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Eintragung von Dachspoiler, Anhängerkupplung....

Volvo 850 LS/LW

Hallo,

ich habe vor mir eine Anhängerkupplung an meinen baldigen V70TDI zu kaufen und dann auch zu montieren. So würde ich den V70 dann auch gerne auflasten lassen (wenn das geht), denn so sind ja nur 1600kg erlaubt an den Haken zu nehmen...

Dann bin ich am überlegen ob ich mir noch einen Dachspoiler an die Heckklappe besorge, denn das sieht schon ganz gut aus....

Aber kann ich das alles auf einmal eintragen lassen oder muss ich das alles nacheinander eintragen lassen und somit auch alles einzeln eintragen lassen?!
Würde die Eintragungskosten nämlich gern nur einmal bezahlen...

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..

Gruß.

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15 Antworten

Muss denn der Dachspoiler ueberhaupt eingetragen werden?

Ja da steht schon:"..Bei Anbau an Ihrem Fahrzeug müssen die Teile bei einer Prüforganisation abgenommen und die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.."

Selbstverständlich kannst du mehrere "Zutaten" auf einen Schlag eintragen lassen, das ist absolut kein Problem. Montier einfach alles vorschriftsmäßig an den Wagen und dann ab zum TÜV.

Gruß Michael

Wie viel wird denn die Eintragung dann von allen Sachen kosten?
Und auf wie viel geht die Anhängelast dann? Auf 1800?
(Weil 1600kg sind im Vergleich zu meinem Vater seinem Golf 6 Variant mit 1,6l TDI und 105PS mit 1700kg Anhängelast etwas wenig?!)

Puh, das kann ich dir auch nicht sagen, weil noch nie gemacht

Zitat:

Original geschrieben von Offroad-Freak


Und auf wie viel geht die Anhängelast dann? Auf 1800?
(Weil 1600kg sind im Vergleich zu meinem Vater seinem Golf 6 Variant mit 1,6l TDI und 105PS mit 1700kg Anhängelast etwas wenig?!)

also was viele nicht so richtig wissen:

die maximal gebremst zuglast ist abhängig von der stärke deiner bremsanlage... musst du mehr zuglast eingetragen bekommen?

fazit: rüste dir grössere/stärkere Bremsanlage nach...

möchtest du einfach nur mehr eingetragen bekommen und benötigst diese nicht? würde ich mir das überlegen ob das wirklich sein muss...
solltest du eine 17 zoll bremsanlage gebrauchen, könnte ich evtl. eine vermitteln... hierzu bitte eine PN

zum dachspoiler:
nimm einen originalen (gebrauchten) von volvo (notfalls mit lackieren und montage-satz. dieser ist (weil "original"😉 eintragungsfrei...
müsste auch dann im eingebautem zustand irgendwo das "volvo" emblem/schriftzug eingestanzt/gegossen sein...

LG

Zitat:

Original geschrieben von Arsic



Zitat:

Original geschrieben von Offroad-Freak


Und auf wie viel geht die Anhängelast dann? Auf 1800?
(Weil 1600kg sind im Vergleich zu meinem Vater seinem Golf 6 Variant mit 1,6l TDI und 105PS mit 1700kg Anhängelast etwas wenig?!)
zum dachspoiler:
nimm einen originalen (gebrauchten) von volvo (notfalls mit lackieren und montage-satz. dieser ist (weil "original"😉 eintragungsfrei...
müsste auch dann im eingebautem zustand irgendwo das "volvo" emblem/schriftzug eingestanzt/gegossen sein...

LG

Danke, das meinte ich.

Hi
Orginalteile sind eintragungsfrei.
Da ist man immer auf der sicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von 750LTD


Hi
Orginalteile sind eintragungsfrei.
Da ist man immer auf der sicheren Seite.

Moin

das gilt aber nicht für die AHK ( eintragungsfrei )

für eine auflastung brauchst du ein teilegutachten

für meinen v70 ist die gutachtnen NR.

16TG0400-00 damit habe ich 1800 KG bis 8% stiegung das gutachten bekomst du bei volvo gruß EKR

Zitat:

Original geschrieben von EKR-V70AWD



Zitat:

Original geschrieben von 750LTD


Hi
Orginalteile sind eintragungsfrei.
Da ist man immer auf der sicheren Seite.
Moin
das gilt aber nicht für die AHK ( eintragungsfrei )

aber das will ich gemeint haben...! danke EKR-V70AWD!

AHK MUSS eingetragen werden, original hin oder her. =>eintragen!!!

Zitat:

AHK MUSS eingetragen werden, original hin oder her. =>eintragen!!!

Hallo aus Bielefeld,

Die AHK muss

nichtmehr eingetragen

werden, es reicht wenn du eine ABE hast. So ist das neue EU-Recht .

Gruß Ralf

Also kann ich mir quasi einen Dachspoiler auf dem Schrottplatz holen..?

"Quasi" ja, wenn Du einen finden solltest... Oder aus der UK-Bucht, da sind die manchmal günstig zu schiessen.

Zitat:

Original geschrieben von jonny33739



Zitat:

AHK MUSS eingetragen werden, original hin oder her. =>eintragen!!!

Hallo aus Bielefeld,
Die AHK muss nicht mehr eingetragen werden, es reicht wenn du eine ABE hast. So ist das neue EU-Recht .
Gruß Ralf

Moin ralf

du hast recht ( war mir bis jetzt nicht bekannt-sorry- man lernt nicht aus )

bei der auflastung steht im gutachten das eine eintragung in die fahrzeugpapiere erforderlich ist.gruß EKR

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