht mehr, von wem das Gutachten hier aus dem Forum stammt, aber es zeigt, daß die Toleranz von +/- 50mm zu berücksichtigen ist (meines Erachtens hat der Betreffende sein Fahrwerk damit auch eingetragen).

Würde mir auch nen anderen prüfer suchen ! Nicht alle messen das nach. Meine sind auch 48cm und das hat keine Sau interessiert. Hab jetzt die Jetta Leiste dran und interessiert hat sich bis jetzt dafür auch noch keiner ! Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Jack GT


Ich weiß leider nicht mehr, von wem das Gutachten hier aus dem Forum stammt, aber es zeigt, daß die Toleranz von +/- 50mm zu berücksichtigen ist (meines Erachtens hat der Betreffende sein Fahrwerk damit auch eingetragen).

Das ist eine

Richtlinie

zum §30 StVZO.

Das Gesetz selbst sieht keine Toleranz vor, wenn es nicht geändert wurde. 😉

Die Richtlinie sagt nur aus, wieviel Toleranz die entsprechende Prüforganisation anrechnet. 🙄

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