Eintragung von Dachspoiler, Anhängerkupplung....
Hallo,
ich habe vor mir eine Anhängerkupplung an meinen baldigen V70TDI zu kaufen und dann auch zu montieren. So würde ich den V70 dann auch gerne auflasten lassen (wenn das geht), denn so sind ja nur 1600kg erlaubt an den Haken zu nehmen...
Dann bin ich am überlegen ob ich mir noch einen Dachspoiler an die Heckklappe besorge, denn das sieht schon ganz gut aus....
Aber kann ich das alles auf einmal eintragen lassen oder muss ich das alles nacheinander eintragen lassen und somit auch alles einzeln eintragen lassen?!
Würde die Eintragungskosten nämlich gern nur einmal bezahlen...
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..
Gruß.
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von EKR-V70AWD
Moin ralfZitat:
Original geschrieben von jonny33739
Hallo aus Bielefeld,
Die AHK muss nicht mehr eingetragen werden, es reicht wenn du eine ABE hast. So ist das neue EU-Recht .
Gruß Ralf
du hast recht ( war mir bis jetzt nicht bekannt-sorry- man lernt nicht aus )
bei der auflastung steht im gutachten das eine eintragung in die fahrzeugpapiere erforderlich ist.gruß EKR
Der Ralf hat recht. Ich hatte mir im letzten Jahr auch eine AHK selbst angebaut. Diese braucht nicht vom TÜV abgenommen und auch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu werden. In den Fahrzeugpapieren stehen schon die entsprechenden Daten, auch wenn noch keine AHK verbaut wurde.
Eintragen lassen muss man jedoch, wenn die Anhängelast aus welchen Gründen auch immer höher sein soll, als die, die in den Papieren eingetragen ist. Da dies mit einer technischen Veränderung des Autos einhergeht, müssen die technichen Veränderungen, die zum Erreichen der höheren Anhängelast notwendig sind, auch vom TÜV abgenommen werden.
Gruß
Uli